Völlig OT

Dec 12, 2019 Last reply: 6 years ago 996 Replies

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong: [...] > On 12/25/2019 12:04, Hartmut Kraus wrote: >> Und wo soll da ein Anreiz gewesen sein? [...]

Cool. Diesen "Anreiz" wegfallen zu lassen, war also wirtschaftlich gesehen nicht mehr als vernünftig. @Axel Berger: Jetzt juckt's mir zwar in den Fingern, was aus unserem diesbezügl. Mailverkehr hier preiszugeben, aber sowas macht man nun mal nicht. Möchtest du dich mal dazu äußern?

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:

Dann wäre nur noch von Interesse, was die Weiterbildung dir bezügl. "fachlicher und sozialer Kompetenz" im Sinne von "Bewerbungsprozessen" und deiner "Karriere" gebracht hat. Vermutlich ~> 0. Ach ja: Und was daran "volkswirtschaftlich sehr wirksam" gewesen sein soll.

Am 24.12.19 um 21:08 schrieb Helmut Schellong: > Man hatte die 'Ausfalljahre' eingeführt, damit Leute sich schulisch > weiterbilden, was volkswirtschaftlich sehr wirksam ist!,

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong:

Hoffentlich also nicht auch diesen Widerspruch.

Dann zeig' mir mal die Stelle, wo die Rechtsprechung so entschieden hat. Also in Form eines Grundsatzurteils.

Wie gesagt: Reiche mal eine Verfassungsbeschwerde mit solchen Fakten als Begründung ein, aber lass' dich nicht auslachen. Hast du schon mal eine Gerichtsentscheidung auf Grundlage eines Wikipedia - Artikels erlebt?

Nee, aber du 'ne herrliche Meise. Man darf gespannt sein auf deine nächste rechtswirksame Wortschöpfung.

Am 25.12.19 um 09:53 schrieb Heinz Schmitz:

Arbeiten Lehrlinge (bei euch Azubi) denn unproduktiv?

Am 25.12.19 um 15:20 schrieb Fritz:

Nun, in kleinen Betrieben (typisch in sog. Meisterbetrieben) gilt wohl nach wie vor der Jahrhunderte alte Grundsatz: "Des Lehrlings Arbeit - des Meisters Gewinn." In größeren Betrieben ist das nicht so einfach, da ist der Meister höchstens noch am Gewinn beteiligt ...

Vor Jahrzehnten las ich, daß ein arbeitender Mensch im Mittel einen volkswirtschaftlichen Wert von etwa einer Million DM hätte, bzw. einen solchen im Laufe seines Lebens erarbeiten würde.

Als Entwicklungsingenieur hat man im Mittel sicherlich einen mehrfach/vielfach höheren volkswirtschaftlichen Wert.

Karriere (Boß zu sein) hatte mich nie sonderlich interessiert. Ich wollte immer nur tüfteln, entwickeln.

Es gibt keine Widersprüche im Zusammenhang mit mir.

Ich habe keine Zeit für solche Bemühungen. Ich arbeite an meinem Projekt.

Du antwortest fehlgeleitet. Wikipedia berichtet bekannte Daten, die bekannte Realität. Wikipedia ist ein Informations-Fundus.

Welche Wortschöpfung?

Hartmut Kraus schrieb:

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Wenn du jetzt noch die Güte hättest, dem unbedarften aber geduldigen Leser zu schildern, welche zwei Filter du meinst...

Am 25.12.19 um 16:49 schrieb Rolf Bombach:

"Unbedarftheit" kaufe ich /dir/ nicht ab. Ok, ok, es sind drei Filter. ;) Aber /dir/ muss ich hoffentlich nicht zeigen, dass zweie vor den Satelliten-Endstufen sitzen und eins vor der Bassendstufe? Hoffentlich auch nicht meine "Maßnahme" gegen die Phasendrehung von 180°: Die Anschlüsse für die Bassbox (eine Kompaktbox mit nix drin außer den zwei Lautsprechern und ein bisschen Dämmmaterial) einfach "umgedreht". ;) ;)

Und die Quelle hab' ich auch hoffentlich oft genug angegeben:

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Am 25.12.19 um 17:01 schrieb Hartmut Kraus:

@Helmut: Ich weiß, steilflankig geht anders. ;) Aber wenn ich sage, dass mich die kontinuierliche Phasendrehung im Übergangsbereich beim Hören absolut nicht stört, ist das ja auch wieder völlig unprofessionell. ;) Jedenfalls In deinem Sinne - ich für meinen Teil habe immer das Verhältnis Ergebnis / Aufwand im Auge oder zumindest im Hinterkopf. ;)

Das wäre auch schade um die Zeit. ;) Das gibt dir aber noch lange nicht das Recht, ein reines Phantasieprodukt von dir als Tatsache zu postulieren. In diesem Fall die Existenz des Vertrauensschutzes als /Rechtsgrundlage/.

Quatsch.

Auch für mich, wirst es kaum glauben. Leider für kein Gericht (hatten wir schon). Mein "Informationsfundus" auf juristischem Gebiet ist übrigens hauptsächlich dieser:

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Sämtliche deutschen Gesetzestexte und die aktuelle Rechstprechung, mit Suchfunktionen und Querverweisen. Was mir das schon an Anwalts- und sonstigen Prozesskosten erspart hat, könnte ich im Leben nicht bezahlen. ;)

"Juristisches Vermögen". ;)

Sicherlich. Und was war doch gleich deine Entscheidungsgrundlage?

Am 25.12.19 um 13:45 schrieb Helmut Schellong: > Warum wohl hatte ich damals vor der schulischen Weiterbildung > in der Rentenstelle und später im Schulbüro gefragt? > Um entscheiden zu können, ob ich die Weiterbildung beginne > oder eben nicht beginne.

Nachvollziehbar. Aber hättest du damals gewusst, dass du mit deinem Studium Rente einbüßt, hättest du es gar nicht erst angefangen. Hör' auf, dein Rumgeeiere tut langsam weh.

Ach wo, überhaupt keine. Sorry, das ist mir wieder mal zwei Nummern zu bleede.

Du antwortest fehlgeleitet! Ich habe den Vertrauensschutz als Rechtsgrundlage postuliert?! Wo habe ich das? Wikipedia macht das - wenn überhaupt. Und es ist kein Phantasieprodukt, sondern Realität!

Das ist keine Wortschöpfung! Diese Wörter gab es schon, als ich noch nicht geboren war.

Rumgeeiere? Warum habe ich denn damals gefragt? Warum? Warum? Ich wiederhole mich...

Normales logisches Verhalten begreifst Du offenbar nicht. Wenn es ein Rumgeeiere wäre, hätte ich damals nicht gefragt.

Am 25.12.19 um 18:24 schrieb Helmut Schellong:

Geh' mir nicht auf den S...elbigen. Letzte Verwarnung.

Dümmer Fragen fallen dir hoffentlich nicht mehr ein:

Am 25.12.19 um 13:36 schrieb Helmut Schellong: > Der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz existiert,

Nohmal ganz langsam für dich zum Mitschreiben: Kein Gericht wird sich in irgend einer Entscheidung von irgendeiner Ableitung auch nur beeinflussen lassen, und wenn du das Ergebnis dieser Ableitung zehnmal "Rechtsgrundsatz" nennst. Mit dem gleichen Erfolg kannst du dich auf den Kopf stellen und versuchen, mit den Ohren Fliegen zu fangen.

Deine Art Meta - Diskussion und Krümelkackerei auch.

Am 25.12.19 um 18:29 schrieb Helmut Schellong:

Du bist offensichtlich zu bleede, drei Sätze im Zusammenhang zu erfassen. Eiertanz ist das, was du /hier/ /gerade/ veranstaltest.

Vorsicht: Hiermit hast du meine verträgliche Tagesdosis Schwachsinn erreicht.

Ich habe es nicht postuliert, sondern Wikipedia postuliert es. Ich habe einen Wikipedia-Artikel wiedergegeben.

Ich nenne es nicht Rechtsgrundsatz, sondern Wikipedia nennt es so. Ich zitierte Wikipedia.

Der Vertrauensschutz ist landesweit bekannt bei allen Rechtsanwälten Deutschlands, als Rechtsgrundsatz. Ist das nun klar? Gib doch mal bei Google 'vertrauensschutz' ein...

Sagt der Schwachsinnige zum vermeintlich Schwachsinnigen.

Ok, etwas deutlicher: Wenn sie schon dir ins Gehirn geschissen haben, versuch' das nicht bei anderen.

*Das* von *dir*?

/ralph

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ausserirdische sind gesund

Am 25.12.19 um 19:43 schrieb Helmut Schellong:

Nur leider weder dem "Gesetzgeber" in Sachen Rente (wie du siehst), noch fühlt sich irgendein Gericht an irgendwelche "Rechtsgrundsätze" gebunden, die vielleicht bekannt sein können, nur nie /rechtsverbindlich/ wurden (also typischerweise durch Grundsatzurteile).

Jetzt ist mir auch klar, wie du auf möglicherweise jahrelange Dauer und aberwitzige Kosten für eine "Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde" kommst, deren Erfolg = 0 von vornherein abzusehen ist. Solche "Anwälte", die nichts weiter können als Verfahren verkomplizieren, verteuern und verzögern / ganz vereiteln, kenne ich auch zur Genüge.

Spitze war die Anwältin, deren Tippse mich mal anrief: "Ich kann die Adresse Ihrer Schwester nicht lesen!" Dann hat sie das Ganze noch ans falsche Amtsgericht geschickt (klar, Erfurt und Erlangen sind ja auch so leicht zu verwechseln),und als es endlich beim zuständigen Gericht ankam, war die Frist verstrichen. Aber meinen "frei verrechenbaren Vorschuss" (500 €) hatten sie. Arschlöcher.

Das frage ich also dich, aber jetzt zum letzten Mal.

Wozu?

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