Nachtspeicherheizung: Verbrauchsumlagerung rechtens?

Sep 20, 2012 73 Replies

Ich heize meine 52 qm Wohnung mit Strom und habe zwischen 2009 und 2012 Rechnungen von der RWE Vertrieb AG erhalten. Hierbei ist mir nun aufgefallen, dass bei meinen NT-kWh immer 25% des HT-Verbrauchs abgezogen wurden. Dieser Anteil wurde dann meines Erachtens völlig unsinnigerweise zum teureren HT-Tarif berechnet. Die Begründung ist, dass lediglich der für die elektrische Heizungsanlage verwendete Wärmespeicherstrom mit dem NT-Tarif zu berechnen ist. Die RWE Vertrieb AG geht davon aus, dass 25% des HT-Verbrauchs in den NT-Freigabestunden (8 h + 2h täglich) von den Haushaltsgeräten verbraucht werden. Als gelernter Industrieelektroniker meine ich aber, dass die sogenannte Verbrauchsumlagerung (15% bzw. 25%) aus technischer Sicht völlig absurd und damit unzulässig ist. Der von den Haushaltsgeräten (Kühlschrank, Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, usw.) innerhalb meiner Wohnung verbrauchte NT-Strom wird von diesen nahezu vollständig in Abwärme umgewandelt. Diese Heizleistung addiert sich zu der Heizleistung der Nachtspeicherheizungsanlage bzw. die benötigte Heizleistung für die Raumaufheizung verringert sich um eben diesen Betrag. Die Verbrauchsumlagerung ist daher unzulässig, denn der Haushaltsstrom wirkt effektiv auch als Wärmestrom. Ich habe die RWE Vertrieb AG um Rückerstattung der bei mir insgesamt 1.490 fälschlicherweise zum HT-Tarif abgerechneten NT-kWh gebeten. Der Streitwert beläuft sich auf ca. 140 EUR.



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Sollte ich klagen, falls die RWE AG sich weigert meinem Anliegen Folge zu leisten? Diese sogenannte Verbrauchsumlagerung scheint auch bei anderen Stromlieferanten seit vielen Jahren gängige Praxis zu sein...


Das ist keine ekelektr(on)ische Frage und erst recht keine wissenschaftliche (sci). Die Frage würde, wenn überhaupt, in einem juristischen Forum oder einer entsprechenden Newsgroup Sinn ergeben.

Aber ich würde vorher mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Versorgungsvertrag zu Grunde liegen, in ihrer vollen Schönheit inhalieren. Als nächstes wäre die örtliche Verbraucherberatung mein Ansprechpartner.

Peter

Thomas H. schrieb:

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Du solltest keine Vertr=E4ge schliessen, wenn dir deren Inhalt nicht zu= sagt.=20 Gegen welche Bestimmung des Vertrages zwischen dir und deinem Stromvers= orger=20 verst=F6=DFt letzterer denn mit der beschriebenen Abrechnung? Warum sollte =FCberhaupt irgendwer verpflichtet sein, dir Strom f=FCr H= eizzwecke=20 billiger zu liefern als Strom f=FCr den K=FChlschrank und f=FCrs Licht?= Lediglich=20 dein =F6rtlicher Netzbetreiber w=E4re tats=E4chlich verpflichtet, dich = =FCberhaupt=20 mit Strom zu versorgen, das allerdings nicht zu besonders g=FCnstigen=20=

Konditionen.

Ach ja: Dein Problem ist ein rein juristisches, kein technisches. Du=20=

k=F6nntest vermutlich in einer geeigneten juristischen Fachgruppe=20 (de.soc.recht.misc) mehr Resonanz erzielen als hier Ich leite mal dorthin um

MfG Rupert

Am 20.09.2012 21:57, schrieb Peter Liebert-Adelt:

Ekelektronisch? Alles klar! Was bist du denn für ein Vogel? Ich glaub, mein Schwein pfeift...

Jemand mit einem Realname und kein namenloser Troll?

Vogel? Schwein? Und ich hör ein Nilpferd rülpsen:

Interessantes zum (usenet)-Nilpferd:

Das Nilpferd taucht urploetzlich aus truebem Gewaesser auf, reisst das Maul riesengross auf, stinkt aus dem Hals und taucht genauso ploetzlich wieder unter und verschwindet auf Nimmerwiedersehen.

Nilpferde imponieren sich gegenseitig mit gewaltigen Ruelpsern und Verbreitung uebelster Mundgerueche, wenn sie sich ihr Revier streitig machen.

Ausserdem haben sie einen recht kleinen Schwanz, mit dem sie auch noch die eigene Scheixxx verquirlen.

Interessante Viecher, voll aus dem usenet Leben gegriffen :-)

(nach einer Idee von HPP und mir (Wolfgang Allinger ALL20001229))

Und nun?

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

Wolfgang Allinger, anerkannter Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt! Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p (lt. alter usenet Weisheit)

Das kommt einzig und allein darauf an, was die in ihren AGB stehen haben. Ist dort die Umlage in der angewandten Form beschrieben, wirst du sie auch zahlen müssen.

Es sei denn, du kannst nachweisen, daß dir die AGB zum Zeitpunkt der Erteilung des Versorgungsauftrags unbekannt waren und es für dich auch keine Chance gab, sie mit zumutbarem Aufwand zur Kenntnis zu nehmen. Das dürfte i.d.R. ziemlich schwer fallen...

Sind die AGB (wie zu erwarten) Vertragsbestandteil geworden, hast du praktisch keine Chance, dich da rauszuwinden. Du müßtest dann die Sittenwidrigkeit der entsprechenden Bestimmungen gerichtlich feststellen lassen. Die Chance, damit erfolgreich zu sein, würde ich auf sehr nahe Null schätzen.

Am 21.09.2012 08:37, schrieb Heiko Nocon:

Na toll, der Kunde bleibt also der Dumme. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Die Stromversorger wie RWE zocken uns ab! Und der brave Deutsche lässt sich noch die Butter vom Brot klauen...

Thomas H. schrieb:

Nun ja, dann ist das bei Dir anscheinend technisch ganz grundsätzlich anders gelöst als hier: Vor der Umstellung auf Gas hatte ich auch Nachtspeicher, aber da waren die Stromkreise für Haushalts- und Heizstrom sauber getrennt und hatten jeweils einen eigenen Zähler.

Der Heizstromkreis war außerhalb der Freigabezeiten stromlos und wurde über ein vom Versorger ferngesteuertes Freigabeschütz geschaltet - sonst war da kein weiterer Verbraucher dran, der eine Verbrauchsumlagerung gerechtfertigt hätte und folgerichtig hat auch keine stattgefunden.

Nur ständig verfügbaren Funktionen der Speicher (Steuerung und Gebläse) liefen auf Haushaltsstrom und wurden auch dort abgrechnet.

Gruß B.

Am 21.09.2012 09:52, schrieb Bernhard Wohlgemuth:

Aber das Gebläse war doch Teil der Heizungsanlage und erzeugt auch Abwärme!? Da kannst du mal sehen, dass die Energieversorger den Kunden nicht einmal die Butter auf dem Brot gönnen. Diese 25% Verbrauchsumlagerung macht 2,5% der Gesamtrechnung aus. Darauf könnten die Stromversorger auch gut verzichten, zumal die 25% bei mir gar nicht stimmen. In Wirklichkeit sind es ca. 40%, da ich zwischen 15:30 und

17:30 Uhr und auch nach 23 Uhr noch viel Haushaltsstrom verbrauche was über den NT-Zähler läuft. In Feldversuchen statistisch ermittelt, ja ja...

Thomas H. schrieb:

Was erwartest Du? Seit die Politik die Energieversorgung der Bevölkerung nicht mehr als der Daseinsvorsorge dienende staatliche Aufgabe betrachtet und in private Hände gegeben hat, steht nur noch die Gewinnmaximierung auf dem Plan - könnten die ihre Rendite erzielen, ohne so ein lästiges Stromnetz betrieben zu müssen, sie wären sofort dabei...

Siehe oben - darum bin ich der Ansicht, dass die grundlegende Versorgung (Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Kommunikation) in die öffentliche Hand gehört, damit die Bezieher dieser Leistungen nicht zusätzlich zu den reinen Kosten auch noch Dividenden und Renditen bezahlen müssen.

Gruß B.

Bernhard Wohlgemuth schrieb:

ung

Hand

den

Nach dieser Philosophie m=FCsste man dann nat=FCrlich auch s=E4mtliche = Wohnungen=20 verstaatlichen, alle Bauern und Lebensmittelbetriebe in Staatseigentum=20=

=FCberf=FChren oder zumindest unter staatliche Verwaltung stellen und n= och=20 etliches mehr. Denn Wohnen und Essen sind mindestens ebenso wichtig wie= das=20 Wegschaffen des M=FClls und die Versorgung mit Fernsehen, Telefon und=20=

Internet. Und nat=FCrlich h=E4tten wir dann auch wieder die ach so "g=FC= nstigen"=20 Preise aus fr=FCheren Zeiten zu erwarten...

MfG Rupert

Rupert Haselbeck schrieb:

Gegenfrage: Du findest es in Ordnung, wenn immer mehr Menschen sich trotz Vollzeit-Job die Miete nicht mehr leisten können?

Nun ja, beim Strom hätte ich nichts dagegen - betrachte mal die Preisentwicklung der letzten 15 Jahre. Aber belassen wir's an dieser Stelle dabei - sonst entwickelt sich eine endlose politische Diskussion daraus.

Gruß B.

"Thomas H." :

Genaugenommen wird der Strom doch fast komplett in Wärme umgewandelt, bei Glühlampen sind gerade mal 3% Licht. Nach der Logik könnte ja jeder sagen, dass sein Strom doch nach nem Wärmetarif abgerechnet werden soll. Glaube kaum, dass Du da ne Chance hast, schliesslich wird die Energie beim Kühlschrank ja erst "viel edler verbraucht" ehe sie Wärme wird. Eine Chance ist eventuell: Du weist nach, dass die Haushaltgeräte bei Dir einen geringeren Anteil als die pauschalen 25% haben.

M.

Am 21.09.2012 12:07, schrieb Matthias Weingart:

Schnickschnack, das geht nur wenn du Großverbraucher bist (5.000 bis

10.000 kWh pro Jahr und Wohneinheit). Billig wird es ja nur in der Nebenzeit wenn die Kraftwerke Überschuss haben, also wenn der normale Mensch schläft...

Tja, bei mir sind es sogar ca. 40%. Wird also nix draus.

On Thu, 20 Sep 2012 21:19:29 +0200 "Thomas H." wrote in in de.sci.electronics:=20

Ja.

Matthias Weingart wrote on Fri, 12-09-21 12:07:

Un dauch davon wird nur der Teil, der durch die Fenster ins freie scheint, nicht in der Wohnung zu Wärme.

Und so sprach Thomas H.:

Dumm sind nur Menschen, welche Verträge unterschreiben, ohne das Kleingedruckte zu lesen...

Roland

Am 21.09.2012 09:57, schrieb Thomas H.:

Wenn der Hauptstromkreis durch das Nachtstromrelais ausgeschaltet wurde, wie kriegt man dann die gespeicherte Wärme aus dem Nachtspeicher? Richtig, würde das Gebläse und die Steuerung nicht mit Haushaltsstrom versorgt, würden die lieben Leute während des Tages im Kalten sitzen.

hdw

Am 21.09.2012 14:22, schrieb Axel Berger:

Wie ist das beim Kühlschrank? Der erzeugt Kälte. Aber dafür auch viel Wärme auf der Rückseite (Wärmetauscher)...

Am 21.09.2012 11:00, schrieb Rupert Haselbeck:

Ich glaub, du hast das mit den natürlichen Monopolen noch nicht so recht verstanden.

Hanno

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