Frueher war doch alles besser!

Jan 23, 2024 Last reply: 2 years ago 95 Replies

Sat, 27 Jan 2024 00:20:04 +0100, Rupert Haselbeck:

Warum ist "lauwarmes Wasser in der Warmwasserleitung zum Waschbecken in den Abfluß laufen lassen und im gleichem maßen eiskaltes Wasser in den Warmwasserspeicher nachlaufen lassen" besonders effizient?

Wenn ich nun die Taste drücke damit die Zirkulationspumpe mit 6 Watt Stromaufnahme 15 Sekunden lang das lauwarme Wasser in den Speicher zurückpumpt, bis der Temperatursensor feststellt, dass nun ausreichend warmes Wasser im System verfügbar ist. Warum soll das weniger effizient sein (das bisschen Steuerung dafür zieht nun wirklich vernachlässigbar Strom, wenn man es vernünfig gestaltet)?

Alle 30 Jahre eine gebrauchte Wama kaufen und von Hand Warmwasser einlaufen lassen, eine sparsame Steuerung für die Zirkulation basteln - das ist für die "erhebliuche Ressourcenverschwendung"?

Nunja.

Andreas

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"... In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 1. Januar 1968 das Mehrwertsteuersystem in seiner heutigen Form als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug mit einem Normalsteuersatz von 10 % eingeführt.[4]. ... Die Unternehmen stellen Rechnungen aus, in denen die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Wenn die Mehrwertsteuer auf Einnahmen gegenüber der Mehrwertsteuer auf Ausgaben überwiegt, zahlt das Unternehmen die Differenz an die zuständigen Finanzbehörden."

Bei uns wird Vieles lediglich anders BENANNT.

Und jedes Unternehmen der Fertigungskette zahlt für seinen Mehrwert.

Möge die Heizung stets mit Euch sein, sowie Habeck bei den Kindern, und Baerbock im Flieger, Grüße, H.

Am 29.01.24 um 15:12 schrieb Heinz Schmitz:

Nein. Es bestehen entscheidende Unterschiede zwischen echter Mehrwertsteuer und der deutschen "Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug".

Falsch. Genau das ist gerade der Unterschied.

Kann schon. Wir haben eine Kuehl-Gefrierkombination von Kenmore. Der Schrank ist 26 Jahre alt und loeppt noch. Ich habe ihn zwar mindestens sechsmal repariert, doch das ging immer ambulant und ohne Verlust von Gefriergut. Thermostat, Abtauautomatik, Ventil, solche Sachen. Man muss bei der Reparatur nur schnell sein und beim Defekt immer ein McGyver Provisorium ertuefteln :-)

Die Kuppe ist jedoch ein Bosch Kuehlschrank im Keller, der immer noch funktioniert. Baujahr 1956! Vor der Auswanderung hatte ich bei Bosch angefragt, ob der Kompressor auch 230V/60Hz aushielte oder ob die Spannung dann noch hoeher sein sollte. Die Antwort war, dass er bei 60Hz generell alsbald kaputtgehen wuerde. Ich nahm ihn dennoch mit, mit der Idee, einen Umrichter zu besorgen oder zu bauen. Die Faulheit siegte und er laeuft nun einige Jahrzehnte an 230V/60Hz. Nichtmal die Gluehbirne hat sich je erdreistet, durchzubrennen. Das war noch Qualitaet.

Hi Andreas,

Die Effizienz liegt vor allem darin, dass die Pumpe danach nicht wieder automatisch anspringrt, wenn die Zirkulation nicht mehr benötigt wird und das System abkühlt. Ich habe eine "Energiespar-Umwälzpumpensteuerung gesehen, die tatsächlich nur die Umwälzpumpe temporär abgeschaltet hatte, um sie wieder zu aktivieren, wenn die Rücklauftemperatur um 10 ′ C abgesackt war. Um diese festzutsellen wurde die Pumpe alle paar Minuten für ein paar Sekunden aktiviert, die RLT gemessen und bei Bedarf wieder ein paar Minuten die Zirkulation erwärmt. Dass die Einsparung des bisschen Pumpenstroms den Kohl in dem Fall nicht fett gemacht hat, schien der Entwickler übersehen zu haben. Meine Pumpe läuft pro Tag keine 10 Minuten, da ist es völlig schnuppe, ob die Pumpe mit 6 W oder

20 W werkelt. Länger brauchts das in der Regel im Privathaushalt nicht.

Marte

Im Effekt ist es das selbe. Die Benennung ist wurscht.

Bei Wikipedia heißt es " ... Die Unternehmen stellen Rechnungen aus ...", nicht "Das letzte Unternehmen in der Fertigungskette ..."

Möge die Heizung stets mit Euch sein, sowie Habeck bei den Kindern, und Baerbock im Flieger, Grüße, H.

Nein, der Effekt ist NICHT der selbe.

Der Fertigungsbetrieb in der Mitte der Kette

- zahlt Umsatzsteuer an seine Lieferanten und erhält diese vom Finanzamt erstattet. => durchlaufender Posten, +/-0

- kassiert Umsatzsteuer von seinen Kunden und führt diese an das Finanzamt ab => durchlaufender Posten, +/-0

Nur am Ende der Kette geht das mit der Erstattung nicht mehr auf, und die Steuer wird tatsächlich wirksam.

Das wurde lange Zeit vor ihnen ausgeheckt, daran sind sie trotz aller schönen Feindbilder nun wirklich nicht schuld.

Er bekommt sie nicht erstattet sondern kann sie mit eingenommener Umsatzsteuer verrechnen. Nur solange die höher ist natürlich, den Rest zahlt er ggf. selbst.

Auch dann nicht. Auch Dienstleister wie Steuerberater können umsatzsteuerpflichtig sein. In dem Fall können auch sie verrechnen, obwohl sie mit der Fertigungskette nichts zu tun haben.

Nein, das ist definitiv falsch.

Wenn die eingenommene Umsatzsteuer geringer ist als die gezahlte, bekommt er eine Erstattung vom Finanzamt.

Es kann allerdings passieren, dass das FA auf die Idee kommt, dass es sich nicht um einen Unternehmer handelt und das dann verweigert, weil keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das betrifft z.B. Pferdehalter die auch Pferde verkaufen. Da wird dann eine Hobbyzucht unterstellt. Er kann dann die gezahlte Umsatzsteuer nicht verrechnen.

Es ist aber auch durchaus möglich, dass Unternehmen, die Gewinne machen trotzdem regelmäßig Umsatzsteuererstattungen bekommen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Großteil des Umsatzes ins Ausland geht.

Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung handelt.

Von der Umsatzsteuer befreit sind aber z.B. Versicherungen. Da fällt dann statt dessen eine Versicherungssteuer an. Diese kann der Unternehmer nicht im Gegendatz zur gezahlten Umsatzsteuer nicht anrechnen lassen.

Am 30.01.24 um 12:29 schrieb Axel Berger:

Wie Stefan schon sagte: es gibt Szenarien, wo der Unternehmer tatsächlich Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt.

Zum Beispiel wenn er in einem Monat hohe Investitionen in Rohstoffe oder Maschinen getätigt hat, denen (noch) keine entsprechenden Verkäufe gegenüber stehen.

Oder wenn er regelmäßig Rohstoffe in Deutschland kauft und die Fertigprodukte ins EU-Ausland liefert. Derartige Lieferungen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen und der Fertigungsbetrieb erhält dann tatsächlich jeden Monat mehr Geld vom Finanzamt, als er an dieses zahlen muss.

Ware und Dienstleistungen werden in der Umsatzsteuer gleich behandelt.

...

Will die der Centenial-Bulb Konkurenz machen?

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Olaf

Am 30.01.2024 um 13:45 schrieb Hergen Lehmann:

<ack>

Nicht nur EU-Ausland. Das ist bei Auslandslieferungen grundsätzlich so. Wenn es ins EU-Ausland geht, braucht man die VAT-ID des Empfängers. Privatleute haben sowas nicht. Die bekommen dann die MwSt. auf den Nettopreis aufgeschlagen.

Das FA reagiert aber etwas misstrauisch wenn da größere Rückzahlungen anstehen. So ab 10.000,- € wollen die Kopien der Einkaufsrechnungen sehen.

<ack>

Das schafft sie nicht, weil sie nur leuchtet, wenn die Tuer offen ist. Allerdings ist das staendige Einschalten in eiskaltem Zustand nicht gesund und deshalb wundert mich, dass sie noch lebt.

Nein. Über Verlust-Vor- und -Nachträge kann man Steuern zeitlich verschieben und mit vergangenen oder zukünftigen Verlusten verrechnen. Das betrifft allgemein jede Steuer. Es berührt nicht das Prinzig des Vorsteuerabzugs und solche einmaligen, zeitlich befristeten Ausnahmen dienen in einer Diskussion des Prinzips nur der Verschleierung.

Sonderregel Ausland und Einfuhrzoll. Auch das eine Ablenkung vom Thema.

Eben. Und Hersteller von Vor- und Zwischenprodukten auch. Genau das war bestritten worden.

Das ist ein ganz anderes Thema.

Nein. Durch den Verlustvortrag kannst du Verluste, die du in einem Steuerjahr gemacht hast, in die folgenden Jahre übertragen und dort steuermindernd einbringen, so dass sich das zu versteuernde Einkommen vermindert. Somit kannst du dir über die Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückholen, weil sich Einkommensteuer und ggfls. Gewerbesteuer verringern

Nein. Der Vorsteuerabzug ist ein völlig anderes Instrument und betrifft die Umsatzsteuerschuld, nicht die Einkommen-/Gewerbesteuer. Der Vorsteuerabzug ist praktisch ein Weg zur Erstattung von bezahlter, aber nicht geschuldeter Umsatzsteuer durch Verrechnung der Steuerschuld mit dem Steuererstattungsanspruch.

Nein. Zentrales Element des Steuerrechts. Wo keine (Umsatz-)Steuer geschuldet ist oder wo die an Vorlieferanten bezahlte Umsatzsteuer die eigene Umsatzsteuerschuld übersteigt, da wird sie vom Finanzamt erstattet.

Wer hat was bestritten?

Die (Umsatz-)Steuer fällt auf jede Leistung letztlich nur einmal an. Das ist der Sinn des Vorsteuerabzugs und ggfls. der Erstattung der an Vorlieferanten zuviel bezahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt. Das ist so geregelt, weil die Höhe der Besteuerung ansonsten davon abhinge, wieviele Schritte in der Wertschöpfungskette durchlaufen werden, was natürlich nicht gewünscht ist

MfG Rupert

Das ist Unfug.

Richtig ist, dass, wenn es nur um Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen geht, die Summe aus gezahlter und erstatteter MwSt. für alle Beteiligten immer 0 ist. Das Geld läuft einfach im Kreis.

Trotzdem gibt es auch dabei Szenarien, wo der Vorsteuerabzug für ein Unternehmen höher sein kann als die abzuführende Umsatzsteuer.

Das kann im normalen Geschäftsbetrieb immer mal wieder vorkommen. Im Falle eines frühzeitigen Konkurses kann es aber sein, dass ein Unternehmen während seiner gesamten Lebensdauer mehr Vorsteuer erstattet bekommen hat als es MwSt. abgeführt hat. Trotzdem ist auch in dem Fall, solange keine MwSt. hinterzogen wurde, die Summe insgesamt wieder 0.

Wenn ein Unternehmen einen hohen Exportanteil hat, bekommt es regelmäßig vom FA Umsatzsteuer erstattet ohne MwSt. abzuführen.

Beim Finanzamt bleibt erst dann etwas hängen, wenn Mehrwertsteuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, verkauft werden.

Nein, es ist keine Ablenkung sondern ein Beispiel mit dem deine falsche Behauptung widerlegt wurde.

Bestritten wurde, dass er "den Rest ggf. selbst zahlt".

Zitat:

"Er bekommt sie nicht erstattet sondern kann sie mit eingenommener Umsatzsteuer verrechnen. Nur solange die höher ist natürlich, den Rest zahlt er ggf. selbst."

Und das ist eindeutig falsch.

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