Kann ein 10MHz-USB-Oszilloskop ein 10MHz-Signal darstellen?

Jul 28, 2019 Last reply: 7 years ago 651 Replies

Der Kontext ist der Text, auf den ich hier antworte. Und im Kontext steht, daß Industrieprodukte nicht an Privat verkauft werden durften.

Daß es nur einen Markt gibt, in dem kreuz und quer fast alles verkauft wird bzw. verkauft werden darf.

Ist es auch. Es hat eine verstärkte/mehrfache Isolation des Potentials einer Phase. Zusätzlich noch einen geerdeten Schirm um das Phasenpotential herum.

Jeder darf ein Oszilloskop kaufen. U.a. eine direkte Meßverwendung am 230V-Netz findet jedoch auf eigene Gefahr statt.

Ich habe u.a. einen 1500V-Trafo. Wenn ich daran irgendwelche Messungen vornehme, geschieht dies alles auf meine Gefahr. Schließlich nehme ICH den Meßaufbau vor.

Ich verstehe diese Argumentation hinsichtlich ihrer behauptenden Anteile nicht. Ich lasse kein Gerät herumstehen, so daß andere Personen da herankommen können. Das ist zu 100% ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Einbrecher.

In Forschungslaboren werden auch lebensgefährliche Aufbauten errichtet. Unbefugte haben keinen Zugang! Wer sich darüber hinwegsetzt, ist selbst Schuld.

Nein. Wenn ich in meinem Labor einen Testaufbau errichte, der drei Tage aktiv laufen muß, so können mir lebensgefährliche Spannungen daran egal sein, denn ich habe ja selbst bewußt diesen Aufbau hergestellt. Das ist also meine Sache. Falls sich mal weitere Personen in meiner Wohnung (allein) aufhalten, würde ich diese über einen gefährlichen Testaufbau informieren. Mindestens bei Kindern würde ich den Zugang versperren. Falls das nicht möglich ist, würde ich allen Personen den Zugang zu meiner Wohnung verweigern.

Nein. Wenn ich mir selbst ein Meßgerät entwickle und aufbaue, so darf das beliebig unsicher sein. Ist doch meine Sache. In meinem Labor hat niemand anderer etwas zu suchen. Basta.

Helmut Schellong schrieb:

Wenn du deinen Vermieter, die Feuerwehr, den Sozialdienst, den Notarzt, den Gerichtsvollzieher, die Polizei etc. ebenfalls rechtsverbindlich daran hindern kannst, deine Wohnung zu betreten, obwohl es beispielsweise brennt oder du schon zwei Stunden um Hilfe rufst, dann lässt sich darüber vielleicht reden.

Nein, das ist falsch. Auch wenn du etwas arg egozentrisch zu denken scheinst, so kannst du andere Menschen, welche du mit deinen dilettantischen Aufbauten gefährden würdest, nicht ausser Acht lassen. Oder lebst du tatsächlich auf deinem eigenen, ringsum mit einem hohen Zaun abgeschotteten Grundstück, zu dem niemand der oben genannten Zutritt benötigen kann?

MfG Rupert

Doch. Wenn jemand unerlaubt ein Elektrolabor betritt, sollte dieser tunlichst vermeiden, irgend etwas anzufassen. Faßt er doch an - unerlaubt - ist er selbst Schuld.

Ich darf doch beliebig ein Gehäuse absichtlich unter 1000 V Spannung setzen, um etwas mehrtägig zu testen.

Ein eigenes Grundstück ist nicht notwendig. Eine Wohnung ist ein persönlicher Lebensbereich, ein Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle. Ich habe das Hausrecht für meine Wohnung. Grundgesetz: Unverletzlichkeit der Wohnung.

Wer da hinein will, muß sich bei mir anmelden. Falls sich jemand bei Gefahr im Verzug unangemeldet Zutritt verschafft, sollte zur Sicherheit pauschal den FI abschalten. Unbekanntes Terrain ist stets als potentiell gefährlich einzustufen. Jeder, der sich gewaltsam Zutritt verschafft, ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis, hat sich gefälligst entsprechend zu verhalten.

Das Tragen einer Badehose kann zum Tod durch Ertrinken führen?

Gerrit

Helmut Schellong schrieb:

Ein eigenes Grundstück und die ausdrückliche Erklärung an alle, dass du auch im Notfall, egal, ob nur deine Bude gefährdet ist oder auch deine Gesundheit, dein Leben in Gefahr sein mögen, keinerlei Hilfe wünscht!

Das stimmt zwar, ist aber völlig egal.

Knallkopf! Weder Feuerwehr noch Polizei oder Notarzt können und werden sich ggfls. bei dir anmelden - vor allem auch dann, wenn du halbtot in der Wohnung liegst.

Du hast also nicht nur keine Ahnung von nichts sondern bist auch noch ausgeprägt asozial...

MfG Rupert

Am 02.08.2019 um 18:40 schrieb Rupert Haselbeck:

Das Grundgesetz ist dir völlig egal? Reichsbürger?

snipped-for-privacy@schellong.biz (Helmut Schellong) am 02.08.19:

230 reichen ja auch völlig für Herkammerflimmern.

Den Brandwunden nach hat die Dame aber anscheinend barfuß auf feuchtem Grund gestanden und muß gleichzeitig *sehr* viel länger, als der Film suggeriert, "gehangen" haben.

Oder der Grillgriff hatte >> 180°C oder so. Dann hätte sie freilich eh besser Schutzhandschuhe getragen oder wenixstenz einen Topflappen benutzt. Sofern aus üblichen Materialien gefertigt und trocken, hätte beides das "Hängen" vermieden.

Rainer

snipped-for-privacy@laosinh.s.bawue.de (Gerrit Heitsch) am 02.08.19:

"Keine Schwimmhilfe" oder "Schützt nicht vor Ertrinken!!!" oder sowas in der Art.

Rainer

snipped-for-privacy@gmx.de (Rupert Haselbeck) am 02.08.19 um 16:00:

Unnötig.

Ein sach- und normgerechtes Warnschild reicht. In Laboren wird schon mal z.B. mit radioaktivem Material gearbeitet. Da ist dann ein Schild an der Tür und wenn es darinnen brennt, schaut der Feuerwehrmann erst auf das Schild und dann in seine Handbücher, wie er sich zu verhalten hat.

In größeren Fällen wird ein Krisenstab eingesetzt. Ok, in Tschernobyl hat man die bedauernswerten Leute dann trotzdem reingeschickt.

Btw: An einer 10kV-Station ist auch nur ein Schild angebracht. "Hier nix anpacken und auch sonst gaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtich sein!"

Dieses Schild ist rechtssicher. Auch die verschlossene Zugangstür ist rechtssicher. Wenn die Pozilei die aufbricht, weil sie ein Kokainlager dahinter vermutet, und der Hauptwachtmeister sich zwischen den Stromschienen verheddert, ist das genau sein Problem, nicht das der Stadtwerke.

Der Feuerwehr oder dem Notarzt reicht das Schild als Warnung, da solange nicht reinzugehen, bis jemand die Station getrennt hat.

Wenn jemand im Labor eine Isolationsprüfung macht, und das getestete Gerät versagt, dann wird auch von diesem Gerät eine Gefahr ausgehen. Auch dafür ist dann ein Schild an der Labortür. Darf man solche Tests nicht durchführen, weil die Putzkraft das Schild nicht lesen kann und da mal eben mit dem feuchten Lappen beigeht? Darf man wohl. Nur muß sich der Verantwortliche ggf. den Schuh anziehen, der die Putzkraft nicht ausreichend instruiert hat. Deshalb spricht man gern von "Fachkräften und eingewiesenen Personen".

Rainer

"Nicht geeignet um Dünnflitsch sicher einzuschliessen"

"Vorsicht, verbirgt keine Erektionen"

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

[...]

Du hast vorstehend zum Ausdruck gebracht, was ich selbst zuvor als meine Meinung mitteilte. Meine Meinung gründet nur auf Logik und einem gewissen Rechtsgefühl. Dein Text zeigt, daß Du deutlich konkreter Bescheid weißt. Wir sind also einer Meinung.

Weiteres Beispiel: Ich sehe bei mir zur Zeit viele weiß-rote Baustellenabsperrungen, weil die Straße neu mit Steinen gepflastert wird. Wenn da jemand über die Absperrung klettert und in eine Grube stürzt, ist dieser nach meiner Meinung selbst Schuld.

[...]

Bei uns war auch fuer Putzkraefte eine Einstellungsbedingung, dass sie Englisch verstanden. In den Labors und in der Produktion galten dann noch besondere Bedingungen, die sie geschult bekamen. Nicht nur, dass man Trassierbaender vor Versuchsaufbauten ernstzunehmen hatte, sondern auch, dass man in ESD-empfindlichen Bereichen nichts anruehrte. Ebenso galt im Clean Room die Verkleidungspflicht.

Wenn der Verantwortliche die Ueberpruefungen dieses Wissen versaeumt oder keine Trassierung vornehmen laesst, dann ist er mitverantworlich. Sonst kaum.

Im uebrigen bin ich der Meinung, dass man die Landessprache lernen soll, wenn man in einem Land lebt und arbeitet. Ich verlange ja auch nicht, dass alles zusaetzlich in Deutsch beschildet wird.

Am 03.08.2019 um 16:10 schrieb Joerg:

Hast du Maidu gelernt?

"Nicht zum Verzehr geeignet"

Helmut Schellong schrieb:

Ich habe gerade nochmals nachgemessen....

AARRGH! Ach du Schreck. Du hast natürlich recht! Ich nehme meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil.

Mamma mia. Ich hätte draufgehen können. Erdfrei war mir klar und auch willkommen, ich bin allerdings davon ausgegangen, dass zumindest die Erdbuchse am PE ist. Und dass das Gehäuse aussen geerdet ist. Der Tip mit den Hutmuttern war goldrichtig. Ist halt 20 Jahre her, dass ich das Ding aufgeschraubt hatte. Zum Glück hatte ich bei PMT-Experimenten immer diese Buchse mit dem Gehäuse/PE des Landis&Gyr¹ Hochspannungsnetzgerätes verbunden, eigentlich um sicher zu sein, dass das Netzgerät geerdet ist. Ufff.

¹ Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen ist der Rentnergeneration die Firma auch unter Langsam&Gmüetlich bekannt.

Am 03.08.2019 um 16:10 schrieb Joerg:

Vorhin bei den Tagesthemen:

Furchtbar ungerechte Trump Politik die nicht alle Migranten einfach so in die USA lässt. Schlimmes Lager auf mexikanischer Seite, aber alle Interviewten Flüchtlinge parlierten fröhlich auf Spanisch.

Ist für mich nicht so ganz einsichtig, wenn ich in UK arbeiten wollte würde ich zusehen wenigstens halbwegs Englisch zu können?

Butzo

Am 02.08.19 um 18:40 schrieb Rupert Haselbeck:

Da schießt Du eindeutig über das Ziel hinaus. Normgerechte Beschilderung und Abschrankung (z.B. durch eine verschlossene Tür) ist völlig ausreichend - andernfalls könnte man das Thema Entwicklungslabor auch gleich sein lassen...

Für die Sicherheit kan auch ein Schild sorgen...

"Prüffeld Hier können auch ungeschützte Teile Spannung führen. Der Zutritt ist nur befugten Personen gestattet."

Thomas Prufer

Am 06.08.19 um 10:33 schrieb Thomas Prufer:

Mit darunter angebrachtem Generalausschalter. Problem sind Geräte die durchlaufen (müssen).

Wenn du ein armer Landarbeiter irgendwo in Südamerika bist, der nicht genug Mittel hat für sich und seine Kinder was zum Essen aufzutreiben, dann würdest du wahrscheinlich zu Berlitz gehen, wo man dir in 8 Wochen ganz passables Englisch beibringt. Für vielleicht das zenhnfache von dem, was du in deinem ganzen Leben verdient hast.

/ralph -- "dann sollen sie doch Kuchen essen"

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