Völlig OT

Dec 12, 2019 Last reply: 6 years ago 996 Replies

Eben. Ist das ein Anreiz, sich weiterzubilden?

Und das ist ja nun weggefallen.

Gegenfrage: Warum hockst du auf deiner (nach deinen eigenen Worten unbefriedigenden) Rente und machst professionelle Entwicklung nur noch als Hobby? Sollte für dich wohl kein Problem sein, gutbezahlte Aufträge auf freiberuflicher Basis zu kriegen. In puncto Elektronik ist der Mangel nämlich besonders auf der Analogstrecke gravierend. Frag' mal Jörg!

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Hintergrund:

Nach der Neuregelung des § 74 Satz 4 SGB VI in der Fassung des Art. 1 Nr. 13 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes werden Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung ab 1. Januar 2005 grundsätzlich nicht mehr rentenerhöhend berücksichtigt.

Mit Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind bereits mehrere Rentner gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerden gar nicht erst an.

Die Kläger hätten nach Ansicht des Gerichts genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen seien.

Natürlich! Hätte man mir 1978..1980 gesagt, daß meine geplanten Ausbildungszeiten rentenrechtlich eine verlorene Zeit sein werden, hätte ich diese Ausbildungen wohl nicht begonnen!

Potentielle Bedarfsträger werden den Teufel tun, mich zu beschäftigen! Zu alt (z.B.).

Wo? Bei uns in D?

Bei uns ist der Adel und die Aristokratie noch fest von der Gesellschaft akzeptiert.

Laternen dienten hier ausschließlich dazu, die Umgebung unzureichend zu erhellen.

l.

In der Tat. Ich auch nicht. Wie man aus Art. 20 GG einen "Vertrauensschutz" rauslesen kann ist mir absolut rätselhaft.

l.

Wieso denn dort? Im Wikipedia-Artikel kann das gelesen werden.

"In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet;"

Art. 20 behandelt das Rechtsstaatsprinzip. Und wiederum daraus ist der Vertrauensschutz abgeleitet.

Aus (3) ergibt sich ein Vertrauensschutz.

Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong:

Hätten wir einen Fachkräftemangel, wären die Löhne höher. Solange es für die Fachkräfte lukrativer ist, auszuwandern, ist das wohl nicht der Fall. Auch die Preise auf dem Arbeitsmarkt werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt...

Hanno

Am 24.12.19 um 11:37 schrieb Der Habakuk.:

Irgendwie mußte man ja die deutsche Einheit bezahlen.

Hanno

Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:

Vier linke Parteien im Bundestag wären eine schöne Utopie.

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Hanno

Es ist andererseits eine*r*m Studierenden auch kaum zu vermitteln, dass man die selbstfinanzierte Studienzeit als eine Art Sonderurlaub ansieht, dass jedem Azubi schon während der Lehrzeit die Taschen vollgesteckt werden, und dass d*ie*er Studierende später dann als Besserverdiener den Rest der Gesellschaft aus Einkommensteuern ernähren muss :-).

Einer Gesellschaft, in der jeder Teil jeden beliebigen Nachteil seiner Lebensführung als gravierendes Unrecht behandelt sehen will, wird früher oder später das Licht ausgehen.

Grüße, H.

Was da lautet:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ich ahne jetzt nicht, wo in der verfassungsmäßigen Ordnung dieser "Vertrauensschutz" festgelegt wäre.

Doch offenbar eben nicht, das zeigt doch dieser Klimmzug mit

20(3).

l.

Am 25.12.19 um 01:27 schrieb Hanno Foest:

Du meinst sicher die Übernahme der Ex-DDR. Einig sind sich die Deutschen bis heute nicht und werden es wohl auch nie werden, nicht mal über Grundsatzfragen.

Und wo soll da ein Anreiz gewesen sein? Macht's dir wenigstens Spaß, laufend dir selber zu widersprechen?

Am 24.12.19 um 21:37 schrieb Helmut Schellong: > Mit Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von > Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind bereits > mehrere Rentner gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine > entsprechende Verfassungsbeschwerden gar nicht erst an.

So würde es mit Sicherheit auch dir ergehen.

Am 24.12.19 um 21:12 schrieb Helmut Schellong: > On 12/24/2019 14:40, Hartmut Kraus wrote: >> Ja und - wo steht das im Grundgesetz? Dann könntest du >> verfassungsrechtlich gegen diesen "Vertrauensbruch" vorgehen. >

So musst du in deiner Verfassungsbeschwerde auch argumentieren. ;) Dann wäre eine Klageabweisung das Harmloserste, was dir passieren könnte.

"Wir beschäftigen nur 23jährige Diplomingenieure mit 23 Jahren Berufserfahrung, die möglichst noch Geld mitbringen" wäre kein Ablehnungsgrund. Was du da demonstrierst, schon eher. Man muss es nur richtig lesen, deuten und interpretieren. ;) Ist dass nun geistige Verwirrung, Altersstarrsinn oder beides? ;)

Am 25.12.19 um 01:31 schrieb Hanno Foest:

Utopisch vielleicht, schön garantiert nicht. ;)

Am 24.12.19 um 21:15 schrieb Helmut Schellong:

Was sagt der Arzt - kommst du durch? ;)

Einen Fachkräfte-Mangel behaupte ich ja nicht, sondern der kommt immer wieder hoch, seitens der Industrie, der Medien, der Politik.

Es gibt viele, die sagen, daß es diesen Mangel nicht gibt, sondern der würde einfach behauptet, um Vorteile 'durch den billigen Inder' zu erhalten.

Ich glaube auch, daß ein Mangel, sollte er vorhanden sein, recht klein ist. Die Personal-Abteilungen haben einfach keine Ahnung.

Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert, und er ist von Grundgesetz so abgeleitet, wie Wikipedia es beschreibt. Das ist ein Fakt. Wer das nicht sieht, hat eben kein juristisches Vermögen.

Ich widerspreche mir überhaupt nicht. Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung in der Rentenstelle und später im Schulbüro gefragt? Warum? Warum? Um entscheiden zu können, ob ich die Weiterbildung beginne oder eben nicht beginne.

Ich hatte die Weiterbildung begonnen, weil man mir in beiden Fällen sagte, daß ich die Weiterbildung unbesorgt beginnen könne, da ich später Rentenpunkte auf Basis eines mittleren Einkommens erhalten werde. Ich wiederhole mich...

Schon. ;) "Fachkräftemangel" bedeutet bei dem heutigen Verhältnis von Angebot zu Nachfrage nämlich: Auf jede ausgeschriebene Stelle melden sich nicht mindestens 7 Bewerber, die haargenau ins Anforderungsprofil passen.

Am 25.12.19 um 13:28 schrieb Helmut Schellong:

Eben deshalb richtet man ja Angebote freier Mitarbeit nicht an Personaler, du Nase.

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