Ein Auto muss alle zwei Jahre zum Tüv und bekommt dort bei Bedarf die Weiternutzung im öffentlichen Verkehrsraum verweigert. Funktionsausfälle in der Elektronik sind weitgehend abgefangen so dass daraus in der Regel unbemerkt keine direkte Gefahr für Leib und Leben entsteht ohne dass.
Ein ausgefallener Rauchmelder (Ausserhalb der funktionierenden Selbsttest-Meldungen) fällt dagegen erstmal nicht auf.
Gerald
Didn't find your answer? Ask the community — no account required.
G
Gerald Oppen
Am 08.01.23 um 04:43 schrieb Hanno Foest:
Nein. Dafür haben sie jede Menge Selbsdiagnose-, Warn- und Notfallfunktionen.
Gerald
G
Gerald Oppen
Am 08.01.23 um 22:30 schrieb Arno Welzel:
Ja, gute Lobby-Arbeit. Der Mieter zahlt pro Jahr und Melder 5Euro (Stand
2015 aus meiner letzten Mietwohnung) für Wartung.
... und müssen nach spätestens 10,5 Jahren komplett getauscht werden bzw. zur Werksüberprufung. Damit hat ein Rauchmelder dann über 50 Euro Wartung gekostet der für Renovierungsarbeiten nicht abgenommen werden darf/kann.
Gerald
A
Arno Welzel
Michael Schwingen, 2023-01-08 23:34:
Und danach muss man selber zahlen?
A
Arno Welzel
Gerald Oppen, 2023-01-08 23:57:
Wir zahlen hier über 2000 EUR Nebenkosten im Jahr - ob da nun 5 EUR für Rauchmelder dabei sind, juckt mich ehrlich gesagt wenig. Machen kann man als Mieter eh nichts dagegen.
Rein mechanisch ist das abnehmen kein Problem. Und das man das auch für Renovierungen nicht machen dürfte (z.B. wenn man die Decke streicht), wurde uns so auch nicht mitgeteilt.
Laut
formatting link
meckert das Ding auch erst, wenn es länger als 14 Tage demontiert ist. Welche Renovierung, die man als *Mieter* durchführt, dauert länger als 2 Wochen?
G
Gerald Oppen
Am 09.01.23 um 01:05 schrieb Arno Welzel:
Pro Rauchmelder. Das sind schon mal 20 Eur bei Dreizimmerwohnung mit Flur - Stand 2015.
Als einzelner WEG-Eigentümer bei vorliegendem Beschluss auch nicht.
Die Modelle bei mir waren gegen Abnehmen gesichert (verplombt).
Gerald
H
Hanno Foest
Am 08.01.23 um 22:26 schrieb Arno Welzel:
Geprüft werden sie dann, wenn es vorgeschrieben ist. Kann man sich natürlich drüber hinwegsetzen, aber da weder Testzyklen noch Austausch von einer anderen Partei überwacht werden, ist unklar, warum ohne weiteres die Vorschrift zum Austausch besser überwacht werden sollte als die Vorschrift zum Test.
Sehr schön, daß du ausnahmsweise mal Dinge verstehst.
Kontext war "Ein spontaner Ausfall lässt sich kaum durch vorhergehende Funktionstests aufdecken." Das gilt auch für derlei gesetzlich vorgeschriebenen Funktionstests beim Auto. Entsprechend gilt ebenfalls, daß sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls immer noch durch vorsorglichen Austausch verringern läßt (sofern man sich im richtigen Teil der Badewannenkurve befindet).
Entsprechend ist nicht einzusehen, warum vorsorglicher Austausch nur bei Rauchmeldern, aber nicht bei Autos bzw. Autoelektronik vorgeschrieben sein sollte.
Hanno
H
Hanno Foest
Am 08.01.23 um 23:41 schrieb Gerald Oppen:
Das gilt für so ziemlich alle Dinge. Es liegt sogar in meiner Hand, ob ich mit meiner Karre zum TÜV gehe. Unterschied sind allenfalls die Konsequenzen.
Wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit, und welches Restrisiko ist dafür egal, daß z.B. jemand bei einer Vollbremsung mit defekten ABS bei Vollbremsung auf der Autobahn ins Schleudern kommt, und 10 Menschen umbringt?
Vorkommen tun durch Selbsttests undetektierte Ausfälle. Schnell ergoogeltes Beispiel
formatting link
Dafür ist ja der regelmäßige Test mit der Testtaste vorgeschrieben. Deutlich mehr als beim Auto-ABS - da gibt es gar keine durch den Besitzer selbst durchzuführenden regelmäßigen Tests.
Welche Autos verweigern mit ausgefallenem ABS die Weiterfahrt? Ich kenne keins.
Hanno
H
Hanno Foest
Am 08.01.23 um 23:41 schrieb Gerald Oppen:
Hat ja auch ein hohes Bedrohungspotential, ein paar tausend Tote pro Jahr.
Funktionsausfälle in der Elektronik werden auch beim Rauchmelder weitgehend abgefangen.
Bedroht ja auch niemanden aktiv.
Was übrigens auch nicht auffällt, ist, wenn keiner nach 10 Jahren den Melder austauscht. Insofern ist auch nicht so richtig einsichtig, warum die Wahrscheinlichkeit dieses Austauschs höher sein sollte als die für den Test.
Irgendwie scheint mir der Sinn für Risiken und Verhältnisse hierzugroups nicht sonderlich ausgeprägt. Es gibt irgendwas wie 42 Tote pro Jahr durch Stromschläge, und Elektrogeräte verursachen anteilsmäßig die meisten Brände. In Firmen müssen daher alle elektrischen Betriebsmittel bis hin zur Steckdosenleiste geprüft werden. In Privathaushalten nicht, trotz der offensichtlichen Gefahren. Seltsam, ne?
Wird wahrscheinlich aus Kosten- oder Praktikabilitätsgründen nicht verlangt. Da ist der Rauchmelder, wo zumindest laut Anleitung regelmäßige Tests mit der Testtaste verlangt werden, besser überwacht.
Immer wieder als Brandursache wird Staub genannt, der sich über einen längeren Zeitraum in Elektrogeräten ansammelt und einen Brand verursachen kann. Eine Austauschpflicht für Elektrogeräte nach, sagen wir mal 10 Jahren, würde sicherlich einige der zigtausenden Brände verhindern. Warum wird das nicht Vorschrift?
Man bräuchte es ja nicht zu überwachen. Also etwa wie beim Rauchmelder. :)
Hanno
H
Hanno Foest
Am 08.01.23 um 23:41 schrieb Gerald Oppen:
Kein Unterschied zum Rauchmelder.
Hanno
J
Juergen
Am Sun, 8 Jan 2023 23:21:01 +0100 schrieb Gerald Oppen snipped-for-privacy@web.de zum Thema "Re: Alte Rauchmelder":
Es sind Steckverbindungen wie ich sie schon bei vielen Geräten gesehen, gelöst und wieder gesteckt habe ohne dass es Probleme gab. Zum Beispiel innerhalb von Laserdruckern. Falls die Kontaktierung tatsächlich schlecht ist, sollte das doch beim Drücken der Testtaste schnell auffallen.
cu. Juergen
J
Juergen
Am Sun, 8 Jan 2023 09:10:08 +0100 schrieb Volker Bartheld snipped-for-privacy@bartheld.net zum Thema "Re: Alte Rauchmelder":
Da erst im Januar 2022 verkauft sogar eher ein Zehn-Monats-Melder. Diesen Zeitraum sollten Elektronik und Batterie auch problemlos schaffen.
Lustigerweise gibt es 3 Jahre Garantie.
cu. Juergen
V
Volker Bartheld
Dir (jetzt) vielleicht. Mir ging es um Deine Behauptung, man müsse RWMs in regelmäßigen Abständen austauschen, da sie nicht sinnvoll testbar seien und selbst wenn, man dann dem Hersteller vertrauen müsse, seinen Test richtig designt zu haben.
Natürlich. Wenn der RMW Dir von der Decke ins Klo fällt und dort blitzartig absäuft, kann er Dich nicht mehr davor warnen, daß Deine Elektrozahnbürste mit Lithiumakku auf dem Induktivlader gerade im Begriff ist, abzukokeln.
Natürlich. Was Deine Behauptung kaum weniger abstrus macht.
Mit "ABS tot" meine ich tot. Keine Lebenszeichen mehr nach draußen. Also Warnlampe im Display durchgebrannt, Sensor mit Kabelbruch und Druckregelkolben verklemmt. Letztere tun das übrigens ganz gerne mal, wenn das Fahrzeug nicht ordentlich gewartet wurde, d. h. beim allzweijählichen Bremsflüssigkeitswechsel per Diagnosegerät der Kreis nicht aufgesteuert wurde.
Da vertraust Du also dem Hersteller in puncto Testfrequenz, Testabdeckung, usw.?
Ein Kraftfahrzeug, das mittels Warnlampe dem Fahrer (sind gerüchteweise ebenfalls Menschen) als übergeordnetem System vergeblich mitzuteilen versucht, daß mit dem ABS etwas nicht stimmt, ruft selbsttätig in der Fachwerkstatt, beim KBA, der Polizei oder der nächsten Prüfstelle an und petzt? Oder verweigert gar gleich den Dienst? Da muß mir eine wichtige Neuerung entgangen sein.
Dann macht der RWM dabei auch keinen Unterschied, weswegen Automobile regelmäßig auszutauschen sind, mangels Testbarkeit bzw. Mißtrauen Deinerseits in die Testspezifikation. Die für viele Kraftfahrzeuggattungen vorgeschriebene Hauptuntersuchung zählt hier nicht, denn Vergleichbares könnte und müßte man für RMWs ebenfalls anordnen und durchführen.
Ich will Dir sagen, daß es Prüfsprays für RWM gibt, deren Anwendung zumindest ein Hersteller als einfach genug erachtet um sie normalen Endkunden zum Gebrauch nach BDA zu verkaufen.
Die Kreativität (=der Geiz) der Kunden endet Deiner Meinung also beim Kauf des RWM. Keinesfalls würde jemand versuchen, noch mehr Geld zu sparen und einfach die Vorschrift zur Installation eines RWM ignorieren oder einen Dummy anzuschrauben. Und natürlich ist es undenkbar, daß der Heizungsableser, Kaminkehrer, Feuerlöscherinspektor, usw. die RWM-Prüfung gleich mitmacht, wenn er eh in der Wohnung herumturnt.
Und die würde greifen bei einem Produkt, welches mit einer Lebensdauer von "bis zu 10 Jahren" beworben wurde? Wie genau sähe denn Dein Haftungsfall aus? Wohnungsbrand, bei dem der Hersteller des RWM dem Geschädigten nachweisen muß, sein Gerät habe ordnungsgemäß funktioniert?
Und der Unterschied? Vielleicht doch kurz die §§ 437, 440, 280, 281, 283 und 311a im BGB nachlesen. Stichwort: "Schadensersatz".
Falsch. Kannst Du nicht sinnentnehmend lesen?
formatting link
"Ein Rauchwarnmelder muss spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung unterzogen werden."
Der Hersteller darf in seiner Empfehlung natürlich abweichen, die DIN
14676 erlaubt aber auch die Prüfung als Alternative. Woher die Wikipedia die Einschränkung auf Werks(!)prüfung hat, weiß ich nicht.
Es scheint hier sowieso reichlich Klärungsbedarf zu geben, was in dieser ominösen DIN 14676 nun wirklich drinnensteht.
formatting link
lediglich: "Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen".
formatting link
verweist auf die DIN 14675 und möchte einen Austausch "nach acht Jahren für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann".
Vielleicht kann jemand mit Zugriff auf das Originaldokument helfen.
Das meine ich.
Du solltest daraus lesen, daß eine korrekt geladene Batterie während des Betriebs des Krads in einen Unterspannungszustand geraten kann, der zum nicht vorher signalisierten Ausfall des Integralbremssystems bei einer Vollbremsung führt.
Was in diesem Fall "übermäßig" ist (BMW sieht hier z. B. die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining), ist diskutabel.
Belegt. Der Fall "Anton Yelchin" trifft es zwar nicht ganz (keine Familie, Rückrufaktion lief bereits), aber Du nimmst es mit der Argumentation ja sonst auch nicht so genau. Im Zweifel einfach die Geschehnisse um die Boeing 737 MAX revuepassieren lassen und wann die Sache mit dem MCAS so richtig Traktion bekam. Vielleicht gibt es ja da die Familie, nach der Du so händeringend suchst.
Und ganze Flugzeuge, die man austauscht, weil sie nicht sinnvoll zu warten und zu testen sind.
Volker
V
Volker Bartheld
Du solltest Dir wirklich mal zu Gemüte führen, was der Sachverständige anläßlich der Hauptuntersuchung eines (modernen, d. h. mit OBD ausgestatteten) Kraftfahrzeugs so prüft und was nicht.
Schnelleinstieg:
formatting link
Wenn - im öffentlich zugänglichen - Fehlerspeicher nichts drinsteht, war es das. Wer annimmt, jegliche sicherheitsrelevanten Funktionsausfälle in der Elektronik würden Fehlerspeichereinträge werfen, der irrt.
Der Unterschied zwischen den Selbsttests eines Kraftfahrzeugs (auf die der Sachverständige bei der ODB vertraut) und denen eines Rauchmelders?
Ist mir jedenfalls noch nie untergekommen, daß anläßlich der HU die Werte von Raddrehzahlsensoren, Lenkwinkelsensoren, Beschleunigungssensoren, usw. explizit ermittelt worden wären.
Volker
V
Volker Bartheld
Danke für die Korrektur. Ich habe die Normen nicht im Original und muß mir das aus Sekundärliteratur zusammenreimen. Rauchmelder in Privathaushalten sind also nach DIN 14676 genormt, weil aus unerfindlichen Gründen "Rauwarnmelder" keine "punktförmigen automatischen Brandmelder" sind und eine Extrawurst verdienen. Also gut.
Kostengründe sind kein Argument gegen die längere Verwendung. Auch wäre zu klären, was eine "Werksprüfung mit Werksinstandsetzung" denn genau ist. Die kurze Antwort für Jürgen lautet: "Geräte entgegen der Herstellerempfehlung verwenden = Nix gut im Schadensfall.".
Volker
V
Volker Bartheld
Danke für die Korrektur. Ich habe die Normen nicht im Original und muß mir das aus Sekundärliteratur zusammenreimen. Rauchmelder in Privathaushalten sind also nach DIN 14676 genormt, weil aus unerfindlichen Gründen "Rauchwarnmelder" keine "punktförmigen automatischen Brandmelder" sind und eine Extrawurst verdienen. Also gut.
Kostengründe sind kein Argument gegen die längere Verwendung. Auch wäre zu klären, was eine "Werksprüfung mit Werksinstandsetzung" denn genau ist. Die kurze Antwort für Jürgen lautet: "Geräte entgegen der Herstellerempfehlung verwenden = Nix gut im Schadensfall.".
Volker
J
Juergen
Am Sun, 8 Jan 2023 09:10:08 +0100 schrieb Volker Bartheld snipped-for-privacy@bartheld.net zum Thema "Re: Alte Rauchmelder":
Sie haben mir geantwortet, gemeint sei der nötige Batteriewechsel nach einem Jahr. Sie wollten mit dem TÜV klären, ob sie den Begriff in "Batterie-Austauschdatum" ändern dürfen.
So richtig logisch ist das nicht, nach dem ersten Batteriewechsel ist die Angabe für die Katz. Es bedeutet auch, dass sich billigste Zink-Kohle Batterien beilegen, denn laut Verpackung würde eine Alkali-Batterie 5 Jahre durchhalten.
Mich juckts ja in den Fingern, mal die Kapazität der beigelegten Batterie und einer vom Aldi zu messen. Eine programmierbare Last wie hier verwendet
formatting link
habe ich auch.
50 mA bis 6 Volt? Oder besser 20 mA bis 5,6 Volt wie in einem anderem Test?
Den Melder mal ans regelbare Netzteil gehängt. Unter 7,2 V fängt er schnell an zu piepsen. Also großzügig bis 7 V mit 20 mA weil sich an der Last minimal 10 mA einstellen lassen und man auch mal fertig werden will.
cu. Juergen
H
Hergen Lehmann
Die Unterscheidung zwischen einer zentralen Brandmelde*ANLAGE* und dezentralen Einzelmeldern ist durchaus zweckmäßig, denn funktionale Zielsetzung, Einbau, formale Abnahme und Betrieb/Wartung unterscheiden sich massiv.
Was ist da zu klären? Der Satz ist doch recht eindeutig: Überprüfung und Instandsetzung im *Werk*, also nicht vor Ort, sondern beim Hersteller. Das rechnet sich nicht, also bleibt überall dort, wo solche Melder vorgeschrieben sind, nur der regelmäßige Austausch.
Im Schadensfall (für die Versicherung) sind diese "privaten" Rauchwarnmelder meines Wissens komplett irrelevant. Sie dienen einzig und allein zur Vorbeugung von Personenschäden.
Anders eine Brandmeldeanlage nach DIN14675, welche auch Sachschäden minimieren soll und zu diesem Zwecke meist eine automatische Alarmierung von Einsatzkräften sowie die Steuerung automatischer Löschvorrichtungen beinhaltet. Entsprechend schauen Feuerwehr und Versicherung sich das Ding dann auch sehr genau an. Das willst du in deiner Wohnung nicht, also bleib lieber bei der 14676. ^_-
M
Michael Schwingen
Das kommt drauf an. Bei uns tauschten sie wohl in der Vergangenheit gratis, aber wir haben auch Dokumentation über die jährliche Prüfung/Wartung.
In den Bewertungen auf
formatting link
findet man als Aussage des Supports:
"Ein kostenfreier Austausch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Voraussetzungen sind
Sollten Sie die Voraussetzungen leider nicht erfüllen können, dann lassen wir Ihnen sehr gerne ein Modernisierungsangebot für einen kostengünstigen Austausch zukommen.
Ein kostenfreier Austausch, ohne Vorlage der notwendigen Unterlagen, kann leider nicht erfolgen."
cu Michael
H
Hanno Foest
Am 09.01.23 um 17:52 schrieb Michael Schwingen:
Schulung für Testknopf drücken?
Hanno
Join the Discussion
Have something to add? Share your thoughts — no account required.
Didn't find your answer?
Ask the community — no account required
Report Content
You are reporting this content to the moderators. They will look at it
ASAP.