Re: Der elektrische Magnetismus (2025 Update)

Nov 24, 2024 Last reply: vor 1 Jahr 267 Replies

OK, wir sind uns also im sachlichen Teil weitestgehend einig. Eine gute Basis.

Die Wasserkraft ist vorhanden, voll ausgebaut und nicht erweiterbar. Für neue, dazukommende, große Stromverbraucher zählen nur die erweiterbaren Quellen. Und speziell für Heizsysteme nur der Teil davon, der in der Haupt-Heizperiode zuverlässig liefern kann. Das ist hier Kohle und Gas. Wobei die Verläufe mindestens für 2023/24 einen sehr großen Windstromanteil zeigen. Die allerkältesten Tage sind windstill, aber zumindest in dem Jahr hat das keine Rolle gespielt und Wind die Hälfte des Stroms geliefert. Seltene Ausnahmetage spielen in der Emissionsbilanz keine Rolle, selten gebrauchte, bereitgehaltenen Großkraftwerke für die Kosten aber sehr wohl.

Kohlendioxid beurteilen wir beide offenbar verschieden, das ist hier aber nicht Thema. Den Tagesgang unserer Wärmepumpe kenne ich nicht, aber mindestens im Prinzip läßt er sich mit einer andern Steuerung zu größeren Teilen im Sommer in die Mittagszeit verschieben.

Ich plädiere deshalb bei zwei Mehrfamilienhäusern, wo ich ich mitreden kann, für das Beibehalten von Öl -- bei einem davon mit Erfolg und einer gerade erneuerten Heizung. Im Ziel, die extrem teure Fernwärme möglichst zu vermeiden, sind wir uns überall einig. Öl kommt einmal im Jahr mit einem großen Tankwagen. Da spielt ein Ausdünnen des Anbieternetzes keine Rolle. Was mit dem Gasnetz wirklich passiert ist vor allem eine politische Frage. Hier in Köln wurde es in etlichen Straßen gerade erneuert.

Bei einer dritten Gemeinschaft unterstütze ich den Vorschlag, die Gasetagenheizungen zur Erfüllung der Gesetzesvorgabe durch Monoblock-Klimageräte zu ergänzen. Dezentrale Warmwasserbereitung ist ein sehr großer Vorteil. Die Verteilungsverluste einer zentralen Warmwasserversorgung machen mehr als 50 % aus. Ich wollte das erst nicht glauben, aber mir liegen Meßwerte aus drei sehr verschiedenen Mehrfamilienhäusern vor. Damit sind hier bei uns diese Verluste im Jahr größer als der gesamte Heizwärmebedarf.

Sehr weit hergeholt. Dann müßte das Ding doch Schraubenfestzieher heißen, oder für Maulfaule wenigstens Schraubenfieher.

Grüße, H.

Dauernd wurde getönt, wie schön sich eine PV-Anlage rentiert, und dass man das unbedingt machen muss, auch um die Umwelt zu retten, und dann ist das plötzlich nur Liebhaberei? Das ging ja auch garnicht. Die nächste Überraschung kam dann mit der Leistungsbegrenzung auf

70 Prozent. Obwohl im offiziellen PV-Kataster nur die Dächer mit Süd- ausrichtung als gut geeignet für PV ausgewiesen waren. Da hat doch keiner der Verantwortlichen den Überblick.

Grüße, H.

Meinem unmassgeblichen Wissen zufolge entfällt die Umsatzsteuer aber nicht, wenn man ein Modell gewählt hatte, bei dem man umsatzsteuer- pflichtig wurde. Da muss man schon die sechs Jahre durchsstehen, wenn man damit angefangen hat.

Grüße, H.

Wenn ich durch geschickte Auswahl von Aktien ein paar Euro mache, ist das auch eine private Aktivität, und ich frage mich jedesmal, warum zum Kuckuck ich an dem Ergebnis auch noch die Gesellschaft beteiligen muss. Is aber so :-(.

Irgendwo müssen die Millionen, die unsere Gewählten auf ihren Auslandsreisen als Geschenke zurücklassen, doch herkommen. Und wie beim Trinkgeld im Restaurant gilt auch da: EINE Million? Kannste nich machen, wie sieht das denn aus? Zehn müssen es mindestens sein.

Grüße, H.

Macht es Dir eigentlich Spaß, permanent wider besseres Wissen Unwahrheiten zu verbreiten?

Nein, Du mußt nicht antworten - ich pack Dich jetzt erstmal wieder in meinen Filter...

Bitte tu uns allen und vor allem Dir selbst den Gefallen, nicht immer wieder mit dem Quatsch anzukommen. Bei der Gesamtanlage ergibt es Sinn, die Modulfläche "überzudimensionieren" weil die als Nennleistung gewählte Spitzenleistung an wenigen Minuten im Jahr erreicht wird. Genau diese Spitzenzeiten fallen zudem vorhersagbar mit den Spitzen der Negativpreise zusammen. Der Aufwand einer externen Abregelung lohnt sich für Kleinanlagen nicht, also ist die Spitzenbegrenzung die nächsbeste Wahl. Sie ist für den Benutzer kein Nachteil. Selbst nutzen kann er diese Spitzen fast nie und mit Gewinn verkaufen auch nicht.

Ist das Leistungsbegrenzung auf maximale Einspeisungsleistung (was u.U. durchaus Sinn machen kann) oder soll die Anlage grundsätzlich so weit gedrosselt sein?

Man liest sich, Alex.

Ergänzung: Die Begrenzung gilt natürlich nur für das Einspeisen. Einen Akku kannst Du mit allem aufladen, was da ist. Kleines Problem für die Ökopriester: Der Preis von Akkus und Solaranlagen ist fast vollständig Rohstoffe und Energie, wenig Handarbeit. Was sich finanziell nicht lohnt, oder nur mit Subvention und Steuerbefreiung, das lohnt sich sehr sicher auch nicht für die Umwelt.

Wenn ich in zehn Monaten Ertrags- und Nutzungsdaten für ein ganzes Jahr vorliegen habe und wenn bis dahin die Preise noch weiter gefallen sein sollten, werde ich anfangen, über einen Akku nachzudenken.

Bis jetzt sehe ich, meine Balkonanlage arbeitet weitgehend binär. Entweder ist der Ertrag recht genau null oder mindestens doppelt so hoch wie der Verbrauch. Der Zwischenbereich ist deutlich unterrepräsentiert. Im Sommerhalbjahr dürfte sie täglich meinen Tagesverbrauch liefern. Ein Akku lohnt sich über zehn Jahre gerechnet ziemlich sicher trotzdem nicht.

Nur zum Verständnis: Galt als Einkommen nur die Einspeisungsvergütung (wäre ja offensichtliches Einkommen) oder _insgesamt_ die erzeugte elektrische Leistung, selbst wenn die komplett in den Eigenbedarf geht?

Ok, 30kW muss man auf einem Einfamilienhaus erstmal schaffen, das ist doch etwas an Fläche.

Man liest sich, Alex.

Ok, wenn das als Gewerbe läuft, dann sieht das natürlich wieder anders aus, klar.

Man liest sich, Alex.

Hey, bring mal das Finanzamt nicht auf dumme Ideen ...

Man liest sich, Alex.

Es gibt auch Länder ohne Kapitalgewinnsteuer ... ;-)

Man liest sich, Alex.

... und "bezahlte einspeisung entweder des kompletten Ertrags (ältere Anlagen) oder des nicht selbst verbrauchten Überschusses (neuere Anlagen)".

Wobei die Grenze zwischen "älter" und "neuer" im Wesentlichen der Zeitpunkt des Zusammenstreichens der Vergütung durch das fossile Duo Altmaier / Rösler war, davor lag die Einspeisevergütung weit über dem was man für den Einkauf von Strom bezahlt hat, was dazu geführt hat, dass man das Zeug für 43 Cent verkauft und dann direkt für 28 wieder eingekauft hat.

Das war steuerlich VIEL einfacher.

Grüße Marc

So lange Du Deinen Ertrag komplett selbst verbrauchst, ja. Die Gesetzgebung entstand zehn Jahre vor dem ersten Balkonkraftwerk, da hat man unter 5 kWp oder so gar nicht erst angefangen, alleine weil die Wechselrichter so teuer waren. Und die 3 kW, die an einem schönen Sommertag von dieser Anlage realistisch runterkommen, verbrauchst Du halt nicht selbst, und dann ist es halt nicht mehr "Eigennutzung".

[verfehlte Restargumentation entsorgt]

Es wurde IN DIESEM THREAD erwähnt, dass die Umrüstung einer Radiatorenheizung auf eine Wärmepumpe durchaus machbar ist und auch erfolgreich durchgeführt wird.

Das sieht man inzwischen anders.

[Rest entsorgt]

Im unsanieren Altbau aus den 60ern des letzten Jahrhunderts wird man zunächst andere Maßnahmen ergreifen, und sich dann daran erfreuen, dass die Gasheizung aufgrund der geringeren Last noch etwas länger leben wird.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, die noch funktionierende Gasheizung stehen zu lassen, eine Wärmepumpe daneben und 70 % des Wärmebedarfs von dieser decken zu lassen.

Gute Berater und Handwerker braucht man, ja, und die sind selten.

Grüße Marc

Das war (gilt seit Anfang 2023 nicht mehr) eine Begrenzung auf 70% der maximalen Leistung und diente der Kappung des Mittagspeaks. Es hatte wohl einen Verlust an eingespeister Strommenge von 3%-5%, je nach Ausrichtung der Anlage, zur Folge

MfG Rupert

Da wurde wohl, ich bin nicht ganz sicher (es betraf mich nicht), der ortsübliche Preis des Strombezugs aus dem Netz zugrunde gelegt. Davon abgezogen wurden dann natürlich auch sämtliche Betriebsausgaben, insbesondere also Abschreibung und Finanzierungskosten (also Kreditzinsen) sowie Versicherung und etwaige Reparaturen/Wartungskosten

MfG Rupert

Am 10.12.2024 um 12:28 schrieb Alexander Schreiber:

Das ist FUD (und hier bereits mehrfach erklärt worden, das passt aber nicht ins Geheule). Tatsächlich war vor einiger Zeit (ist seit 2023 für privat weitgehend entfallen) die *Einspeisung* auf max. 70% der theoretischen Peakleistung zu begrenzen oder eine Abregelmöglichkeit seitens des Netzbetreibers vorzuhalten. Ersteres benötigt lediglich einen Leistungsmesser am Übergabepunkt, der notfalls die Wechselrichterleistung auf die maximal zulässige Einspeiseleistung drosselt, letzteres eine Fernschalt- oder Fernregelmöglichkeit. Beides kostet Geld (ersteres üblicherweise deutlich weniger als zweiteres).

Eigenverbrauch kann und konnte schon immer vollständig erfolgen.

Bei Minianlagen lohnte sich selbst der Leistungsmesser am Übergabepunkt nicht (finanziell) und es gab die Möglichkeit pauschal den Wechselrichter auf die

70% zu begrenzen. War halt billig und macht in der Summe wegen der nur sporadisch vorkommenden Peaks nichts aus...

Bernd

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