Es gibt ein Problem mit dem Autopiloten.

Oct 31, 2019 Last reply: 6 years ago 707 Replies

Nutzt alles nichts, wenn Du auf den sicherheitsbedürftigen Schleicher innerhalb von Sekunden aufgefahren bist und nicht überholen kannst.

Interessante These. Tatsächlich gibt es in den EU-Richtlinien "über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen" [1], die ich jetzt auf die Schnelle ausgegraben habe, keine Aussage zu deren Helligkeit (s. 6.8.), wohl aber zum Ein-/Anbauort und der geometrischen Sichtbarkeit. Bei Tagfahrleuchten ist das im Vergleich deutlich anders.

Der Hersteller hat bei Nebelschlußleuchten also ganz offenbar einen weiten Ermessensspielraum zwischen eingesperrtem Glühwürmchen und netzhautverbrenndende Blendgranate.

Aber mei: Vor der Legalisierung der Manneken-Pis-Blinker (aka. "Dynamische Fahrtrichtungsanzeiger"), die eigentlich nur ein Zugeständnis an Glühobst als Regulierungslücke ausnutzen, hatte man ja den LEDs den besonderen Vorteil des schnellen Helligkeitsprungs als Wahrnehmbarkeitshilfe zugesprochen. Und dadavor konnten sich Motorradfahrer Dank Abblendlichtpflicht vom restliche Straßenverkehr differenzieren. Nach ein paar Generationen wird das eh in Vergessenheit geraten sein, wen kümmern dann noch irgendwelche irrelevanten Minderheiten.

Inwiefern wird da eine Sicherheit vorgetäuscht? Wenn eine rote Leuchte bei gegebenen Witterungsbedingungen statt 50m jetzt 200m weit sichtbar ist, hat der, der grad im Begriff ist, Dir hinten draufzudonnern, 150m mehr Anhalteweg zur Verfügung. Wegbeamen kann das Ding Deinen Unfallpartner halt nicht, was manche, die die Schallzeicheneinrichtung ordnungswidrig betätigen, wohl erst noch lernen müssen.

Volker

[1]
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Am 29.11.19 um 13:56 schrieb Volker Bartheld:

Leider dir auch nicht helfen, in einer Nebelsuppe, wo du von ihm nichts siehst außer einem rotenLicht (wie war das doch gleich - von eingeperrtem Glühwürmchen bis Blendgranate alles möglich) den Abstand auch nur annähernd einzuschätzen.

Am 29.11.19 um 16:38 schrieb Hartmut Kraus:

also von deienem Vorderman jetzt ;)

Am 29.11.19 um 16:40 schrieb Hartmut Kraus:

Das hab' ich mir nicht mal damals zugetraut, als das noch einigermaßen möglich war, also die Rücklichter eben Rücklicher waren ("Standard" 5W Glühobst eben) und die Scheinwerfer Scheinwerfer ("Standard" Abblendlicht 40W Halogen), wenn ich das richtig in Erinnerung habe, jedemfalls nicht so'n haarsträubender Firlefanz, wie man's heute teilweise sieht, bseionders von hinten.

Habe da einen Unfall gesehen, den Hergang aber eben nur als bewegte Lichter im Dunkeln. Dann hat die Versicherung eines Beteilgten mich angeschrieben: Ich sollte doch bitte mal die Entfernungen und Geschwindigkeiten einschätzen. Da musste ich sie leider enttäuschen.

Ich weiß auch nicht, was da unklar gewesen sein soll - die Verursacherin muss wohl einen Anwalt etwa von Ruperts Format gehabt haben ;) - der Fall war ja wohl eindeutig: Die biegt mit ihrem Trabi auf der Landstraße links ab, und die "Goldwing" (der ich schon lange hinterhergefahren war) kracht ihr in die Breitseite.

Am 29.11.19 um 16:52 schrieb Hartmut Kraus:

Wozu die Decke in meinem Kofferraum doch alles gut war - da musste die wimmernde Sozia wenighsten nicht so hart liegen, bis der Krankenwagen kam.

Am 29.11.2019 um 13:56 schrieb Volker Bartheld:

Ich bin regelmäßig auf der Autobahn bei Nebel von einem zum nächsten Rücklicht gesprungen. Volle Pulle draufhalten, sobald ein Rücklicht sichtbar wird, vorsichtig vorbeifahren und auf den nächsten Leuchtturm warten.

DoDi

Am 29.11.19 um 17:38 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Leichtsinniger ging's wohl nicht, was?

Wenn ich manche vor mir fahrende trotz Nebels aus gigantischer Entferung sicher erkennen kann, werden wesentlich bessere Sichtverhältnisse vorgetäuscht, als sie real herrschen. Tagsüber mehrkt man das, aber nachts nicht immer, zumindest nicht ohne den Effekt bewußt zu beachten.

Du gehörst also zu der Teilgruppe, die trotzdem bis heute überlebt hat. Das ungefähr meinte ich mit "Sicherheit vortäuschen".

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Hans-Peter Diettrich schrieb:

Jedenfalls für den Bereich der EU wird man davon aisgehen können, dass sämtliche in Betrieb befindlichen LKW-Anhänger mit Zweileitungsbremse ausgerüstet sind. Die Einleitungsbremse ist längst nicht mehr zulässig. Seit etlichen Jahren sind überdies Blockierverhinderer ("ABS") für Anhänger nötig, zunehmend verbreiten sich elektronisch gesteuerte Bremssysteme, welche natürlich weiterhin mit Druckluft arbeiten, aber elektronisch gesteuert werden, um Blockier- und Schleuderverhinderer zu ermöglichen.

MfG Rupert

Hans-Peter Diettrich schrieb:

Falls das wirklich richtig sein sollte (so irre ist kaum jemand...), hast du jedenfalls mächtig Glück gehabt - und natürlich auch die anderen in deiner Umgebung :-( Es gibt immer wieder schwere Unfälle, welche durch derlei Nebelraser verursacht werden. Auch auf Autobahnen liegen gelegentlich unbeleuchtete Hindernisse herum, z.B. Pannen- oder Unfallfahrzeuge oder Teile davon. Gerade auch bei Nebel kommt es nicht allzu selten zu leichten Auffahrunfällen oder Leitplankenberührung. Leider leidet dabei auch mal die Beleuchtung des Unfallfahrzeugs oder es steht anschliessend quer auf der Fahrbahn - und dann kam der besonders Eilige im Blindflug...

MfG Rupert

Am 29.11.19 um 21:00 schrieb Rupert Haselbeck:

Äm - also durchaus möglich, dass ich dir in meiner Unfallschilderung Unrecht getan habe. Dann erwarte ich aber zumindest Fragen. ;)

ABV. ABS ist ein geschütztes Markenzeichen von Bosch. Umgangssprachlich ist es natürlich dasselbe wie Tempo und Thermos.

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Axel Berger schrieb:

Rate mal, warum ich das in Anführungszeichen gesetzt habe...

MfG Rupert

Ja, zu der Teilgruppe die durch Einschalten des Hirns im Straßenverkehr permanent überlebt. Aber nicht nur da...

Du bevorzugst also "Unsicherheit postulieren", aus eigener Unfähigkeit?

DoDi

Am 29.11.2019 um 21:00 schrieb Rupert Haselbeck:

Mit Glück hat das garnichts zu tun. Wer sich im Straßenverkehr auf gut Glück bewegt, der tut das i.d.R. nicht lange.

Wer unbeleuchtete Hindernisse mit Rücklichtern verwechselt, der darf sich auf diese Art gerne der weiteren Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr entziehen :-]

DoDi

Rupert Haselbeck schrieb:

Seit der vereinfachten grenzüberschreitenden Strafverfolgung ist das stark rückläufig. So drei Monate Bus-fahren hat schon manchen zur Vernunft gebracht. Übrigens, über Tempo 200 im Tunnel in der Schweiz ist vorallem von Fahrzeugen mit D Kennzeichen ein Hobby. Und dann mit dem Cayenne mit 200 diagonal in die stehende Kolonne eher ein Montenegrinisches. Ich wohne im Grenzgebiet. Dort fallen die WT-ler extrem durch aggressives Fahren in der Schweiz auf. Hier ist z.B. 80 auf Landstrassen gültig, damit wollen die sich nicht abfinden und tun das dann durch rasantes und knappes Auffahren und dergleichen kund.

Hartmut Kraus schrieb:

Das ist klar. Dafür ist aber nicht die kinetische Energie des Stosspartners verantwortlich. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass du mit Anrempeln fühlen kannst, ob ein Güterzug beladen ist oder nicht. Für das Umwerfen ist _deine_ Impulsänderung zuständig, und für Aua vorallem die Kraft, welche man dann aus Impulsänderung und Zeit berechnen kann. Physik ist das Begreifen des Verhaltens der unbelebten Natur (OK, unbelebt klingt bei diesen Beispielen etwas merkwürdig), und nicht das stumpfsinnige Einsetzen von Zahlen in ungeeignete Formeln.

Am 30.11.19 um 19:40 schrieb Rolf Bombach:

Es wäre aber zu befürchten, dass ich selbst einen leeren Güterzug nicht aufhalten könnte, sondern der mich plattmachen würde. ;)

Genau so sieht's aus.

Wassen dat: WT-ler?

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

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