Hallo!
Ich bin fast am Verzweifeln.
Dabei wollte ich doch "nur" den stinkenden, l=E4rmenden Zweitakter meines Mofas durch einen Elektromotor ersetzen.
Es ist ein Permanentmagnet-Gleichstrom-Kollektormotor (Pollin-Elektronik) + Fahrtregler + Blei-Gel-Akku, alles nat=FCrlich selbstmontiert; den Fahrtregler selbstgebaut.
Ich brauche also eine Fahrzeugabnahme (glaube, =C4nderungsabnahme oder Vollabnahme).
Der T=DCV verweist nun auf =A755a STVZO (Elektromagnetische Vertr=E4glichkeit), dieser verweist wiederum auf =A730a, Absatz 3 STVZO, und der wiederum im Anhang auf irgendwelche Europ=E4ischen Richtlinien, insbesondere auf Rili 97/24/EG, Kapitel 8, Anh=E4nge R=F6misch eins bis sieben.
Und da drin steht nun das volle Programm zur schmalbandigen, breitbandigen St=F6raussendung sowie St=F6rfestigkeit im Frequenzbereich von 20MHz bis 1GHz (!)....
Nun soll ich die Einhaltung also irgendwie nachweisen. /Dummerweise/ (ich k=F6nnte kotzen) scheint der T=DCV bundesweit nur ganze zwei Pr=FCfstellen zu besitzen, die sowas =FCberhaupt pr=FCfen k=F6nnen.
.=2E.. Und ich wollte doch nur bequem Mofa fahren ....
(Nachts an die Steckdose ran und am n=E4chsten Tag ohne Herumpanschen mit Zweitaktmix, Rumgeknattere und Co. ab ins n=E4chste Dorf)
Wei=DF jemand, was ich tun kann?
Gibt es T=DCV-anerkannte EMV-Labore, die mir f=FCr kleines Geld mein Mofa abnehmen?
Viele Gr=FC=DFe, Ulrich Lukas
P=2ES.: So langsam zweifle ich echt an den ganzen EU-Rilis. Die regeln ja wirklich alles, von der Schriftart der Kennzeichnung der Kr=FCmmung der Reifenflanken, bis hin zu - ach, wer wei=DF, was.