Gekauftes Eagle - Cracken erlaubt?

Oliver Bartels schrieb:

Wie meinen? Zunächst einmal darf ich mit einer käuflich erworbenen Kopie eines Werkes tun und lassen was ich will. Ob ich aus einem Buch Seiten herausschneide, Kapitel ergänze, es in den Kamin werfe, oder meinem Cousin schenke, ist allein meine Sache. Das gehört zu den allgemeinen Nutzungsrechten, die man durch den Kauf erwirbt. Ob es zulässig und vor Gericht durchsetzbar ist, diese Nutzungen im Kaufvertrag auszuschließen, ist zumindest zweifelhaft.

Ich darf sogar die zerschnittene, mit Bemerkungen versehene Kopie des Werkes mit Gewinn weiter verkaufen, ohne den Staatsanwalt fürchten zu müssen. Erst, wenn ich weitere Kopien anfertige und diese verkaufe, greift das Urheberrecht.

Eben.

Entscheidender Unterschied zur Software: Es geht um das Werk selbst und nicht um eine Kopie.

Ohne anders lautende Verträge hat der Autor allerdings vor Gericht schlechte Karten.

Kannst Du das mit entsprechenden Urteilen belegen?

Du sagst es ja selbst: Es geht hier um die Weitergabe des Warenzeichens, nicht um die Blechbüchsen-Verschandlung an sich.

Die Änderung selbst ist aber unzweifelhaft legal. Ein Kaufvertrag, der das Anbringen von Spoilern verbietet, wäre in diesem Punkt ungültig.

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Kai-Martin Knaak
gpg-key: http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=kai-martin&op=index&exact=on
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kai-martin knaak
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Ich glaub' man kann das kurz machen: Solange du die Software nicht wieder veräußerst, kannst du damit machen was immer du willst.

Frank

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Frank Esselbach

Dieter Wiedmann schrieb:

Eben nicht! Ich zitiere nur den OP, der sich gezwungen/genötigt fühlt.

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Michael Redmann
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Michael Redmann

Mit dem Wort "eventuell" drückst du schon aus, dass du selbst keine Ahnung von der Rechtslage hast, sorry.

Hast du dafür Belege? Der Anwender kann ja nicht unterscheiden, ob das Layout von einem alten Eagle stammt, oder von einer Raubkopie, oder ob das File schlicht fehlerhaft ist. Wenn der Anwender dieses nun mit einem Programm repariert um es zu lesen macht sich der _Anwender_ nicht strafbar. Hehlerei kann hier nicht gelten lassen, da es nicht um gestohlene SW geht.

Gruß Andreas

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Andreas Baier

Axel Berger schrieb:

Cadsoft *kann* ja bei den Dieben nicht (mehr) aktiv werden. Also versuchen sie's bei denjenigen, die Ergebnisse der Diebe verwerten wollen. Ob das ganz astrein ist, sei dahin gestellt.

Jedenfalls hat es den (gewünschten) Effekt, dass gecrackte Software nichts Brauchbares produziert. Das das erst dem ehrlichen Kunden auffällt, ist so nicht zu verhindern. Aber wie gesagt: ein Schaden entsteht ihn dadurch nicht. Soll er eben die Finger von solchen Quellen lassen.

Grüße

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Michael Redmann
Reply to
Michael Redmann

Frank Esselbach schrieb:

Lies einfach mal die Cadsoft Lizenzvereinbarung: "Eine Abänderung des Programms oder der Handbücher ist nicht gestattet."

Ergo: soll der OP doch die inkriminierten Board- und Schema-Dateien ändern.

Grüße

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Michael Redmann
Reply to
Michael Redmann

"Johannes Bauer" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@snifftop.sniffdomain...

Jein, wenn die Polizei so ein ungesichertes Auto auf dem Parkplatz findet, darf sie es abschleppen und 'sicher' parken.

Auch eine aeusserst zweifelhafte Restsauffassung, aber dutzendfach bei offenen Scheiben oder offenen Cabrios gemacht, vermutlich um die Stadtkasse oder die Kasse des Abschleppunternehmens aufzubessern, aber mit wenigs Chancen des Beurgers gegen diese Abzocke vorgehen zu koennen.

Aber im Gegensatz zu Oliver seiner Auffassung halte ich Software nicht fuer Kunst, auch der Gesetzgeber sieht das deutlich anders sonst haette er nicht besondere Gesetze fuer Software schaffen duerfen, und damit sind alle seine Schlussfolgerungen und Beispiele hinfaellig.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
 Click to see the full signature
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MaWin

Michael Roth schrieb:

Die Polizei führt die Geschwindigkeitskontrollen (zumindest im Stadt-/Gemeindegebiet) im Auftrag des Ordnungsamtes nach deren Vorgaben aus.

Außnahme sind im wesentlichen nur solche Aktionstage zum Schuljahresanfang, wenn die Polizei zusammen mit Schülern die Autofahrer mal nur "belehrt". Denn davon hat die Stadtkasse ja nichts.

z.B. Bundesstraßen, Autobahnen

Das kann ich nur unterstreichen.

Und Halte- bzw. Parkverbote vor Schulen wurden bei uns beispielsweise an Tagen vom durchgesetzt, als es in Strömen regnete. Da kamen die Damen vom Amt mit dem Schreiben nicht mehr nach ...

Michael

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Schreibt zusammen, was zusammengehört.
Reply to
Michael Lange

Michael Redmann schrieb:

Gute Idee. Mit was schaust du denn die ".sch"-Datei dann an, um sie dann abzuzeichnen? Mein (gekauftes) Word kann die irgendwie nicht richtig aufmachen. Da sehe ich nur so komische Zeichen, aber nicht die Grafik mit der Schaltung. Brauche ich da ein Update!? Hast du da was in der Registrie gemacht? Komme da irgendwie nicht weiter.

Brauche deine Hilfe.

Michael

--
Schreibt zusammen, was zusammengehört.
Reply to
Michael Lange

Pffff ... und wen interssiert das? Halte ich persönlich für absolut unwirksam - Möchtegern-Geschwätz ohne jede Relevanz (in deinen 4 Wänden, solange du es nicht wieder in Umlauf bringst). Gekauft, Bezahlt, Meins, fertig.

Frank

Reply to
Frank Esselbach

Guido Grohmann schrieb:

en.

sorry, meinte Ziel*vereinbarung*. Das ist leider *kein* Scherz.

GG

Reply to
Guido Grohmann

Gut. Ich stell jetzt hier auch ein Schild auf:

------------------------- | Michael Redmann ist das | | Posten verboten. | ------------------------- || ||

Hältst Du Dich da jetzt auch dran? Dieses Schild dürfte soviel Relevanz haben wie das, was Cadsoft in irgendwelche "Vereinbarungen" schreibt.

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"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit 
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
Reply to
Michael Holzt

Hallo,

Johannes Bauer schrieb:

Nein, ein Auto muss doppelt gegen unberechtigte Benutzung abgesichert werden. IdR mit Zündschloss + Lenkradsperre.

mfg Björn Schrader

Reply to
Bjoern Schrader

Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod... (SCNR)

Da will ich widersprechen. Zumindest im Urheberrecht nennt der Gesetzgeber Programme in einem Atemzug mit "persönlichen geistigen Schöpfungen" und "geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst" (UrhG §2 Geschützte Werke)

Programme sie sind also eher der Kunst zuzuordnen, als den Erfindungen. Deshalb gibt es in D auch keine SW-Patente.

Aber lassen wir das Nitpicking. Der Thread ist mittlerweile schon soweit weg vom Thema diskutiert worden, dass es hier irgendwie nicht mehr passt.

Gruß Andreas

Reply to
Andreas Baier

Michael Holzt schrieb:

Klar. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich wollte nur den Unterschied klar machen zwischen dem, was man da facto kann und dem, was man de jure darf.

Zum Glück hast Du nicht geschrieben, was bei Zuwiderhandlung passiert ;-)

Ich will doch nur auf eines heraus: Man muss die mit Cadsoft eingegangenen Vereinbarung gar nicht brechen. Das Abändern der nicht ladbaren Datei reicht aus.

Grüße

--
Michael Redmann
Reply to
Michael Redmann

Andreas Baier schrieb:

Dann benutzt doch den Rheinischen Demsing:

"Aber im Jejensatz zu dem Oliver singe Uffassung..."

Maht et joht!

--
Michael Redmann
Reply to
Michael Redmann
*Oliver Bartels* wrote on Wed, 05-08-10 23:45:

Wenn ich mir einen "echten Beuys" kaufe, dann darf ich nicht drauf rummalenund ein "echtes Kunstwerk" draus machen? (Das später Weitergeben/Verkaufen mag eine andere Baustelle sein.)

Wenn ich ein Buch kaufe dard ich nichts anstreichen oder "korrigieren" und nicht als Übung einzelne Kapitel umschreiben? Verbreiten darf ich nichts davon, soviel ist klar, weder als eigenes Werk noch verfälscht unter dem Namen des Autors, aber auch das ist wieder nicht Thema.

--
Tschö wa
                Axel
Reply to
Axel Berger
*Michael Redmann* wrote on Thu, 05-08-11 08:43:

daß sich gekaufte Exeplare in vieler Hinsicht so verhalten wie eine eingeschränkte Demo und und nur ein gestohlener Crack zuverlässig alle Funktionen der Vollversion beherrscht. Potentielle Kunden mögen ihre Schlüsse daraus ziehen, ob dieser Effekt wirklich der "gewünschte" ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Reply to
Axel Berger

Eher doch nicht, der Anwender wird doch dadurch in die Lage versetzt, mit seiner _legalen_ Version zu arbeiten.

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

Nur so als Hinweis: Die Verwaltungen in Deutschland sind indirekt demokratisch gewählt, es steht Dir also frei, eine Mehrheit zu finden und bestehende Verordnungen und Gesetze zu ändern.

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

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