Nicht zahlen, schriftlich reklamieren und mit Anwalt/Gutachter drohen während zumindest mal eine sinnvolle Eskalationsstufe gewesen.
Als Argument "man kann ja eh nichts machen" taugt die Story so jedenfalls nicht.
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H
Hanno Foest
Am 12.01.23 um 19:49 schrieb Gerald Oppen:
[Haftung wegen mangelhafter Wartung von Feuerlöschern]
Behaupten, jemand hätte sich bei der Durchsetzung seines Rechts nicht genug angestrengt, kann man immer. Ein Beleg, daß überhaupt irgendwo schon mal jemand was machen konnte, wäre hilfreich.
Hanno
V
Volker Bartheld
Wenn man freundlich(!) fragt und als Antwort entweder das Schweigen im Walde oder irgendwelche dummdreisten Textbausteine bekommt, darfst Du meiner Erfahrung nach schonmal das Sitzfleisch massieren und eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung klarmachen.
Ist zwar nichts mit Feuerlöschern, aber mit gewährleistungsrelevanten Produktmängeln:
Hatte neulich via manomano.de bei mmsb.de ein BSH 087076 Magnetventil für meine Waschmaschine gekauft, weil ich keinen Bock auf die (tatsächlich mögliche) Zerlegunug des OEM-Teils und Panscherei mit Amidosulfonsäure hatte. War das übliche Problem: Ventil schließt nicht mehr vernünftig, Wasser saftelt in alle möglichen Spülkammern.
Erhalten habe ich dann einen ziemlich billigen, nicht zerstörungsfrei zerlegbaren Chinaklon und bereute während eines ebenso länglichen wie vergeblichen Einbauversuchs jeden einzelnen Euro der Preisdifferenz zum noch lieferbaren Originalteil. Bitterlichst.
Schließlich Resignation und Reklamation. Weder bekam ich von mmsb.de ein Retourenlabel, noch wollte man im Nachhinein meine Portokosten erstatten und schob mir stattdessen einen Widerruf nach § 355 BGB unter.
Nach einigem ergebnislosen Hin und Her versuchte ich bei Manomano mit einer längeren Erklärung etwas Licht in die juristischen Hintergründe der Angelegenheit zu bringen:
Die Rückerstattung des Kaufpreises und der VERSANDKOSTEN DES HÄNDLERS wurden mir auf dem Referenzkonto bereits erstattet.
Wie bereits erwähnt, warte ich auf die Erstattung des RÜCKSENDEPORTOS welches ich mit einem Scan der Paketmarke belege. Die zugehörige Sendung mit der Sendungsnummer xxxxx hat Ihr Mandant bereits erhalten.
Der rechtliche Hintergrund sieht folgendermaßen aus:
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §
284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Schlüssiges Handeln der MMSB GmbH weist zweifelsfrei darauf hin, daß eine Auflösung des Kaufvertrags gewünscht war. Meine vergeblichen Aufwendungen nach § 284 bestanden u. A. im Rücksendeporto, auf eine Erstattung von Kosten des Verpackungsmaterials habe ich verzichtet:
§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.
Bitte beachten Sie insbesondere: Hier geht es NICHT um einen Widerruf nach § 355 BGB sondern um einen SACHMANGEL nach § 437 BGB. In diesem Fall hat der Verkäufer der mangelhaften Sache sämtliche entstandenen Kosten zu tragen.
Der Händler ist ein bauernschlauer Depp und kann oder will eine gewährleistungsrelevante Mängelrüge nach § 434 BGB nicht von einem Widerruf nach § 355 BGB unterscheiden.
Ich habe meine diesbezügliche Absicht mehrmals und unmißverständlich kundgetan und weigere mich, Portokosten für die Rücksendung eines schon ab Fabrikation unbrauchbaren Produktes zu tragen.
Bitte erklären Sie Ihrem Mandanten den Sachverhalt und veranlassen Sie eine Rückerstattung der offenen Kosten bis zum [...] um zu vermeiden, daß ich den Rechtsweg beschreite.
Schließlich hat manomano.de - vermutlich aus eigener Tasche und zur Verhinderung einer weiteren Eskalation - den Betrag erstattet.
Das ist also, worauf sich ggfs. einstellen muß, wer ein mangelhaftes Produkt für 20€ zzgl. 4€ Porto erhält. Hätte ich direkt bei mmsb.de gekauft, läge die Sache nun vermutlich beim Anwalt bzw. vor Gericht und ich hätte meine Kohle heute - nach ca. vier Monaten - noch nicht wieder. Hier übrigens auch der wesentliche Grund, warum Amazon immer noch der Internetversandhandel meiner Wahl ist: Amazon befiehlt, der Händler folgt.
Ich finde, die o. g. Odyssee erfüllt hinreichend genau eine Definition von "man kann ja eh nichts machen". Niemand - außer vielleicht einem so stursinnigen, beharrlichen und leidensfähigen Idioten wie mir, dem es ums Prinzip geht und nicht einen mickrigen einstelligen Eurobetrag, welcher im Vergleich zur aufgewendeten Zeit nicht einmal der Dreck unterm Fingernagel wert ist - macht sowas.
Volker
P.S.: Ich nenne hier übrigens gerne und vollkommen unverblümt Firmennamen. Motto: Tue Gutes und schreibe darüber.
P.P.S.: Das originale BSH-Magnetventil habe ich dann natürlich zähneknirschend zerlegt, entkalkt, gereinigt und mit Silikonfett geschmiert. Funktioniert wieder. Vollkommen erwartungsgemäß.
T
Thomas Prufer
Okay, dann du:
Wofür haftet den derjenige, der die Wartung/Instandsetzung eines Feuerlöschers vornimmt?
Thomas Prufer
T
Thomas Prufer
Natürlich kann man "was" machen: Die Kosten einklagen für die Wartung, die mangelhaft durchgeführt wurde. Diese mangelhafte Durchführung kann man nachweisen durch einen Gutachter, der den *für den Zeitraum unmittelbar nach der Wartung* bestätigen muß. Oder man kann die Abnahme verweigern, weil das Ding offensichtlich nicht ging. Das kann die Wartungsfirma dann bestreiten -- wieder Gutachten.
Der vom defekten Feuerlöscher betroffene war Handwerker, und hat auch eine Aversion gegen Briefeschreiben, Einschreiben, Mahnung, Gutachter und Rechtsweg. Als Handwerker kan man schonmal von einem Stundensatz von vorsichtig 50€ ausgehen. Ein Pulverlöscher 6 kg neu kostet 35 Euro -- Wartung weiß ich nich. Dazu kommt noch der Spaß- oder Unmutsfaktor...
Thomas Prufer
H
Hartmut Kraus
Am 29.12.22 um 13:37 schrieb Juergen:
Das nicht, aber einen schon mal mit etwas zu heiß / zu lange Duschen zum Auslösen gebracht, also nicht mit Rauch, sondern mit Dampf (kein Witz).
H
Hartmut Kraus
Am 13.01.23 um 09:47 schrieb Hartmut Kraus:
Und der hängt nicht im Bad. Seitdem dusche ich nur noch bei geschlossener Tür. ;)
G
Gerald Oppen
Sehr wohl. Ein Auto ohne funktionierender Starterbatterie kann kaum noch Schaden anrichten, ein Rauchmelder ohne Batterie kann kein Schaden mehr verhindern / reduzieren.
Jeder ausgefallene Rauchmelder ist einer zu viel. Um zu erreichen dass möglichst gar keine ausfällt muss man dafür entsprechende Austauschfristen festlegen - zusätzlich zu den Selbsttests.
Gerald
G
Gerald Oppen
Müssen nicht, macht aber Sinn wenn man so einen Batteriewechsel über den gesamten Geräte-Lebenszyklus sparen kann. Eine Fehlerquelle weniger.
Gerald
G
Gerald Oppen
Am 12.01.23 um 15:19 schrieb Hergen Lehmann:
In manchen Anwendungen meidet man den Microcontroller *) wie der Teufel das Weihwasser. Der Aufwand zur Zertifizierung der Fehlersicherheit ist enorm.
*) Vom Chiphersteller fest programmierte Controller als zertifizierte Blackbox fallen da gegebenenfalls nicht darunter.
Und Du fragst bekanntlich immer freundlich (!), was sich jeder der hierzugroup Mitlesenden gut vorstelllen kann.
20 Euro Warenwert plus 4 Euro Porto des Händlers.
Das könnte ein Sachmangel sein, ist es aber nicht unbedingt.
Den Warenwert erstattet man Dir, Dein Rückporto nicht. Ist juristisch nicht in Ordnung. Man baut wohl darauf, daß der geprellte Kunde wegen weniger Flocken keinen Zirkus macht. Nicht mit Dir!
... ist klar und bekannt.
Allerdings ist das Zivilrecht. Der geprellte Kunde muß sich ggf. selbst um seinen Schadenersatz bemühen.
Aber Vorsicht! Selbst wenn Du grundsätzlich im Recht bist, kann es Dir vor Gericht passieren, daß man Dir Rechtsmißbrauch vorhält und Du deswegen den Prozeß verlierst.
Nit möööglich!
Heiße Kiste. Wer Dir böse will, könnte aus diesen Sätzen eine Beleidung herauslesen.
Das war für Dich sicher ein inneres Kirchweihfest, das Dich für alle Mühen entschädigte.
In diesem Fall hast Du aber wohl gegen Dein eigenes Prinzip verstoßen.
Quod nocet, docet.
... mit Amidosulfonsäure herumgepanscht ...
Warum nicht gleich so!
(PS: Nicht vergessen, Du hast mich geplonkt, kannst diesen Text eigentlich überhaupt nicht lesen Auch wenn Dir der Kamm schwillt, wirst Du Dich mit Deiner Antwort zurückhalten müssen. Wie hieß der noch, der ständig öffentlich herumplonkte? Wolfgang Gerber. Wer kennt ihn noch?)
J
Jochen Pawletta
In meinem Gira Dual Rauchmelder von 2013 steckt ein M430F2254. (MSP430F22x4)
mfg Jochen
G
Gerald Oppen
Am 14.01.23 um 10:03 schrieb Jochen Pawletta:
Den hat man auch sicher nicht für 10 Euro bekommen. Macht der uC auch selbst die Raucherkennung/Alarmierung oder ist der nur für die Kommunikation zuständig?
Gerald
J
Jochen Pawletta
Ja, der war etwas teurer ... Der hat in der Basis-Ausstattung nur so einen Kabel-Verbindungs-Anschluss für die mögliche Vernetzung. Für Funk wird ein weiteres Modul benötig, das eventuell weitere Chips beinhaltet. (Habe und brauche ich nicht, deshalb noch nicht hineingeschaut.) Es gibt auch Bus-System-Erweiterung oder Relais-Ausgang etc. ...
mfg Jochen
G
Gerald Oppen
Nach meiner Einschätzung kommt es neben der zivilrechtlichen Haftung zusätzlich auch zu einer strafrechtlichen Haftung, wenn der Feuerlöscher beim Betreiber versagt und es dadurch zu Sach-oder sogar Personenschäden kommt insofern der beauftragten Firma eine ursächliche mangelhafte Wartung nachgewiesen werden kann.
Gerald
T
Thomas Prufer
Wie willste das machen? Gutachter, oder?
Also erstmal in Vorleistung gehen, und einen vereidigten Sachverständigen holen? Und bis dahin *nicht* in den Schlauch schauen, ob da eine Erdbiene ihr übersehenes Nest reingebaut hat. Sonst fällt das noch raus und mit Nachweis ist Essig.
Weiter wirst du nachweisen müssen: die Personen- oder Sachschäden wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (oder besser) *nicht* eingetreten, hätte genau dieser Löscher funktioniert.
Dann allerdings könnte es eine Chance geben, mehr als die 17,92€ für die Wartung einzuklagen.
Thomas Prufer
J
Juergen
Am Thu, 12 Jan 2023 19:49:30 +0100 schrieb Gerald Oppen snipped-for-privacy@web.de zum Thema "Re: Alte Rauchmelder":
"Ein Geschäft mit der Sicherheit".
Oder vielleicht doch eher mit der Angst?
cu. Juergen
R
Rolf Bombach
Gerald Oppen schrieb:
Für Ahnunglose: Das war eine Glosse/Satire dafür, dass das Unterfangen hoffnungslos ist und die (versteckten) Wartungs- kosten alles wegfressen.
BTW, Rotstifte können nicht rechnen, die kaufen einfach das billigste. Etwa diese leuchtenden Hinweisschilder "EXIT". Die billigsten waren (vermutlich Lagerräumungsware) so Kisten mit einer mini-Leuchtstofflampe drin. Die Lampe war nach zwei Jahren durch, spätestens. Bei etwa 100 Schildern in der Bude läppert sich das, auch der Arbeitsaufwand läuft da aus dem Ruder. Nach einigen Runden wurden dann plötzlich LED-Schilder montiert....
G
Gerrit Heitsch
... und bei denen fällt nach 3 Jahren das Netzteil aus? ;)
Gerrit
H
Hanno Foest
Am 22.01.23 um 12:21 schrieb Rolf Bombach:
Müssen die eigentlich auch alle 10 Jahre ausgewechselt werden? Weil die LEDs verstauben, oder so.
Hanno
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