Produkteinführung

Er stellt Dich aber anders. Eine Überweisung ist nicht reversibel, egal wie es um das Konto des Empfängers beschaffen ist. Da mußt Du schon den Staatsanwalt bemühen oder einen Pfändungsbefehl erwirken.

Paypal schickt Dir das Geld weitgehend unbürokratisch zurück. Solange es noch da ist.

"Käuferschutz bei Bezahlung mit Paypal [Mehr]"

Wenn Du zu blöd bist, auf "Mehr" zu klicken, und stattdessen annimmst, daß bei Bezahlung mit Paypal eine persönliche Schutztruppe anrückt, bist Du halt blöd.

Es ist nicht die Aufgabe eines Verkäufers, seine Ware schlechtzureden.

Du würdest vermutlich auch einen Verkäufer wegen Betrugs verklagen wollen, der Dir 10 Eier verkauft, wenn Du zu Hause feststellst, daß die gar nicht alle Gewichtsklasse I sind. Nicht, daß der Verkäufer das in irgendeiner Form behauptet hätte, aber Du hattest es erwartet.

Die Beschreibung ist in den AGB im Detail resp hinter dem [Mehr]-Link allgemeinverständlich. Bitte zeige die Stelle, wo in der Beschreibung eine Unwahrheit verborgen wäre. Du wetterst über die _Benennung_ des Produktes, nicht die Beschreibung.

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David Kastrup
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David Kastrup
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Rupert Haselbeck wrote on Fri, 11-08-26 06:22:

Nicht nur das, es geht dic auch nicht das geringste an. Das ist ein Verfahren zwischen der Krone[1] und dem Angeklagten. Du bist nur rechtloser Zeuge und hast keinerleis anspruch auf auch nur die geringste Information über den Ausgang.

[1] Seit die an der Spitze abgeschafft wurde, übernimmt jeder deutsche Beamte deren Privilegien und Ansprüche für sich.
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Axel Berger

David Kastrup wrote on Fri, 11-08-26 07:45:

Dun ist wirklich unterfordert, unterbeschäftigt und leidensfähig.

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Axel Berger

Am 25.08.2011 22:24, schrieb Axel Berger:

Jeder Händler, der öfter Probleme erzeugt, wird gezwungenermassen auch öfter Umsatz machen, und den behält Paypal dann gleich ein. Trotz aller Mängel ist dieses System für den Kunden allemal sicherer als Vorkasse per Banküberweisung, wo wirklich ausschliesslich der Klageweg bleibt, um Geld zurück zu bekommen.

ACK. Bei Kleinbeträgen lohnt es einfach nicht, bis vor Gericht zu eskalieren. Und wer grössere Beträge per Vorkasse zahlt (möglichst noch ins Ausland), ohne den Geschäftspartner zu kennen, ist selbst schuld.

Hergen

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Hergen Lehmann

Das funktioniert nur bei gleichzeitigem Identitätswechsel.

Wenn der Käuferschutz greift, kann der Händler den _nächsten_ Zahlungseingang nicht "sofort abräumen".

Offenbar nicht kurz genug, um nicht noch jede Menge Unsinn im Usenet abzulassen.

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David Kastrup
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David Kastrup

Und der ist dann auch von Dir? Oder steht Dir zu? Spielen wir hier Kettenbrief? Mit PayPal als Richter? Verhandlung per Textbaustein?

Egal was Du hier noch postest: Du wirst die Tatsache nicht ausräumen können, daß der "Käuferschutz" vom Käufer nicht kontrollierbar und dehalb eine "Kann"-Zusage ist, die auch ausbleiben kann. Damit ist sie voll unzuverlässig und das Geld nicht wert, das PayPal für seine ansonsten in der EU völlig überflüssigen Dienste verlangt.

Daß Du auf die Herabsetzung Anderer einschwenkst ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß es Dir nicht um Überzeugung, sondern nur ums Rechthaben geht. Aber, Verehrtester, in dieser Sache hast Du nicht Recht.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Die Bedingungen sind beschrieben. Wenn Du der Meinung bist, daß Paypal gegen die angegebenen Bedingungen verstoßen hat, kannst Du dagegen klagen.

Wie gesagt: Kontopfändung eines Kontos, auf das Du jemandem was überwiesen hast, ist in Deutschland, und schon gar in der EU, nichts, was Du aus dem Ärmel schüttelst. Und das ist das, was Paypal quasi noch leistet. Was es nicht tut, ist die Rückzahlung aus eigener Kasse. Ein explizit aufgezogener Betrug wird dafür sorgen, daß da nichts zu pfänden ist. In dem Fall kommst Du aber auch bei einer Bank mit rechtskräftigem Titel nicht weiter. Und der kostet Dich einiges mehr als eine Paypalreklamation.

Ob der Umfang für den einzelnen die Kosten rechtfertigt, ist eine vollkommen andere Frage, die nichts mit Betrug zu tun hat. Jede irgendwie geartete Versicherung nimmt von ihren Kunden insgesamt mehr Geld ein als sie letztendlich ausschüttet. Das geht gar nicht anders. Und das Phänomen, daß man im Versicherungsfall bei der Sichtung dessen, was wie in welcher Höhe im Detail abgesichert war, eher ernüchtert aus der Wäsche schaut, ist auch nicht spezifisch für Paypal.

Hinterher "Betrug" zu schreien, weil die eigenen Fantasien nicht mit den Vertragsbedingungen konform waren, ist billig.

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David Kastrup
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David Kastrup

Heinz Schmitz wrote on Fri, 11-08-26 10:42:

Das kann mir als Käufer egal sein. Aber angeblich (ich habe dort schon lange nichts mehr verkauft) hat man als Verkäufer keine Wahl und muß diese mafiöse Pseudobank akzeptieren.

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Axel Berger

David Kastrup wrote on Fri, 11-08-26 10:58:

Ich habe. Von der Einschränkung auf irgendwelche Guthaben (welche Kontrolle habe ich darüber, ob und wann ein Verkäufer sein Guthaben sofort abhebt und wie kann ich das kontrollieren, wenn Paypal es einfach behauptet?) steht dort nirgends eine Silbe.

Reply to
Axel Berger

Axel Berger schrieb:

Die Verhandlung ist =F6ffentlich und als Gesch=E4digter hast du ein Rec= ht auf=20 Akteneinsicht (durch einen Rechtsanwalt). Wenn der Gauner also tats=E4c= hlich=20 dingfest gemacht werden sollte und wenn er nach der Vollstreckung der=20=

(Geld)Strafe noch hinreichend fl=FCssig ist, so kannst du deinen Schade= n=20 durchaus geltend machen. Je nach Betrag wird der Aufwand daf=FCr aber w= ohl=20 nicht immer verh=E4ltnism=E4=DFig sein

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Rupert Haselbeck wrote on Fri, 11-08-26 19:30:

in vierhundert Kilometern Entfernung und ob und wann sie stattfindet teilt mir niemand mit.

Noch ein schmarotzender Geier, der von mir bezahlt sein will.

Reply to
Axel Berger

Wenn Sie bei eBay einkaufen, sind Sie in sicheren Händen

In den meisten Fällen laufen Transaktionen auf eBay ganz ohne Probleme ab. Wenn es doch einmal ein Problem gibt, und Sie einen Artikel nicht erhalten haben oder ein gelieferter Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, dann ist der eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal für Sie da. So bekommen Sie den gewünschten Artikel oder erhalten eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises inklusive der Versandkosten. Details im Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Dort bei Voraussetzungen für den Ebay-Käuferschutz bei Paypal:

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Verkäufer zurückfordern kann.

Hm. Ich war mir recht sicher, daß das früher mal anders war. Da scheint dann doch der Deckungsbereich gegenüber früher vergrößert worden zu sein.

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David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Wieso "Hinterher"? Ich kommentiere *vorher*, aber *nachdem* ich diverse Berichte von "Kaufgeschützten" mitbekommen mußte und mich zusammen mit einem Bekannten für dessen Anmeldung mit ihm durch den PayPal-Text-Wust wühlen mußte.

PayPal ist nichts weiter als der Versuch von eBay, zusätzlich Geld zu generieren. Man spekuliert auf die Accounts der "Mitglieder" und darauf, daß schneller Geld reinkommt als abgezogen wird. Zusätzlich erhebt man Gebühren, die in dieser Höhe bei keiner Bank anfallen. Damit die Kunden sich darüber nicht wundern, macht man proforma zusätzlich eine "Versicherung" auf und faselt was von "Käuferschutz".

Auktionsplatform, Bank und Versicherung in einem Hause: Da siehste doch auch ganz ohne Visionen schon die Interessenskonflikte aus dem Laden hervorstolpern.

Ich habe im TV einen Fall mitbekommen, bei dem PayPal einem überwiegend per PayPal abrechnenden Unternehmer einfach so sein Konto gesperrt hat, wegen "irgendwelcher" Probleme, die aber niemand von PayPal bereit war zu erläutern. Der Reporter versuchte dann, eine leitende Mitarbeiterin von PayPal zu befragen, aber diese war so impertinent, daß es mich aus dem Sessel zog. Wenn die schon gegenüber den Medien so unverschämt und willkürhaft agieren, welche Chance rechnest Du Dir dann als einfacher Kunde aus?

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Das letzte Mal, das ich geschaut habe, war eBay keine gemeinnützige Organisation. Kann es sein, daß Du den Kapitalismus nicht verstanden hast?

Du hast noch keinen Auslandsscheck bei einer Sparkasse eingelöst.

Hat bei mir bereits problemlos funktioniert, allerdings bei einer kleineren Summe. Wir können jetzt das "Anekdote gegen Anekdote" Spiel spielen, aber das hat auch wenig Nährwert.

--
David Kastrup
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David Kastrup

Was sagt das Gericht, wenn Du für einen Schaden von 100 Euro Anwaltskosten von 2000 Euro auslöst [*]? Ich meine irgendwo mal was von der Pflicht zur Geringhaltung des Schadens gehört zu haben? Mal abgesehen davon, daß der Schädiger wahrscheinlich keine

2000 Euro zahlen kann, wenn er es schon nötig hat, Dich um 100 Euro zu behumsen.

Grüße, H.

[*] Vor Kurzem wurde mir schon NUR eine Erstberatung auf 180 Euro vorveranschlagt :-).
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Heinz Schmitz

Kann es sein, daß Du den Kapitalismus mit windiger Geschäftemacherei verwechselst? Die Generierung von Geld ist durchaus ok, wenn Sie nicht durch falsche Versprechungen erfolgen soll.

Ich meine, daß wir hier über Aktivitäten innerhalb der EU reden und mit eBanking vertraut sind. Wer war denn Deine Sparkasse, und ist sie repräsentativ?

Richtig. Deshalb bleibe ich auch bei meiner Meinung :-).

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Axel Berger schrieb:

Als Gesch=E4digter wirst du in aller REgel sogar eine Ladung zu diesem = Termin=20 erhalten und darfst daran teilnehmen :-)

Nun ja, das ist wie bei so vielen anderen Jobs. Die einen wursteln sich= =20 selber schlecht und recht durch, die andern beauftragen einen Fachmann.=

Aber niemand zwingt dich, dein Geld auch wirklich zu kassieren. Du kann= st=20 gern darauf verzichten, deinen Schaden wiederzuholen, wenn dich einer =FC= bers=20 Ohr gehauen hat

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Heinz Schmitz schrieb:

Wenn diese Kosten denn _notwendig_ waren, also zur sachgerechten=20 Rechtsverfolgung dienten, dann bekommst du die unproblematisch ersetzt = (wenn=20 der Gegner hinreichend liquide ist)

Man darf nicht mutwillig, nur um dem Andern zu schaden, den Schaden=20 vergr=F6=DFern. Selbstverst=E4ndlich darf man aber alles tun, was notwe= ndig ist

Betr=FCger betr=FCgen, um Geld zu verdienen :-) =20

Dann war der Gegenstandswert wohl /deutlich/ =FCber 100 Euro

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Gibt es bei Euch nicht sowas wie unser "Small Claims Court"? Da koennen alle Parteien ohne Anwalt direkt vor einen Schnellrichter. Limit war frueher $2000 Klagesumme, haben sie inzwischen vermutlich erhoeht.

Die Zeit und die Fahrtkosten muss man aber auch dann aufbringen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Joerg schrieb:

en

Beim Amtsgericht, das ist f=FCr alle Streitigkeiten ums liebe Geld bis = zu=20 einem Streitwert von 5000 Euro zust=E4ndig, braucht es keinen Anwalt.

Das mu=DF man wohl, und es schadet auch nicht, ein klein wenig Ahnung v= on der=20 Materie zu haben. Aus beiden Gr=FCnden halten sich viele Leute lieber an jemanden, der si= ch mit=20 sowas auskennt, auch wenn das nat=FCrlich was kosten kann. Hierzulande = hat man=20 dabei sogar den Vorteil, da=DF den Anwalt der Gegner zahlen mu=DF, wenn= man den=20 Proze=DF gewinnt (verliert man allerdings, so darf man nat=FCrlich auch= die=20 gegnerischen Kosten zahlen...)

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

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