Hiiilfe! EMV-Prüfung für mein Mofa?!

Jul 07, 2005 71 Replies

Hallo!


Ich bin fast am Verzweifeln.



Dabei wollte ich doch "nur" den stinkenden, l=E4rmenden Zweitakter meines Mofas durch einen Elektromotor ersetzen.



Es ist ein Permanentmagnet-Gleichstrom-Kollektormotor (Pollin-Elektronik) + Fahrtregler + Blei-Gel-Akku, alles nat=FCrlich selbstmontiert; den Fahrtregler selbstgebaut.



Ich brauche also eine Fahrzeugabnahme (glaube, =C4nderungsabnahme oder Vollabnahme).


Der T=DCV verweist nun auf =A755a STVZO (Elektromagnetische Vertr=E4glichkeit), dieser verweist wiederum auf =A730a, Absatz 3 STVZO, und der wiederum im Anhang auf irgendwelche Europ=E4ischen Richtlinien, insbesondere auf Rili 97/24/EG, Kapitel 8, Anh=E4nge R=F6misch eins bis sieben.



Und da drin steht nun das volle Programm zur schmalbandigen, breitbandigen St=F6raussendung sowie St=F6rfestigkeit im Frequenzbereich von 20MHz bis 1GHz (!)....


Nun soll ich die Einhaltung also irgendwie nachweisen. /Dummerweise/ (ich k=F6nnte kotzen) scheint der T=DCV bundesweit nur ganze zwei Pr=FCfstellen zu besitzen, die sowas =FCberhaupt pr=FCfen k=F6nnen.


.=2E.. Und ich wollte doch nur bequem Mofa fahren ....



(Nachts an die Steckdose ran und am n=E4chsten Tag ohne Herumpanschen mit Zweitaktmix, Rumgeknattere und Co. ab ins n=E4chste Dorf)


Wei=DF jemand, was ich tun kann?



Gibt es T=DCV-anerkannte EMV-Labore, die mir f=FCr kleines Geld mein Mofa abnehmen?


Viele Gr=FC=DFe, Ulrich Lukas


P=2ES.: So langsam zweifle ich echt an den ganzen EU-Rilis. Die regeln ja wirklich alles, von der Schriftart der Kennzeichnung der Kr=FCmmung der Reifenflanken, bis hin zu - ach, wer wei=DF, was.



Ulrich Lukas schrieb:

Das ist jetzt ein Joke oder?

Warens nicht gleich 30Mhz?

Für kleines Geld wol eher nicht.

Ich würde erstmal in Erfahrung bringen, ob es wirklich ein akreditiertes Prüflabor sein muß. Die zitierten Normen liegen vieleicht in der nächsten Bibliothek aus.

Genau, undeswegen werden die asiatischen Tigerstaaten uns auch überrollen....

[...]

Willkommen in (D)... Ich denke Du mußt Dich damit abfinden, das das nichts wird. Die wollten damals von einem Bekannten, nur weil er etwas mehr an seinem Auto herumgeschraubt haben ein komplettes (!) Abgasgutachten haben - nur wegen einem modifizierten Getriebe und größeren Rädern. Okay, das der Tacho neu angepasst werden muß, sehe ich ein, aber das dank eines längeren 5. Ganges der Schadstoffausstoss insgesamt höher werden könnte... nungut. Kosten für das Abgasgutachten: 7000 DM, nur in Hannover zu machen.

Da kommen rote Kennzeichen schon billiger...

Bis denn, Ulrich

Hallo, Andreas!

Nein, ein Joke ist das mit der Abnahme leider nicht.

Das Mofa braucht zwar nicht das normale Zulassungsverfahren zu durchlaufen, mit Fahrzeugbrief und -schein. Allerdings ben=F6tige ich eine Betriebserlaubnis. Ohne Betriebserlaubnis keine Versicherung und kein Kennzeichen.

Und die Betriebserlaubnis gibts, wenn das Fahrzeug ge=E4ndert wurde, beim T=DCV...

Bei der Pr=FCfung der St=F6rausstrahlung war es =FCbrigens, da hast Du Recht, der Bereich von 30MHz bis 1GHz. Nur bei der St=F6rfestigkeit waren es 20MHz bis 1GHz.

Akkreditiertes Pr=FCflabor... Also, eigentlich ja schon, oder weshalb sollte der T=DCV etwas anderes anerkennen?

Sonst w=FCrde ich ja einfach mal beim Arbeitsbereich f=FCr EMV an meiner Uni klingeln. Aber das erscheint mir aus irgendeinem Grund zu einfach...

Gru=DF, Ulrich Lukas

Ulrich Lukas schrieb:

Tja, beim CE-Bapperl bezüglich EMV brauchts eben keine Akkreditierte Prüflabors. Aber dein Fall ist etwas anders gelagert. Aber nachschauen kostet ja nix.

Oder in einem anderem Land zulassen ?

"Ulrich Lukas" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g43g2000cwa.googlegroups.com... Hallo! ..............

versuchs mal bei der dekra ;-) heiner

Sicher, dass Du das nicht durcheinanderbekommen hast. §30a die Höchstgeschwindigkeit und 97/24/EG bezieht sich auf Abgas

§55a regelt zwar EMV, aber mit Verweis auf die Verordnung 95/54/EG nach der jedes elektrische Bauteil im KFZ EMV geprüft werden muß. Das geht nur bei akkreditierten Prüflabors, die das "e-Mark" oder e-Prüfzeichen vergeben dürfen. Davon gibt es recht viele in Deutschland, für kleines Geld ist da aber wohl nichts zu machen.

Anmelden in einem anderen Land bringt nichts, weil diese Verordnung in allen Ländern der EU gilt.

"Ulrich Lukas" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g43g2000cwa.googlegroups.com... Hallo!

Ich bin fast am Verzweifeln.

Dabei wollte ich doch "nur" den stinkenden, lärmenden Zweitakter meines Mofas durch einen Elektromotor ersetzen.

Es ist ein Permanentmagnet-Gleichstrom-Kollektormotor (Pollin-Elektronik) + Fahrtregler + Blei-Gel-Akku, alles natürlich selbstmontiert; den Fahrtregler selbstgebaut.

Ich brauche also eine Fahrzeugabnahme (glaube, Änderungsabnahme oder Vollabnahme).

Der TÜV verweist nun auf §55a STVZO (Elektromagnetische Verträglichkeit), dieser verweist wiederum auf §30a, Absatz 3 STVZO, und der wiederum im Anhang auf irgendwelche Europäischen Richtlinien, insbesondere auf Rili 97/24/EG, Kapitel 8, Anhänge Römisch eins bis sieben.

Und da drin steht nun das volle Programm zur schmalbandigen, breitbandigen Störaussendung sowie Störfestigkeit im Frequenzbereich von 20MHz bis 1GHz (!)....

Nun soll ich die Einhaltung also irgendwie nachweisen. /Dummerweise/ (ich könnte kotzen) scheint der TÜV bundesweit nur ganze zwei Prüfstellen zu besitzen, die sowas überhaupt prüfen können.

.... Und ich wollte doch nur bequem Mofa fahren ....

(Nachts an die Steckdose ran und am nächsten Tag ohne Herumpanschen mit Zweitaktmix, Rumgeknattere und Co. ab ins nächste Dorf)

Weiß jemand, was ich tun kann?

Gibt es TÜV-anerkannte EMV-Labore, die mir für kleines Geld mein Mofa abnehmen?

Viele Grüße, Ulrich Lukas

P.S.: So langsam zweifle ich echt an den ganzen EU-Rilis. Die regeln ja wirklich alles, von der Schriftart der Kennzeichnung der Krümmung der Reifenflanken, bis hin zu - ach, wer weiß, was.

Hallo Ulrich,

Ist das nicht so, daß der TÜV nur die Verkehrs- und Betriebssicherheit prüft? Der Motor den Du da verbaut hast, der müßte doch schon EMV geprüft sein, oder hast Du den auch selber gebaut. Ich denke das ist so. Der Hersteller von elektrischen Geräten darf sie doch nur vertreiben, wenn sie EMV geprüft sind, zumindestens bei denen es vorgeschrieben ist. Na ja und der Fahrtregler, ob der EMV zulassungspflichtig ist? Viel mehr Rat kann ich Dir auch nicht geben, außer Du fragst mal bei Herstellern von Elektrofahrzeugen nach, oder dort, wo Fahrräder mit E-Motor gebaut werden. Die müßten ja Bescheid wissen.

MfG Mark Wolf http://www.wulfnet.de

ROTFL!!! Typisch deutsche Gr=FCndlichkeit.

Wolfgang Draxinger

--=20

Ich kenne das TÜV Prozedere vom Wohnmobilausbau. Ein einfacher E-Motor vom nächsten Händler wird keine Bauart Zulassung und somit keine Nummer für den Eintrag als Antrieb in deine Fahrzeugpapiere haben. Ich glaube nicht, das es nur die EMV-Sicherheit ist. Ich hätte die Leute vom TÜV vorher gefragt und mir Tips geben lassen. Es gibt dort auch für die verschiedensten Fälle Merkblätter. Eventuell könnte ein Rollstuhlmotor oder Fahrradhilfsmotor diese Zulassung haben. Der Prüfer selbst macht nur eine Sichtprüfung und du kannst froh sein, wenn er deine Motoraufhängung für gut befindet ohne dafür Papiere zu verlangen.

Gruß

Hans-Georg

Hallo, Martev!

Nein, die Paragraphen stimmen schon.

=A755a gilt. Da steht: "(2) Kraftfahrzeuge nach =A7 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbst=E4ndige technische Einheiten m=FCssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen =FCber die elektromagnetische Vertr=E4glichkeit entsprechen."

Und ein Mofa ist genau so ein Fahrzeug nach /Absatz 3/ von =A7 30a.

Und die EG-Richtlinie gilt nicht nur f=FCr Schadstoffemissionen. Da werden z.B. auch die zul=E4ssigen Abmessungen des Glaskolbens von H4-Gl=FChbirnen geregelt!! Ich erlaube mir mal einen Direktlink zu dieser Richtlinie.

Ab Seite 319 wirst Du f=FCndig:

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24-19970818-de.pdf

OK, ich denke, ich bin nicht der Einzige, der mit dieser Rechtsprechung Probleme hat.

Gru=DF, Ulrich Lukas

Hallo nochmal,

Die 95/54/EG ist ja auch nur zur Anpassung der 72/245/EWG und der

70/156/EWG:

"Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995 zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten =FCber die Funkentst=F6rung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdz=FCndung an den technischen Fortschritt und zur =C4nderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten =FCber die Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh=E4ngern"

Gru=DF, Ulrich

Hi, Hans-Georg!

Die mechanische Ausf=FChrung hat der T=DCV diesmal ausdr=FCcklich nicht bem=E4ngelt.

Mir w=FCrden zwar noch einige Dinge einfallen, die der Pr=FCfer zu meinen Ungunsten auslegen k=F6nnte, aber das sollte man in den Griff kriegen; notfalls durch den Besuch einer anderen Pr=FCfstelle.

(Die DEKRA geht ja leider bei uns im Westen der Republik nicht, weil die keine derartigen Abnahmen machen, aber das gibt immer noch genug T=DCV-Stationen)

Einen fertigen Antriebsmotor findet man f=FCr so ein Mofa ganz sicher nicht. Heinzmann verkaufen z.B. super tolle Fahrr=E4der mit Hilfsmotor, aber das so teuer - das ist eher was f=FCr alte Menschen ohne F=FChrerschein.

(=DCbrigens, ich habe meinen noch - es ist nur so, dass der Pollin-Motor gerade wirklich 100%-ig an das Mofa ranpasst, und so bietet sich das f=FCr mich an. Mechanisch kann ich hier nicht so viel auf die Reihe stellen.)

Gru=DF, Ulrich

Hi!

Der Witz ist ja, dass die alten Mopeds mit Unterbrecherz=FCndung z=2ET. /derma=DFen/ viele Funkst=F6rungen erzeugen - dagegen ist mein Gleichstrommotor ein Witz.

Mein Gleichstrommotor ist direkt an seinen Anschl=FCssen entst=F6rt (Pi-Filter).

Und bei meinem Fahrtregler wette ich, dass der ein PC-Netzteil in den Schatten stellt. Zugegeben, beweisen kann ich das nicht, denn als Hobbyist habe ich leider nicht die n=F6tigen Messmittel. Aber, mit Blechgeh=E4use und einem vern=FCnftigen Platinenlayout, sowie mit

100-Ohm-Widerstand in der Gateleitung des PWM-MOSFET...

Viele Gr=FC=DFe, Ulrich

Aber die 97/24/EG sagt doch nichts über EMV aus, oder sehe ich das jetzt falsch?

die 95/54/EG ist quasi die Neufassung der von Dir genannten alten Verordnungen.

Cu

"Ulrich Lukas" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@g44g2000cwa.googlegroups.com... Hallo, Martev!

Nein, die Paragraphen stimmen schon.

§55a gilt. Da steht: "(2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen."

Und ein Mofa ist genau so ein Fahrzeug nach /Absatz 3/ von § 30a.

Und die EG-Richtlinie gilt nicht nur für Schadstoffemissionen. Da werden z.B. auch die zulässigen Abmessungen des Glaskolbens von H4-Glühbirnen geregelt!! Ich erlaube mir mal einen Direktlink zu dieser Richtlinie.

Ab Seite 319 wirst Du fündig:

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OK, ich denke, ich bin nicht der Einzige, der mit dieser Rechtsprechung Probleme hat.

Gruß, Ulrich Lukas

Hi!

Doch, diese Richtlinie ist auch f=FCr die EMV zutreffend. Wie geschrieben, ab Seite 319 in dem Link.

Gru=DF, Ulrich

Hallo Andreas,

Oder nach USA auswandern. Hier kann man nach Herzenslust einen Porsche- oder Camaro-Motor in einen Altkaefer einbauen und dann ueber die Pisten roehren. Ein Trompetenauspuff ist allerdings fast Pflicht, um vor der Disko auch ordentlich Eindruck zu machen. Regelmaessige TUEV Abnahmen oder dergleichen fuer Fahrzeuge gibt es zumindest in Kalifornien nicht. Nur eine Abgasuntersuchung gibt es hier, aber bei E-Motor wohl eher kein Thema.

Kann man ein E-Mofa nicht als Forschungsprojekt oder so registrieren?

Mal eine ganz dumme Frage: Was wuerde denn passieren, wenn man so einen Umbau einfach gar nicht melden wuerde?

Gruesse, Joerg

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Joerg schrieb:

EUR 50,- und drei Punkte in Flensburg.

Gruß Dieter

Ulrich Lukas schrieb:

Wie hast Du denn die "Fremdzündung" Deines E-Motors bewerkstelligt?

Ich würde bei Mofas die Bezeichnung "Kraft"-Fahrzeug in Abrede stellen wollen ;-)

Gruss, Georg

Hallo Dieter,

D.h. wenn man statistisch einmal pro Jahr an den Wickel kommt, sollte das bei 50 Jahren Betriebszeit immer noch billiger sein als die Sonderzulassung ;-)

Natuerlich waere das kein feines Benehmen. Wenn sich die Punkte laeppern, ist wohl irgendwann der Lappen weg. Aber ich dachte, fuer Mofas braucht man keinen.

Gruesse, Joerg

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