LAN-WLAN Bridge vom Router

Jul 26, 2024 Last reply: 1 year ago 372 Replies

Scheinsicherheit. In den meisten Fällen werden gespeicherte Paßwörter gestohlen oder mitgelesen. Da ist es völig egal, wie "sicher" sie sind.

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Am 29.07.24 um 09:10 schrieb Marc Haber:

Es wird eine Funktion genutzt, die dir laut Vertrag explizit nicht zusteht. Da auch teurere Verträge mit WLAN-Funktion angeboten wurden, hast du dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Das ist zunächst mal Leistungserschleichung (§265a StGB, auch strafbar) und bei Vorsatz ggf. tatsächlich Betrug.

Ich halte das für durchaus möglich, dass ein Trojaner in einem meiner PC's die Tastatur und den Bildschirmdialog überträgt.

Ebenso halte ich es für durchaus möglich, dass im Haus A1 ein partei- politischer Fanatiker tätig ist, von dem die Kollegen nichts Genaues wissen.

Ebenso halte ich es für durchaus möglich, dass meine Internetseiten bei Geheimdiensten zu Nervosität führen: ich bin ja nicht zimper- lich mit meinen Seiten.

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GL

Ich habe das Quoting mal ergänzt.

1&1 könnte den Anspruch auf 6.6.2 b) seiner AGB [1] begünden ("Sperre und andere Leistungsverweigerungsrechte: 1&1 Versatel ist dazu insbesondere berechtigt, wenn der Anschluss von Dritten manipuliert wird") und Dir erstmal den Stöpsel ziehen.

Vodafone schreibt explizit [2]: "Das eigenständige Aufspielen von Updates sowie ein Debranden der Box bleibt weiterhin untersagt. Ebenso bekommen Bestandskunden, die ihren Leihrouter benutzen, auch weiterhin nicht die SIP- Daten, diese werden nur bei Benutzung eines eigenen Geräts herausgegeben."

Dann sieht ein Leihvertrag nach §§ 598 bis 606 BGB vor, den Leihgegenstand bestimmungsgemäß zu nutzen und nach Ablauf insbesondere _dieselbe_ Sache zurückzugeben. Ein gehackter Router ist technisch ein anderer Router. Kannst Du ggfs. zurückflashen, klar.

Schließlich entsteht dem Provider durch Deine Manipulation ein finanzieller Schaden. Er will das WLAN-Feature ja verkaufen. Also wirst Du schadensersatzpflichtig und mußt ggfs. nachweisen, daß der Vertragsbestandteil nichtig ist, z. B. weil Wucher (§ 138 BGB). Steht aber auf wackeligen Beinen, denn dann wäre auch die kostenpflichtige Freischaltung von Kurvenlicht in Kraftfahrzeugen Wucher, deren Hardware das ab Werk ohnehin schon erlaubt. Oder wenn Du Deine Sharewareversion durch Softwarehack in eine Vollversion verwandelst.

Oh, und wäre ich 1&1, ich würde Dich auch wegen "Ausspähen von Daten" nach §

202a StGB [3] anzeigen. Die Routerkonfiguration ist garantiert nicht für Dich bestimmt und doch wohl auch gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert.

Nur, daß wir uns recht verstehen: Könnte mir egaler nicht sein. Ich habe es allerdings nicht nötig, mich mit solchem Firlefanz abzuplagen und mir einen eigenen Router gekauft.

Dazumals gabs für den Internetzugang via Telefonleitung aber genau gar nichts und es war ein gewisses Maß zivilen Ungehorsams gefragt, wenn die Bürokraten von der Post ihre Ärsche nicht hochbekommen. Also Datenklo löten und/oder Importmodem anschließen. Irgendwann gabs das USR Courier V.Everything dann auch offiziell und ich war wieder legal unterwegs. Funktioniert übrigens bis heute. Hab nur keine Ahnung, für was außer FAX ich es wohl verwenden könnte.

Volker

[1]
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eh schon von hoher Kompetenz, die AGB nur ohne SSL zum Download anzubieten, was manche zugenagelten Browser gleich mal von vorneherein ausschließt. [2]
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[3]
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Ich gehe stark davon aus, daß Gerichte Deiner Argumentation nicht werden folgen können. "Herr Richter, ich habe die Mietsache 'Microsoft Visual Studio 2022 Community Edition' durch Hacking dahingehend verbessert, daß sie nun eine 'Professional' ist. Microsoft sollte mir dankbar sein! Und überhaupt: Wenn VS2024 rauskommt, fliegt die Lizenz für MSVS 2022 doch eh auf den virtuellen Datenschrott.".

Jup. Laß in der Wohnung mal noch zwei-drei Parteien zur Untermiete wohnen oder nütze sie zu geschäftlichen Zwecken, z. B. indem Du dort einen Puff eröffnest.

Volker

Wie kommt denn der Trojaner auf Deinen PC? Zero-Day-Exploit aufgespielt? Weil Du ja immer gerne das Stichwort "Beweislastumkehr" bemühst: Welche Beweise kannst

*DU* denn für Deine These anführen? "Halte ich für möglich" ist in dem Zusammenhang etwas schwach.

Früher mal erzähltest Du, das wäre mehrere Male passiert. Nichts dabei gelernt? Softwareupdates verpaßt? Unsicheres Betriebssystem oder unsichere Paßworte benutzt?

Und der ist ein IT-Genie, kann Deinen PC durch das NAT Deines Routers hindurch hacken, Dich auf eine bösartige Webseite locken, beispielsweise mit einem DNS- Poisioning-Angriff? Oder, wenn es Dein Handy ist: Eine unverschlüsselte Femtozelle errichten und warten, bis Du dort eingebucht bist und vertrauliche Daten eingibst?

*LOL* Du meinst, dieses Geblubber auf einer anachronistischen Bandwurmscrollwebseite bringt denen auch nur eine einzige Schweißperle auf die Stirn? Nimm Dich da mal nicht zu wichtig.

Volker

Am 27.07.2024 um 19:00 schrieb Volker Bartheld:

Naja, die Sache mit ferngewarteten Knebel-Routern ist mir freilich nicht entgangen. Um mich herum gibt es reichlich Nachbarn mit solchen Teilen, die zum Teil nicht mal wissen das deren Router neben der crypitschen SSID ihres WLAN nebenher sogar noch ein offener Hotspots mitlaufen haben.

Wär für mich nix - mir kommt nix anderes als eine eigene FritzBox in Frage auf die ich kompletten Zugriff habe.

Aber, so sehr ich dieses Thema hier auch verfolge vermisse ich Kommentare und Hinweise zum behaupteten Grund, der als Hauptproblem angeführt wird. Washalb eben gelegentlich WLAN gebraucht würde:

Smartphones die beim einschalten / booten erst Internet via WLAN brauchen, damit die SIM sich...nen Key ziehen(??) oder sich "voranmeldet"(????) um sich ins Mobilfunknetz einloggen zu können???

Da rollen sich mir die Nägel auf! Was ist das denn für ein Hirnriss? Gibt es solch einen Schwachfug wirklich?

Oder reden wir gar nicht von einem Smartphone welches via Mobilfunk (GSM/UMTS/LTE/5G) kommuniziert, sondern eher über WLAN IP-Telefonie?

Jürgen Hüser

Am 29.07.24 um 11:13 schrieb Hergen Lehmann:

Tut mir leid, dass meine technisch gemeinte Frage derart ausgeartet ist.

Ich habe 2 Route, beide sind auf RJ-45 mit je 4 Ethernet Steckern reduziert, dass sie keine WLAN Verbindungen machen können, nur Kabel mit Abschirmung.

Ausnahmsweise hätte ich ein Gerät im Haus gehabt, das eine WLAN Verbindung braucht, weil die SIM-Karte noch nicht aktiviert ist.

Darum sollte einer der 8 RJ-45 Ethernet - Stecker mit einem Bridge - oder sonstwie genannten Gerät ein WLAN „machen”, mit dem das Gerät eine Verbindung ins Netz herstellen kann.

Da erschleiche ich gar nichts, keine besondere Leistung, nur eine andere Verbindung ins Netz: WLAN statt LAN für eine NODE.

Die beiden Router ( a) Kabel mit Fest-IP und b) Fritzcube mit SIM) sind vom selben Provider A1 und ich zahle monatlich für beide eine Gebühr.

GL

Wüßte kein GSM/UMTS/LTE/5G-Gerät, das sowas bräuchte/müßte. Szenario: Du bist irgendwo unterwegs, Dein Smartphone lutscht seinen Akku bis zur Selbstabschaltung aus und Du mußt... was?... NACH HAUSE INS BEKANNTE WLAN ZURÜCKFAHREN, DAMIT DEIN SMARTPHONE (nach Ladevorgang) WIEDER STARTET? Wegen irgendwelcher Schlüsselaustauschverfahren?

Nee, ne? Aber mei. Möglich ist alles, ich habe mich ja schon bei Routern geirrt, von denen ich annahm, es gäbe keine, wo der Endkunde nicht selbst das WLAN konfigurieren könne.

Vermutlich so real wie ein Keylogger auf Glasers PC, ein fanatischer Schläfer bei A1, der sein High-Tech-Wissen nutzt um Franz in den Wahnsinn zu treiben oder Geheimdienste, die 

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als Bedrohung identifiziert haben und nun eine perfide Cybermobbingkampagne fahren.

Wir reden so viel. Vor allem Franz.

Volker

Am 29.07.24 um 13:14 schrieb Volker Bartheld:

Das ist OT und hat mit meiner Suche nach einem Koppelgerät zwischen RJ-45 (LAN) am Router und WLAN nichts zu tun.

Als ob ich dir oder hier was beweisen müsste.

Erklärversuch: als Epileptiker muss ich schwere Medikamente schlucken. In der Nacht sind regelmäßig „fremde Leute” im Haus, ich wache zwar auf aber kann mich nicht bewegen.

Kameras werden gestohlen, mindestens aber die SD-Karten aus den Kameras. Da könnte ich hier 20 Seiten schreiben was noch alles gestohlen wird.

In Österreich besteht ständig die Gefahr, dass Personen, die als Täter genannt werden, gerichtlich nicht akzeptiert werden. Die

*drehen danach die Beschuldigung um und verklagen das Opfer* als Rufschädiger.

Das ist die *Beweislastumkehr* von der ich geschrieben habe. Das gilt als „österreichisches Rechtssystem” und führt seit Jahren dazu, dass die Richter keine Sicherheitskräfte mehr als Angeklagte von der StA annehmen oder das Verfahren aus Mangel an Beweisen sofort beenden. Sie fürchten wegen des Korpsgeists um ihre eigene Sicherheit.

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GL

Es hat aber mit Deiner einigermaßen verqueren Motivation zu tun, weswegen Du eine so spezielle Netzwerkinfrastruktur zu benötigen glaubst. Außerdem

Ah. Verstehe.

Du hast also noch nicht einmal Ahnung davon, was der Begriff "Beweislastumkehr" überhaupt bedeutet. In der Regel gilt der Grundsatz: Jeder ist als unschuldig zu behandeln, bis ihm eine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Beweislastumkehr dreht diese Nachweispflicht jedoch um, sodaß der Beschuldigte Beweise für seine Unschuld erbringen muß.

Mehr hier:

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Mit einer Gegenklage wegen Rufschädigung hat das überhaupt nichts zu tun. Auch hier liegt die Beweislast beim Kläger (Dir nachzuweisen, daß Du in rufschädigender Weise gehandelt hast, als Du behauptetest, ein fanatischer A1- Techniker würde Dich cyberstalken oder sonstwie Dein Leben zu Hölle machen), d. h. Dir eine Schuld und Du Deine Unschuld nachzuweisen.

Besorg Dir einen billigen Wireless-Access-Point, verbinde ihn mit einem Ethernetport an Deinem Router und der Drops ist gelutscht. Der hier:

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sollte es allemal tun.

Aber Vorsicht: Die TP-Link Technologies Co., Ltd. ist ein chinesischer Hersteller mit Sitz in Shenzhen und weiteren Hauptniederlassungen in Singapur und den Vereinigten Staaten. Für 28€ holst Du Dir also potentiell einen kleinen schlitzäugigen Schnüffler ins Haus.

So, und hier ist jetzt für mich Ende Gelände. Viel Erfolg!

Volker

^ Hier fehlte ein ":" ----------------------------------------------------/

... Da kaufe ich noch ein "nicht"...

Volker

Am 29.07.24 um 13:23 schrieb Jürgen Hüser:

Für mich auch nicht. Aber es gibt eine Menge Kunden der Kategorie "Lieschen Müller", die nicht mal merken, das ihnen etwas entgeht. Es gibt Kunden, die bewusst die Verantwortung auf den Provider abschieben wollen. Und es gibt Kunden, die an ihrem Wohnort wenig Wahlmöglichkeit haben.

Es gibt jede Menge SIM-Karten, die erst nach einer mehr oder weniger umständlicher Online-Registrierungsprozedur funktionsfähig sind. Wenn man keinen PC hat oder diesen nicht nutzen will, muss für diese Registrierung das Handy vorrübergehend ins WLAN...

Am 29.07.24 um 14:09 schrieb Volker Bartheld:

Der Zusammenhang, den du da herstellst, hat mit meiner Frage (Betreff) überhaupt nichts zu tun.

Schade, dass ich hier°° meine Frage nicht beantwortet bekommen habe.

GL

Am 29.07.2024 um 14:21 schrieb Hergen Lehmann:

So langsam dämmert es mir...sollte deine These zutreffen...was die merkwürdigen Gedankengänge von Franz für ein Strickmuster haben.

Es geht also nicht um "diverse Geräte, darunter ein Smartphone welches ohne WLAN nicht ins Mobilfunknetz....", sondern um die Online-Aktivierung einer neuen SIM-Karte !?!?

Mir sträuben sich die Haare...hoffentlich werde ich nicht auch irgendwann so!

Jürgen Hüser

Am 29.07.2024 um 14:34 schrieb Franz Glaser:

Du hast Deine Frage bereits mehrfach beantwortet bekommen, sogar von Volker mit einem passendem Link dazu.

Schade dass Du anscheinend nicht in der Lage bist die Antworten zu verstehen.

Hallo!

Am 29.07.2024 um 13:44 schrieb Volker Bartheld:

Naja, auch abseits von Alterskrankheiten oder früherer medizinischer Vorgeschichte, gibt es erstaunlich viele Fälle um "Angst".

Wenn aber ein Werk was man selbst zu verantworten hat, hier eine Website mit kruden politischen geschwafel - zum Argument wird warum man vor allem Angst hat, niemanden mehr vertrauen kann, sich von Geheimdiensten verfolgt fühlt... Warum löscht man dann seine Website nicht, wie es andere zuhauf machen?

Jürgen Hüser

Am 29.07.2024 um 14:44 schrieb Jürgen Hüser:

Zumindest den Teil mit der Aktivierung der SIM-Karte hatte er explizit im OP erwähnt.

Gut, ich hab das das letzte mal am PC erledigt, finde ich um Längen bequemer als am Smartphone, aber jeder wie er mag.

Hallo!

Am 29.07.2024 um 15:02 schrieb Thorsten Böttcher:

Stimmt...tatsächlich.

Meine letzte SIM, online bestellt bei einem Netzbetreiber, brauchte eine Video-Autentifizierung. Einer netten Callcenter-Arbeitskraft mit derb osteuropäischen Akzent ein paar Fragen beantworen und den Personalausweis neben's Gesicht halten.

Mit wär's aber nie in den Sinn gekommen den kack über mein neues Smartphone zu machen, für welches ich die SIM brauchte.

Wenn das wirklich das Problem des OT's währe, dann bräuchte Franz gar kein RJ45-WLAN Adapter, sondern eher eine billige Webcam für seinen PC.

Jürgen Hüser

Hi Franz,

Ich habe nur eine Funktion selbst freigeschaltet, die mir der DSL-Provider versteckt hatte. Ich sehe da überhaupt keinen Schaden, den ich irgendjemandem zugefügt haben könnte

Kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen.

Braucht Dir ja nicht leid tun. Du hast damit ja nichts am Hut.

Die Abschirmung brauchst Du nicht und sonst auch kaum jemand ;-)

Und selbst wenn ... Wenn Du Dir ohne etwas kaputtzumachen einen WLAN-Zugang besorgst, dann sehe ich nach wie vor keinen Schaden.

Und nicht unwahrscheinlich trennt Dich kaum etwas davon, WLAN zu aktivieren, sei es in einem der Router, weil bereits eingebaut, oder mit einem beliebigen Gerät in Deinem Haushalt, das das nebenbei schon kann. Also einfach mal sehen, ob eines Deiner Smartphones als Hotspot WLAN bereitstellen kann oder ein Notebook oder ein Desktop mit einzusteckendem USB-WLAN-Modul. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein herumliegendes oder auszuleihendes WLAN-Steckerlein das kann ist nahe

100 %, wenn auch nicht ganz 100 %, weil es noch ein paar Chipsätze geben wird, die es nicht packen.

Marte

P.S. "Fritzcube" kennt AVM nicht. Konkrete Bezeichnungen wären hilfreich gewesen.

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