Petition gegen Verdachtsunabhängige Vorratsda tenspeicherung

Finde ich nicht. Jeder gilt als unschuldig bis zum Beweis seiner Schuld.

Ja, schon, aber basierend auf meiner Meinung bekommt keiner Schwierigkeiten. Was hier diskutiert wird ist daraus resultierende strukturelle Gewalt (siehe auch unten).

Genau das ist das Problem. Aber die Daten werden nicht gespeichert werden um dann die Auswertung nicht zu machen und genau daraus resultieren Probleme. Abgesehen von diesem Einwand und dem, was ich eben oben geschrieben habe, stimme ich Dir auch zu. So hat ein Rechtsstaat zu funktionieren.

Das Ganze ist so in der Theorie auch sch=F6n. Was mir Sorgen macht ist aber die Praxis. Und die gibt Dir leider nicht Recht. Die Praxis ist, dass mittlerweile auf Verdacht gehandelt wird. "Pr=E4vention" nennt man das jetzt auch. Hand auf's Herz: Hast Du den Hausdurchsuchungsthread mal gelesen? Falls nicht, dann solltest Du da mal reinschauen. Ich schenke Dir sogar einen Link:

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Und weil es so sch=F6n ist und ein zweiter Beleg besser als nur einer schenke ich Dir auch noch einen Link:

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So, wer mit mir weiter auf dieser Basis diskutieren m=F6chte darf dies gerne tun, allerdings denke ich, dass dies jetzt hier nicht hin geh=F6rt, deshalb fup2 poster gesetzt.

Gruss,

Clemens

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Clemens Waechter
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Ja... Beweis. Nicht Indizien oder Irgendwelche Vermutungen.

Schon. Nur sehe ich das weniger dramatisch, da schon die Auswertung scheitert (zu große Datenmengen... 5-6 Petabyte Speicher...)

Es ist keine automatisierte Auswertung möglich zu diesem Zeitpunkt. Es ist ja noch nicht mal geklärt, wie die Verbindungsdaten für IP-Telefonie abgetrennt werden sollen von gewöhnlichen IP Daten... usw. Die Technik ist auch noch dagegen ;-)

OK.

Danke! MEn gerechtfertigt, da nicht bekannt war welche Chemikalien verkauft wurden, ist eigentlich normales Vorgehen in dem Fall. Ich hab, z.B. hochprozentige HCl und hochprozentiges H2O2 da ... also mit einem Fläschchen Aceton (einige Tropfen reichen... sind schon arge Säureunfälle passiert deswegen...) um in einem Ätzschlächen versehentlich, beim Waschen der Platine mit Azeton, Azetonperoxid herzustellen... wenn das Ätzbad mit Cu verunreinigt ist kanns schon sofort krachen. Wenn mans im Kühlschrank über Nacht "rein" macht, hat man Initialsprengstoff mit ca 9km/s ... soviel zum Thema Salzsäure und Co und Sprengmittel. Ist nunmal so, dass in der Chemie schnell mal was kracht *gg* und stinkt *gg* Stimmt schon, dass man an KNO3 oder NaNO3 leichter im Baumarkt kommt um dann zu basteln, nur ist das ein anderer Fall...

Scheint eher für _mehr_ Info an die Behörden sprechen, als für weniger

*LOOOOOL* Wenn jemand sein Hirn ausschaltet beim Lesen einer solchen Akte bzw. eigentlich beim Eintragen in diese Akte, sieht man hier, wie Zusammenhänge verdreht werden können. Ein Abgleich mit dem Internet hätte hier aber wahrscheinlich auch nichts verschlimmert ... Da er ja in Bereich IT war und somit berufsbedingt internetabhängig. Das waren Daten, die ohne Datenspeicherung falsch waren... bei der miesen Qualität kann die Datenspeicherung nur die Qualität heben... Dumpfbacken beim BKA *LOL* ... In AT kann man jederzeit Einsicht nehmen, soweit ich weiß... (Auf Ansuchen über die Datenschutzkommission... z.B.)

:-)

nunja. Da der ganze Thread ohnehin OT ist in dse kann man ja auch gleich hier bleiben ... :-)

lg Johannes

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John F

Also ich persönlich hab vor ein paar Kaffeefiltern voll der falschen Chemikalien gehörig die Hosen voll... Acetonperoxyd zum Beispiel ... oder sonstiges Zeug. (Ist nicht mal so schwierig herzustellen... Kann schon mal passieren beim Ätzen von Platinen...)

Da gabs doch mal einen Film...

Denk ich nicht...

Da waren mehrere Kräfte am Werken, denk ich mal... MI kann sein, muss aber nicht. (Auch wenn sie schon mal für alles mögliche herhalten muss...)

Nur wenn begründeter Verdacht besteht und dann nur gezielt auf Anordnung eines Gerichts. Es gibt allerdings Technologien, die verhindern, dass man belangt werden kann... die z.B. nur Teile zur Verfügung stellen, aber nicht ein ganzes File ... In AT is ohnehin der Download komplett legal... Also nur das zur Verfügung stellen strafrechtlich relevant. ->Andere Geschichte...

Ist nicht anders, leider, es gibt keine Fehlurteile, nur andere Lesarten, bis der OGH (manchmal völlig unlogisch) die letztgültige Lesart vorgibt... Der Kläger jedoch im Falle dass er verliert... Das könnte viele abschrecken, wenn das entsprechend teuer ist, als Beklagter hofft man auf eine gute Rechtsschutzversicherung ;-)

Er muss begründete Zweifel wecken, das ist ein großer Unterschied.

Lies mal ein Paar Urteile! Sind recht interessant! (Meist kryptisch, aber interessant)

Wenn er sich nicht vermarkten kann?

:-) Wird aber sicher öfter zitiert als Shakespeare...

Blub. Blödsinn... Schon allein, dass es jeder gewesen sein könnte reicht hier aus - begründete Zweifel ... , da muss mehr her um den Anschein zu erwecken, als ein paar Daten.

Weiters ist zu lesen in Rechberger-Simotta, Zivilprozessrecht, 4. Aufl.:

'[Der Beweis ist] dann erbracht, wenn ein so hoher, der Gewissheit gleichkommender Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse überschauender Mensch noch zweifelt. [... Die objektive Beweismaßtheorie sieht] die Aufgabe der richterlichen Beweiswürdigung von vorneherein (nur) in der Feststellung [...] ("Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie"), weil definitive Wahrheitsüberzeugung von keinem Menschen verlangt werden kann.'

"der Gewissheit gleichkommender Grad" ... hm... Bitte darum!

Zur Gefahr der Manipulierung durch Beweismittel. Diese Gefahr besteht auch in der analogen Welt. Wenn jemand böswillig eine Anzeige erstattet, womöglich zwei bestochene Zeugen aufbietet, man zufällig kein Alibi hat und sonst noch einige "Indizien" gegen einen sprechen, kann man sehr schnell im Gefängnis landen.

Nene... So läuft das ja nicht ab. Da gibts schon Kontrolle und Prüfung oder denkst du das BKA steht auf schlechte Schlagzeilen? Ne. Sicherlich nicht.

Schon klar... Treibende Kraft war anscheinend Blair ... Ev. unter Einfluss von Bush, aber das sind alles schon wieder Schauermärchen, die in eine andere Schublade gehören (Was hätte Blair als Erfolg seiner Präsidentschaft angeben können, wenn nicht das?? Hab nichts mitbekommen, was Substanz hätte)

lg Johannes

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John F

Das schon. Stimmt.

War ja nur plakativ und nicht mathematisch gemeint...

Genau das war mein Punkt. Abgesehen von Zufallstreffern kann da nicht viel passieren.

In der Tat.

Nix. Aber da der Thread mit einer _Menge_ Cross posting gestartet wurde hat sich, in Ermangelung einer sofortigen Einschränkung auf einige wenige ein Eigenleben entwickelt... (weiß ja auch nur aus meinen NGs was gepostet wurde, aber nicht woher...) ich bekomme es via de.sci.electronics ... und physik ... Haushalt hab ich da doch tatsächlich immer übersehen...

Verflixtes Cross-Posting... ;-) is aber besser als Top-Posting lg Johannes

Reply to
John F

Michael Lange schrieb:

ACK

Mir reichen die bereits existierenden Risiken die es, oft grundlos, in unserer Welt gibt völlig aus.

Grüße Erik

Reply to
Erik G.

Bei den gro=DFen Datenmengen passiert schon leicht eine Verwechselung. Vielleicht tr=E4fe das auch jemanden, der die Speicherung bef=FCrwortet. Es w=E4re nicht das erste Mal, das z.B. Einsatzkr=E4fte =FCber die Fenster in eine Wohnung einbrechen und mit den unbescholtenen B=FCrgern ziemlich ruppig umgegangen wird. Auch Folter wird von einigen immer mehr bef=FCrwortet. Ob Dir das so gleich ist wegen einer Verwechselung gefoltert zu werden - ich glaube das fast nicht. Lies z.B. mal den Spiegel 8/2006 S. 92 - 109.

Bei Frauen ist z.B. ein Schwangerschaftsabbruch z.T. nicht ganz gesetzeskonform. Auf die Frage, ob sie ein solches mit Ihrer Freundin =FCbers Telefon besprechen w=FCrde, wurde das entr=FCstet zur=FCckgewiesen, da=DF Telefon k=F6nne ja evtl. abgeh=F6rt werden. Und Leute mit krimineller Energie und Erfahrung sollen d=FCmmer sein?

Reply to
frager

"John F" schrieb >

Ich glaube, Du verwechselt in Deiner gesamten Argumentationslogik zwei wesentliche Dinge: Die *Verfolgung* und die *Bestrafung*

Und genau da liegt der Knackpunkt. Selbstverständlich kann Dich niemand bestrafen, wenn er Dir keine kriminelle Handlung nachweisen kann. Sehr wohl kannst Du allerdings auf Grund von Verdachtsmomenten Überwacht, bzw. verfolgt werden. Und das kann schon weitaus unangenehmr sein, als ich es bspw. brauchen könnte.

Im Rahmen der Baader-Meinhof/RAF-Rasterfahndung in den Siebzigern (die Du evtl. noch nicht selbst mitbekommen hast) bekamen immer wieder unbescholtene Bürger Schwierigkeiten mit der Staatsmacht, weil sie eben ins Fahndungs-Raster passten. Und um in ein solches Raster zu passen, genügt eben heutzutage evtl. schon der regelmäßige Besuch von Online-Chemikalienhändlern oder das Aufrufen einer Site, von der die Staatsgewalt weiß, dass dort Anleitungen zum Bombenbasteln abgelegt sind. Da kannst Du mit all Deiner wissentlichen Unbescholtenheit u.U. nicht verhindern, dass ein SEK Deine Bude mal richtig umgestaltet.

Aber selbst ohne diese ganzen Überlegungen praktischer Art: Wie schon geschrieben wurde - jeder Mensch hat eine - zumindest in Deutschland auch vom Grundgesetz geschützte - Privat- und Intimsphäre. Und darin haben ausnahmslos nur die anderen Menschen was zu suchen, die explizit hinein gebeten werden.

Grüße,

Patric Schira der auch nix zu verbergen hat - aber trotzdem nicht Jedem Alles erzählen will)

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Patric Schira

Hallo John,

ich will es mal kurz zusammenfassen.

*Es*kann*keine*verdachtsunabhängige*Vorratsdatenspeicherung*geben*

  1. Es wird ja genau die Möglichkeit in Betracht gezogen, das _jeder_ Benutzer über das Internet im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung benutzen kann.

  2. Die Speicherung verstößt auch gegen das Gebot der Datensparsamkeit.

Daran kann auch der verschleinernde Zusatz "verdachtsunabhängig" und "Vorrat" nichts änderen.

Hier soll ein sehr großer Teil der Bevölkerung pauschal unter Verdacht gestellt werden, denn sonst darf es eigentlich garnicht zur Speicherung von zusätzlichen, eigentlich unnötigen Informationen kommen.

Es ist und bleibt damit eine pauschale Kriminalisierung, welche nach dem Rechtsverständnis eines Rechtsstaates nicht erfolgen darf. Schade, das ich die Quelle nicht parat habe.

Das sich so viele Bürger nicht dagegen wehren, macht die Sache auch nicht richtiger oder gerechter. Das die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert ist, steht nicht erst seit Einstein fest. Der hat nur mal ausgesprochen, was sich bis dahin keiner getraute.

Sie Daten erst mal gespeichert, wecken diese _garantiert_ immer neue Begehrlichkeiten. Das zeigt sich bei uns jetzt gerade bei den Daten der Mautbrücken.

Generell kann man sagen, geht es wohl um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Und genau diese sollte gewahrt werden, z.B. durch Bewertung einer gekauften Menge HCl (100ml oder 100l).

Und genau diese Verhältnismäßigkeit sehe ich bei der so genannten "verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung" ebenfalls nicht gewahrt.

Tja, die Gedanken sind frei ... ;-)

Da sind sicher mehrere treibende Kräfte am Werk, und die MI _ist_ eine sehr starke von denen.

Ich kenne nicht die genauen Unterschiede zwischen DE und AT, und desweiteren können wir hier nur über den Soll/Ist-Zustand der Umsetzung spekulieren. Allerdings sind nun nicht gerade wenige Fälle von verschiedensten Quellen publiziert, die erkennen lassen, das Beamte auch nur Menschen, d.h. Bürger sind. Na, und wie sich der Durchschnittsbürger an Recht und Ordnung hält, brauche ich ja nicht tiefgreifend zu erläutern, _fast_ jeder ist schon mal zu schnell gefahren oder hat falsch geparkt! Oder glaubst du ernsthaft, das ein Posten oder eine Uniform einen besseren Meschen aus ihnen macht!? Das ist nur die immer noch weit verbreitete Obrigkeitgläubigkeit.

Wenn einer unschuldig wegen Mordes eingelocht wird, ist das nur eine andere Leseart? Na, das ist ja was ganz neues!

Ach ja, und der Kläger trägt, wenns schief geht, die Kosten der Ermittlungsarbeit der Polizei? Na toll, hoffentlich haben die Beamten immer ihre Abrechnungsbögen dabei ...

Also, ich weiß nicht, wie es in AT ist, aber wenn hier ein Anscheinsbeweis _erbracht_ ist, dann muß der Beklagte _beweisen_, das der Sachverhalt eben nicht so ist, d.h. du nicht schuldig warst, obwohl es so erscheint. Dazu gibt es einschlägige Beispiele.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit, zu beweisen, das Kläger und Richter eine falsche Auffassung von der "allgemeinen Lebenserfahrung" haben, aber das kann doch sehr schwer werden. Ich sag noch mal "Daten- und Technikgläubigkeit".

Jup, Auffahrunfälle. Typischerweise ist der Auffahrende schuld. Ein gutes Beispiel für einen Anscheinsbeweis. "... dem Auffahrenden bleibt nur ... zu beweisen, ... atypischer Verlauf vorlag."

Und viel hilft auch viel ... oder was öfter gesagt wird ist wahrer ... ;-)

Mach ersma den Mund leer *g*

Mach dir das mal nicht so einfach, nur weil ich nicht jedes Detail aufgedröselt habe. Es würde schon noch weiteren dazu Belegen gesucht werden, welche den Anschein untermauern.

Aber wir sollten uns hier nicht weiter in Detailfragen verlieren, die eine eine Umsetzung dieser Vorratsdatenspeicherung implizieren.

Ich habe nicht bestritten, das solche Möglichkeiten heute schon existieren, allein ich will nicht noch mehr davon. Und es ging auch weniger um die bewußte Manipulation, da gibt es wenigstens noch einen Schuldigen. Viel mehr sehe ich die Gefahr unerkannt fehlerhafter Daten, auf Grundlage derer eine zielgerichtete, ergebnisorientierte Ermittlung stattfindet. Das nennt sich dann ganz locker "Kollateralschaden", - eine nette Umschreibung für das schmerzlichen Nebeneffekte systematisch und planmäßig begangener Irrwege.

Es gibt doch genug solche schlechten Schlagzeilen nicht nur zu diesem Verein. Allerdings waren noch keine zur mißbräuchlichen Auswertung auf Vorrat gespeicherter Daten dabei ;-) Aber ich erinnere mich an diverse Fälle, wo z.B. schon mal großflächig "Sabber-Proben" gesammelt wurden, oder Leute durch die Hotelzimmertür erschossen, und das wegen falscher Informationen (sehr warscheinlich aus irgendwelchen Datenbeständen).

Michael

--
Schreibt zusammen, was zusammengehört.
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Michael Lange

Hallo John F

Ich nehm die Religion vom FSM = Flying Spaghetti Monster....

Reply to
Michael Adler

Verfolgt kann man auch durch Privatdetektive werden ... Wenn diese dann _Beweise_ haben kann man bestraft werden, so ist es in einem Rechtsstaat. Gott sei Dank. Glaubt hier eigentlich jeder, dass ein Wald und Wiesen BKA-Beamter an die Daten kommt, wann immer er will??? (Nichts für ungut, aber dieser Meinung begegne ich schon zu oft her ;-) Es benötigt immer noch eine richterliche Anordnung + eine gewisse Strafhöhe um an Verbindungsdaten zu kommen! Es kann auch nur ein Richter Deinen Verbindungsnachweis von der DT einfordern.

Er darf dich in keiner Weise belangen, ohne andere Quellen zu haben. Er darf wahrscheinlich nicht mal an die Daten ran. Er kann wahrscheinlich gar nciht ran, weil sie verteilt gespeichert werden, also nicht einmal eine zentrale Abfrage möglich ist...

In Kombination vielleicht, nur die Sorgfaltspflicht gebietet, dass auch z.B. observiert wird ... Also nur aufgrund der Seitenaufrufe kann keine Hausdurchsuchung angeordnet werden. Da muss mehr her, konkreter Verdacht, dass irgendein Kunde der Seite was böses vor hat, man aber nicht genau weiß, welcher ... oder sowas. Das kann aber auch aufgrund der Aufzeichnungen der Firma gemacht werden, da bringen dei gespeicherten Daten eher eine weitere Einschränkung, da nun auch das Surfverhalten mit dem Verdacht übereinstimmen muss, und somit nicht jeder Kunde besucht werden muss, wie in dem vielzitierten Fall...

Doch... Man kann sofort Protest einlegen... PC mitnehmen geht heutzutage ohnehin nicht mehr... muss per Image gemacht werden, wenn sich wer davor fürchten sollte. Sachschäden müssen ebenfalls bezahlt werden... Wie im TV läuft es da eher nicht ab.

Im Internet findet jede Kommunikation öffentlich statt. Jede. In der U-Bahn hast Du auch kein Recht auf Privatsphäre, wenn Du dort telefonierst, muss es die recht sein, dass andre Personen mithören... Kann auch durch Privatdetektive systematisch (!) geschehen... Natürlich fürchtet man sich davor, in irgendein Fadenkreuz zu geraten, nur halte ich es für unwahrscheinlich, aufgrund der restlichen Rechtslage. Die verhindert ja auch, dass die Daten automatisch ausgewertet werden (quasi in Echtzeit ...) mal abgesehen von den technischen Schwierigkeiten, die das mit sich beingen würde... man bräuchte JAhrzehnte und die Daten in Echtzeit (wovon man ja dann nicht sprechen kann) auszuwerten. Es dürfen die Daten nur an ein Gericht weiter gegeben werden, wenn eine bestimmte Höhe des Strafrahmens erreicht wird, was auch nicht immer der Fall ist. Bei der derzeitigen Desinformation des BKA wäre manche Korrektur in den Akten sicherlich nur von Vorteil für den Betroffenen ... (es wird ja ohnehin schon mitprotokolliert: Falschparken, Demos, Firmen, Mitarbeiter, ...)

lg Johannes

:-)

Reply to
John F

UND WIEEEEEE!!! :-)

"Vorrat" bedeutet, dass nicht in Echtzeit, sondern nur im Fall eines Gerichtsverfahrend die Daten ausgewertet werden.

Speichern kann jeder. Auswerten darf er es nicht laufend. Das wäre dann Generalverdacht...

Sehe ich nicht in diesem Ausmaß. Wie gesagt, wenn keine automatische Auswertung erfolgt IST es kein Generalverdacht!!

soweit so klar...

in der Tat...

:-) mittlerweile zweifelt man, ob das Universum unendlich ist, weils mathematisch auch möglich ist, dass es irgendwie anders ist, wie weiß man auch nicht genau, aber möglich ist es :-)

Wer will die Daten der Mautbrücken? Verkehrszählung? - sollte legitim sein Verkehrsflussdatenermittlung? - Kommt dem Fahrer zu gute -> bessere Straßen Section-Control? - bringt _viel_ Verkehrssicherheit!!!

mit 100ml kann man schon genug Acetonperoxyd herstellen, um dich unsanft aus deinem Schlaf zu reißen, da die Wand vom Schlafzimmer fehlt...

Das werden sie erst begreifen, wenn sie mit dem Speichern nicht mehr mitkommen... PetaByte...

Ich hab nicht gesagt: Ich denk nicht .... stimmt manchmal auch...

Das schon, aber die werdens auch noch lernen... v.a. kann _jeder_ nachrechnen, dass es nicht an den Verkaufszahlen liegt... LP Preis vor 20 Jahren * Verkaufszahlen ist sehr sehr sehr viel kleiner, als CD Preis mal Verkaufszahlen..., auch wenn man die Inflation berücksichtigt ... Ich würd gern CDs kaufen, wenn das Stück (wies richtig wäre) ca. 5? kostet ;-)

Drum kann man ja mit ihnen reden ...

Jo..... *scheinheiligpfeif*

Bin selbst in Uniform unterwegs manchmal (Rättungssonitätör um es ungarisch zu sagen) kann da schon bestätigen beim Kontakt mit der Exekutive ... Den hat man ja ab und zu bei Schlägerei/Unfall und co...

Das ist ein Fehler in der Beweiswürdigung... kann immer noch von der nächsten Instanz gekippt werden. Wenn Ermittlungsfehler gemacht wurden ist das ein Fressen für Anwälte ...

Bitte darum!!

Die Gerichte sind sich nicht einig, hängt sehr vom Richter und seiner Erfahrung ab...

Kein Anscheinsbeweis, weil gesetzlich verankert ist, dass er soviel Abstand halten muss, dass er sicher stehen bleiben kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden...

Ich weiß *gg*

Aber der Ball ist wieder beim Gegner :-)

Stimmt...

Das wird durch andere Gesetze verhindert, außerdem sind die Daten ja nicht vernetzt, sondern bei den Providern gespeichert!!! D.h. die Abfrage richtet sich an den Provider und das geht erst in einem laufenden Gerichtsverfahren auf Anordnung des Richters...

Der Begriff kommt eher aus der Kriegsführung... Man nimmt Schäden an der Zivilbevölkerung in Kauf, um die Soldaten zu erledigen -> Irak... fast ein einziger KS ...

Schon ... leider. Kann mich nur an gute im Zusammenhang mit Olympia erinnern, obwohl ja - Doping sei Dank - hier auch negative mittlerweile überwiegen...

Noch nicht *gg*, wird auch nicht kommen, da das Gericht die Daten anfordern muss...

Eher aufgrund von Fehlern in der Primärermittlung - sprich Observierung, meist mit dem Missverständnis, dass die Person bewaffnet ist gekoppelt...

*gg*

lg Johannnes

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John F

Mal lesen:

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"Abhören erlaubt Polizei rüstet auf Schweriner Kabinett verschärft Sicherheitsgesetz"

"* Telefone und Handys dürfen von der Polizei künftig auch zur Verhütung von Verbrechen abgehört werden. Derzeit ist das Abhören nur bei Ermittlungen begangener Straftaten möglich.

  • Geplant ist außerdem, die rechtlichen Hürden für die Rasterfahndung zu senken."

Abhören "zur Verhütung von Verbrechen" -- einfach nur krank.

Arti

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Artlab Izoard

FULLACK

Dazu kommt, dass sich auch moralische und religioese Ansichten im Laufe der Zeiten wandeln koennen. Ausserdem waere eine Verjaehrung moeglicher, auch daraus akkumulierbarer Delikte so kaum mehr moeglich.

Weiterhin sehe ich eine uebergrosse Gefahr, da mit dem heute bekanntem Rechtssystem die Urteilsfindung massgeblich von guten Anwaelten mitbestimmt wird, die naturgemaess gern bessere Gehaelter beziehen (vergessen wir jetzt einmal positive Aussnahmen); ein Missbrauch zur Rechtsbeugung wahrscheinlicher werden kann. Der Trend einer Kontrolle der Gesellschaft durch wenige maechtige wuerde sich so noch weiter verschaerfen.

Nein, auch wenn ich die Argumentationskette dieser Petition nicht hundertprozentig bestaetigen kann. Ich unterschreibe.

Gruss, Ingolf

--
***wer mir mailen moechte, sollte invalid.invalid entfernen
und durch MOC.nuS ersetzen, aber spiegelschriftlich***
Reply to
Ingolf Haeusler

... geplant ist...

Wenn ein Dealer sich mit seinem Kunden/Lieferanten verabrede,t kanns schon sinnvoll sein... Nur wenn ich die sehe, telefonieren die immer an Telefonzellen...

"Zusammen mit dem neuen Polizeigesetz beschloss das Kabinett ein Informationsfreiheitsgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Bürger ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen der Landesverwaltung bekommt. Das Informationsfreiheitsgesetz trage zur Stärkung der Demokratie bei und erhöhe den "Dienstleistungs-Charakter" der Verwaltung, erläuterte Timm. Die Gesetze sollen noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden."

Also kann dann jeder in seine Akten einsicht nehmen... Hat was gutes :-) In AT ist das schon seit dem neuen DSG der Fall...

Reply to
John F

John F schrieb:

Diese Leute können heute schon neidisch darauf sein was ein Angestellter der ARGE kann. Sicher kann kein Angestellter der ARGE Verbindungsdaten von ISP und TSP abfordern und einsehen - aber das was Sie heute mittlerweile sehen und recherchieren können, mußte früher immer mit Angabe des Dienstgrundes bei Einwohnermeldeämtern angefragt werden. Kontenlage, ect.

--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
 Click to see the full signature
Reply to
Bodo Mysliwietz

:-)

Eben. Es ändert sich am ersten Sachverhalt ja nichts. Es ist weiter ein Gerichtsbeschluss notwendig. Die Daten werden auch nicht im Internet einsehbar sein...

lg Johannes

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John F

Wenn er es sich leisten kann -- was er nicht im Voraus wissen kann.

Arti

Reply to
Artlab Izoard

Nein. Es gibt da das kleine Problem, dass sowas einen minimalen Energieaufwand braucht. Darstellung der Bits, Kippen derselben usw... Irgendwann gehts nicht mehr einfacher und sparsamer.

Irgendwer hat mal durchgerechnet, dass man bei 219 Bit schon mehr Energie braucht als die Sonne ueber ihre gesamte Lebensdauer noch zur Verfuegung stellen kann.

Gerrit

Reply to
Gerrit Heitsch

Also meine Daten kann ich immer kostenlos einsehen... Jederzeit bei jeder Privatfirma... Dank DSG, KSchG und Co... (Rechtslage in AT ... in DE wirds nehm ich an ähnlich sein... lg Johannes

Reply to
John F

Och nö, mir langts. Beim Informationfreiheitsgesetz geht's um Daten bei Behörden! Recherche kostet. (Rechtslage in DE ... in AT wirds nehm ich an ähnlich sein...)

Arti

Reply to
Artlab Izoard

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