Am 24.12.2019 um 10:39 schrieb Hartmut Kraus:
Ich verleumde niemanden, ich berichte Tatsachen.
Am 24.12.2019 um 10:39 schrieb Hartmut Kraus:
Ich verleumde niemanden, ich berichte Tatsachen.
Am 24.12.19 um 10:41 schrieb Sebastian Wolf:
Du berichtest nicht, du behauptest. Und zwar falsche Tatsachen wider besseren Wissens. Was darauf steht, weißt du.
Am 24.12.2019 um 10:47 schrieb Hartmut Kraus:
Ich muss mich korrigieren: Du bist ein Schnorrer, Betrüger und gottverdammter Lügner!
Peter Thoms schrieb:
Nachdem gerade etwas mehr Zeit ist, habe ich angesichts des Stichwortes "Bundesverfassungsgericht" mal ein wenig durch diesen Spinnerthread geklickt. Und wie angesichts der beiden als ahnungslos bekannten Hauptplapperer und einiger namenloser Kaspers hier nicht anders zu erwarten, gehts auch hier wieder nur um ausgemachten Blödsinn. Es gab zu keiner Zeit eine gesetzliche Regelung, wonach es für Zeiten des Schulbesuchs irgendwelche rentenrelevante Berücksichtigung, ja gar die Ansammlung von Rentenpunkten ohne eigene Beitragszahlung geben würde. Es dürfte auch schlechterdings unmöglich sein, dass eine Schulsekretärin einem Schüler erklärt, er würde für den Schulbesuch Rente bekommen, nur weil die Schulzeit im konkreten Fall nicht nur kostenlos sondern auch umsonst war...
MfG Rupert
Am 24.12.2019 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
Na, irgend sowas ist mir aber auch erinnerlich! Nicht von der Schuklsekretörin natürlich.
Ich habe das gefunden:
" Wer in den 70er- und 80er-Jahren Schule oder Uni besucht hat und diese Ausbildung erfolgreich abschloss, konnte sich diese Zeit früher auf die Rente anrechnen lassen. Studenten erarbeiteten sich also mit ihrem Studium ein Recht auf Rentenzahlungen, als ob sie richtige Beiträge zahlen würden. Sie konnten insgesamt bis zu 13 Jahre anrechnen lassen. So hatten sie keine Nachteile dadurch, dass sie später ins Berufsleben starteten als jemand, der mit 16 eine Ausbildung anfing.
Schon seit den 1990ern wurde diese Regelung aber Schritt für Schritt angepasst. Anfangs konnten für Schule und Studium noch sieben Jahre angerechnet werden, danach nur noch drei, die auch nur noch mit 75% des Bruttodurchschnittseinkommens gerechnet wurden. Wer seit dem Jahr
2009 in Rente geht, kann sich seine Ausbildungszeit – also Zeiten, die man an Schule, Uni oder Fachhochschule verbracht hat – gar nicht mehr rentensteigernd anrechnen lassen."Peter hat insofern schon recht: Als er oder ich) zu studieren begann, war die Rechtslage, bzw. waren die Regelungen der DRV so, daß es hieß: diese Zeiten werden anerkannt und wirken sich später rentensteigernd aus. Wer sich im Vertrauen darauf zu einem Studium entschlossen hatte, war später insofern der Gelackmeierte, weil das halt geändert bzw. einfach abgeschafft wurde.
Wie soll ich denn dann dieses verstehen:
Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe."
Grüße, H.
Doch, genau das steht mehrmals dort.
"dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist."
"dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen"
Woanders her: "Der Bürger soll sich darauf verlassen dürfen, dass sein auf eine bestimmte Rechtslage gegründetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden."
Am 24.12.2019 um 11:41 schrieb Heinz Schmitz:
"Ein Land in dem wir gut und gerne Leben"
Bei vier linken Parteien im Bundestag frage ich mich nur wie lange dass noch gut geht. Mieten, Heizen, Müll, Wasser teurer, zur Arbeit fahren dito und mit Argument "Klima" noch eine Schippe drauf.
Bin einfach nur gespannt...
Frohe Weihnachten
Butzo
Ganz einfach: Es ist immer genau so, wie ich es sage. Siehe auch Beitrag vom Habakuk.
Ich hatte im Rathaus bei der Rentenstelle gefragt, und im Schulbüro. Es wird also sofort verfälscht.
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Bis der Furor teutonicus die kritische Masse überschreitet. Aber gemach, die Laternenmaste sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.
Klaus Butzmann schrieb:
Ja. Die arg ungerechten Regelungen zur praktisch vollständigen Anrechnung der Ausbildungs- und Stduienzeiten als Versicherungszeit (wenn auch natürlich nicht als Zeit der Beschäftigung) wurden konseqent zurückgefahren. Es ist einem Handwerker oder einem Fabrikarbeiter schliesslich auch kaum als gerecht zu vermitteln, wieso ein anderer, der zehn oder fünfzehn Jahre später mit der Beitragszahlung beginnt, weil er in der Zwischenzeit - kostenlos - die Schulen und/oder Universitäten besucht hat, welche er für diesen mitbezahlt, später dennoch eine deutlich höhere Rente bekommen soll als er selber sie trotz weit längerer Beitragszahlungen erhalten kann.
MfG Rupert
Am 24.12.19 um 09:48 schrieb Sebastian Wolf:
Das Gericht würde wohl seinen Geisteszustand überprüfen, damit hätte er dann Narren-Freiheit (und einen Kurator)!
Nur für den Fall, das jemand nicht weiß was damit gemeint ist:
Am 24.12.19 um 12:13 schrieb Klaus Butzmann:
Waren da bei euch nicht Schröder, Maschmeyer, Rürup, Riester, Harz & Co. am 'Rudern'?
Am 24.12.19 um 13:46 schrieb Roland Franzius:
Waren da bei euch damals nicht Schröder, Maschmeyer, Rürup, Riester, Harz & Co. am 'Rudern' - die euch das 'einbrockten'?
Am 24.12.2019 um 13:46 schrieb Roland Franzius:
Neid, Missgunst und Gier regiert die Welt.
Am 24.12.19 um 10:47 schrieb Hartmut Kraus:
Bei dem Wetter schon gar nicht - war doch klar, wenn ich den Schirm zu Hause lasse, muss es regnen. ;) @Alle: Welche Jahreszeit haben wir eigentlich? Ach richtig, es gibt ja keinen Klimawandel ...
Am 24.12.19 um 10:48 schrieb Sebastian Wolf:
Korrigieren solltest du lieber mal deine Aussage, deine Adresse wäre mir wohl bekannt.
Am 24.12.19 um 13:01 schrieb Fritz:
Irrtum, ich könnte problemlos beweisen, dass du ein Verleumder gem. §
187 StGB bist (hatten wir schon).
Witzbold. Das Gericht würde Sebastians Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.
Am 24.12.2019 um 14:17 schrieb Hartmut Kraus:
Nur in deinen wirren Wahnvorstellungen.
Nö, Verfahren würde lange vorher eingestellt. Staatsanwälte und Richter haben anderes zu tun, als sich mit den Spinnereien des bekannten Übergeschnappten Harmut Kraus zu befassen.
Am 24.12.19 um 12:50 schrieb Rupert Haselbeck:
Naja, nach Gerechtigkeit fragt beim Gesetzgeber keiner.
Paradebeispiel: Mein alter Herr war nach der Wende einer der ersten Ossis, die voll auf bundesdeutschem Rentenniveau waren: Nach bundesdeutschem Recht stand einem berufsunfähigen Sportlehrer die Hälfte seines letzten Nettogehalts zu. Das waren ein paar Mark mehr als seine Miete (die war fast genauso schnell auf "Westniveau") ;) ...
Manchmal sind deine Argumente schon nicht von der Hand zu weisen. Wenn's nur öfter so wäre.
Have something to add? Share your thoughts — no account required.
Ask the community — no account required