Joerg schrieb:
Hallo,
soso, und weshalb liefern dann die europäischen Autohersteller in die USA die dort vorgeschriebenen Blink- und Bremslichter? Und was würde passieren wenn man einen PKW mit deutscher Lichterführung unverändert in die USA einführen und dort fahren will?
Da fällt mir wieder die Geschichte mit dem im zweiten Weltkrieg von einem US Soldaten in Deutschland geklauten Quedlinburger Domschatz ein. Nach dem Tode des Soldaten waren seine Erben nach texanischem Recht die legalen Besitzer von Diebesgut und konnten es für Millionen nach Deutschland verkaufen. Das sonst in Rechtsstaaten gültige Prinzip: an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben gilt offenbar nicht in Texas, es muß nur eine relativ kurze Verjährungsfrist abgewartet werden. Eine angemessene Verjährungsfrist für die Straftat an sich ist ja ok, aber das kann doch nicht für die Eigentumsverhältnisse gelten.
Bye