Am 03.10.2010 00:35, schrieb Michael Eggert:
Kenne ich auch von der Uni, aber schlau ist anders.
Stimmt leider, bei Schulbedarf genauso, Unkenntnis wird halt teuer.
Und? Kein Problem! Dafür gibts dann eine nachgelagerte Prüfung, in meinem Bereich heisst sowas Verwendungsnachweis. Und bei grob fahrlässigen / vorsätzlichem Handeln gibts was auf die Ömme, je nach Verwaltung disziplinarisch / dienstrechtlich / zivilrechtlich, alles im Lot.
Das umgekehrte Verfahren mit Kontolleur, Oberkontrolleur und Hauptgeneralkontrolleur gabs bis vor kurzem in so einem deutschen Staat hinter einer Mauer. Momentan ist das noch ein Problem in den Köpfen. Ohne Vertrauen ins Personal wird's nix, die Ergebnisse sind bekannt.
Momentan wird aber leider versucht Sachkenntnis, persönliche Verantwortung und Loyalität zum Arbeitgeber durch Vorschriften und Richtlinien zu ersetzen. Die Juristen und Controller haben aber mittlerweile Probleme überhaupt noch einen Fachverantwortlichen zu finden :-)
Die sind zwar noch immer privilegiert, aber dumpfe Beamtenschelte ist seltenst gerechtfertigt.
Butzo