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Dec 21, 2009 335 Replies

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Warum nicht Typ J Stecker?

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Man liest sich, Alex.

"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and looks like work." -- Thomas A. Edison

Hat schonmal jemand an das total umwerfende revlotutionaere Konzept der Erziehung zum Verantwortungsbewusstsein gedacht? Frueher hatten die Leute Ein-Raum-Huetten. Im Prinzip ein einzelne Wohn-Schlaf-Werkstatt-Kueche. Da war ein befeuerter dicker Ofen, eine Axt stand in der Ecke, neben der Tuer eine geladene Flinte. Irgendwie klappte das.

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Warum nehmen die da nicht gleich unsere NEMA 6-20 Stecker? Dieser Terko sieht genauso wenig beruehrungssicher aus und duerfte mit Sicherheit deutlich mehr kosten.

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Hatte Uncle Leroy's Cousin das an einem Wochenende installiert?

Unser Home Inspector hat vor dem Hauskauf jede einzelne geprueft, auf Verpolung und fehlende Schutzerde.

Und was kostet so einer?

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Alexander Schreiber schrieb:

hnen.

Wenn die Behauptung deines Vorredners zutreffend w=C3=A4re, so m=C3=BC=C3= =9Fte besagter=20 Nachbar wohl zwingend S-Draht f=C3=BCr die Umz=C3=A4unung verwenden, we= il ansonsten ja=20 die Gefahr best=C3=BCnde, da=C3=9F die m=C3=B6glicherweise vorhandenen = Kinder=20 m=C3=B6glicherweise in das Nachbargrundst=C3=BCck eindringen und dann m= =C3=B6glicherweise=20 auch noch =C3=BCber den Zaun um den Gartenteich kletterten, um in diese= m=20 ertrinken zu k=C3=B6nnen. Die Vollkaskomentalit=C3=A4t mancher Leute ist, hmm, recht stark ausgep= r=C3=A4gt.=20 Dennoch wird auf die Frage nach dem Aktenzeichen oder auch nur dem Geri= cht,=20 welches diese Entscheidung erlassen haben soll, wieder nichts kommen.=20=

Zumindest in Deutschland gibt es derartiges n=C3=A4mlich nicht (abgeseh= en von den=20 bekannten ULs)

MfG Rupert

Rupert Haselbeck schrieb:

Ich biete OLG Düsseldorf, Az.: 22 U 272/92.

In dem o.g. Beschluss wurde geurteilt, dass ein Gartenbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, weil er einen Gartenteich nicht ausreichend abgesichert hatte, so dass ein fremdes Kind hineingefallen war. Der Teichbesitzer hatte wohl argumentiert, dass das Kind auf seinem Grundstück nichts verloren hatte, ihm wurde entgegengehalten, dass man damit rechnen müsse, dass Kinder verbotenerweise auf fremden Grundstücken spielen. Daher hätte er das Grundstück so absichern müssen, dass es Kindern unmöglich gemacht wird, verbotenerweise das Grundstück zu betreten bzw. er hätte den Teich so absichern müssen, dass spielende Kinder nicht hineinfallen können.

Christian

Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net WWW: http://www.chzsoft.com.ar/ PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA

Joerg schrieb:

er

e

Bist du denn verr=FCckt? Wie stellst du dir sowas vor? Das w=FCrde ja letztlich darauf hinauslaufen, da=DF man f=FCr die eigen= e Dummheit=20 _selber_ verantwortlich w=E4re?! Dabei kann das doch =FCberhaupt nicht = sein! Es=20 mu=DF immer jemanden geben, den ich verantwortlich machen kann, wenn ic= h mich=20 um den Darwin Award bewerbe. Wenn das nicht der b=F6se Nachbar, der Kol= lege,=20 der Chef, der Autofahrer, die Japaner, die Amis, die... sein kann/k=F6n= nen,=20 der/die schuld ist/sind, dann mu=DF doch wenigstens der Staat zur=20 Verantwortung zu ziehen sein, wenn er mich nicht vor mir gesch=FCtzt ha= t

Vorsichtshalber: Du hast nat=FCrlich Recht! Aber Selbstverantwortung is= t nicht=20 mehr in - Vollkaskomentalit=E4t rulez

MfG Rupert

War ein Mietshaus... Dem Aussehen nach war das der Elektriker damals beim Hausbau. Was nichts heissen muss wenn ich mir den Rest der Anlage so angesehen habe...

Keine Ahnung im Moment, ich benutze die primaer im Rechenzentrum fuer den Anschluss von Systemen mehr als 10A haben wollen und da kommen die Kabel fertig konfektioniert ohne Preisangabe.

Gerrit

Quatsch.

-ras

Ralph A. Schmid http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/ http://www.bclog.de/

So hat das in meiner Kindheit eigentlich ganz gut funktioniert; wir haben auch viel Blödsinn gemacht, aber so richtig potentiell tödlich war das dann doch nicht, vor Strom und Wasser und Feuer hatte man Respekt. Gut, den Strom habe ich dann recht bald beherrschen gelernt, dafür kann ich net sonderlich gut schwimmen :)

-ras

Ralph A. Schmid http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/ http://www.bclog.de/

Das sage ich den Leuten hier auch immer, diese ganzen Lizenzen bringen nicht viel. Ausser dass die Leute Haftpflicht hinterlegen muessen (als Bond), aber viel zu wenig, m.W. um die $10k.

NEMA Doppeldosen im Zehnerpack kann man hier unter $1/Stueck bekommen. Die 240V Variante aber nicht immer, die gibt's oft nur einzeln weil das meiste 120V Netz ist.

Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/ "gmail" domain blocked because of excessive spam. Use another domain or send PM.

Joerg schrieb:

In einer fr=FCheren Wohnung meines Bruders, damals Neubau, ca 1980, hab= ich=20 ein Untertisch-Heisswasserger=E4t anschliessen d=FCrfen, was elektrisch= =20 lediglich das einst=F6pseln des Schuko-Steckers in die vorhandene Schuk= o- Steckdose bedeutete. Im Moment des Einsteckens fiel der FI-Schalter. Na= ja,=20 kann ja mal vorkommen. Wieder einschalten ging nicht. Stecker des Boile= rs=20 rausgezogen, FI l=E4=DFt sich einschalten. Ursache des Problems war die= =20 Vertauschung von Phase und Schutzleiter, wie nach dem Abschrauben der=20=

Abdeckung sogar anhand der korrekt belegten Aderfarben deutlich wurde.=20=

Selbstverst=E4ndlich lag dem Kaufvertrag eine Kopie des Abnahmeprotokol= ls des=20 lizenzierten Elektroinstallatuermeisters bei :->

=20

.

Bei Reichelt kann man die Stecker und Buchsen einzeln f=FCr jeweils ca.= 2,00=20 Euro erwerben, sie werden also bei gr=F6=DFerer Abnahmemenge deutlich g= =FCnstiger=20 sein. Hauptnachteil dieses Stecksystems ist m.E. der sehr hohe Kraftaufwand, = der=20 insbesondere zum L=F6sen der Verbindung n=F6tig ist. Allerdings bezieht= sich=20 diese Erfahrung nicht auf die 230Volt-Ausf=FChrung sondern auf die 400V= olt- Version, wie ich sie in Hobbykeller, Au=DFenanschl=FCssen und Garage ve= rwende

MfG Rupert

Meine Frau benutzte es gestern, keine Verzögerung, gute Sprachqualität.

Ernst

*Christian Zietz* wrote on Fri, 09-12-25 18:49:

Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige weiß, dass die Nachbarkinder auf seinem Grundstück spielen, selbst wenn er es ausdrücklich verboten hat!

Danke liebe Juristen!

Ein 22 Monate altes Kind, das in einen Zierteich stürzt und dadurch schwere Hirnschäden erleidet, kann von seiner Tante wegen verletzter Aufsichtspflicht Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Verletzt er seine Aufsichtspflicht und fällt das Kind auf einem fremden Grundstück in einen Gartenteich, so haftet er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

So, so, das keine zwei Jahre alte Kind fordert etwas. Dank Euch werte Juristen gibt es ohne jede Ausnahme nur eines: Egal was passiert und egal in welcher Notlage Eltern auch sein mögen, ist jegliche Hilfe und jedes Betreuen der Kinder strikt abzulehnen. Große Grundstrücke sind dicht abzuriegeln, sollen die Kinder aus dem gartenlosen Mehrfamilienhaus nebenan doch auf der Straße spielen. Ein Land, in dem solche Widerlinge das Sagen haben, muß so werden wie das Land, in dem ich langsam nicht mehr leben will. Es kotzt mich nur noch an.

Peter Thoms schrieb:

Hier war kurz nach Fertigstellung fast aller Häuser auch so ein Trupp, der hat irgendwo am Kanal einen Raucherzeuger angeschlossen und dann geguckt, wo es überall aus den Regenrinnen qualmte. Kurz darauf fing unser Nachbar (selber Bauarbeiter) kräftig an in seinem Vorgarten zu buddeln :-)

Bernd

*Ralph A. Schmid, dk5ras* wrote on Fri, 09-12-25 20:02:

Danke Ralph, Jörg und Rupert. Wenn es Euch und diese Gruppe nicht gäbe, finge ich allmählich ganz erheblich an, an meinem Verstand zu zweifeln.

Meine Tochter hat mit zwei bis drei Jahren Stecker eingesteckt und herausgezogen (natürlich nicht am Kabel) und filigranste Glasfiguren in die Hand genommen (was ich ihr zur großen Sorge der Eigentümer erlaubte). Auch Einjährige sind lernfähig. Man darf halt Sachen nicht durch Pauschalverbote interessant machen sondern muß von Anfang an darauf bestehen, was man tut richtig zu machen, nach Regeln, an die man sich für das Kind erkennbar auch selbst hält. Mit Einjährigen geht das - immer, dummgemacht werden sie erst später.

Bernd Laengerich schrieb:

pp,

g
u

Da k=F6nnten sie bei etwas soliderer Bauweise wohl verdammt lange Rauch= =20 reinblasen. =DCblicherweise werden nat=FCrlich auch Regenrinnenabl=E4uf= e und=20 sonstige Oberfl=E4chenwassereinl=E4ufe mittels eines Siphons vom Kanaln= etz=20 abgetrennt, um Geruch und Ratten den Weg zu verlegen

MfG Rupert

Es gibt Steckdoseneins=E4tze. Kosten nicht viel. Diese Sicherungen d=FCrf= te Eltern, auch bez=FCglich ihrer Aufsichtspflicht, zumutbar sein.

--=20 mfg hdw

Rupert Haselbeck schrieb:

r

e Dummheit=20

sein! Es=20

Getreu dem Grundsatz den "moderne" Eltern ihren Plagen mitgeben. "Wenn du auf die Nase gefallen bist, schau erst wen du verantwortlich machen kannst, bevor du aufstehst."

--=20 mfg hdw

bige=20

=9Ffolge

ko

Weil die Sicherheit gegen Vertauschung bei Eurosteckern (ohne Schutzkontakt) nicht sichergestellt ist. Darauf kams ja an ;-)

--=20 mfg hdw

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