Nur ist das bei 97% aller Fahrraeder gesetzlich verboten. StVZO P67
Ich fahr auch tagsueber mit Licht am Fahrrad, illegal, egal.
Nur ist das bei 97% aller Fahrraeder gesetzlich verboten. StVZO P67
Ich fahr auch tagsueber mit Licht am Fahrrad, illegal, egal.
& > Ich fahr auch tagsueber mit Licht am Fahrrad, illegal, egal. Öhm, was genau soll da verboten sein? Hier:
Moins Paul
P.S. Allerdings steht da nicht explizit Akku sondern "Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung)." Ob man deswegen dann einen Bußgeldbescheid bekommt? :-D
=A4tzlich eine=20
scheid=20
Batterie hei=C3=9Ft doch nur, dass es mehrere Zellen sein m=C3=BCssen. Da= s sollte in der Regel gegeben sein :)
Gru=C3=9F, Enrik
Paul Drachner schrieb:
Schreiben die tatsächlich die Spannung vor? Das wäre doch total weltfremd.
Gerd Schweizer schrieb:
Ja tun die. Totaler Schwachsinn, besser wären Ausleuchtzonen und Blendwerte gewesen. So ist einklich sogar jedes LED-Licht verboten, da explizit von Glühlampen die Rede ist (§67, Abs. 10).
Kristian
Der ganze Kram steht in den TAs. Irgendwo im Anhang der G10e (Gebetsmühle), auch mit einigen Kommentierungen meinerseits:-)
Tja, deutsche Gesetzgebung dauert halt (ab und zu) länger als Produktinovation. Und wenn dann Neufassungen unausgegoren sind und noch an andere Änderungen angekoppelt werden und den Bundesrat nicht passieren... dan wiedersprechen sich TAs und Gesetze. Und selbst die gültige TA ist zumindest in einem Punkt dermaßen fehlerhaft veröffentlicht worden, daß es einem die Fußnägel hochkrempelt.
Olaf
Olaf Schultz schrieb:
Öh, ich hab sie ja nun hier, aber noch nicht zur Gänze verinnerlicht.Trozdem irgendwie sinnlos doppelt. Wenn Blendwerte da sind ists doch egal wie ich das erreiche, und wenns mit 10^6 Glühwürmchen ist.
Kristian
Klar, ein perpetum mobile per pedes - oder so :-)
Die nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtgen. Alle Teile muessen eine K~ Zulassungsnummer vom Kraftfahrtbundesamt haben.
Es gibt keine zugelassenen Scheinwerfer (mehr) mit alternativem Dynamo/Batterie-Betrieb.
Wenn man erwischt wird: ja. Und das ist nicht lustig.
.=2E
Ja, aber demn=E4chst soll im Bundestag das v=F6llig veraltete Ohmsche Gesetz endlich ge=E4ndert werden.... SCNR Harald
"Harald Wilhelms" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@q5g2000prf.googlegroups.com...
Dagegen wird es Widerstand geben...
-- Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net homepage:
MaWin schrieb:
Von welchem Land redet ihr?
CNR, Dieter
MaWin schrieb:
Es werden Spannungen entstehen...
.=2E.und dann ist auch der Strom der Protestler nicht mehr weit. Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb:
nee, denen ist das egal, die denken sich nur "Ach, ihr da Ohm, macht doch Watt ihr Volt"
Gruss, Matthias Dingeldein
Am Ende wird man viel Arbeit für die Katz' gemacht haben.
Servus Christoph Müller
MaWin schrieb:
Wieviel Ohm? SCNR
Gibt doch eh nur Blindleistung ...
Guido
Und wenn man das extern macht, zwischen Dynamo und Lampe, beide mit Prüfzeichen?
Muß das Kabel auch zugelassen werden?
cu Michael
Ulli Horlacher schrieb:
Hallo, das ist wirklich interessant. Verrätst Du auch wie die entsprechende Beschaltung aussieht? Ich wäre Dir sehr dankbar dafür.
Winfried
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