Gekauftes Eagle - Cracken erlaubt?

Verwenden diese Personen auch nur Stifte bestimmter Marken zum Schreiben und Zeichnen?

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"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit 
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
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Michael Holzt
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"Michael Holzt"

Normal nen Videoprojektor und ganz selten auch mal Kreide.

SCNR,

Markus

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Markus Gronotte

Wenn ich mich nicht irre ist MacOS eine Weiterentwicklung von FreeBSD. Und FreeBSD hat eine Linuxemulation die hervorragend funktioniert. Damit tut BAE hier ohne Probleme.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs

Hallo,

Rafael Deliano schrieb:

wie ich solche Verallgemeinerungen hasse ... ich bin auch Student, passe aber keinesfalls in das von Dir genannte Schema - genauso wie viele meiner Bekannten auch. Das Problem in Sachen Software ist wohl eher, dass - genauso wie beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr - ein schlichtweg falsches Rechtsbewusstsein herrscht, egal in welcher Altersklasse/Schicht/wieauchimmer!

Zum Thema Eagle: ich finde es ehrlich gesagt auch nicht ok wie CadSoft mit ehrlichen Kunden umgeht, daher habe ich mich auch dagegen entschlossen Geld in deren Produkte zu investieren. Glücklicherweise habe ich Zugang zu einem Design-Platz, an welchem ich mit Protel arbeiten kann. Da kann ich dann zuhause auf entsprechende Software im Moment verzichten - und wenn dann wird meine Wahl wohl eher auf BAE fallen.

Grüße,

Marco.

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Marco Genise

Oliver Bartels schrieb:

[...]

Umgekehrt wird ein Schuh draus: der Anwender eines ganz legal erworbenen Programms erhält eine Datei, die mit dieser Version nicht zu öffnen ist. Also nimmt er eine Änderung vor, um die Datei mit seiner Programmversion weiter zu bearbeiten. Genau das ist IMHO mit diesem Absatz gemeint (aber ich gebe zu, dass es - wie jedes Gesetz - in jede Richtung auslegbar ist).

Dass die Datei von jemandem stammt, der keine legale Kopie des Programms hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das wird natürlich durch diesen Paragraphen nicht abgedeckt. Aber das war auch nciht die Frage des OP.

Gruß

Klaus

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reply to: pub dot kp2 dot pieper at ibeq dot com
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Klaus P. Pieper

Rafael Deliano schrieb:

die normale Auswertung wird durch einen Eingriff beim Besitzer der legalen Kopie nicht beeinträchtigt. Er hat ja schon für die Benutzung bezahlt, welche Auswertung sollte also beeinträchtigt sein?

Der Besitzer der legalen Kopie verletzt IMHO die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht, solange er die Änderung nur vornimmt, um selbst fremde Dateien zu lesen, die mit der ausgelieferten Version nicht zu verarbeiten sind.

Dem Ersteller der fraglichen Dateien gibt das Gesetz natürlich keinen Freibrief. Aber das steht ja auf einem, anderen Blatt.

Gruß

Klaus

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reply to: pub dot kp2 dot pieper at ibeq dot com
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Klaus P. Pieper

Was ist illegal: das Programm? Dann ist es keine legale Nutzung, und niemand in der Diskussion hat dies gerechtfertigt oder behauptet.

Falls du mit "illegalem Eigentum" das Schaltbild meinst, kann man nur wiederholen was schon X-tausend mal in diesem Thread angesprochen wurde:

Eine Zeichnung o.ä. ist das geistige Eigentum des Urhebers in diesem Fall dem Nutzer der gecrackte SW. Trotzdem ist es _sein_ geistiges Eigentum, sofern er es nicht auch irgendwo geklaut hat.

Gruß Andreas

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Andreas Baier

Mac OS X ist eine Weiterentwicklung von NEXTSTEP. Es sind zwar Teile von FreeBSD enthalten, alles in allem gibt es aber mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten.

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http://www.mikrocontroller.net
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Andreas Schwarz

Michael Holzt schrieb:

Schaden?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Marco Genise schrieb:

Das ist jetzt kein passender Vergleich. Geschwindigkeitsbregrenzungen sind willkürliche Festlegungen von Verwaltungen / Behörden , die alle Teilnehmer einengen. Und wenn ich eine Geschwindigkeit überschreite entsteht niemandem ein Nachteil. Es wird erst zum Problem wenn es zum Unfall kommt. Ich persöhnlich halte es da eher mit dem kategorischen Imperativ. Wenn ich also tagsüber an einem Kindergarten vorbeifahre ist 30Kmh sicher angemessen. Wenn ich aber da nachts mit 100kmh vorbei donner, würde es trotzdem eine Anzeige geben. Und das obwohl die Bregrenzung auf 30 ja wegen der Sicherheit der Kinder gemacht worden ist.( Die um Mitternacht da nichts zu suchen haben :) ) Wenn mann mehr auf Bildung und Empathie sezten würde, bräuchte man nicht seine Untertanen mit Millionen von Vorschriften bis aufs Blut gängeln.

Wenn ich aber "klaue" , ensteht jemanden ein Schaden. Und ich habe damit direkt in die Rechte eines anderen eingegriffen.

Andreas

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Andreas Ruetten

Andreas Ruetten schrieb:

Ich höre jetzt schon wieder die brandenburgischen Opis "allet Abzockö!!!1" keifen... In dem Fernsehbeitrag gib es um eine Allee, an der fast wöchentlich Leute um Leben kamen und an der 4 Starenkästen im Abstand von wenigen Hundert Metern angebracht waren. Wer den ersten gesehen hatte, ist dann mit vollem Karacho in die nächsten gebrettert.

Ich bin der Meinung, es werden noch viel zu wenigen Leuten die Lappen abgenommen. Und wer beruflich auf den Schein angewiesen ist, der soll dann ruhig gefeuert werden und nur noch Hartz 4 oder weniger bekommen, anders lernen es die Leute ja wohl nicht.

Gruß Henning

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Henning Paul

"Rafael Deliano" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@t-online.de...

Wenn du besser lesen könntest währe dir eventuell aufgefallen dass es nicht um eine "Raubkopie" ging, sondern um ein Programm das "einen Datenstrom einliest und in leicht veränderter Form wieder ausgibt", nicht mehr und nicht weniger.

Gegen geklaute Eagle Versionen kann/soll CardSoft ja was machen. Ob potentielle Kunden die Methoden gut finden steht auf einem anderen Blatt!

Gegen das "*.sch *.brd Reperatur Tool" habens aber keine Handhabe (ausser der Code wurde von CardSoft geklaut ...).

Bertolt

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Bertolt Mildner

Markus Gronotte schrieb:

Ah, die PowerPoint-Krankheit. Wenn denn mal wenigstens nicht 60% der verfügbaren Fläche mit Logos und Cliparts vollgemüllt werden würden, sondern das Medium mal sinnvoll genutzt würde, z.B. für Vektoranalysis, wo man Koordinatensysteme auch mal anfassen und drehen könnte. Oder mal eine Singulärwert- oder QR-Zerlegung auch graphisch veranschaulicht werden würde.

Gruß Henning

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Henning Paul

Es ist fraglich, ob die Behörde damit durchkommt, da es sich dann offensichtlich um eine einzelne Tat handelt, die auch nur einmal bestraft werden kann. Im übrigen ist eine solche Anordnung eine absolute Verantwortungslosigkeit seitens der Ordnungsbehörden. Offenbar hätte man es lieber, wenn Temposünder nach dem ersten Foto abrupt abbremsen und damit Auffahrunfälle verursachen.

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"Erst war es ein Kernel alle halbe Jahre, zum Schluss konnte ich mit 
dem Compilieren nicht mehr aufhören." (Torsten Kleinz im IRC)
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Michael Holzt
*Michael Redmann* wrote on Wed, 05-08-10 07:59:

Ich schon. Es zwar schon im Prinzip so, daß Diebe besser gestellt sind als ehrliche Kunden - sie haben ihr Geld noch - aber ein Verkäufer, der zugunsten der Diebe seine ehrlichen Kunden noch zusätzlich schikaniert, hat imho etwas wesentliches nicht begriffen.

Ähnlich ist es mit legal im Laden gekauften CDs oder DVDs, die ich erst kopieren muß, bevor ich sie anhören resp. -sehen kann. Die Diebe haben dieses Problem nicht und lachen mich aus.

Wer zahlende Kunden so verhöhnt, darf sich nicht zu sehr wundern, wenn manche davon sich ihm gegenüber von den üblichen Regeln des Anstandes und der Ehrlichkeit befreit fühlen.

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Axel Berger

Sowas gibt es. Profs, die Ihre Präsentationen professionell mit LaTeX-Beamer machen, die dann für Ihre Schäfchen in ein SVN einchecken, sodass man auch schön erkennen kann, was sich geändert hat. Und hübsch illustrierte LR/QR-Zerlegungen.

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer
*Rafael Deliano* wrote on Wed, 05-08-10 09:02:

Der Paragraph ist doch längst abgeschafft, er entspringt der Rechtsprechung des vorletzten Jahrhunderts.

"Herr Polizist, ich habe einen gestohlenen Videorekorder gekauft - war aber ein Stein drin." "Herr Polizist, ich habe geholfen, in einem Entwicklungsland unterschlagenes Geld zu waschen, und nichts abbekommen."

Das sind heute keine an eigener Dummheit gescheiterten Verbrecher mehr, sondern "arme Opfer". Wenn Scheitern ein Grund zum Freispruch ist, dann sollten wir sofort alle Inhaftierten freilassen.

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Axel Berger

Man kann es auch XX-tausend mal wiederholen, beeindruckt die Rechtslage eventuell trotzdem nicht. Das "geistige Eigentum" an seinem Stromlauf und Layout kann er ja haben, aber solange dieser in seine physischen Form von einer Raubkopie erzeugt und nur auf der Raubkopie lauffähig ist hat er ein Problem, da exakt diese Raubkopie ja von den Strafverfolgungsbehörden konfisziert würde. Er kann sein geistiges Eigentum natürlich in anderes ( hoffentlich legales ) Layoutprogramm eintippen. Das könnte der ursprüngliche Fragesteller natürlich auch, wenn einer dieser überaus wertvollen Schaltpläne aus dem www den berühmten Loaderror erzeugt.

MfG JRD

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Rafael Deliano
*Rafael Deliano* wrote on Wed, 05-08-10 09:39:

Was ist mit Wurst, die ich von einem Metzger kaufe, der sie aus gekauftem Fleisch auf einer gestohlenen Wurstmaschine herstellt?

Ist es relevant, daß ich (um die Analogie zu vervollständigen) der Wurst den Diebstahl der Maschine (Nicht des Fleisches! Da wäre Hehlerei eindeutig.) ansehen kann?

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Axel Berger

Ich kann lesen. Das Teil wird als "eagle file legalizer" beworben, klinkt irgenwie sehr "illegal". Eben wie ein Werkzeug zur Förderung von Raubkopien.

Mag ein Gericht klären. Nächstens kommt einer "er habe Software nur so repariert daß sie ohne Dongle läuft".

MfG JRD

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Rafael Deliano

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