Ich heize meine 52 qm Wohnung mit Strom und habe zwischen 2009 und 2012 Rechnungen von der RWE Vertrieb AG erhalten. Hierbei ist mir nun aufgefallen, dass bei meinen NT-kWh immer 25% des HT-Verbrauchs abgezogen wurden. Dieser Anteil wurde dann meines Erachtens völlig unsinnigerweise zum teureren HT-Tarif berechnet. Die Begründung ist, dass lediglich der für die elektrische Heizungsanlage verwendete Wärmespeicherstrom mit dem NT-Tarif zu berechnen ist. Die RWE Vertrieb AG geht davon aus, dass 25% des HT-Verbrauchs in den NT-Freigabestunden (8 h + 2h täglich) von den Haushaltsgeräten verbraucht werden. Als gelernter Industrieelektroniker meine ich aber, dass die sogenannte Verbrauchsumlagerung (15% bzw. 25%) aus technischer Sicht völlig absurd und damit unzulässig ist. Der von den Haushaltsgeräten (Kühlschrank, Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, usw.) innerhalb meiner Wohnung verbrauchte NT-Strom wird von diesen nahezu vollständig in Abwärme umgewandelt. Diese Heizleistung addiert sich zu der Heizleistung der Nachtspeicherheizungsanlage bzw. die benötigte Heizleistung für die Raumaufheizung verringert sich um eben diesen Betrag. Die Verbrauchsumlagerung ist daher unzulässig, denn der Haushaltsstrom wirkt effektiv auch als Wärmestrom. Ich habe die RWE Vertrieb AG um Rückerstattung der bei mir insgesamt 1.490 fälschlicherweise zum HT-Tarif abgerechneten NT-kWh gebeten. Der Streitwert beläuft sich auf ca. 140 EUR.
Sollte ich klagen, falls die RWE AG sich weigert meinem Anliegen Folge zu leisten? Diese sogenannte Verbrauchsumlagerung scheint auch bei anderen Stromlieferanten seit vielen Jahren gängige Praxis zu sein...