Herzlichen Glueckwunsch Joerg!

Vielleicht will ich gerade deshalb gar nicht erst wieder 'rein? :-)

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Hartmut Kraus
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Und so sprach Hartmut Kraus:

So zumindest die Theorie. Praktisch gibt es bei den meisten nur befristete Verträge für die Dauer der Verleihe.

Roland

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Roland Ertelt

Und so sprach Hartmut Kraus:

Wenn derjenige zum Nulltarif arbeitet, nimmt er jeden. Wer annähernd seiner Qualifikation gemäß bezahlt werden möchte hat eher keine Chance.

Nein, du möchtest da nicht arbeiten ;)

Roland

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Roland Ertelt

Am 15.11.2012 20:08, schrieb Roland Ertelt:

Verträge für die Dauer der Verleihe. Dann kann ich doch gleich mit dem "Endkunden" einen befristeten Vertrag machen.

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Hartmut Kraus

Am 15.11.2012 20:10, schrieb Roland Ertelt:

Qualifikation gemäß bezahlt werden möchte hat eher keine Chance. Moment mal, die Chance sucht ja wohl nicht der, der für die Firma arbeiten will, sondern der Chef. Die Chance, die Nachfrage zu decken, bevor ihm sämtliche Kunden weglaufen - oder hab' ich da was falsch verstanden?

Das kann man doch jetzt noch nicht wissen?

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Hartmut Kraus

Roland Ertelt schrieb:

n

alt

Deine Blauäugigkeit in allen Ehren, aber lies einfach mal ein wenig n ach, woher beispielsweise die Rezepturen stammten, welche dann zur Gründun g der Porzellanmanufaktur in Meissen führten, oder auf welche Weise die Konstruktionsdetails der Wattschen Dampfmaschine nach Preussen kamen. A lles geklaut. Und das geschah damals bekanntlich "auf allerhöchsten Befehl " und wurde auch durch den König finanziert. Übrigens bauten die Werften selbstverständlich all das, was der Kun de in Auftrag gab, auch wenn der Kunde mit speziellen Wünschen und mit eige nen Plänen anrückte. Ansonsten hätte die kaiserliche Marine damals au ch nicht gar so viele Anleihen bei den englischen Konstrukteuren nehmen können (welche sie aber, in Teilbereichen, auch zunehmend überflügelte). M an konnte auch damals keine technisch auf dem (damals) aktuellen Stand befindlich en Schiffe (oder sonstwas) bauen, wenn man nicht erstmal langwierige und t eure Forschung und Entwicklung betrieb. Da man dafür weder Zeit noch Lust hatte, der Kaiser wollte seine Flotte ja noch zu Lebzeiten haben, ging man auc h da mal wieder (nicht nur) bei den Engländern spionieren und versuchte,

englische Ingenieure anzuwerben. Es gab auch damals schon Gastarbeiter. ..

m

Wenn mich meine Geschichtskenntnisse nicht völlig im Stich lassen, da nn war die Kolonialzeit damals schon weitgehend vorüber, auch die dreiste "i ch nehme mir was ich will"-Mentalität etlicher noch allzugut bekannter L eute hierzulande in den 30er und 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte schon deutlich zuvor eine unschöne Rolle gespielt

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Und so sprach Hartmut Kraus:

Du hast das verstanden. Scheffe (noch) nicht. ;) Der denkt immer noch, die Arbeitssuchenden rennen ihm die bude ein, und arbeiten um jeden Preis...

Doch. ich hatte dort gearbeitet :D

Roland

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Roland Ertelt

Am 15.11.2012 08:09, schrieb Axel Berger:

Da hab' ich noch eine bessere Story:

Amt klagt im Namen des Kindes ohne irgendjemand zu informieren auf Unterhalt und hätte dann gerne die Prozesskosten von der Mutter, da beim Beklagten nix zu holen war. War allerdings vorauszusehen, die Anschrift des Beklagten lautete "Zimmer" 509 JVA Dingenskirchens...

Butzo

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Klaus Butzmann

Und so sprach Rupert Haselbeck:

Du verwexelst gerade "Betriebsgeheimnisse" mit "Patentschutz". Es geht immer noch darum, dass man zu R.Diesels Zeiten eben *nicht* einfach seine *patentierte Maschine* plagiatierte. Dass man versucht, hinter die Geheimnisse der anderen zu kommen, um sie selber zu nutzen ist doch ganz natürlich und auch legitim solange dabei keine verbrieften Rechte anderer verletzt werden. Weder die Chinesen haben ihr Porzellan schützen lassen, noch die Royal Navy ihre Schiffskonstruktionen. Sie vertrauten auf die Geheimhaltung.

Es gibt halt zwei Wege des Interessenschutzes. Geheimhaltung oder Patentierung. Mit der Geheimhaltung erkaufe ich mir eine unbestimmte Zeit einen echten technischen Vorsprung, kann mich aber gegen die Analyse und das Nachbauen nicht wehren. Mit dem Patentschutz verliere (offenbare) ich den technischen Vorsprung, kann aber rechtlich gegen Nachbauten vorgehen.

Ja, aber zwischenzeitlich hatte (zumindes in Europa) die Erkenntnis eingesetzt, dass das eine Einbahnstraße wird. In US-Land ist man hingegen seit den 60ern der Meinung, die Welt kolonis^W befreien zu müssen. Naja, die Amis kommen halt bei fast allen gesellschaftlichen (Erkenntnis-)Prozessen etliche Jahre zu spät...

Roland

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Roland Ertelt

Am 15.11.2012 22:23, schrieb Roland Ertelt:

arbeiten um jeden Preis... Na was, denkt er das nur? Das muss er doch merken.

naja, deshalb kannst du doch nicht wissen, ob ich nicht vielleicht ...

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Hartmut Kraus

Am 15.11.2012 22:35, schrieb Roland Ertelt:

Patentierung. Mit der Geheimhaltung erkaufe ich mir eine unbestimmte Zeit einen echten technischen Vorsprung, kann mich aber gegen die Analyse und das Nachbauen nicht wehren. Mit dem Patentschutz verliere (offenbare) ich den technischen Vorsprung, kann aber rechtlich gegen Nachbauten vorgehen. Kannst du, aber wie weit du damit kommst ...

Weil wir hier in einer Elektronik - NG sind: Darf ich die Aufmerksamkeit mal auf dieses Patent richten:

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Guckt euch mal die Entgegenhaltungen an - die sind ja wohl ein Witz. Heutzutage kann man irgendwas zusammenkritzeln, das "perpetuum mobile" nennen, und wenn einem keiner beweist, dass das nicht funktioniert, kriegt man sein Patent. Hauptsache, man zahlt. Das schließe ich daraus und aus meinem diesbezügl. Mailverkehr mit dem DPMA. :-)

(Wem "Stamer" kein Begriff ist - "Hughes & Kettner" aber bestimmt. Das ist eine Tochter von denen, und da ist Herr Schneider angestellt.)

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus ( snipped-for-privacy@web.de):

Patent? Wo? Status: erloschen

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Thomas 'Tom' Malkus

Am 15.11.2012 23:52, schrieb Thomas 'Tom' Malkus:

Frag' also mal lieber nicht wo, sondern von wann bis wann. :-)

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Hartmut Kraus

Vinzent Höfler wrote on Thu, 12-11-15 18:21:

Natürlich. Der Kernsatz meines Argumentes war, das Geld geht in dieselbe geeminsame Kasse, aus der Bier, Zigaretten und Fernsehen bezahlt werden. Vermögen und z.B. daraus resultierendes echtes eigenes Einkommen Minderjähriger muß dagegen separat verwaltet werden.

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Axel Berger

Hartmut Kraus wrote on Thu, 12-11-15 20:17:

Natürlich. Die Verleiher sind eine echte Subventionsbranche die nur vom Staat lebt, denn genau diese befristeten Verträge sind Endabnehmern verboten und nur deshalb mästen sie die Verleiher. Es gibt da hanebüchene Prozesse und Gerichtsentscheide.

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Axel Berger

Axel Berger schrieb:

ag

vom

Es gibt vor allem auch hanebüchene Postings :-> Wie kommst du denn auf die seltsame (und natürlich falsche) Idee, daß "Endkunden" ein befristeter Vertrag mit Arbeitnehmern verboten sei?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 16.11.2012 23:20, schrieb Rupert Haselbeck:

"Endkunden" ein befristeter Vertrag mit Arbeitnehmern verboten sei? Das ist gängige Praxis, anders könnten Leihfirmen ja nicht existieren. In jedem diesbezügl. Vertrag gibt's so eine Klausel.

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Hartmut Kraus

Rupert Haselbeck wrote on Fri, 12-11-16 23:20:

Nicht sofort. Aber nach der iirc zweiten(?) Verlängerung wird der Vertrag permanent. Und bei betriebsbedingten Kündigungen riechen es die besten vorher und gehen als erste und die zweitbesten muß man auswählen - nach den Sozialkriterien bleiben am Ende nur die Luschen. Die Betriebe bezahlen nicht etwa deshalb mehr für Leihkräfte als für eigene, weil sie gern besonders viel zahlen.

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Axel Berger

Werner Holtfreter schrieb:

rkt und

en.

Soso, der Markt ist also eine verantwortlich handelnde juristische Person. Das glaubst auch nur du. Der Markt ist nichts weiter als ein ideologischer Begriff, der genau überhaupt keine Fähigkeiten be sitzt, also auch nicht die Fähigkeit, etwas zu entscheiden.

Also kann man den Markt genausowenig über die Geldbörsen der kl einen Leute entscheiden lassen wie die Liebe und den Haß, die Kälte u nd die Wärme, die Uhrzeit und den Luftdruck.

Es gibt den grundgesetzlich festgelegten Schutz der Würde des Mensch en. Diese Würde bedeutet, daß jeder Mensch soviel zum Leben haben m uß, wie er braucht, um zu essen, zu trinken, sich zu kleiden und für ein Dac h über dem Kopf in menschengerechten Wohnungen. Das geht nicht mit 5 E uro pro Stunde, bei den heutigen Preisen alleine für Lebensmittel. Also

benötigt man einen Mindestlohn, der das Überleben und die Repro duktion der Ware "Arbeitskraft" sichert, und der ist mit den häufig geforder ten

7,50 Euro pro Stunde schon verdammt knapp. Ich würde den bei 10 Euro ansetzen.

Entscheidungskriterium ist also der soziale Frieden im Lande, und der ist nur garantiert, wenn die Leute genug zu fressen haben. In dem Moment, in dem dein "Markt" die Leute verhungern läßt, hast du Revolten bis hin zum blutigen Bürgerkrieg. Wenn du den nicht willst, steck di r deinen Neoliberalismus besser sonstwo hin.

Holger

Reply to
Holger

Axel Berger schrieb:

ei?

Wenn die Befristung ohne sachlichen Grund erfolgt, dann stimmt das. Son st ist sie auch darüberhinaus möglich

für

Nein, sie bezahlen damit vor allem für die Flexibilität, die ihnen durch den überbordenden Kündigungsschutz bei unbefristeten Verträgen verweh rt ist und die befristet beschäftigten Arbeitnehmer haben damit zumindest für bestimmte Zeit einen Arbeitsplatz, den sie sonst überhaupt nicht bekämen. Den n auch der Kündigungsschutz, eine durchaus höchst wichtige und sozial notw endige Errungenschaft, produziert bei einem Übermaß an Schutz das Gegentei l des Angestrebten, eben Arbeitslose - und das offensichtlich mit Billigung d er Gewerkschaften.

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

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