Am Sun, 05 Nov 2006 23:49:10 +0000 schrieb Guido Grohmann:
Für den Überblick:
angegebene Links:
Bernd Sluka ist korinthenkackermäßig drauflosgegeangen und hat die Lage beschrieben, u.a. mit Referenzen aus Berichten der BAST:
Wenn man interessiert ist, liefert ein
eine ganze Menge, dem man folgen kann, z.B.
ja.
Autofahrer
Benutzer de öffentlichen Nahverkehrs
der vom Fußweg abgezwackt wurde, verschränkt hinter Einbauten verläuft, zugeparkt ist, zum abstellen von Mülltonnen verwendet wird und von Fußgängern mitbenutzt werden muß, weil der Fußweg ähnliche Mängeln aufweist.
Innerstädtisch sind es, geschätzt, > 99% aller Radwege, ausserorts weniger, aber nur an Strecken wo es über mehr als 10km keine Kreuzungspunkte gibt.
Nötigung? Nichteinhaltung des Überholsicherheitsabstandes? Vorsätzlich Gefährdung im Straßenverkehr?
In Deinem Werteverständnis ist eine 'Behinderungsfreiheit für Autofahrer' mehr Wert als die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer?
Na dann bist Du mir noch nicht begegnet, in solchen Situationen haben sich die Autofahrer immer verpisst. Weicheier.
Du hast es nicht verstanden. Nach rechts, zum Fahrbahnrand, Bordstein, parkenden Autos usw. *muß* man als Radfahrer eine Sicherheitsabstand von mindestens 1m einhalten, um sich und andere nicht zu gefährden, *muß* dieses oft mehr sein.
Ich fahre fast alles, darf alles fahren und bin auch schon fast alles gefahren, schnell, langsam, groß, klein. Mit Hund, mit Kind und Frau, ohne Hund, ...
Tja das ist das Wesen der Erkenntnis. Sie führt oft für sicher geglaubte Grundsätze ad absurdum.
ervin