Produkteinführung

Matthias Weingart schrieb:

eBay-

Es gibt hinreichend ehrliche H=E4ndler, welche nach dem alten Grundsatz= , erst=20 Ware, dann Geld verfahren. Man mu=DF keineswegs bei jemandem kaufen, de= r=20 Vorkasse haben will. Wer so d=E4mlich ist, einem ihm unbekannten Menschen in Hongkong oder s= onstwo=20 einige hundert oder gar tausend Euro/Dollar zukommen zu lassen in der=20=

Hoffnung, daf=FCr die versprochene Ware zu bekommen, sollte ohnehin auf= seinen=20 gesitigen Zustand =FCberpr=FCft werden. Zumindest sollte man nicht Steu= ergelder=20 ausgeben, um derlei Delikte zu verfolgen, obgleich man um die=20 Aussichtslosigkeit wei=DF

Das macht einen erheblichen Unterschied. Bei einer GbR hat man mindeste= ns=20 zwei Personen, welche unbeschr=E4nkt mit ihrem gesamten Verm=F6gen haft= en und=20 das zumindest f=FCr eine Zeit von 30 Jahren (wenn man sie erfolgreich v= erklagt=20 hat)

en

Nat=FCrlich

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck
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Rupert Haselbeck schrieb:

Paypal, Käuferschutz.

Holger

Reply to
Holger

Am 23.08.2011 21:52, schrieb Holger:

Ich habe mit chinesischen Händlern bisher nur gute Erfahrungen sammeln können. Der einzige Reinfall bei ebay war bisher ein deutscher Professor.

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Rupert Haselbeck wrote on Tue, 11-08-23 21:50:

Kenne ich nicht und halte ich auch für unnötig. Bei einem Händler, der vor mir dreistellig andere beliefert hat sehe ich kein Problem, dafür ist die Betrügerrate unter unbekannten Kunden leider nur zu bekannt.

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Axel Berger

Horst-D.Winzler wrote on Wed, 11-08-24 03:23:

Und ich mit Paypal nur schlechte - von denen lasse ich die Finger.

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Axel Berger

Holger :

Wobei Paypal da der unseriösere Teil ist. Schon allein die Tatsache das Käuferschutz nur mit Paypal möglich ist, früher galt Käuferschutz auch bei Überweisung. Ganz klare Wettbewerbsverzerrung.

M.

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Matthias Weingart

Axel snipped-for-privacy@b.maus.de (Axel Berger):

Naja, auch nur so 1-2%.

M.

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Matthias Weingart

Naja, man muß sich mal das Kleingedruckte bei diesem Käuferschutz durchlesen. Der "Käuferschutz" wird aus Aktiva auf dem Paypalkonto rekrutiert.

Ein Pseudoverkäufer, der nach wenigen und/oder trivialen Transaktionen beim ersten großen Fisch das Geld abräumt und verschwindet, wird davon nicht abgedeckt.

Das hilft eher gegen jemand, der gelegentlich mal Mist verkauft und sich weigert, dafür einzustehen.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup

David Kastrup schrieb:

Du hast die Möglichkeit, Lastschriften zu widersprechen. Das würde ich an deiner Stelle tun, wenn sich der Betrugsverdacht erhärtet. Gerade bei größeren Geldsummen erwartet man doch zeitnahe Lieferung. Erfolgt diese nicht, und wirst du vom paypal verarscht: Storno der Lastschrift bleibt innerhalb von sechs Wochen problemlos.

Holger

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Holger

Der viel[an]gepriesene PayPal-Käuferschutz ist NUR Kulanzleistung. Man hat KEINEN Rechtsanspruch darauf, und imho sind die Nachteile von Paypal so groß, daß dieses Kulanzlangebot sie nicht ausgleicht.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

"Heinz Schmitz" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

PayPal möchte das gerne so sehen, die glauben auch sonst über dem Gesetz zu stehen, aber es ist beworbene und damit einklagbare Leistung, ein deutsches Gericht wird also in begründeten Fällen dem Kläger recht geben. Nun möchte PayPal natürlich nicht von deutschen Gerichten verurteilt werden, auch da meint PayPal daß sie über dem Gesetz stehen, aber sie irren sich.

Auf manche Kunden wirkt das abschreckend.

Beim Auslandseinkauf ist PayPal günstig und gut, besser als WesternUnion, besser als eine Banküberweisung, und ähnlich gut wie Kreditkartenzahlung aber doch etwas billiger.

Im Inland funktioniert Vorauszahlung (ausser vielleicht bei iPhones) bei eBay erstaunlich gut, es hat sich etabliert und (fast) alle halten sich dran, aber ausserhalb von eBay ist Vorauszahlung auch bei deutschen Händlern fast immer ein Hinweis auf einen eigentlich schon insolventen Händler dem man NIEMALS sein Geld überweisen sollte. Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal wäre da besser.

Man erinnere sich an BytePro, Norsk-IT, Tamara Wolf's EIB Shop, und wer noch alles pleite gegangen ist und Kundengelder veruntreut hat.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.reocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Lies 'Die hohe Schule der Elektronik' von Horowitz/Hill bevor du fragst.
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
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MaWin

MaWin schrieb:

Elektronik-Versendern biete ich immer Vorkasse gegen Rechnung an, damit die sicher sind, daß ich die Ware auch bezahle. Diese Firmen sind solvent genug, bei mir mal nicht um 20 Euro betteln zu müssen.

Holger

Reply to
Holger

Die Lastschrift ist von Paypal, der Einzug rechtens und entsprechend der Paypal-Geschäftsbedingungen, die Du zur Kenntnis genommen hast. Du kannst der Lastschrift widersprechen, wenn Du einem Betrüger per Paypal gezahlt hast, aber Paypal wird sich zu Recht das Geld bei _Dir_ gerichtlich wiederholen. Ihr "Kundenschutz" bezieht sich nur auf Geld, das Paypal auf einem Verkäuferkonto als Aktiva zur Verfügung hat.

Mahnung und Zahlungsbefehl, die Du danach zu erwarten hast, auch. Da Du den AGB von Paypal zugestimmt hast, kannst Du da nicht einfach Erwartungen, die davon nicht abgedeckt sind, durchsetzen. Da spielt kein Gericht mit.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Interessant wäre, wie paypal diese Zustimmung gerichtsfest nachweist.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

David Kastrup schrieb:

Dem gerichtliche Mahnbescheid kann man widersprechen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Danach gibt es erstmal keinen vollstreckbaren Titel, und die Gegenseite muß klagen. Über die Klage wird beim Gütetermin vor Gericht entschieden.

Wenn Paypal unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Sicherheit anbietet, die nicht real existiert, handelt Paypal sittenwidrig und dürfte vor Gericht schlechte Karten haben.

Also: Widerrufsrecht nach §312d BGB wahrnehmen, Ware zurücksenden, Zahlung zurückbuchen. Wenn Betrugsverdacht begründet erscheint, Strafanzeige erstatten.

Holger

Reply to
Holger

MaWin wrote on Wed, 11-08-24 12:45:

Eben. Zeile eins bedeutet "Finger weg" und der Verlust muß schon sehr groß sein, um zusätzlich dazu noch Zeile zwei auf mich zu nehmen. Selbst wenn irgendwann am Ende ein Erfolg steht wäre das Abschreiben des Verlustes oft das kleinere und schmerzfreiere Übel.

Reply to
Axel Berger

Sie spiegeln keine falschen Tatsachen vor. Der Umfang des Käuferschutzes ist in den Geschäftsbedingungen näher beschrieben. Er ist von Null deutlich verschieden, greift aber bei vorsätzlichem Betrug am schlechtesten.

Wir reden eher über den Fall, daß gar keine Ware ankommt.

Die Zahlung wurde nicht vom Empfänger abgebucht, sondern von Paypal in deinem Auftrag, der i.a. zweifelsfrei vorliegt und nachweisbar ist.

Die wird i.a. gegen Unbekannt erfolgen. Im Rahmen dessen ist Paypal zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet. Nicht aber zur Rückzahlung des in deinem Auftrag weitergeleiteten Geldes. Der Käuferschutz gilt nur für bestehende Kontobestände des Verkäufers bei Paypal.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Axel Berger schrieb:

atz,

er, der

r
.

Das mag schon sein, aber dennoch ist die Rate der Betr=FCger auf Anbiet= erseite=20 f=FCr mich die Ma=DFgebliche. Wesentlich schwerer ist es ja f=FCr den K= =E4ufer denn=20 f=FCr den Verk=E4ufer als Betr=FCger zu fungieren, alldieweil es f=FCr = den=20 (angeblichen) H=E4ndler, welcher auf die Schnelle von etlichen dutzend = bis=20 etlichen hundert K=E4ufern Geld kassiert deutlich leichter ist, mit die= sem=20 Geld unerkannt zu verschwinden als f=FCr einen K=E4ufer, auf die Schnel= le=20 etliche dutzend bis etliche Hundert Verk=E4ufer um deren Ware zu erleic= htern=20 und mit selbiger sodann unerkannt unterzutauchen Ich halte mich daher m=F6glichst an H=E4ndler, welche nach den altherge= brachten=20 Kaufmannsgepflogenheiten handeln

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Horst-D.Winzler schrieb:

eln

Beklagen kann ich mich =FCber chinesische H=E4ndler im Einzelfall auch = nicht.=20 Mir hat mal einer einen (Pfennig)Artikel zugeschickt und die Zahlung (p= er=20 Vorkasse) best=E4tigt, ehe ich, mangels Rechnung, =FCberhaupt eine Chan= ce hatte,=20 zu zahlen. Dennoch w=FCrde ich keineswegs einem unbekannten Menschen in Hongkong e= inen=20 drei- oder vierstelligen Betrag =FCberweisen wollen ohne zuvor die Ware= in=20 H=E4nden zu haben, um sie pr=FCfen zu k=F6nnen

Das ist ja nun kein ernstliches Problem, den zu verklagen, solange der = Gute=20 nicht stirbt, auswandert oder unzurechnungsf=E4hig wird...

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Moin!

Und zwar - zumindest bei meiner Bank - innerhalb von sechs Wochen nach Quartalsabschluss! Zusammen also gar bis zu 18 Wochen...

Gruß, Michael.

Reply to
Michael Eggert

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