Warum blinken Ampeln nicht

"Patrick M Rauter" schrieb im Newsbeitrag news:1hvats4.18cnigqc8zjmoN%rauter@t->

Mir könnte gefallen: Im Auto eine Anzeige, welche mir sagt, ob ich mit der momentanen Geschwindigkeit bei Grün, Gelb oder Rot über die Kreuzung fahre. Dann natürlich auch mit Anzeige, welche Geschwindigkeit ich für Grün oder Gelb benötige. Wie lange die Rotphase dauert - also, ob es sich lohnt den Motor abzustellen. Dann sollte der Motor rechtzeitig automatisch wieder starten. Ja, das alles wird es irgendwann geben ;-)

Dazu auch für die Autobahn eine Info im Display wie schnell mein Vordermann ist, Abstand zum Vordermann und auch Infos, was hinter mir passiert, z.B. am Stauende. Autopilot wäre auch nicht schlecht. Wird alles noch ein wenig dauern, kommt aber bestimmt.

Kommt ein fahrzeug im Einsatz wird mir dies im Navi angezeigt.

Gibt sicherlich noch tausend Dinge ;-)

Grüße

J. Baron

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J. Baron
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J. Baron said the following on 21.03.2007 09:03: [...]

[...]

Wenn das Auto mich fährt, dann brauche ich keins zu fahren... Was hier beschrieben wurde ist individualisierter öffentlicher Verkehr.

Grüße,

Dimitrios Bogiatzoules

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Dimitrios Bogiatzoules

Hallo Gerhard,

eich=20

Sag das nicht so laut, am Ende liest hier noch irgendein Damager mit...=20 Immerhin erwirtschaften die meisten Autohersteller (afaik) den gr=F6=DFten Anteil ihres Gewinns mit Ersatzteilen.

Gru=DF Michael

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Michael Kamper

"Michael Kamper" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.dfncis.de...

Hat meiner, Volvo, schon lange gelernt, Blinkrelais in CEM kostet

500 DM (heute vermutlich 500 EUR), wenn man nicht selber loetet.

In der naechsten Steigerung wird die CEM vandalensicher vergossen.

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MaWin

ermann=20

B. am=20

ig=20

K=F6nnte schon seit 10 Jahren laufen:

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Gru=DF Alex

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Alexander Dahl

J. Baron schrieb:

Das glaube ich nicht. Wer schaut dann noch auf die Straße, wenn er durch die vielen Anzeigen abgelenkt ist?

Das wird sicherlich auch jeden Bankräuber, der im Fluchtfahrzeug unterwegs ist, gefallen. ;-))

Gruß Gerhard

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Gerhard Locke

Joerg schrieb:

Bei meinem Motorrad ist die blaue Statusleuchte (eher Statusscheinwerfer) für Fernlicht so hell, das die richtig blendet. D.h mit Fernlicht sieht man noch weniger als ohne. Konnte das mit einem Rest Tönungsfolie für die Fensterscheibe korigieren.

Gruß Jürgen

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Juergen Klein

Servus,

Ich habe mich gerade mal bei "uns" (Polizei, darf dort - formell natürlich nicht mit den uniformiertern Herren - Zivi machen) erkundigt:

Zumindest in .at dient das Blaulicht lediglich dazu, Lichtzeichen "außer Kraft" zu setzten, aber nicht, um z.B. einen Einsatz generall anzuzeigen. Das heißt, dass ein Polizeifahrzeug, das nachts über die leere Straße brettert, wirklich nur bei der roten Ampel anzeigen muss, dass es die überfahren wird. Ansonsten bleiben die Signaleinrichtungen aus, man will ja niemandem unnötigerweise ins Schlafzimmer blinken ;-)

Wie gesagt, soviel wurde mir gesagt...

ciao,

Robert

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Robert Rudolf

Hallo Gerd,

Wenn Ihr mal nach Amerika kommt, verlasst Euch auf so etwas nicht. An unserer Strasse steht z.B. gar kein Schild. Rechts vor links ist an dieser Ecke auch nicht ueblich. Die naechste Strasse hat mehr Haeuser und mehr Verkehr und so eine Art ungeschriebene Vorfahrt. Hat noch nie gescheppert, weil die Leute im Zweifelsfall erstmal anhalten und sich begruessen.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Hallo Juergen,

[...]

Meine Nachbarn (alle) wuerden sagen: Haettest eine Harley kaufen sollen.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

In den USA gibt es kein Schild was einem die Vorfahrt gibt. Das man sie hat kann man u.U. daran erkennen, dass die andere Strasse ein Stopschild hat... Sehr merkwuerdig das.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Hallo Gerrit,

Manchmal (wie bei uns) hat sie gar keines. Aber Vorfahrtsunfaelle sind hier selten. Was schon mal passiert, ist ein Ueberfahren von Stopschildern oder roten Ampeln. Oft stecken leider Alkohol, Drogen, Medikamente oder Uebermuedung dahinter.

Fuer Deutsche oft unverstaendlich sind "Four-Way-Stops". Alle habe ein Stopschild und es geht nach der Reihenfolge, wie man ankam. "Nein, nein, nach Ihnen" ... "Aber nicht doch, nach Ihnen bitte". Originalton eines Schwagers: Das gaebe bei uns eine gepflegte Klopperei.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Joerg schrieb:

Pah, die alten Dinger sind doch nur fürs langsame Geradeausfahren. :)

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Juergen Klein

Hallo Juergen,

Aber der Sound, Mann, der Sound!

--
Gruesse, Joerg

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Joerg
[...]

^^^^^^^^^^^^ Hat mich auch überrascht, wie freundlich diese Amis sind ;-)) Rudi

--
  /    Rudi Horlacher - Am Pfarrgarten 42 - 73540 Heubach    /  
 /__                                                        /__ 
   /                pvs@watschel.belwue.de                    /
  /                                                          /	
 \/          Der Berg ruft: ................                \/
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Rudi Horlacher [Paul von Stauf

Robert Rudolf schrieb:

AFAIK ist in Deutschland die Nutzung von Sonderrechten generell von der Leitstelle freizugeben.

Bernd

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Bernd Laengerich

Dann wurde dir Falsches gesagt :-)

Wenn kein Blaulicht _und_ Folgetonhorn, dann kein Einsatzfahrzeug!

-> kein "Brettern"... auch bei leeren Straßen.

Es wird in den meisten Fällen nächtens trotzdem auf das Folgetonhorn verzichtet. Allerdings muss bei Gefahr (Kreuzung bei rot überfahren ist eine Gefahr) sehr wohl das Folgetonhorn aktiviert werden.

Nachzulesen in der Österreichischen StVO §2: "[...] 25. Einsatzfahrzeug: ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen (§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale;[...]"

Man lege besondere Beachtung auf die Verwendung des Wörtchens "und" in der Verknüpfung von Blaulicht und Folgetonhorn...

und §26: "[...] Bevorzugte Straßenbenützer. § 26. Einsatzfahrzeuge.

(1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden. (2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen. (3) Organe der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr durch Arm- oder Lichtzeichen regeln, haben Einsatzfahrzeugen ,,Freie Fahrt`` zu geben. Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen. Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen dürfen sie in der Gegenrichtung nur befahren, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen. (4) Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang: 1. Rettungsfahrzeuge, 2. Fahrzeuge der Feuerwehr, 3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes, 4. Sonstige Einsatzfahrzeuge. (5) Alle Straßenbenützer haben einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Kein Lenker eines anderen Fahrzeuges darf unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren oder, außer um ihm Platz zu machen, vor ihm in eine Kreuzung einfahren. [...]"

--
Johannes
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Quick, Accurate, Inexpensive.
Pick two.



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John F

"Rudi Horlacher [Paul von Staufen]"

Die agressiven Grundverhaltensweise von vielen Deutschen die vor einigen Jahrzehnten mal "in" war, ist leider noch lange nicht ausgestorben.

Wenn man im Strassenverkehr mal darauf achtet wird man leider sehr schnell feststellen, dass diejenigen die absichtlich wie bekloppte fahren fast immer nur Deutsche sind. Ich habe es bei ausländisch aussehenden Verkehrsteilnehmern jedenfalls bisher noch nie erlebt, dass jemand deutlich erkennbar absichtlich durch agressives Verhalten andere gefährdet hat.

Viele Grüße

Markus

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maqqusz

Nein, zumindest nicht pauschal. Bei der Polizei habe ich diese Regelung bis jetzt immer vorgefunden, bin mir aber auch nicht sicher, ob die überall gilt. Bei Feuerwehr und Rettungsdienst trifft das dann erst recht nicht mehr so einfach zu. Zum einen greift Landesrecht, so dass die Regelungen überall ein bischen anders aussehen können. Zum anderen kann die Leitstelle oft aus der Ferne die Einsatzsituation schlecht oder gar nicht beurteilen, oder hat (wie z.B. für die Feuerwehren in NRW) keine Weisungsbefugnis gegenüber den Fahrzeugen.

Im Prinzip gilt folgendes: Man ist gut beraten sich an die Vorgaben der Leitstelle zu halten. Es kann aber durchaus Gründe geben davon abzuweichen. Dann sollte man das aber auch hinterher stichhaltig belegen können.

Falls es jemanden genauer interessiert: Die ganze Thematik wurde in d.e.n. und in d.s.r.* schon zig mal diskutiert. google-groups sollte daher einiges zu Tage bringen und es müsste dazu auch noch eine (villeicht inzwischen schon etwas ältere) FAQ von Thomas Hochstein existieren, bzw. Einträge zu dem Thema in der d.e.n.-FAQ.

Gruß Bernd

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Bernd Waterkamp

"maqqusz" schrieb im Newsbeitrag news:46050700$0$20285$ snipped-for-privacy@newsspool3.arcor-online.net... ..

Hi, also da hab ich leider ganz andere Erfahrungen. Unfähiges Fahren wie Bremsen weit vor einer Kreuzung, aber Blinken erst beim Überfahren des Kantsteins weist auf Anfenger/Frauen/beides hin. Bislang hatte ich damit "Glück". Das brutale Schneiden, Drauffahren und aus Parklücken rauszischen in allzu knappe Verkehrslücken dagegen sind "colorierte Afrikaner" aus französischer Ecke, leider nur selten an der (pinkelgelben) Scheinwerferfarbe oder Automarke erkennbar. Aber sehr oft akustisch identifizierbar, weil sie andere zu Notbremsungen nötigen, während ihnen blauer Qualm aus dem After quillt...die tanken Fleckentferner? Blinken tun die nie, und rechts überholen ist bei denen scheinbar auch erlaubt. Das Beste ist das Ausparken nach Gehör. Hab mir daher angewöhnt, nach Möglichkeit nicht benachbart zu soeinem Kandidaten zu parken. Der Typ ist ja erkennbar, etwa an der Sonnenbrille am Spiegel und den Fellkopfstützen. Belgier und Holländer dagegen kann man praktisch nur am Kennzeichen erkennen, jedenfalls im Vergleich zu Bergheimern.

--
mfg,
gUnther
Reply to
gUnther nanonüm

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