Gekauftes Eagle - Cracken erlaubt?

Sag mal, du fällst aber schon stark in die Kategorie "merkbefreit", oder?

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         Georg Acher, acher@in.tum.de
         http://www.lrr.in.tum.de/~acher
         "Oh no, not again !" The bowl of petunias
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Georg Acher
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Axel Berger schrieb:

st=20

ben=20

Full Ack. Darf ich wissen, welche DVDs das waren? Ich hatte das Problem=20 mit Karstadt.

n=20

es=20

Also! KAUFT KEINE DVDs IM KARSTADT! Bei einer defekten oder=20 minderwertigen DVD grinsen die dich nur an und sagen, ausgepackt - kein=20 Umtausch. Eine schriftliche Beschwerde wurde leider nicht beantwortet.=20 Leider war es nur ein Steritwert vomn 10 Euro. Kackfrech haben die=20 dieselben DVDs 2 Wochen sp=E4ter wieder beworben.

Guido

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Guido Grohmann

"Axel Berger"

Um die Analogie mal etwas zu korrigieren, verschmier als Eigentümer CFJ-Viren auf der Wurstmaschiene die du jeden morgen vor der Arbeit sauber machst. Jetzt hat jemand diese Wurstmaschiene mal gestohlen... etc...

Finde ich so IMHO passender.

lg,

Markus

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Markus Gronotte

Tja, und genau das ist z.B. in DE völlig legal (natürlich nur, wenn Du eine Lizenz der Software hast).

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Michael Roth

Nein, da gibt's nicht zu klären. Auch wenn Du mit einem geklautem Kugelschreiber Deine Gedanken auf ein Papier bringst, bist und bleibst Du für alle Zeiten der Urheber an diesem Text. Und Dein Urheberrecht kannst Du in Deutschland nicht mal per Vertrag abgeben, nur Nutzungsrechte (auch exklusive) kannst Du jemandem anderen einräumen.

In welcher "Rechtswelt" lebst Du eigentlich?

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Michael Roth

Um genau dies geht es doch. Kopien können sie hinterherjagen. Das ist auch vernüftig.

Nur: Was nicht geht, ist zu behaupten, der "Eagle File Legalizer" wäre illegal und irgendwelche Web-Admins dazu nötigen, irgendwelche Links darauf zu entfernen.

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Michael Roth

Genau das ist der Unterschied, zwischen Stadt/Ordnungsamt und Polizei:

Wenn die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt, macht sie es an Unfallschwerpunkten etc. Aussderm werden die Fahrer, wenn möglich, gleich mit ihrem Verhalten konfrontiert. Die Polizei versucht wenigsten, wenn auch meistens vergeblich, den Raser ein gewisses Problembewusstsein beizubringen.

Doch eine Stadt/Verwaltung ist an einer "sinnvollen" Geschwindigkeitskontroller nicht interessiert. Sie stellen die Kästen auf, und kassieren. Es gibt doch genügend Städte, die inzwischen eingeräumt haben, das Blitzkästen in erster Linie wirtschaftlich interessant sind. Die meisten geblitzten sind sowei Ortsunkundige. Einheimische kennen ja die Standorte der Kästen. Und dann kann man schön zuschauen: Bremsen, langsam vorbei fahren, Gas geben.

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Michael Roth

=2E

Nein. Das war die Polizei. Zielvorgabe hei=DFt das Zauberwort.

Guido

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Guido Grohmann

Hmm, war da nicht was, dass das XP Service Pack 2 nur funktioniert, wenn man keinen ge-Blacklist-eten Produktschlüssel verwandt hatte? Ich erinnere mich noch gut, wie ich damals von zig Leuten gefragt wurde, was diese "Fehlermeldung" mit dieser "Seriennummer" bedeuten sollte und wie man das SP2 doch draufkriegt.

Die Art der Key-Überprüfung zeigt doch eindeutig, dass Microsoft absolut auf die Privatspäre der Endanwender scheißt. Mich wundert tatsächlich, dass man da bei dieser "Registrierung" neben seinen persönlichen Daten nicht auch noch einen Fragebogen ausfüllen muss, in dem Kreditkartennummer, vollständige medizinische Anamnese und eingescannte Fingerabdrücke verlangt werden.

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

Stimmt, so hab ich das echt noch nicht gesehen! Der "Eagle Legalizer" sollte also einfach "Eagle 29x Error Repair Tool" heißen. Das ist echt ein interessanter Punkt, der mich sehr zum Grinsen bringt ;-)

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

"Rafael Deliano" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@t-online.de...

Ja und ?

Was ist daran auszusetzen ?

Es gibt dutzende Software-Titel, die man fuer teures Geld erworben hat, und deren Dongles am naechsten Rechner nicht mehr laufen, und die Firma die es herstellt ist auch pleite oder will Geld fuer einen moderneren Dongle oder verkauft den moderneren nur mit einer neuen Lizenz.

Dann wird halt der alte Dongle angeschaltet, das ist immerhin in Deutschland nicht auch noch verboten.

Das IST eine Reparatur zum Erhalt des Werts des GEKAUFTEN Programms.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Die verkaufen tatsächlich _defekte_ Produkte und nehmen die nicht zurück?! Ich dachte, sie schließen nur den Umtausch mit Geld-zurück aus (IMHO auch verständlich, sonst könnte man die ja einfach kopieren und zurückbringen), aber wenn ich explizit Ersatz verlange? Sowas hab ich auch noch nie gehört.

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

"Markus Gronotte" schrieb im Newsbeitrag news:42fa099b$0$11743$ snipped-for-privacy@newsread4.arcor-online.net...

Hab ich was verpasst ?

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Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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MaWin

Hallo Michael,

Mit der gleichen Logik waere es daher verwerflich, wenn eine auf dem Schwarzmarkt erworbene DVD Raubkopie auf einem legalen Player nicht laufen wuerde?

Gruesse, Joerg

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Joerg

Hallo Markus,

kann man Dich auch per E-Mail erreichen? Die Adresse in Deinem From-Header hier verursacht:

| From: Mail Delivery System | Subject: Warning: message delayed 2 days

mit der Bemerkung

| host gronoworx.dyndns.org[80.143.9.240]: | connection to mail exchanger failed with timeout

und das wiederholt.

Gruß, Felix

PS: F'up2p gesetzt, weil OT.

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Felix Opatz

Vermutlich, ich sehe keine andere Begründungsmöglichkeit, warum der ansonsten illegal sein sollte.

Ist nicht. Zumindest nicht nach dem Urheberrecht.

Ohne Zustimmung des Urhebers ein Werk vermurk^H^H^H^Händern: Das war - wenn das Urheberrecht greift - noch nie legal, für Software gibt es keine Ausnahme. Warum auch.

Drum hat München jetzt einen neuen Fußballtempel, ursprünglich wollte man im Olympiastadion das Spielfeld tiefer legen und die Gegengerade überdachen.

Jedoch hatte die Stadt München es beim Bau des Olyparks verpennt, sich das Urheberrecht auf Bearbeitung zu sichern. Der Herr Behnisch, Architekt des Parks, sah durch die Überdachung sein Gesamtkunstwerk bedroht und hat nein dazu gesagt. Das Nein kam praktisch am gleichen Tag, an dem alle zusammen den Entwurf vorstellen wollten, der OB war damals ziemlich stinkig und nicht gut auf Herrn Behnisch zu sprechen.

Gleiches gilt auch für Überarbeitungen von z.B. Dramen zwecks Opernaufführung, da hat es mehr als einmal wegen "Künstlerische Freiheit" (so der Regisseur) versus "Werksverunstaltung" (so der Autor) gut heftig gescheppert, und zwar bis zum Kadi. Und ja, die Kunstschaffenden können da _richtig_ rabiat werden, wenn sie wittern, dass einer an ihren heiligen Werken rummurkst ...

Deshalb ist auch das "Rauspatchen" von Dongle-Abfragen illegal, es ist schlicht eine "Bearbeitung" des Werks, zu der ein Urheber kaum seine Zustimmung geben wird.

Gruß Oliver

P.s.: Das gibt es übrigens analog auch bei ganz normaler "Hardware" wie Autos. Wenn ein Händler zehn Blechdosen aus Untertürkheim kauft und sie zu Prolldosen umwandelt (Heckspoiler etc. ;-) dann kann der Daimler beim Weiterverkauf verlangen, dass der Stern runter muss. Das Warenzeichen darf nur auf Original-Produkten angebracht sein, eine Designänderung verändert das Fahrzeug so, dass es nicht mehr als Daimler gilt.

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels
*Guido Grohmann* wrote on Wed, 05-08-10 18:14:

Bei DVDs, die, die ich in den USA gekauft habe. (Bei CDs hatte ich das Problem nicht wirklich, bisher gibt es auf Un- CDs nur Krach, den ich eh nicht hören wollte, aber das ändert nichts am Prinzip.)

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Axel Berger
*Joerg* wrote on Wed, 05-08-10 21:54:

Nein. Davon, daß einer ein mit einer legalen Programmversion erstelltes (kopiertes) gestohlenes Layout verbreiten will, war in dieser Diskussion bisher nie die Rede.

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Axel Berger

Hi!

Dann darf ich meinen Picasso nicht mit Schere und Klebstoff in eine Collage umgestalten, keine Notizen in ein Buch schreiben, keine Artikel aus Zeitungen ausschneiden und keine Videokaufcassetten überspielen?

Der OP wollte die Software rechtmäßig erwerben und cracken um sie zu _benutzen_, nicht um sie zu _veröffentlichen_!

Gruß, Michael.

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Michael Eggert

Wieso, es kommt doch offenbar darauf an, wie viel verändert wird. Und normalerweise sind das doch bei Cracks nur ein, zwei Bytes. Einfach ein Paar bedingte in unbedingte Sprünge ändern.

Das mit dem Verkauf hat aber markenrechtliche Gründe! Selbstverständlich darf jeder mit seinem Auto machen was er will. Und um bei der Crackanalogie zu bleiben: wenn ich Lust habe, meinen Volvo kurzzuschließen und alle Schlösser auszubohren, damit ich keinen Autoschlüssel mehr verwenden muss, ist das völlig in Ordnung. Und wenn ich obendrein Lust hab das Auto in Stücke zu schneiden und drüberzupinkeln, dann darf ich das auch, wenn's mein Auto ist.

Um gleich mal vorweg zu fragen: setzt ihr im BAE so dubiose Kopierschutzechniken ein?

Gruß, Johannes

Reply to
Johannes Bauer

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