Glühbirnen vor dem aus

"Falk Willberg" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Was ist da tags anders als nachts? Man ueberholt vor Kuppen sowieso nicht, ist meist sowieso eine durchgezogene Linie und Ueberholverbot. Fragwuerdiger ist, was man tut, wenn eine Kuppe kommt, und der Gegenverkehr ueberholt....

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Manfred Winterhoff
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MaWin
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*Stefan Reuther* wrote on Tue, 08-12-30 01:26:

Und dann gibt es noch Leute wie meine Ex, die sich, als ich defintiv genug getrunken hatte, für unfähig erklärte, das Auto aus der Lücke zu setzen, was dann ich fehlerfrei und mühelos zu übernehmen hatte. Mich dafür zu verknacken wäre eindeutig rechtens gewesen aber auch ziemlich kleinlich, die hier oft kolportierten hundert Meter erscheinen mir deshalb so unangemessen nicht.

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Axel Berger

MaWin schrieb:

Man sieht nicht, daß da eine Senke ist.

Ich war, ohne es zu wissen, *auf* einer Kuppe, bzw. *vor* einer Senke, in die ein LKW gepasst hätte. Weiter vorne sah ich wieder die Straße gegen den Nachthimmel, dazwischen war nichts auffälliges zu sehen.

Siehst Du ja nicht ;-)

Falk

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Falk Willberg

MaWin schrieb:

Ist mir passiert, der Gegenverkehr hatte Blaulicht und das Sondersignal=20 hab ich erst kurz vorher geh=F6rt, k=F6nne am Wind gelegen haben ... der =

hatte vor der Kuppe nur knapp 300 Meter zum =DCberholen w=E4hrend er hint= er=20 der Kuppe mindestens nen Kilometer Platz hatte und hinter mir keiner=20 mehr kam.

Guido

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Guido Grohmann

Axel Berger schrieb:

Es gibt Örtlichkeiten die den Fahrbahnverlauf über eine Kuppe nicht unbedingt sofort sichtbar werden lassen. Ein Hinweisschild ist in sochen Situationen schon Vorteilhaft. So es denn auch beachtet wird ;-)

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mfg hdw
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horst-d.winzler

Dann hofft der Chef darauf, dass nichts passiert und niemand plaudert. Verstoß gegen Arbeitszeitbestimmungen wird nicht legal, nur weil die Überwachungstechnik davon nichts mitbekommt.

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Kai-Martin Knaak

Das kann nicht die einzige Ursache sein. In der Zeit, als die geburtenstarken Jahrgänge die Jungmännerfraktion stelltzen ging die TZahl der Unfalltoten ebenfalls zurück. Zwischen 1970 und 1995 gab es laut Stat. Bundesamt eine Reduktion von 20 000 auf rund ein Drittel. Heute sind wir bei etwa 4600.

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Das Zwischenhoch bei 1990 erklärt sich plausibel aus der Hinzunahme von Neufünfland in die Statistik.

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Kai-Martin Knaak
http://lilalaser.de/blog
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Kai-Martin Knaak

Moin,

Axel Berger schrieb:

Sie sirbt mit dem digitalen Fahrtenschreiber und der Fahrerkarte aus ;-). Es gibt allerdings keine Nachrüstpflicht, nur neu gebaute Fahrzeuge werden seit 01.05.2006 gleich damit ausgestattet, deshalb wird die komplette Ausrüstung aller Fahrzeuge noch etwas dauern.

Mit der "Scheibentechnik" ist das noch möglich, im Rahmen einer Betriebsprüfung (Abgleich aller Scheiben sämtlicher Fahrer) besteht trotzdem das Risiko der Entdeckung. Der Fahrer muss ausserdem mitführen und auf Verlangen vorlegen: Die Schaublätter der laufenden Woche, sowie in jedem Fall die der letzten 15 Tage an denen er gefahren ist. Enger/Dichter geworden ist auch das Kontrollnetz durch die "LKW-Maut", werden hier die Abrechnungsdaten und Lenkzeiten abgeglichen, können Schummeleien auch auffallen, selbst wenn Aushilfskräfte/Springer benutzt werden.

Mit den neuen Geräten (Digitaler Tachograph) und der Fahrerkarte geht das alles nicht mehr, hier sind für jeden Fahrer auf seiner persönlichen Karte seine Zeiten und Aktivitäten der letzten 28 Arbeitstage gespeichert.

Gruß

Kai

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Kai Ebersbach

Und so sprach Axel Berger:

Der jeweile Busfahrer muss seine Scheiben aus den anderen Bus mitnehmen. Analog dazu sind ja seine vorherigen Fahrzeiten auf seiner Fahrerkarte der Blackbox gespeichert (die er auch mitnehmen muss). Insofern funktioniert(e) dieses Modell der Fahrzeitoptimierung schon immer nur mit einem Urlaubsschein in der Tasche, und das ist (schon immer) verboten gewesen. Die BAG schwimmt ja auch nicht mehr auf der Wurstsuppe, langsam merken auch die es, wenn sie professionell verschaukelt werden sollen. Wenn erwischt: Viele Punkte und viel teuer Geld für Fahrer UND Cheffe.

Roland

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Roland Ertelt
*horst-d.winzler* wrote on Wed, 08-12-31 06:44:

Gut, wenn die weit weg wieder sichtbar werdende Fahrbahn exakt im Verlauf der davor liegt, wie hier weiter oben im Thread in einem Fall berichtet, dann kann die Kuppe im Einzelfall schwer erkennbar sein, das ist aber die ganz große Ausnahme. Wenn ich sicher sein will, einen darauf liegenden gestürzten Motorradfahrer sehen zu können, muß ich die Fahrbahnoberfläche sehen. Wenn die, warum auch immer, verschwindet, muß ich meinen Anhalteweg auf den einsehbaren Bereich verringern, es sei es ist abgesperrt und Christian Geistdörfer sitzt neben mir (und wenn ich neben ihm sitze wird auch er vermutlich eben dies ansagen).

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Axel Berger
*Kai-Martin Knaak* wrote on Wed, 08-12-31 08:39:

Das wäre auch das Gegenteil meines Punktes. Roland hat das Loblied auf die Überwachung gesungen und ich als potentieller Fahrgast mag eine so große und offensichtliche Schwachstelle sehr wenig. Wenn so ein Bus auf guter übersichtlicher Strecke auch mal eine Weile 130 fährt, stört mich das dagegen kein bißchen. Und eine Überwachungstechnik, die viele Einnahmen generiert und die wirklich relevanten Dinge gerade nicht sieht, halte ich für kontraproduktiv. Eben das gilt auch für die Mehrzahl der Radarfallen.

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Axel Berger
*Kai Ebersbach* wrote on Wed, 08-12-31 10:54:

Danke, das tut gut zu wissen. Aber für das polnische Unternehmen, von dem ich das zuletzt gehört habe, greift das wohl auch auf deutschen Autobahnen erst sehr viel später.

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Axel Berger

Kai-Martin Knaak schrieb:

e

ie

es

Anfang der 1970er Jahre wurde u.a. die Gurtpflicht eingef=FChrt, 1986 (oder so) kam dann auch noch das Bu=DFgeld (f=FCr die Idioten ohne Gurt= ) dazu. Das merkte man ganz deutlich an der Anzahl der Toten und Verletzten, obwohl die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge und der Unf=E4ll= e sich seither deutlich erh=F6hte.

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.psml

Ja, es wurden damals praktisch alle f=FCr die Verschrottung vorgesehene= n Altautos als "g=FCnstige Gebrauchtwagen" unters Volk (das zus=E4tzliche= ) gebracht...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Kai Ebersbach schrieb:

ht

Wenn nicht etwa gerade die Scheiben verlorengegangen sind, die das Ereignis betreffen, wegen dem gerade ermittelt wird

en

Er "m=FC=DFte", aber manchmal vergi=DFt manch einer die Scheiben wom=F6= glich.=20

,

Wie stehen denn die Fahrer in Beziehung zum Mautsystem? =20

ht

Wie sicher ist es denn, da=DF jeder Fahrer genau eine Karte haben kann?=

Werden die von einer Beh=F6rde gegen Identit=E4tsnachweis ausgestellt u= nd irgendwo zentral erfa=DFt, um Doppelvergaben zu verhindern?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Moin,

Rupert Haselbeck schrieb:

Im Einzelfall könnte es dann sicher ein Beweisproblem der Lenkzeitüberschreitung geben... Ich weiss nun auch gerade nicht, ob eventuell nicht vorhandene Schaublätter mit einem ebenso hohen Bußgeld belegt sind, wie Überschreitungen der Lenkzeiten. Schlau wäre es vom Gesetzgeber, hier zumindest keine Lücke offen zu lassen...

Dann wird er sie wohl innerhalb einer Frist nachliefern müssen. Auch das Unternehmen muss die Scheiben 1 Jahr aufbewahren.

Die Fahrer selbst nicht, aber wenn Fahrzeuge nachweislich bewegt wurden (Erfassung und Abrechnung durch das Mautsystem), dann gehörte auch ein Fahrer hinters Steuer. Und wenn dann mehrfach die Aufzeichnungen zu diesem Fahrzeug "ganz aus Versehen" verloren gegangen sind, siehts wohl düster aus...

Jepp, die Fahrerkarte gibt es nur einmal für jeden Fahrer samt Foto drauf, ausgestellt von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Hier

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findet man eine Menge Informationen zum Thema.

Leider habe ich gerade die Straf- und Bußgeldvorschriften auch nicht parat, in den EU Verordnungen sind ja keine drin...

Grüße und Guten Rutsch

Kai

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Kai Ebersbach
*Rupert Haselbeck* wrote on Wed, 08-12-31 17:44:

Ein anderer Effekt sind die Erfolge der Intensivmedizin. Immer mehr Unfallopfer haben die ersten drei Monate irgendwie überlebt und wer erst dann stirbt wird nicht mehr als Verkehrstoter gezählt.

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Axel Berger

Axel Berger schrieb:

ther

W=E4re so, wenn jemand die ersten drei Monate Tod =FCbersteht, der ist da= nn nach dieser Lesart nicht gestorben ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Die MwSt ist in der CH sicher tiefer als in D, also müssten die Hefte billiger sein, oder gleich wegen der ev. höheren Transportkosten. Gemäss Valora müssen sie den D mehr bezahlen, sagte Valora im Kassensturz, der Abzocker sitzt also in D.

Ernst

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Ernst Keller

Der Unterschied ist aber nicht gross, und dürfte durch die unterschiedliche Höhe der MwSt bedingt sein.

Ernst

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Ernst Keller

Das kann ich so allgemein nicht bestätigen. Scientific American ist in Großbritannien für 3.98 GBP erhältlich und hier in Hannover bezahlt man

9.80 EUR. Und das bei einem Wechselkurs verhältnis von nahezu 1:1. Gleiches Bild beim New Scientist.

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Kai-Martin Knaak                                  tel: +49-511-762-2895
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Kai-Martin Knaak

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