Joerg schrieb:
Auf dem Bild kann man mit Fantasie erkennen, wie die Gerätemasse nicht am geerdeten Gehäuse ist.
Joerg schrieb:
Auf dem Bild kann man mit Fantasie erkennen, wie die Gerätemasse nicht am geerdeten Gehäuse ist.
Bei allen diesen Oszis, die ich gesehen habe, ist das Metallgehäuse mit dem Schutzleiter verbunden. Alles andere wäre ja lebensgefährlich. Die Eingangsbuchsen führen auf eine Art Gehäuse-im-Gehäuse.
Quatsch, um diese Oszis geht es hier nicht. Siehe die vielen Bilder, die man im Web findet.
Anderes Gerät!
Joerg schrieb:
Wurden in CH vor Jahrzehnten verboten und auch vom Starkstrominspektorat "eingesammelt".
Nett finde ich hingegen den Lampenverdoppler.
Wieso? Sehe ich nicht.
Bei fast allen Oszis aus den 1970ern, auch bei meinem HM512-6, ist das Gehäuse nicht mit SL verbunden. Es wurden doch Manuals zuhauf (per Link) gepostet, wo das im Text steht. Das ist eine Tatsache.
Oh, Roentgenaugen, die durch die Metallfrontplatte und mehrere Lagen bis ganz hinten durch gehen?
Mein HM207 ist definitiv geerdet. Das Kabel zur Hutze waere mir fast abgerissen, weil ich nicht damit gerechnet hatte, dass sie so gruendlich waren. Fotos kann ich keine mehr machen, da ich ihn nach Umruestung auf
120V an eine Schule gegeben habe und die Lehrerin, ueber die das lief, nun in Pension ist.
Nein.
Du hast geschrieben: ================================================================
07/29/2019 21:49 Der genannte HM512 etwa. Trafo mit Schirm- und Schutzwicklung, Gehäuse im Gehäuse, nur das äussere ist auf Schutzleiter; Signal- masse schwimmt.Kann heute keiner mehr bauen und man wird auch niemanden finden, der das bezahlen will. Und gegen irgendeine Vorschrift wird es heutzutage garantiert verstossen. ================================================================
Solche HM512 gibt es nicht! Das Gehäuse ist auch an Schaltungsmasse, nicht an SL.
Die Hutmuttern der Rückplatte verbinden das Gehäuse mit dem Chassis. Die vier Schrauben der Frontplatte befinden sich im Chassis. Ein "Gehäuse im Gehäuse" gab es nie!
Da bin ich noch mit dem Jugendfahrrad ueber die Motocrosspisten geduest. Nicht immer ganz knitterfrei.
Auch wenn diese fuer den Privatmarkt vermarktet werden?
Mit der Doku stand es bei Hameg nicht immer zum besten. Oft waren keine Rev-Levels und anderes angegeben. Da wuerden sie mir hier die Ohren fuer langziehen und das war schon in den 80ern so, als ich anfing.
Bei 6:06min und 7:44min kann man rechts im Bild eines der Erdungskabel sehen.
Das ist eine modernere Variante, die Urversion hat einen runden Roehrenrahmen.
Die Frontplatte und die dahinterliegende Montageplatte sind leitend miteinander verbolzt.
Ja, es gibt hier nur 'den Markt'.
Ich vermute, Hameg hat die HM512 als schutzisoliert betrachtet. Die Schirmwicklung im Trafo schützt ja auch definitiv. Gehäusepotential stellt ja der Benutzer selbst her, bei Floating Ground.
Ui. Das ist bei uns etwas anders, Consumer != Industrial. Besonders nachdem etwas passiert ist und alles vor Gericht geht.
Kann man machen, ich wuerde mich bei so einem Design allerdings weigern, die ECO zu unterzeichnen. Bei Geraeten fuer den Hobbymarkt ist das Risiko zu hoch, dass ein unerfahrener oder eiliger Benutzer die schwarze Kroko-Klemme versehentlich an eine heisse Stelle haengt. Dann greift er zum Scope, um mal eben an der Zeitbasis ... BZZZZT.
Jedenfalls kenne ich keine Normen in DE, die speziell für einen bestimmten Markt definiert wurden. Erst recht gibt es keine unterschiedlichen Produktvarianten für einen Markt A und Markt B, etc.
Es können doch (gebrauchte) Geräte beliebig von einem Markt in einen anderen Markt weiterverkauft werden. Die müßten dann ja jeweils umgebaut werden - von wem?.
Am besten wäre eine steckbare Brücke in 4mm-Technik hinter der Rückwand. Ich meine, da sind Kurzschluß-Brücken kaufbar. Die sollte per Default Schaltungsmasse mit SL verbinden. Wenn gezogen, liegt Floating Ground vor.
Ein Oszillograf ist ein elektronisches Meßgerät (für Profis). Wenn ich mal direkt am 220V-Netz gemessen hatte, war ich mir total bewußt, was ich tat.
Es gab sie auch in Deutschland und gibt es vermutlich heute noch, ich bin allerdings schon Jahrzehnte weg.
Als ich noch in Deutschland Elektronik entwickelte, gab es z.B. Geraete nur fuer industriellen Einsatz, fuer die laut Vorschrift EMV Klasse A ausreichte. Sie durften nicht an privat verkauft werden. Die fuer den Consumer-Markt mussten Klasse B erfuellen. Aehnlich war das mit Netzanschluessen. Industriell waren Klemmblock und Erdungsschelle zulaessig, fuer den Endverbrauchermarkt nur bei Geraeten, die normalerweise von Installateuren eingebaut oder angeschlossen werden. Natuerlich kannst Du den Kuechenherd auch selbst anschliessen, uebernimmst dann jedoch die Verantwortung, wenn es schiefgeht.
Vom Hersteller. Z.B. gibt es Netzteile, die fuer Industriebetrieb netzseitig einen Klemmblock haben, fuer Consumer aber ein Netzkabel oder Kaltgeraetebuchse.
Der Anfaenger aber u.U. nicht.
Ich will z.B. drei Netzteile mit Klemmenblock haben, um sie in ein Versorgungspult auf meinem Arbeitstisch einzubauen. Die kann ich problemlos kaufen.
Die gibt es auch nicht als Consumer-Variante.
Reichelt ist ein Hobby-Elektronik-Laden. Erkennbar an 'inkl. MwSt'.
entsprechende Fachkenntnisse hat, und das Manual liest.
Zu Silvester werden doch auch immer wieder Finger abgerissen. Das kann nicht verhindert werden. Denn es gibt immer auch idiotische Erwachsene, die einen
snipped-for-privacy@schellong.biz (Helmut Schellong) am 01.08.19 um 23:53:
Ich warte noch auf Warnschilder an Badehosen oder Wanderschuhen.
Rainer
Am 02.08.19 um 12:14 schrieb Rainer Knaepper:
Achtung Rutschgefahr. Sittenpolizei warnt.
Beobachtung am Rande:
Tod durch '400 V' gegen Erde an Drehstrom ist nicht möglich.
Helmut Schellong schrieb:
Natürlich. Warum auch nicht?
Und? Was soll uns das sagen?
Dann müsste das Gerät schutzisoliert sein
Ein Oszilloskop ist ebenso für jeden zu kaufen, wie ein Radio. Und für das Oszilloskop gelten aus guten Gründen schärfere Vorscshriften als für das Radio
Ja. Und derjenige, welcher das Gerät hat herumstehen lassen, hat ein Problem mit dem Staatsanwalt. Auch wenn es bei dir im Oberstübchen wohl etwas verstaubt aussehen mag, so sei dennoch darauf hingewiesen, dass derjenige, welche eine Gefahrenquelle schafft, z.B. ein vorschriftswidriges, unsicheres Gerät herumstehen lässt oder betreibt, dafür haftet. Und zwar nicht nur hinsichtlich der evtl. anfallenden Behandlungskosten etc., sondern auch strafrechtlich, wobei neben fahrlässiger Tötung (mit vielleicht mal 90 oder maximal 180 Tagessätzen Geldstrafe) durchaus auch Totschlag (-->Knast) in Betracht kommen kann. Deine einfältige Herangehensweise an solche Probleme ist wenig sinnvoll
Man darf, egal ob im Wohnzimmer oder im Labor, vor allem erwarten, dass die Gehäude beliebiger dort, hier wie dort, nicht unter Spannung stehen (oder aber auf andere Weise für die vorgeschriebene Sicherheit hinreichend gesorgt ist)
Nicht nur das - das Auto muss (u.a.) auch funktionsfähige Bremsen und eine funktionsfähige Beleuchtung haben, sogar tagsüber... (Hättest du einen Führerschein, dann wüsstest du derartig Triviales selber)
Und auch /jedes/ elektronische Messgerät muss natürlich den aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen
Siehste! Es gibt auch solche Idioten, welche sogar du erkennst! Und es gibt, wie der Thread hier zeigt, offenkundig auch Idioten, die glauben, Sicherheitsvorschriftten gälten nur für Andere
Richtig. Wobei der Schleifstein und das Schweißgerät eher weniger gefährlich sind, weil jeder die Gefahr problemlos sehen und erkennen kann. Wer aber unsichere elektrische oder elektronische Geräte herumstehen lässt, der schafft eine weit größere Gefahr, weil jeder, egal ob Mitarbeiter, ob Kunde oder Besucher sich darauf verlassen darf und verlassen wird, dass diese Geräte sicher sind und gefahrlos angefasst werden können
MfG Rupert
Helmut Schellong schrieb:
Natürlich. Warum auch nicht?
Und? Was soll uns das sagen?
Dann müsste das Gerät schutzisoliert sein
Ein Oszilloskop ist ebenso für jeden zu kaufen, wie ein Radio. Und für das Oszilloskop gelten aus guten Gründen schärfere Vorscshriften als für das Radio
Ja. Und derjenige, welcher das Gerät hat herumstehen lassen, hat ein Problem mit dem Staatsanwalt. Auch wenn es bei dir im Oberstübchen wohl etwas verstaubt aussehen mag, so sei dennoch darauf hingewiesen, dass derjenige, welche eine Gefahrenquelle schafft, z.B. ein vorschriftswidriges, unsicheres Gerät herumstehen lässt oder betreibt, dafür haftet. Und zwar nicht nur hinsichtlich der evtl. anfallenden Behandlungskosten etc., sondern auch strafrechtlich, wobei neben fahrlässiger Tötung (mit vielleicht mal 90 oder maximal 180 Tagessätzen Geldstrafe) durchaus auch Totschlag (-->Knast) in Betracht kommen kann. Deine einfältige Herangehensweise an solche Probleme ist wenig sinnvoll
Man darf, egal ob im Wohnzimmer oder im Labor, vor allem erwarten, dass die Gehäuse beliebiger Geräte, hier wie dort, nicht unter Spannung stehen (oder aber auf andere Weise für die vorgeschriebene Sicherheit hinreichend gesorgt ist)
Nicht nur das - das Auto muss (u.a.) auch funktionsfähige Bremsen und eine funktionsfähige Beleuchtung haben, sogar tagsüber... (Hättest du einen Führerschein, dann wüsstest du derartig Triviales selber)
Und auch /jedes/ elektronische Messgerät muss natürlich den aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen
Siehste! Es gibt auch solche Idioten, welche sogar du erkennst! Und es gibt, wie der Thread hier zeigt, offenkundig auch Idioten, die glauben, Sicherheitsvorschriftten gälten nur für Andere
Richtig. Wobei der Schleifstein und das Schweißgerät eher weniger gefährlich sind, weil jeder die Gefahr problemlos sehen und erkennen kann. Wer aber unsichere elektrische oder elektronische Geräte herumstehen lässt, der schafft eine weit größere Gefahr, weil jeder, egal ob Mitarbeiter, ob Kunde oder Besucher sich darauf verlassen darf und verlassen wird, dass diese Geräte sicher sind und gefahrlos angefasst werden können
MfG Rupert
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