Nutzt alles nichts, wenn Du auf den sicherheitsbedürftigen Schleicher innerhalb von Sekunden aufgefahren bist und nicht überholen kannst.
Interessante These. Tatsächlich gibt es in den EU-Richtlinien "über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen" [1], die ich jetzt auf die Schnelle ausgegraben habe, keine Aussage zu deren Helligkeit (s. 6.8.), wohl aber zum Ein-/Anbauort und der geometrischen Sichtbarkeit. Bei Tagfahrleuchten ist das im Vergleich deutlich anders.
Der Hersteller hat bei Nebelschlußleuchten also ganz offenbar einen weiten Ermessensspielraum zwischen eingesperrtem Glühwürmchen und netzhautverbrenndende Blendgranate.
Aber mei: Vor der Legalisierung der Manneken-Pis-Blinker (aka. "Dynamische Fahrtrichtungsanzeiger"), die eigentlich nur ein Zugeständnis an Glühobst als Regulierungslücke ausnutzen, hatte man ja den LEDs den besonderen Vorteil des schnellen Helligkeitsprungs als Wahrnehmbarkeitshilfe zugesprochen. Und dadavor konnten sich Motorradfahrer Dank Abblendlichtpflicht vom restliche Straßenverkehr differenzieren. Nach ein paar Generationen wird das eh in Vergessenheit geraten sein, wen kümmern dann noch irgendwelche irrelevanten Minderheiten.
Inwiefern wird da eine Sicherheit vorgetäuscht? Wenn eine rote Leuchte bei gegebenen Witterungsbedingungen statt 50m jetzt 200m weit sichtbar ist, hat der, der grad im Begriff ist, Dir hinten draufzudonnern, 150m mehr Anhalteweg zur Verfügung. Wegbeamen kann das Ding Deinen Unfallpartner halt nicht, was manche, die die Schallzeicheneinrichtung ordnungswidrig betätigen, wohl erst noch lernen müssen.
Volker
[1]