Reichelt greift an...

Was schwebt Dir da vor? Unsignierte E-Mails?

Die Original-CDs dürfen nach dem Anfertigen der pauschal bezahlten Privatkopien wieder in den Umlauf gebracht werden, sie müssen nicht einmal vorher gekauft werden, Ausleihen genügt.

Mir sind Fälle bekannt, wo über Jahrzehnte akkumulierte Tonträger in vierstelliger Zahl digitalisiert und dann schlicht aus Platzgründen über den Gebrauchtmarkt entsorgt wurden.

Wenn auf dem Server nur Musik ist, reicht das für einen schweren Grundrechtseingriff nicht aus. Zivilrechtliche Ansprüche sind natürlich was anderes.

Sowas tut ein Rechtsstaat nicht.

ciao, Joseph

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Joseph Terner
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Nein, Geldfluss. Also Kreditkartenabbuchungen, Ueberweisungen, Schecks.

Was ist denn eine Pauschalzahlung in diesem Sinne? Die muesste irgendwie nachgewiesen werden koennen. Wenn Euer Gesetz sagt dass es danach legal ist dann sollte es das auch sein.

Aehm, aus Platzgruenden gegen Geld vertickt? Ist das legal? Wenn nicht und wenn sie erwischt werden dann sind die Leute eben dran.

Wenn der Server massiv Musik verteilt und dabei permanent das Copyright verletzt wird dann liegt eine Straftat "in flagranti" vor. Dann duerfte Eure Polizei das gleiche Recht haben wie wenn sie Atze und Ede maskiert von einem Bankgebaeude wegflitzen sehen aus dem gerade ein Ueberfallalarm kam.

Das tun alle Rechtsstaaten, nennt sich "finding dirty laundry". Es muss natuerlich legal bleiben. Die Delikte die Al Capone vorgeworfen wurden waren hieb- und stichfest und fuehrten dann auch zu seiner Verurteilung. Man wollte ihn zwar wegen mehrfachen Mordes dingfest machen aber er landete hinter den gleichen Gittern.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Am 16.11.2011 22:37, schrieb Joerg:

Es muss was gefunden werden. Und selbst wenn es wie beim Tüff nur ein kaputtter Scheibenwischer ist (der Klassiker). Oder irgendeine Lampe geht innen nicht.

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Bjoern Wieck

Keine Sorge, Schecks benutzt hierzulande kein Mensch.

Wenn Du einen Farbkopierer erwirbst, zahlst Du pauschal > 100 EUR auf das Gerät, sowie ein paar Cent pro Blatt dafür, Bücher damit kopieren zu dürfen. Nur mal so als Beispiel.

Ähnliches gilt für jegliche Heimelektronik/IT und ihre Datenspeicher, nur fließt das der Musikindustrie zu (in Deutschland > 100 Mio. EUR jährlich).

Es gibt also kein "Fair Use", es wird pauschal entschädigt, was sowieso alle machen oder auch nicht, weil sie es nicht dürfen. Die 0,20 EUR Abgabe pro DVD-Rohling entrichtet man trotz der Tatsache, daß unverschlüsselte Kopiervorlagen dafür ziemlich rar sind.

Das Gesetz hat 2003 einen großen Teil der Handlungen auf Druck der USA nach dem Vorbild des DMCA kriminalisiert. Natürlich ohne etwas am Abgabensystem zu ändern. Allerdings ändern vorhandene vor diesem Datum angefertigte Kopien ihren Status nicht.

Ja, hierzulande darf man gehörte CDs wieder verkaufen. Schau mal bei Amazon.de oder eBay.de rein, da gibt es Millionen von den Dingern...

...dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor. Der hierzulande üblicherweise via Abmahnung durchgesetzt wird. Genau dafür ist dieses Werkzeug gedacht, es wird nur massiv mißbraucht.

Kann passieren, wenn noch mehr Gesetzesvorlagen aus God's Own Country rüberschwappen, dann sind Bankraub mit anschließendem Erwerb der Tonträger mit weniger Komplikationen verbunden, als ein Upload/Download. ;-)

Rechtsstaaten benötigen einen Anfangsverdacht.

Genau. Und dann geht man noch einen Schritt weiter und wählt per Zufallsprinzip Ermittlungsziele aus. Wenn man lange genug gräbt, findet man bei jedem Bürger irgendein obskuren Paragraphen, den er vor Jahren mal verletzt hat. Dystopische Fiktion, die solche Gesellschaftsordnungen detailliert beschreibt, ist ausreichend vorhanden. Niemand käme hier allerdings auf die Idee, sowas als "freiheitlich demokratische Grundordnung" zu bezeichnen.

ciao, Joseph

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Joseph Terner

Hier aber. Bei uns herrscht im Bankwesen noch spanabhebende Technologie :-)

Das heisst es geht nach der Grundlage "Da wir nicht nachweisen koennen wer unschuldig ist und auch ueberhaupt keinen Bock dazu haben, erklaeren wir einfach alle fuer schuldig und legen allen eine Kommunalstrafe auf"? Und damit darf jetzt raubkopiert werden? Seltsames Rechtsverstaendnis, das.

Das heisst jetzt werden weiterhin "Pauschalgebuehren" fuer angebliches Raubkopieren erhoben aber selbiges ist nun nicht mehr erlaubt? Es wird ja immer seltsamer ...

Darf man hier auch. Aber man darf dann keine Kopie gezogen und fuer weiteren Eigengebrauch behalten haben.

Ok, hier ist das aktiv geschehender Diebstahl. Was ja auch so ist.

Nun ja, hierzulande findet man dass Rechte an einem geschaffenen Musikstueck, an Software, an einem Gemaelde, and einem gebauten Haus, und so weiter alle aehnlich schuetzenswert sind. Ich sehe das persoenlich ebenso und kopiere deshalb keine Musik.

Den hat man an sich immer. Beim Musik-Server ist es oft eine Anzeige eines Musikverlages. Auch bei Al Capone war dem Finanzamt schon lange was aufgefallen. Wenn jemand wie er bei der Bahn oefter einen kompletten Schlafwagen mit allen Abteilen bucht, etliche Villen besitzt, aber wenig Einkommen deklariert, faellt das irgendwann auf.

Nach dem was ich bisher so ueber den Bundestrojaner gelesen habe entsteht doch ein etwas anderer Eindruck als das was Du im letzten Satz ausdruecken wolltest. Ich habe auch hie und da in deutschen Gesetzen gelesen dass "Zufallsfunde verwendet werden duerfen".

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Klar. Wenn man bei $ONLINESHOP (ganz legal, nicht RussischVomLasterGefallen) Musik kauft dann druckt man sich die EMail/Webseite mit der "Rechnung" aus und heftet sie brav ab, um sie für die Ewigkeit aufzubewahren. Sehr realistisch.

Man liest sich, Alex.

--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
 looks like work."                                      -- Thomas A. Edison
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Alexander Schreiber

Moin!

Es geht nach der Grundlage von 1971, an legalen Kopien zu verdienen.

Damit darf immernoch kopiert werden, was nicht "kopiergeschützt" ist.

legale Kopien

immernoch erlaubt, solange es nicht "kopiergeschützt" ist. Verboten ist nur das Umgehen eines Kopierschutzes - und richtige CDs (die aus dem letzten Jahrtausend) besitzen sowas nicht.

Gruß, Michael.

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Michael Eggert

Nein, es geht nicht um die Schellackplatte die Oma Jansen vor 50 Jahren von Herrn Pudlich beim nicht ganz geglueckten Heiratsantrag bekam und fuer die sie natuerlich keinen Beleg hat.

Es geht um die groesseren Fische. Der Typ der auf Schulhoefen haufenweise CD verramscht oder einen Server laufen laesst. Um den zu erwischen muss man meist auch "Opfer" ins Netz gehen lassen, da Beweise fuer illegale kommerzielle Aktivitaet noetig sind. Wenn dann jemand einen Stapel mit der aktuellen tschk-tschk-BUMPF Musik hat ist es schon recht unglaubwuerdig wenn der Null an Zahlungen nachweisen kann. Und das ist i.d.R. der Fall, diese Leute klauen meist aber auch alles.

[...]
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Gruesse, Joerg

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Joerg

Verstehe ich nicht. Man fuehrt eine Gema-Steuer ein und nennt das "verdienen"?

Musik ist i.d.R. aber kopiergeschuetzt.

D.h. ihr duerft damit alles links und rechts runterzocken und kopieren? Das ist natuerlich ein Geschaeft. Ein Rohling kostet sagen wir 50c, plus

20c Gema-Steuer. Das ist natuerlich wie billiger als die rund $10 oder so die ich jeweils fuer meine Bob Dylan CD's hingelegt habe.

Wundert mich dass sich die Musiker auf sowas einlassen, denn die sehen davon vermutlich nichtmal einen ganzen Cent. Ungerecht ist es auch das derjenige der wie ich nie Musik auf CDs "brennt" sondern die Dinger fuer Data Backup einsetzt ebenfalls Gema-Steuer zahlt. Ok, wenn ich noch in Deutschland leben wuerde, hier nicht.

D.h. CD koennen beliebig oft kopiert und weiterverteilt werden? Wer da noch deutschsprachig singt kann ja gleich Hartz-IV beantragen :-)

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Am 16.11.2011 20:42, schrieb Bjoern Wieck:

Und wie macht man dabei das mit der vorgehaltenen Waffe?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

So macht man das im Land der unbegrenzten Borniertheit.

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Dieter Wiedmann

Nein, weder (standardkonforme) CDs, noch bspw. die MP3s vom Amazon. "Technisch kopiergeschützt", wohlgemerkt.

Von einer nicht rechtswidrigen Vorlage schon, beispielsweise von der CD, die man sich vom Arbeitskollegen ausgeliehen hat.

Gruß Henning

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Henning Paul

Den Urhebern steht eine Vergütung für jede angefertigte Kopie zu. Da es nicht durchführbar ist, das im jedem Einzelfall abzurechnen, wurden Verwertungsgesellschaften wie die GEMA beauftragt, das Geld pauschal zu kassieren und nach einem Verteilschlüssel an die Urheber weiter zu reichen.

Das System ist alles andere als gerecht, aber immerhin realitätsnäher als das amerikanische System, bei dem "zur Abschreckung" mittellose Privatleute auf Millionenbeträge verklagt werden.

Dann kaufst du im falschen Laden. CDs lassen sich gar nicht kopierschützen, wenn sie in einem normalen CD-Player abspielbar sein sollen. Die meisten Labels probieren es glücklicherweise auch gar nicht mehr. Und auch MP3-Downloads werden heute von der Mehrzahl der Shops ohne Kopierschutz angeboten.

Nein. Es gibt eine lange Liste von Einschränkungen, bestehend im Wesentlichen aus:

- Kopierschutzumgehungsverbot

- keine "offensichtlich rechtswidrige" Kopiervorlage

- nur zum privaten Gebrauch

- nur Einzelstücke

Diejenigen Musiker, die dank hoher Verkaufszahlen in der Branche mitreden dürfen, bekommen durchaus auch erhebliche Beträge aus den GEMA-Einnahmen ausgezahlt. Genug, um davon sehr komfortabel leben zu können.

Die Kleinen fragt natürlich niemand, aber das ist bei euch auch nicht anders.

Glücklicherweise darf man sich aussuchen, an welche Verwertungsgesellschaft man das Geld abführen möchte (durch Bestellung bei einem Versandhändler in einem anderen EU-Land). Und die Gebührensätze unterscheiden sich durchaus erheblich.

Nein, siehe oben.

Offenkundig verdient die Industrie nach wie vor recht gut. Gerade was das (grösstenteils grausame) deutschsprachige Liedgut angeht.

Hergen

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Hergen Lehmann

Und so sprach Joerg:

Auch in diesem Falle ist es rechtlich völlig egal, woher die Musik kommt. Das illegale ist lediglich ein Angebot zum Download (Upload aus Sicht des Musikbesitzers), bzw. eine "Marge" auf die verramschten Datenträger.

Vorrausgesetzt der "Server" beinhaltet nur ein Inhaltsverzeichnis der Musiksammlung ist er völlig legal. Denn die Musik auf einen Rohling zu brennen, und zu verschenken ist wiederrum keine Straftat. Auch wenn AOL-Warner-EMG-und-Co das gern so möchte...

Nein, die Welt ist nicht so einfach...

Roland

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Roland Ertelt

Am 17.11.2011 09:58, schrieb Roland Ertelt:

Für Teebeutelchen schon.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Selbst das ist noch nicht unbedingt rechtswidrig, sondern noch von dem Recht auf Privatkopie abgedeckt. Ob der Kollege dir die Kopie macht oder dir die CD leiht, damit du dir selbst die Kopie machst, ist belanglos.

Dafür müsste die CD schon auf einem Abteilungs-Postverteiler herumgereicht werden, um nicht mehr als privater Gebrauch durchzugehen.

IANAL, Martin

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Martin Τrautmann

Das meinte ich auch.

Gruß Henning

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Henning Paul

Sorry, das Missverständnis lag wohl auf meiner Seite, Martin

Reply to
Martin Τrautmann

Am 17.11.2011 03:04, schrieb Joerg:

Bei deinen Daten könnte ja ein Zitat aus einem Buch dabei sein...

Für Musik sind die Dinger ja noch teurer, da gibt es dann "Audio-Rohlinge" mit extra Gema-Abgabe. "HiFi"- Rekorder testen die CDs und verweigern die Aufnahme bei nicht "Audio-Rohlingen".

Reply to
Heiko Lechner

Am 17.11.2011 13:23, schrieb Heiko Lechner:

Im Ernst? Haben die einen GEMA Eintrag?

Kaum glaubhaft. Und wenns so wäre, gibs dagegen kein "Pülverchen"?

--
mfg hdw
Reply to
Horst-D.Winzler

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