Blitzschutz für USB und RJ11 zum Laserdrucker

Nov 01, 2025 Last reply: 8 months ago 139 Replies

Dann fahr nicht zu diesen Zeiten im ÖPNV, wenn Du Angst hast, anläßlich einer Fahrkartenkontrolle (Wieviele davon hast Du denn in den kuschelig-unangenehmen Stoßzeiten schon erlebt?) Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden.

Noch stärker vereinfacht es die Kontrollen, würde man sie nicht schlampig durchführen, sondern gar nicht. Vielleicht bin ich ja dämlich - aber bitte erkläre mir wie einem 10-jährigen Kind, wie eine Fahrschein-App auf dem Smartphone die korrekte Kontrolle eines personalisierten Tickets vereinfacht.

Ja, oh. Da kann man natürlich rein gar nichts machen, außer Fahrschein-Apps einzuführen.

Meine Aussage war, ein NFC-Readout der Chipkarte oder ein per App angezeigter QR-Code lässt sich exakt gleichschnell kontrollieren, wie ein QR-Code im PDF- Reader oder auf Papier. Und die Nebenaussage war, dass eine korrekte Kontrolle bei personenbezogenen Tickets immer auch die Kramerei nach einem Ausweis erfordert, mithin also Lichtbild- und Namenvergleich, denn mit den eID- Funktionen sind wir noch nicht ganz so weit.

Volker

Da kommen dann möglicherweise Dinge raus, wie bei:

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Volker

Interessant. Ob das nicht irgendwie dem Gleichberechtigungsgrundsatz widerspricht? Aber mei, das erklärt immer noch nicht die angeblich höhere Effizienz von Fahrschein-Apps.

Volker

Am 09.11.25 um 12:22 schrieb Volker Bartheld:

Jawohl, mein Herr! Ich werde zukünftig nicht mehr ohne ihre Genehmigung das Haus verlassen und keine Ausweisdokumente mehr akzeptieren, welche nicht in der laut Weltpräsident Bartheld einzig akzeptablen Form, nämlich als ausgedrucktes PDF, vorliegen.

Bitte teilen sie mir mit, wo ich auch Personalausweis, Krankenkassenkarte, Girocard und andere täglich wichtige Ausweise in genau dieser einzig wahren Form erwerben kann.

Genau das tut man in Deutschland bereits flächendeckend. Es gibt keine Zugangssperren, in Großstädten oft noch nicht mal Kontrollen durch die Busfahrer/Zugbegleiter, sondern nur noch Stichprobenkontrollen.

In Ländern, in denen man auf strengere Zugangskontrollen wert legt, passieren diese -natürlich- per NFC (Chipkarte oder App) und nur bei Einzeltickets noch durch Magnetstreifen o.ä. Der Barcode auf Papier ist eine typisch antiquiert deutsche Insellösung.

Das erklärten ich und andere bereits mehrfach: Die Daten der App sind nicht kopierbar, es kann also nur eine Person damit fahren, damit ist das entscheidende Sicherheitskriterium erfüllt.

Die Bindung an eine *bestimmte* Person ist eine rein politische Vorgabe, welche für den Verkehrsbetrieb einigermaßen unwichtig ist und entsprechend nur stichprobenweise oder gar nicht kontrolliert wird. Das war ganz unabhängig vom D-Ticket schon immer so.

Das ist Bullshit, wie jeder regelmäßige Bahnfahrer weiß. Das Lesen des Barcode (welcher übrigens Aztec und nicht QR ist) macht regelmäßig Probleme, weil das Papier verknickt, das Licht schlecht oder das Smartphone-Display zu dunkel/zu hell ist.

Ich bin mir sehr sicher, sowohl die angelernten Kontrolleure als auch die Zugbegleiter mit einer mehrjährigen Facharbeiterausbildung wissen besser, wie eine korrekte Kontrolle aussieht, als du.

Das kann man bei Stichproben so machen (und tut es auch), eine

100%-Kontrolle ist aber nur bei leicht fälschbaren Ticketvarianten zweckmäßig.

Am 09.11.25 um 12:34 schrieb Volker Bartheld:

Wenn es wirklich Zufall ist (was sich mit EDV super sicherstellen lässt), nein.

Laut Grundgesetz ist nur eine Benachteiligung auf Basis persönlicher Merkmale (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politische Anschauungen, Behinderungen) unzulässig.

Deine peinliche Ad-Personam-Hyperbel macht das Argument gegen Ausweiskontrollen und pro Ausweis-App auch nicht stärker.

Das entscheidende Sicherheitskriterium ist erfüllt, wenn nur die Person mit dem personalisierten Ticket fahren kann, die auf ebendiesem Ticket eingetragen ist. Das kann die App nicht leisten. Natürlich wirst Du nun wieder ablenken und fragen, wer denn nun sein Smartphone (mit der Ausweis-App) aus der Hand gäbe und anderen überließe. Das Argument ist genauso stark, wie für die Sicherheit einer unverschlüsselten E-Mail, wo es darum geht, man müsse dem MTA/Dienstleister vertrauen. Bei der App muss man dem Besitzer des Smartphones vertrauen. Mit dem gleichen Argument könnte ich dem Fahrgast vertrauen, dass er einen gültigen Fahrausweis hat.

Kann ich eigentlich die E-Ticket App mit "meinem" Deutschlandticket auf zwei Smartphones installieren? Was passiert, wenn ich behaupte mein Smartphone sei kaputtgegangen und ich das Ticket auf ein anderes Smartphone übertragen will? Wird dann die erste Variante invalidiert? Hat die Smartphone-App irgendeine "Lebenderkennung" (mit Challenge-Response oder zumindest einem zeitlich ausreichend variablen QR-Code) oder könnte ich für die nächste Stunde/die nächste Fahrt einfach einen Screenshot vorzeigen? Funktioniert die Ausweiskontrolle auch auf Smartphones, die keine NFC-Funktion haben, also rein auf ihr Display angewiesen sind? Was, wenn ich als Gast eine Art "Screen Sharing" mit dem eigentlichen Besitzer des D-Tickets mache?

... die durch die App allein nicht verifizierbar ist. Der Besitz eines Smartphones mit der App ist kein Identitätsnachweis. Ich habe ausreichend Quellen genannt, wonach neben der App (oder der Chipkarte oder dem QR-Code-PDF) noch ein Lichtbildausweis notwendig ist. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird - schön.

Bislang musste ich bei online gebuchten Bahntickets in ICE und Regionalzügen immer (ausnahmslos) den Personalausweis vorzeigen. Die Reisenden mit App oder QR-Code-PDF ebenfalls.

Dann fahre ich wohl nicht regelmäßig genug.

Wobei man erst einmal sauber dfinieren muß, was das eigentlich ist.

1) Müssen lila Menschen gleich häufig kontrolliert werden wie grüne? 2) Müssen lila und grüne im Verhältnis ihrer Häufigkeiten kontrolliert werden? Wenn ja, welcher, der in der Gesamtbevölkerung oder der in der gerade zufälligen Verteilung rund um die Kontrolle?

Ich meine, stehe aber wohl ziemlich allein damit da, eine Kontrolle ist genau dann fair und ausgewogen, wenn sie in jeder irgend definierbaren Untergruppe dieselbe Trefferrate ergibt. Die Gruppe, bei deren Kontrolle mit weit unterdurchschittlicher Häufigkeit etwas gefunden wird, hat das Recht, sich diskriminiert zu fühlen. Damit ist fast überall, wo es angewandt wird, das Profiling nicht zu stark sondern zu schwach. Wir leben in der realen, nicht einer idealen Traumwelt und sollten uns an sie anpassen.

In der Praxis erlebte ich das genaue Gegenteil von Profiling. Überall, wo es Kontrollen gab, wurde bevorzugt meine achtzigjährige Mutter kontrolliert und arrogant bis aggressiv stolzierende Jungmänner durchgewunken. Meine Mutter sah aus, als sei sie höflich und freundlich und würde widerspruchslos alles mitmachen und genau so war es auch. Aus der Sicht schlecht bezahlter Leute, die vor allem eine ruhige Schicht und pünktlichen Feierabend wollen, kann ich das rein menschlich sogar verstehen. Der Sicherheit nützt es nicht.

Wenn Kontolleure Prämien erhalten (tun sie das, keine Ahnung) dürfte deren Gewinnerzielungsabsicht die Bösartigkeit und Freude am Schikanieren schnell überwiegen und die Kontrolle auf die richtigen Ziele lenken.

Warum überrascht mich diese fußstampfende Trotzraktion gar nicht? Es ist beileibe nicht Volker, der sich über das Akzeptable zu entscheiden anmaßt. Er verlangt allein Wahlfreiheit vor allem da, wo wie hier die Wahl des einzelnen anderen gegen anderslautende, aber nicht belegbare Behauptungen keinen Nachteil bringt.

Du bist der, der allen Deine Lösung aufzwingen will.

Denselben, optisch abzulesenden Barcode findest du aber ganz prima, wenn er nicht auf auf Papier sondern einem Bildschirm gezeigt wird.

Und das kann die App verhindern?

Äpfel? Birnen? Abgesehen davon ist der Arbeitgeber das Land Hessen und das hat hier:
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folgendes hinterlegt:

"Das LandesTicket Hessen ist personalisiert und muss persönlich unterschrieben werden. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Dienstausweis). Für Bedienstete aus dem Polizeibereich gilt der Dienstausweis als Nachweis der Fahrberechtigung."

-jw-

Am 09.11.25 um 15:36 schrieb Volker Bartheld:

Die meisten Verkehrsbetriebe sind offenkundig anderer Ansicht, welches Kriterium wichtig ist, denn im Stadtverkehr finden bei Verwendung der Chipkarte selten Ausweiskontrollen statt. Persönlich habe ich es noch nie erlebt, weder im heimischen Verbund noch auswärts. Genau einmal hat das Lesegerät in einem Bus "Ausweiskontrolle" angezeigt, der Fahrer meinte nur "ist schon ok".

Im Regionalverkehr erfolgen bei Verwendung der Chipkarte Stichprobenkontrollen, wobei das Kontrollgerät diese scheinbar zufällig anfordert.

Die App-Variante des D-Ticket hatte ich nie, kann mich daher zur Häufigkeit von Ausweiskontrollen nicht festlegen. Offenkundig notwendig sind sie bei der leicht kopierbaren PDF-Variante.

Nein.

Anzunehmen. Für die Chipkarten-Variante wird ja ohnehin eine Verwaltung von Sperrlisten benötigt, denn die Karten werden mit einer technischen Gültigkeit von mehreren Jahren ausgestellt und haben keine Möglichkeit, zu erfahren, ob das zugehörige Abo noch besteht.

Auch die Variante mit einem zeitlich veränderlichen Barcode (Aztec,

*nicht* QR!) ist im eTicket-System vorgesehen. Praktisch gesehen habe sie bislang nur bei online gekauften Einzelfahrscheinen, aber das muss nichts heißen.

Prinzipiell gibt das eTicket sowohl als Barcode als auch mit NFC und es kommt auf die App an, welche verwendet wird. Kontrollgeräte in Bussen können aber oft nur NFC. Kommt ein Fahrgast mit Barcode, kann der Fahrer effektiv nicht kontrollieren.

Ich habe (mit online gekauften Bahntickets) schon öfter erlebt, das das Zugpersonal auf den Bildschirm grabbelt und die Anzeige in der App hochscrollt. Vermutlich soll genau das damit erkannt werden.

Ich so selten, das ich mich an das letzte Mal nicht mal erinnere. Muss viele Jahre her sein.

Beim Komfort-Checkin via DB Navigator erfolgt im ICE grundsätzlich überhaupt keine Ticketkontrolle durch das Zugpersonal, das ist ja gerade der beworbene Sinn der Sache.

Ohne Checkin begnügte man sich bislang stets mit irgend einem zusätzlichen Merkmal, z.B. der Bahncard. Diese allerdings will der ICE-Zugbegleiter fast immer sehen.

Bei Regionalzügen im Stadtverkehr kann man sich fast darauf verlassen, das keine Kontrolle erfolgt. Der/die/das Zugbegleiter/in hat einfach keine Zeit dafür.

Bei der S-Bahn gibt es hier gar keinen Zugbegleiter, dafür aber mobile Kontrollteams, die insbesondere um den Monatswechsel herum die Züge in Mannschaftsstärke stürmen, gerne auch mehrmals auf einer Fahrt. Bei bestimmt hunderten solcher Kontrollen wurde ich noch nie nach dem Ausweis gefragt.

Am 09.11.25 um 18:17 schrieb Axel Berger:

Unfug! Es wurde nach einer Begründung gefragt, warum Gesetzgeber und Verkehrsverbünde für Zeitkarten im Allgemeinen und das D-Ticket im Besonderen einen zunehmenden Digitalzwang ausüben, und ich habe lediglich versucht, eine (im Rahmen einer sci-Gruppe sinnvolle, technische) Begründung zu liefern.

Das weißt du auch sehr gut. Also was sollen die krampfhaften Versuche, die Diskussion irgendwie auf eine persönliche Ebene zu lenken und mir jetzt gar zu unterstellen, ich wäre dieser Gesetzgeber?

Der Vorteil dort ist, das er durch zusätzliche Merkmale abgesichert sein kann. Zum Beispiel durch eine zeitliche Veränderung des Code. Zum Beispiel dadurch, das die App auf Wischgesten des Kontrolleurs hin ein definiertes Lebenszeichen von sich gibt. Zum Beispiel durch ein Online-Handshake (in Deutschland im Rahmen des Komfort-Checkin beim ICE praktiziert).

Grundsätzlich ist meines Erachtens aber NFC (egal ob App oder Chipkarte) die sinnvollere und meines Wissens auch international üblichere Variante für ein elektronisches Ticket. Der bidirektionale Datenaustausch schafft nicht nur deutlich mehr Sicherheit und beschleunigt Kontrollen, sondern er schafft auch auch mehr tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Zum Beispiel in Form von nicht personengebundenen Guthabenkarten. Auf meiner japanischen IC-Card müsste noch Guthaben sein. Die Kontrolle erfolgt dort durch Zugangssperren, welche derart rasend schnell sind, das man dort regelrecht durch rennen kann und die Karte lediglich in die Nähe des Lesegeräts bringen muss. Und Einkaufen kann man mit der selben Karte auch gleich.

Das dürfen sie nicht und Du darfst es verweigern.

"Wir sind schockiert!" ... ok, das war gelogen. Alles wie erwartet.

Man liest sich, Alex.

Axel Berger, 2025-11-08 20:40:

Ja gut, die haben auch ein reichlich aufwendiges System mit nicht weniger als 10 Preisstufen für Einzeltickets:

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Das wäre auch nicht einfacher, wenn überall ein Automat stehen würde, außer der Automat würde nach Angabe der Zielhaltestelle die notwendige Preisstufe auswählen. Aber man bekommt die Preisstufe zumindest angezeigt, wenn man die Fahrplanauskunft auf

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nutzt.

Volker Bartheld, 2025-11-09 12:34:

Es geht wohl auch weniger um Effizienz als Kosten. Der Betrieb eines flächendeckenden Automaten-Netzes und Papier sind teurer als die IT-Infrastruktur für Online-Tickets.

Soviel also zur höheren Fälschungssicherheit der Ticket-App, von der wir eingangs mal gesprochen haben.

OK. Die Personalisierung ist also eine reine Gängelungsmaßnahme bzw. Totgeburt ohne Praxisrelevanz.

Das gibts ja öfter, dass Theorie und Praxis auseinanderklaffen. Ich habs gerne, wenn Konzepte praxistauglich ausgearbeitet werden und man dabei diejenigen fragt, die das vor Ort umsetzen müssen. Wird dann auch weniger peinlich. Womit wir wieder bei der ePA wären.

Volker

Dann war Deine o. g. Antwort auf "Ich gehe aber davon aus, dass in den AGB die Ausweispflicht erwähnt wird und dieser AGB hast Du mit Kauf des Tickets zugestimmt." irrelevant, Du weißt ohnehin Bescheid und musst mir nicht vorwerfen, ich vergliche Äpfel mit Birnen.

Volker

Am 10.11.25 um 13:45 schrieb Volker Bartheld:

Die DB kann alle Varianten kontrollieren, und den Dorfbusbetreiber hat wahrscheinlich keiner gefragt. ;-)

Überhaupt kommt diese ganze Barcode-Geschichte ja ursprünglich von der DB. Die Verkehrsverbünde hatten traditionell Papier und später dann die Chipkarte, auf welche natürlich auch die Kontrollgeräte in den Fahrzeugen ausgelegt sind. Das zu ändern, für ein Ticketangebot das von der Politik ständig in Frage gestellt wird, macht keinen Sinn.

Was die Personalausweiskontrolle angeht, neige ich dazu, dir zuzustimmen. Das war mangels anderer Sicherheitsmerkmale nur für die PDF-Variante notwendig.

Für Chipkarte oder App hätte es wesentlich bessere Möglichkeiten gegeben. Zum Beispiel einfach ein Foto auf der Karte, wie es bei personalisierten regionalen Monatskarten schon ewig praktiziert wurde, und wofür die Technik in den Kundenzentren auch vorhanden war.

Vielleicht kommt ja jetzt wieder Bewegung in die Sache, nachdem das PDF tot ist.

Dafür fehlte beim D-Ticket einfach die Zeit.

In der 9Eur-Variante war überhaupt keine Zeit für Vorbereitungen, es galten quasi über Nacht einfach alle regionalen Monatskarten bundesweit, ohne jede Kontrollmöglichkeit außerhalb es eigenen Verbundes.

In der 49Eur-Variante gab es dann wenigstens bundesweit prüfbare Zertifikate auf der Karte bzw. im Barcode. Aber selbst große Verkehrsbetriebe hatten es nicht geschafft, rechtzeitig ausreichend Karten mit D-Ticket-Branding zu beschaffen. Mein D-Ticket sieht aus wie eine örtliche personalisierte Monatskarte, incl. (leerem) Fotofeld...

private Smartphones werden deutlich seltener vandalisiert als Geld- oder Fahrkartenautomaten.

Grüße Marc

wenn das Ding runterfällt, im Regen absäuft, sein Akku versagt oder die App nach System-Upgrade nur noch abstürzt. Dann nennt man das zwar nicht "Vandalismus". Die Technik ist trotzdem erstmal nicht mehr funktional.

Der für das Verkehrsunternehmen entscheidende Unterschied besteht darin, dass es den anfallenden technischen Aufwand an dei Kunden abschieben kann. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das ein Glücksfall. Ob es auch allgemein-gesellsczhaftlich wünschenswert ist, ist nicht ganz so klar.

---<)kaimartin(>---

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