Hiiilfe! EMV-Prüfung für mein Mofa?!

Am 8 Jul 2005 09:30:39 -0700 schrieb Ulrich Lukas :

Ist zwar ein möglicher Ansatz, aber hat sicher schlechteren Wirkungsgrad, als ein einfacher PWM Steller. Ich würde mir da eine andere Sicherheit/Überwachung überlegen, du sagtest selbst, so stark ist der Motor nicht, daß du ihn nicht wegbremsen könntest. Ev. Temp. Überwachung mit großer Reserve und überdimensionierte Transis.

Baust du eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein? :-) Oder wird er auch mit

120V auf der Graden nicht schneller?
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Martin
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Martin
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Am 7/8/2005 10:41 PM schrieb Ulrich Lukas:

Aepfel und Birnen...

Ralliefahrzeuge *haben* eine internationale Strassen- zulassung. Schau' bei der naechsten Uebertragung im Fernsehen 'mal genau hin. Die haben alle Nummerntafeln.

Autorennen finden auf fuer die oeffentlichkeit gesperrten (Rund)Kursen statt. Da ist eine *Strassen* zulassung nicht erforderlich. Wohl aber eine Zulassung durch die Internationale Sportkommission.

hth fritz

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Friedrich Schoerghuber

Joerg schrieb:

Und was hast Du falsch gemacht? Die Polizei darf im allgemeinen auch überholt werden. Laut §3 STVO gilt 50 km/h in Ortschaften nur für Kraftfahrzeuge. Nur Tempobegrenzungen (z.B. 30 km/h und Tempo-30-Zone) gelten laut §41 wohl für alle.

Gruß Gunther

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Gunther Mannigel

Ulrich Lukas schrieb:

Hallo,

also insgesamt 840 Wh in den Akkus. Wenn Du da im Mittel 150 W entnimmst =

geht das rechnerisch 5,6 Stunden lang, praktisch eher so 4,5 h weil die=20 Akkukapazit=C3=A4t f=C3=BCr eine Entladung in 20 h gilt.

Bye

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Uwe Hercksen

Vielleicht k=F6nnte man es auch "Fahrrad mit Hilfsmotor" nennen. Da gelten dann andere Vorschriften. Man darf zwar nicht schneller als 20km/h fahren, aber spart sich daf=FCr die ganze M=FChe mit der Abnahme. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Da bin ich ja auf Rollschuhen schneller :-)

Warum man als ein nicht-behinderter Mensch ein Mofa braucht, erschliesst sich mir irgendwie nicht. Ein Fahrrad ist doch einem Mofa (*) in jeder Beziehung ueberlegen?

(*) Auf legaler Basis. Mofa-Tuning ist deutlich einfacher und effizienter als Radfahrer-Doping :-)

--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
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Ulli Horlacher

Ulrich Lukas schrieb in der newsgroup de.sci.electronics:

Sie müssen nicht TÜV-anerkannt sein, sondern nach den CE-Richtlinien zertifiziert. Solche Labore gibt es etliche

Ob sie Dir Dein Mofa abnehmen, weiß ich nicht. Sie können es aber überprüfen. Streiche "kleines".

Winfried Büchsenschütz

--
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:
http://newsgroups.freenet.de
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Winfried Buechsenschuetz

Hallo Gunther,

Ich glaube, es war eine 25 oder 30km/h Begrenzung und ich hatte es eilig. Es ging leicht bergab und ich gab dem Rennrad "volle Kamelle".

Gruesse, Joerg

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Joerg

Am Mon, 11 Jul 2005 13:12:20 +0000 (UTC) schrieb Ulli Horlacher :

Ein Mofa darf 45km/h fahren (die meisten gehen schon original etwas schneller). Das ist eine Geschwindigkeit, die man mit dem Fahrrad nur unter größter Anstrengung kurzzeitg erreichen kann (professionelle Radrennfahrer ausgenommen). Ich sehe da schon Vorteile.

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Martin
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Martin

Ich dachte Mofa 25km/h und am 15 Jahren, Moped 45km/h (jetzt, früher 50km/h, Bestandschutz existiert) ab 16 Jahren.

Gruß Henning

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Henning Paul

Henning Paul schrieb:

Martin wohnt wohl in Österreich, dort dürfen die Zweiräder der Schnapsglasklasse alle 45km/h fahren.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Schlimm das. :-)

Das erklärt auch warum in dem Gebiet der ex DDR (oder halt Neufünfland) die Simson Mopeds nicht alle werden, sondern leibevoll wieder aufgebaut werden. Diese Teile durften in der DDR 60Km/h fahren und wenn sie vernünftig ein- gestellt waren (ohne Frisur etc.) gehen die im Normalfalle schon über 70. Die Teile haben Bestandsschutz ...

Gruß,

Holm ( der immer wieder den Kopf schüttelt wenn er so eine Westmühle sieht, schön lackiert aber bewegt sich nicht, Määääähhhhhhhh....... )

--
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Holm Tiffe

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