Lautsprecher aus alten Radiogeraeten

Hanno Foest schrieb:

Ich kann mir schon vorstellen, daß jeder Beteiligte den Vertrag rückabwickeln muß. Die Sittenwidrigkeit richtet sich IMO nicht gegen eine Seite, Sondern gegen den Vertrag selbst.

me2

Falk

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Falk Willberg
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So ist es. Wenn der Vertrag nichtig ist, muss der Zustand wiederhergestellt, als habe es den Vertrag nie gegeben.

Myn

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Myn Seudop

Myn Seudop schrieb:

Wie geht das bei einer abgeschlossenen Renovierung und verkauftem Bier? "Du behältst den Biererlös und ich die Theke" scheint mir da naheliegend.

Hanno

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Hanno Foest

Hoffen wir mal, nur werden sich bei Brauereien bei deutlich >15% nicht mehr so spendabel verhalten. Interessant ist jedoch dieser Satz, Zitat: "Die Verpflichtung zur Bierabnahme kann zur Sicherung als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden." Das haette ich jetzt nicht gedacht, denn dann geht das wohl sogar an Nachfolger ueber.

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Joerg

Am Sun, 17 May 2009 08:33:18 -0700 schrieb Joerg:

Wenn der Bierkonsum weiter zurückgeht wird das gleich noch auf die Kunden ausgedehnt ;-)

Lutz

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Lutz Schulze

Ich habe mich seither nicht mehr mit dem Thema befaßt, habe also auch nicht verfolgt, daß sowas mittlerweile sittemwidrig ist. Damals (ca.

1990) schien es eher normal zu sein, oder es hat halt keiner aufgemuckt.

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Joerg schrieb:

Na ja, wenn sie eine vertraglich garantierte Abnahme haben, kann man damit schon kalkulieren. Das ist ja nur das, was noch zusätzlich läuft.

Ja, aber Gesamtlaufzeit ist maximal 10-15 Jahre, sonst sind sie ebenfalls sittenwidrig... gibt auch noch andere Gründe.

Hanno

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Hanno Foest
*Joerg* wrote on Sun, 09-05-17 17:33:

Das erscheint mir vollkommen sinnlos. Das Gebäude gehört entweder der Brauererei selbst oder aber einem unabhängigen Vermieter, der sich kaum von seinem Pächter eine Belastung anhängen lassen wird. Wer als Kneipier selbst Eigentümer ist, der wird solche Knebelverträge gegen etwas Werbeschnickschnack kaum nötig haben.

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Axel Berger

Etwas Werbeschnickschnack? Ich kannte Kneipiers denen so die komplette Inneneinrichtung bezahlt wurde. Das kann schonmal laessig sechsstellig kosten.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Fast. Wenn der Vertrag nichtig ist, gilt der rechtliche Zustand als habe es den Vertrag nie gegeben. Das sit nicht ganz dasselbe.

Rückabwicklung ist nicht gefordert. Kein Bier muss enttrunken und keine Einrichtung in Neuzustand versetzt werden. Außer in ganz krassen Fällen sind lediglich die jeweiligen Klauseln nichtig. Änhliches gibt es bei Mietverträgen. Eine recht beliebte , Aber sittenwidrige Klusel ist dei von einer Renovierung beim Auszug. Mit der Feststellung der Sittenwidrigkeit dieser Klausel ist keine automatische Aufhebung des gesamten Mietvertrags verbunden.

------ (Bin kein Anwalt, habe aber mit Interesse solchen Fachleuten bei der Beratung in Mieterselbsthilfegruppen gelauscht)

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Kai-Martin Knaak

Hallo Hanno.

Wenn Du Sittenwidriges vorhast, darf das natürlich nicht offen im Vertrag stehen.

Beispiel: Der Vertrag (z.B. über einen Kredit) hat eine gewisse Laufzeit. Beiden Parteien ist klar, das der Kreditnehmer nach Ablauf des Vertrages den Kredit noch nicht zurückzahlen kann, und deshalb auf die Gnade des Kreditgebers mit einer entsprechenden Verlängerung angewiesen ist. Darum kann nun der Kreditgeber unter vier Augen gewisse Forderungen an den Kreditnehmer stellen......

Ähnlich ist das doch auch mit Gesetzten. Die werden oft so streng gemacht, das sie keiner der dich in dem Bereich bewegt, sinnvoll erfüllen kann, und darum vom wegsehen der Gesetztesmacht abhängig ist......."strenge" Gesetzte sind ein gutes Indiz für Korruption. :-)

Beispiel Bauen. Es ist Bauland freigegeben, Leute kaufen Grundstücke und wollen Häuser bauen. Auflage: Die Häuser müssen an die Kanalisation angeschlossen werden. Die Auflage steht auch nicht expliziet in der Baugenehmigung, sondern ist im Bebauungsplan festgelegt, auf den sich die Baugenehmigung bezieht. Die Leute fangen nun an, Häuser zu bauen, und stellen dann fest, das die Kanalisation zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses nicht fertig sein wird, und auch noch Jahre später nicht. Also können sie ihre Häuser nicht abnehmen lassen, und müssten sie konsequenterweise auch wieder abreissen. Sie sind selber Schuld, weil sie entweder die ganzen Auflagen und den Bebauungsplan nicht richtig durchgelesen haben oder aber sich fahrlässig darauf verlassen haben, das die Kanalisation von Seiten der Gemeinde rechtzeitig fertig ist. Einziger Ausweg: Eine Sondergenehmigung mit Gutachten, warum für eine Übergangsfrist eine Sickergrube doch nicht bedenklich ist. Die Auswahl an Gutachtern, die genau wissen, welche Stichworte wann wo in welchem Zusammenhang fallen müssen, ist verdammt klein, und teuer....... Der Gutachter wird dann irgendwann bei einem Autohändler ein Auto kaufen, und, dummes Verhandlungsgeschick, einen etwas zu hohen Preis zahlen. Der Dezernent wird sich in dem gleichen Autohaus dann einen Wagen kaufen. Der Rabatt wird sogar normal ausfallen. Allerdings, der Lack von dem Wagen sieht irgendwie "stumpf" aus. Das gibt natürlich wegen Mängel direkt einen heftigen Preisnachlass von 10-15%.....:-)

Rechtsstaatlichkeit lebt von Transparenz und Einschätzbarkeit der Gesetzte und des Staates. Ein hinreichend komplexes staatliches Gebilde oder Rechtssystem ist aber weder transparent noch einschätzbar.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Bernd Wiebus

Hallo Kai-Martin.

Mietverträge für Gaststätten sind wohl der Regel keine privaten Wohnraummietverträge sondern gewerbliche Mietverträge. Da geht deutlich mehr als bei Wohnungen.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Bernd Wiebus

Hallo Hanno.

Ja. Du übersiehst, das es sich bei dem fraglichen Restaurant um etwas größeres mit drei Filialen handelt, und das ganze immerhin schon seit 1962. Der Typ dürfte etwas kräftiger und gesünder dastehen als die meisten Eckkneipen, und hatt wohl Verträge mit Brauereien oder Getränkeverlagen in der Knebel Form nicht nötig.

Die fragliche Form von Eckkneipe hat im allgemeinen auch keinen Internetauftritt. :-)

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Bernd Wiebus

Hallo Heinz.

Intelligenz ist nun mal emotional unbefriedigend.

1) Abgesehen davon: Archimedes war angeblich in fraglicher kriegerischer Auseinandersetzung als technischer Berater der unterlegenen Partei relativ erfolgreich. Er hat also mitgekämpft.

2) Zeugt es nicht von guten Softskills, einen sigreichen feindlichen Soldaten so zu verärgern. In diesem Punkte war Archimedes wohl nicht so der schlaueste.

Das ganze ist überliefert. Ob es sich so zugetragen hat, wage ich zu Bezweifeln. Eher wahrscheinlich ist, das Archimedes als Vertreter der feindlichen Führungselite umgebracht wurde. Zumindest erscheint mir das eher plausibel zu sein. Die Überlieferung dürfte dann der Propaganda der unterlegenen Seite zuzuschreiben sein.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Bernd Wiebus

Bernd Wiebus schrieb:

ser

g

Architekt sollte den Bebauungsplan gelesen haben. Aber das der von Vielen tats=E4chlich nicht oder nur oberfl=E4chlich gelesne wird, ist an = den Einspr=FCchen ersichtlich. Die Verwaltung darf nun jeden dieser Einspr=FCchen detailliert beantworten ;-) So wird Arbeit geschaffen ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

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