Gewaehrleistungsdauer für Zubehoer

Hallo Elektroniker,

heut mal ne ganz andere Frage. Gerade beim Nokiasupport angerufen. Für Handy-Zubehör gibt es keine 2 Jahre Gewährleistung. Wenn also das Ladegerät (Netzteil) defekt ist, dann muss man sich nach 6 Monaten ein Neues kaufen. Seit wann sind Netzteile Verschleissteile? Warum definieren die nicht gleich das ganze Handy als Verschleissteil? Kommt man um die dumme 2 Jahre Gewährleistungsfrist drumrum.

M.

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Matthias Weingart
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Ach das geht noch besser! PC-Netzteile gehören auch zu der Klasse. Da kannst Du Glück haben, wenn nach

7 Monaten noch Ersatz geliefert wird. Schlimm vor allem, wenn Du eine mangelhafte Serie erwischt hast, die wohl Konstruktionsbedingt zeitgleich an 7 Kisten ausgestiegen ist...

Peter

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Peter Kern

"Matthias Weingart" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@penthouse.boerde.de...

Vorsatezliche Falschaussage zum Nachteil des Kunden, Betrugsversuch nach BGB.

Die gesetzliche Gewaehrleistung gilt selbstverstaendlich, in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler bei Uebergabe vorhanden war, in den folgenden 18 Monaten musst du nachweisen, dass der Fehler bei Uebergabe angelegt war.

Beim Netzteil waere also

  1. es wurde nicht veraendert weil es nicht geoeffnet wurde
  2. es ist nicht wegen Ueberspannung gestorben
  3. Es ist nicht wegen Einwirkung von aussen (runterfallen, zu hohe Umgebungstemperatur, Wassereinbruch) gestorben.
  4. Es ist nicht wegen falscher Last gestorben (geht eigentlich nicht, man muesste wohl schon eine Spannungsquelle aussen anschliessen)

Bleibt nur: Die Bauteile waren bereits konstuktiv nicht ausreichend dimensioniert, also der Fehler bei Ueberhabe vorhanden.

Die Aussage Nokias spricht auch dafuer, das massenhaft soclhe Teile ausfallen, also bereits ab Werk nicht ausreichend dimensioniert sind.

Bei der GARANTIE mag Nokia definieren, was sie wollen, z.B. koennten sie die Garantie abgeben, auch in den folgenden 18 Monaten auf einen Nachweis dass der Fehler bei Uebergabe angelegt war deinerseits verzichten. Vielleicht tun sie das beim handy, aber nicht beim Netzteil. Das ist aber egal, denn es gilt das gesetzliche oben.

Was brauchst du jetzt?

Eine Aussage (Gutachten) warum das Netzteil kaputt gegangen ist. Der Mann muesste gerichtstauglich nachweisen, dass er es unbeschaedigt erhalten hat, und dass der Ausfallgrund nicht einer der obigen ist. Vorher muss man Nokia die Moeglichkeit geben, selbst zu reagieren. Das hast du zwar getan und wurdest abgewiesen, aber ein Telefonat ist nicht belegbar.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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MaWin

Wenn, dann höchstens nach StGB ...

Passt hier aber auch nicht, weil:

Ja.

Ja.

Allerdings ist der Ansprechpartner für die _Gewährleistung_ immer der Vertragspartner (Händler) des Kunden, nicht der Hersteller, so kein Direktvertrieb erfolgte.

Daher kann Nokia sehr wohl die eigene Garantie beliebig definieren, so es nicht sittenwidrig wird.

Wenn sie also der Meinung sind, nur 8,9568 Monate Garantie zu geben, dann ist das prinzipiell möglich.

Das Problem hat dann der Händler an der Backe, und genau an den möge sich Matthias wenden. Der wiederum hat gewöhnlich dann seinerseits einen Gewährleistungsanspruch gegen den Distri oder Hersteller usw., so er nicht als Vollkaufmann auf alles verzichtet hat. Dann hat er ein Problem ...

Das Verhalten ist zumindest nur traurig. Zwei Jahre sollte ein Netzteil schon halten, die Aussage "Verschleißteil" finde ich Echt Frech (tm).

Da sagst Du es selber. Fehlt nur der Hinweis, dass eben gilt: if (Gewährleistung) goto Händler ...

Nack, der _Händler_ muss handeln, drum heißt er so ;-)

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Matthias Weingart schrieb:

Hallo Matthias, eigentlich ist dies eine rechtliche Frage. Für diesen Zweck ist es dienlich, im Gesetz nachzulesen, was dort genau steht. Ad hoc würde ich vermuten, daß die gesetzliche Gewährleistung alle Geräte umfasst, die Endverbraucher kaufen können, es aber die Möglichkeit gibt, bestimmte Komponenten (Verschleißteile) aus dieser Gewährleistung auszuschließen. Dies muß aber schriftlich irgendwo festgehalten werden.

In der Regel steht irgendwo im Handbuch eine Seite über die Gewährleistung, wo in der Regel der Akku als Verschleißteil aus der Gewährleistung herausgenommen wird, was ja auch nachvollziehbar ist. Schließlich hängt die Lebensdauer extrem vom Nutzer und dessen Verhalten ab.

Wenn das Netzteil nicht schriftlich aus der Gewährleistung herausgenommen wurde, gilt auch für das Netzteil die 2-jährige Gewährleistung, die gerichtlich einklagbar ist.

Eine spätere Änderung der Firma hat für Dich keine Konsequenz, denn es zählt nur, was zwischen Dir und der Firma vertraglich fixiert wurde.

Als Siemens noch im Geschäft war, war mein Netzteil nach einem Jahr defekt. Ein kurzer Anruf bei Siemens und das Netzteil wurde kostenlos ausgetauscht. Wie schön war die Welt, als die Konzerne sich noch um eine Kundenbindung kümmerten und diese nicht rechtlich durchsetzten...

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Andreas Demant

MaWin schrieb:

Weil du es nicht =F6ffnen darft, wird es schwierig Pos. 2 auszuschlie=DFe= n.

Diese Netzteile haben in der Regel eine Einl=F6tsierung. Bisweilen sprich= t die auch vor dem Schalttransistor an.

Bei meinem Telekomh=E4ndi verabschiedete sich das Netzteil nach 8 Monaten= =2E

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

"Horst-D.Winzler" schrieb im Newsbeitrag news:fgpf88$ga1$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Wenn der Besitzer selbst das Geraet oeffet, faellt es ihm schwer, nachzuweisen, dass es schon vorher defekt war. Der Gutachter soll darf und muss es natuerlich oeffnen.

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MaWin

Matthias Weingart schrieb:

Gewährleistung gibt's sowieso nicht vom Hersteller, höchstens (freiwillige) Garantie. Und die zweijährige (Händler)gewährleistung ist auch Makulatur da nach sechs Monaten Beweislastumkehr eintritt und du beweisen mußt, dass beim Kauf der Fehler schon vorhanden war.

Butzo

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Klaus Butzmann

Hallo an alle,

thx für die Klarstellungen; um das nochmal zusammenzufassen:

Die Aussage mit den Netzteilen bezieht sich wirklich nur auf die Garantie, hier nachzulesen:

formatting link
l Frech ist es allerdings, am Telefon zu sagen "müssen sie sich ein Neues kaufen, 6 Monate Garantie sind um". Das ist falsch, die Gewährleistungspflicht gilt trotzdem und Netzteil sind ja keine Verschleissteile (oder, wer legt fest, was ein Verschleissteil ist? Das kann ja von Nokia als Verschleissteil gebaut worden sein?). Bei dem Nachweis, dass keine Überspannung vorhanden war, könnte man nur sagen: es gab hier keine Ausfälle in dem Zeitraum, Energieversorgung hat auch nichts aufgezeichnet, wo soll die Überspannung hergekommen sein? Und ESD muss es ja aushalten.

Muss ich dem Händler wieder auf den Senkel gehen; der hat mich an Nokia verwiesen. Bei einem Wert von 16 Eur im Nachkauf, macht das wohl kaum jemand und so schleifen sich die Dinge eben ein ....

M.

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Matthias Weingart

Matthias Weingart schrieb:

Was hat deine Frage mit dieser Gruppe zu tun? Die gehört in eine Rechtsgruppe.

Quatsch! Selbstverständlich gibt es da 2 Jahre Gewährleistung. Sogar auf sogenanntes Verbrauchsmaterial wie Akkus!

Unsinn!

Sind sie nicht.

Weil es keines ist.

Wieso sollte man? Wer?

Gruss Wolfgang

--
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Wolfgang Gerber

Peter Kern schrieb:

Quatsch!

Quatsch! Auch hier gilt 24 Monate Gewährleistung. Erzählt doch hier bitte keinen solchen Blödsinn.

Dann "MUSS" der Händler Ersatz leifern. Ohne wenn und aber!

Gruss Wolfgang

--
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Wolfgang Gerber

Andreas Demant schrieb:

Auch das geht nicht! Denn auch bei Verschleissteilen gilt genauso die gesetzliche Gewährleistung.

Kann man gar nicht weil nicht zulässig

Unzulässig!

Nö - ist es nicht.

Man sollte nur wissen, was Gewährleistung ist oder bedeutet. Und nicht hier einfach dummes Zeugs behaupten. Das geht ja in diesem Thread nun reihenweise. Lauter Leute, zu denen man eigentlich "NUHR" sagen müsste.

Lebensdauer und Gewährleistung sind 2 paar Stiefel!

geht nicht!

Die gilt auf jeden Fall.

Welche Firma? Nur der Verkäufer ist hier maßgeblich.

Schön - hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun.

Gruss Wolfgang

--
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Wolfgang Gerber

Wolfgang Gerber schrieb:

Dann empfehle ich die Lektüre des BGB, insbesondere § 444.

Die Gewährleistung kann vertraglich eingeschränkt bzw. aufgehoben werden. Ob dies zulässig ist, entscheidet im Einzelfall ein Gericht.

Das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Vor allem sollte man im Zweifel die entsprechenden Paragraphen durchlesen.

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Andreas Demant

Wow: *schriftlich*

"b) Sechs (6) Monate für die folgenden Verschleißteile und Zubehör: Akkus, Ladegeräte, Tischstationen, Headsets, Kabel und Cover; und"

Akku: Naja, aber auch da sind 6 Monate zuwenig.

Aber den Rest auf der Liste als "Verschleißteile" zu bezeichnen, ist einfach nur frech und bestätigt mich in meiner Auffassung, mein schöne Sony-Ericsson Handy zu behalten. Den Gummistiefelproduzenten aus Finnland geht es wohl zu gut.

Ähm, bidde, "müssen" ?!?

Also ein simples Handy-Netzteil, dass als "Verschleißteil" mit nicht viel mehr als sechs Monaten Lebensdauer gebaut wurde, würde ich per Definition als Gewährleistungsfall betrachten, wenn es innerhalb der besagten zwei Jahre den Geist aufgibt.

Denn: Nach dem Stand der Technik ist es sehr wohl möglich, solche Netzteile auch langlebiger zu konstruieren, und als Verbraucher darf man das bei einem höherwertigen Gerät auch erwarten.

Es ist wie immer das leidige Spiel:

$DAMAGER ist, um beim Netzbetreiber den großen Auftrag abzusahnen, bei den Preisen ans Limit gegangen. Nun ist nix mehr daran verdient und deshalb überlegt man sich andere Einnahmequellen ...

Ack.

Gruß Oliver

--
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Oliver Bartels

Wolfgang Gerber schrieb:

Nö. Muss er gar nicht. Ich kenne kein Gesetz, wo dies steht.

Sollte evtl. § 437 BGB gemeint sein? Dort steht nichts von Ersatz.

Dort steht, daß die gesetzlichen Vorschriften nur anzuwenden sind, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden!

Und selbst dann liegt es im Ermessen des Käufers, welche von drei Varianten er wählt. Der Käufer kann auf Nachbesserung drängen, was nicht Ersatz bedeuten muss.

Lesen bildet.

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Andreas Demant

Andreas Demant :

In diesem Fall ist sie die Gewhärleistung nicht eingeschränkt. Nokia schränkt nur die Garantie ein. Ist doch ein Unterschied, oder?

M.

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Matthias Weingart

Denk mal drüber nach! Du beweist, das Du von dem was Du vorgibst zu wissen, keine Ahnung hast.

In diesem Sinne

Gute Nacht.

Peter

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Peter Kern

Peter Kern schrieb:

NUHR!

Wo ich "Quatsch" hingeschrieben habe ist die Ursprungsaussage Quatsch!

Gruss Wolfgang

--
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Wolfgang Gerber

Wolfgang Gerber schrieb:

Was zum Geier ist eigentlich das NUHR Den Du immer so hochhebst?

Habe ich eine Wissenslücke?

Grüße Björn

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Bjoern Wieck

Nun ja, aber wenn man dann ein komplettes Handy wie mein einfaches Nokia

2115i fuer weniger $20 oder so bekommt, da kann man sich gleich ein neues besorgen. Da ist der Lader mit bei :-)))

Das Dingen funzt uebrigens ganz praechtig.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

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