Träumst Du? Die RV handelt strikt nach Gesetz. Nach demjenigen Gesetz, das ihr Rentenpunkte für meine Anrechnungsjahre verbietet. Die RV hat nichts falsch berechnet.
Ich schrieb: 'Zeitverschwendung'.
Wenn man Klage beim Verfassungsgericht einreichen will, muß man sich jahrelang darauf vorbereiten, und einen Anwalt gewinnen, der dort Klage einreichen darf/kann. Diese Vorbereitungsjahre kosten bereits mindestens 5-stellige Summen. Als Einzelperson kann man sich das abschminken. Gemeinsam mit einer Vereinigung, die gleiche Interessen hat, ginge das. Aber ich sehe einen solchen Interessenbund nicht.
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Am 26.12.19 um 15:04 schrieb Der Habakuk.: > Am 26.12.2019 um 14:30 schrieb...
H
Hartmut Kraus
Nein, warum?
Sag' ich doch. ;)
Dann hab' ich dich falsch verstanden, sorry.
Am 23.12.19 um 19:51 schrieb Helmut Schellong:> Wenn man Klage beim Verfassungsgericht einreichen will, muß man sich
Quatsch.
Nicht dass ich wüsste. Wo steht das?
Quatsch.
Du kannst auch als Einzelperson Verfassungsbeschwerde einreichen. (Ein feiner Unterschied zu Klage.)
Das wäre sicher besser, ist aber nicht unbedingt notwendig.
Nun, da könnte man wohl etliche Rentner mit denselben Interessen zusammenkriegen.
Aber wie gesagt: Stell' das Ganze erst mal in "de.soc.recht.misc" zur Diskussion. Da gibt's einige, die juristisch etwas bewanderter sind.
Darfst dir nur nichts draus machen, wenn du als "Neuer" dort auch erst mal hautnahe Bekanntschaft mit Dorothee Herrmann & Co. schließt. ;)
H
Hartmut Kraus
Durchaus, aber ich will ja keine Großzügkeit, sondern eine Lösung im Interesse aller Beteiligten (hatten wir schon).
Also wer ist hier seltsam? ;)
H
Hartmut Kraus
Am 23.12.19 um 18:47 schrieb Helmut Schellong:
Nun, ich lasse mich da nicht vom Glauben leiten, hab' nur mal ein bisschen gegoogelt:
Am 23.12.19 um 15:47 schrieb Helmut Schellong: > Jedoch im Laufe der Jahre wurden die einsetzbaren Anrechnungsjahre > Zug um Zug zu Null (2006) gekürzt. > Somit erhielt ich nachträglich für 8 angerechnete Jahre 0 Rentenpunkte. >
Davon steht da leider nichts.
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"In Deutschland wird [der Vertrauenschutz] aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet"
Da steht leider erst recht nichts davon:
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Wo also nimmst du diese Sicht her?
Das ist also leider auch nicht korrekt. Nix zu machen, auch nicht mit jahrelanger Vorbereitung und einem Haufen Geld.
S
Sebastian Wolf
Am 23.12.2019 um 21:38 schrieb Hartmut Kraus:
Dann bezahl erst mal deine anderen Schulden.
Das steht außer Frage, Du natürlich.
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 02:51 schrieb Sebastian Wolf:
Ok, ich konkretisiere: Im Interesse aller Beteiligten incl. der Gläubiger, deren Forderungen /gerechtfertigt/ sind.
Dazu zählen /nicht/:
- Die KSKMS: Erst sagen "wir haben keinen Vertrag", dann Forderungen aus dem Vertrag auf dem Rechtweg durchsetzen wollen. (Hätten sie damals vertragsgemäß mit sich verhandeln lassen, hätten sie längst ein Mehrfaches verzinst wieder.)
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- HostEurope: Ihre Forderungen waren beglichen, dann kamen neue über Vollstreckungsmaßnahmen, die der Gerichtsvollzieher nie durchgeführt, aber ihnen in Rechnung gestellt hat. Das Gericht wertete seine telefonische Behauptung ohne jeden schriftlichen Beleg als Beweis genug. Ich nicht, das tut mir nicht mal leid. ("Eidesstattliche Erklärung mittels Haftbefehl erzwungen" und ähnlicher Blödsinn.)
Na, wenn du meinst. Wie findest du dann die o.g. Forderungen? Ich nenne das: "Geballten Schwachsinn mit Methode", um nicht zu sagen "dummdreist bis kriminell". Und solltest du es überdies seltsam finden, dass ich mich in solchen Fällen auf den Pfändungsschutz berufe, weil mir gar nichts anderes übrig bleibt - naja, dann wüsste ich nichts, was man /dir/ raten könnte. ;)
Ich /bitte/ also /dringend/ nur noch um ernstgemeinte Antworten,
S
Sebastian Wolf
Am 24.12.2019 um 08:30 schrieb Hartmut Kraus:
@all: Gebt dem Schnorrer und Betrüger kein Geld, ihr würdet es niemals wieder sehen. Sein Sufa-Score steht nicht ohne Grund bei Null.
P
Peter Thoms
Am 23.12.19 um 19:40 schrieb Bubo bubo:
Hallo,
wer seine Rechte nicht kennt hat selbst Schuld.
Peter
P
Peter Thoms
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Hallo,
es wäre für mich nicht überraschend, wenn er auch ein Hochstapler darstellt.
Peter
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:08 schrieb Sebastian Wolf:
Dir ist schon klar, dass du dich damit strafbar machst?
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Sein Sufa-Score steht nicht ohne Grund bei Null.
Richtig, der Mensch tut nichts ohne Grund. Bei der Schufa (und nicht nur da, auch bei anderen derart dubiosen Organisationen, die - Krönung des Irrsinns - mittlerweile um ihre "Scores" wetteifern), steht eben auch so'n krimineller Schwachsinn drin wie "e.V. mittels Haftbefehl erzwungen".
Aber nicht die Wahrheit wie eben "die KSKMS ist selber schuld, wenn sie auf ihren Fordrungen sitzen bleibt." Auch nicht der einzig akzeptable Vorschlg, den mal eine Anwältin in dern jahrelangen Rechtsstreit eingebracht hat: Ein Vergleich, dem also vorbehaltlos zuzustimmen war. Das kriegen sie - wenn ich's habe.
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:13 schrieb Peter Thoms:
Für Leute, die mich auch nur ein bisschen kennen, schon. Deine dummen Frechheiten kannst du also stecken lassen.
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:11 schrieb Peter Thoms:
Von dieser "Schuld" leben (bis auf die bereits erwähnte große Ausnahme) alle mir bekannten Anwälte, Rupert Haselbeck eingeschlossen. ;)
Im Ernst: Was gibst du Helmut noch solche "Tipps"? Nochmal ganz langsam für dich zum Mitschreiben. ;)
Am 23.12.19 um 23:27 schrieb Hartmut Kraus: > Am 23.12.19 um 18:47 schrieb Helmut Schellong: >> Ich will meine Zeit nicht verschwenden. >> Ich bin realistisch und glaube nicht, daß ich nach Jahren Erfolg >> vor dem Verfassungsgericht haben würde. >
R
Ralph Aichinger
...
Wenn ich sowas wie oben lese: Bist du bei einer Schuldnerberatung?
Das wär für dich vielleicht die sinnvollste erste Maßnahme, um aus deinem Strudel rauszukommen.
/ralph
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:34 schrieb Roland Franzius:
Erfahrungen womit?
H
Hartmut Kraus
War ich schon (vom "Jobcenter" verpflichtet), - erwartungsgemäß kam da nichts raus, außer dass die auch nur mir einen Anwalt "verkaufen" wollten.
Was für ein Strudel? Strudel sehe ich nur in den Köpfen der Leute, die mir "dringend behandlungsbedürftige geistige Verwirrung" u.ä. einreden wollen.
S
Sebastian Wolf
Am 24.12.2019 um 09:19 schrieb Hartmut Kraus:
Dann zeig mich doch an! Ich kann problemlos beweisen, dass du ein Schnorrer und Betrüger bist.
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:48 schrieb Sebastian Wolf:
Bitte, wenn du unbedingt willst - da brauche ich nur eine ladungsfähige Adresse von dir. ;)
Schnorren wäre nicht strafbar, Betrug schon.
"§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Reicht. Und jetzt das:
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Auch wenn's langsam langweilig für mich wird - vielleicht kriege ich von dir mal eine Anwort auf folgende Fragen:
- Wem gegenüber will ich mir damit einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen?
- Wie schädige ich damit sein Vermögen?
- Welche falschen Tatsachen spiegele ich ihm damit vor oder welche wahren Tatsachen unterdrücke ich damit?
- Welchen Irrtum errege oder unterhalte ich damit bei ihm?
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 09:45 schrieb Hartmut Kraus:
Ok, ok, außerdem noch kostenlos die "wertvollen Informationen" - sprich: Der kriminelle Schwachsinn, den die Schufa und 4 oder 5 ihrer "Wettbewerber" über mich gespeichert haben. Es reicht wohl, dass mir dank derer jahrelang keine Bank mir ein Konto eröffnen wollte, nachdem die KSKMS es mir gekündigt hatte.
Einer der echt wertvollen Tipps unserer Sozialarbeiterin (ja, das gab's auch): Es doch mal bei der "Konkurrenz" (Sparkasse FFB) zu versuchen. Darauf wäre ich von mir aus nie gekommen. Dort haben sie mich natürlich gefragt, warum ich in Gilching kein Konto hatte - und sich nur an den Kopf gefasst, als ich ihnen die Story erzählt hatte.
S
Sebastian Wolf
Am 24.12.2019 um 10:00 schrieb Hartmut Kraus:
Die ist dir wohlbekannt.
Dann unterlasse deine Betrugsversuche ab sofort!
H
Hartmut Kraus
Am 24.12.19 um 10:35 schrieb Sebastian Wolf:
Woher denn?
Unterlasse du lieber deine Verleumdungen.
http://hkraus.eu/Kreditvertrag.doc.
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