Digitales Oszi

Am 29.12.2011 10:20, schrieb Rupert Haselbeck:

Du schreibst ja selbst von geistigen als gedanklichen Leistungen und nicht von geistigem Eigentum. Absicht oder Versehen?

Denn die Leute die hier schreiben, bekommen ihr Geld für eine beauftragte Leistung. Zumindest grundsätzlich.

Geistiges Eigentum ist ein juristisches Konstrukt um eine mehr oder weniger gerechte Entlohnung zu erreichen. Sie ist eine Folge von Arbeitsteilung und damit Spezialistentum.

Es dünkt mich das für dich Standesunterschiede sehr wichtig sind? Für den Erfolg eines Produkt am Markt sind aber viele wichtig. Ob Ing. Bandarbeiter Verkäufer aber auch die Rechtsabteilung. Wenn es in einem Unternehmen hier zu gegenläufigem Verhalten der Mitarbeiter durch Standesdünkel kommen sollte, kann das heutzutage schnell das Scheitern des Unternehmens bedeuten.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler
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Funktioniert das eigentlich auch andersrum? Ich definiere für mich gültige AGBs und wenn der Verkäufer diese nicht liest hat er Pech und die gelten trotzdem?

Abgesehen von der nicht einfachen Durchführung interessiert mich das mal.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 29.12.2011 10:54, schrieb Martin Schoenbeck:

Das hätte man gern. Aber trotz entsprechender Rechtsprechung muß man sich nicht daran halten. Recht ist auch nur das, was durchsetzbar ist.

Was willst du jetzt im konkreten Fall von bereits implantierten Nutzungsmöglichkeiten eines Oszis damit ausdrücken?

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Hallo Gerrit,

Gerrit Heitsch schrieb:

Wenn Du wissen wolltest, warum das im Gesetz steht, hättest Du das fragen sollen und nicht, warum Du das nicht darfst. Dafür reicht es nämlich völlig aus, daß es im Gesetz steht. Philosophische Erwägungen ändern daran gar nichts.

Das will ich wohl meinen. Wenn Du nach Gesetzesbegründung googlest kommt bei mir als erster Treffer dieser:

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Da ist haarklein beschrieben, wie man Gesetzesbegründungen findet.

Gruß Martin

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Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Eben... und zwar genau einmal pro erbrachter Leistung. Wenn im nächsten Monat wieder Geld auf dem Konto ankommen soll, dann musst du wieder neue Leistung bringen. Von einmaligen Boni und sonstigen Sonderzahlungen abgesehen.

Du bekommst aber keinen festen Betrag pro verkauftem Produkt welches deine Leistung enthält wie das bei einem Buchautor oder Musiker der Fall ist.

Problem ist aber, daß Leute, die auf geistiges Eigentum pochen sich bei ihrer Arbeit dann gerne bei frei verfügbarem Wissen bedienen. Ist verständlich, warum sollte man gewisse Programmkonzepte oder Schaltungen immer wieder neu entwickeln? Dann aber beim Ergebnis zu sagen 'ist meins, wehe du kopierst es!' hat schon einen schalen Beigeschmack.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 29.12.2011 12:41, schrieb Martin Schoenbeck:

Der Inhalt von Gesetzen ist immer auch Ausdruck von Macht und Einfluß. Wer glaubt das Gesetze immer das Rechtsempfinden der Mehrheit widerspiegeln, glaubt auch das Politiker die Klügsten einer Gesellschaft sind.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Gerrit Heitsch schrieb:

und

Nat=FCrlich! Wenn deine AGB wirksam, also in den Vertrag einbezogen sind, dann kommt= es=20 nicht darauf an, ob der Vertragspartner davon auch wirklich Kenntnis ni= mmt.=20 Es gen=FCgt die zumutbare M=F6glichkeit der Kenntnisnahme. Die Erfahrung lehrt in diesem Zusammenhang, da=DF die meisten der gro=DF= en=20 Verk=E4ufer sich nicht mit der Einbeziehung der AGB des K=E4ufers einve= rstanden=20 erkl=E4ren, diese in ihren Auftragsschreiben/Bestellungen vielmehr expl= izit=20 ausschlie=DFen. Im Zweifel wird also kein Vertrag zustandekommen, wenn beide Seiten dar= auf=20 bestehen, da=DF ihre AGB gelten sollen

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Hallo Horst,

Horst-D.Winzler schrieb:

Da liest Du einfach nach, was ich darüber bereits geschrieben habe. Der zitierte Satz hat damit jedenfalls nichts zu tun, sondern bezog sich auf Deine Frage, wer Dich denn bestraofen sollen, wenn Du etwas nach Deinem Gusto änderst. Aber mir scheint, Dich interessiert die Rechtslage nicht wirklich, solange sie sich von Deinem Bauchgefühl unterscheidet.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Horst-D.Winzler schrieb:

lte

ltend

m vpn

n.

Wo siehst du denn die Unterschiede, welche eine unterschiedliche Bewert= ung=20 erforderlich machen k=F6nnten?

Ja. Und dieses Geld bekommen sie nur deshalb, weil die Leistung einen=20=

messbaren Wert hat, einen in Geld messbaren Wert. Diesen Wert h=E4tte sie nicht mehr, wenn jeder beliebige Dritte die=20 erarbeitete Leistung frei nach seinem Gutd=FCnken verwenden und verwert= en=20 d=FCrfte. Bekanntlich beruht der (in Geld gemessene) Wert der meisten G= =FCter=20 auf deren beschr=E4nkter Verf=FCgbarkeit.

Das ist beim Eigentum an Sachen nicht grundlegend anders. Solange G=FCt= er nur=20 beschr=E4nkt verf=FCgbar sind, haben sie einen Wert und nur dadurch kom= mt das=20 Bestreben zustande, sie haben, daran "Eigentum" erwerben zu wollen, um = den=20 ihnen zugemessenen Wert auch tats=E4chlich n=FCtzen zu k=F6nnen =20

r

en

Wie kommst du denn darauf? Was ist leichter zu substituieren, die Arbeit des Entwicklers, welcher = ein=20 Produkt konstruiert oder die Arbeit des Bandarbeiters, welcher dieses=20=

Produkt zusammenschraubt?

Nat=FCrlich sind alle wichtig, angefangen vom Chef, der schlie=DFlich d= erjenige=20 ist, welcher den ganzen Betrieb erst erm=F6glicht, bis hin zur Putzfrau= ,=20 welche die R=E4umlichkeiten sauber h=E4lt, damit die anderen dort arbei= ten=20 k=F6nnen. Es macht aber einen gewissen Unterschied, ob jeder berechtigt sein soll= , die=20 in den einzelnen Produktentwicklungs- und Fertigungsschritten geleistet= en=20 Arbeiten einfach so f=FCr sich selbst zu verwenden und zu verwerten.=20=

Die Arbeit des Entwicklers als Grundlage einer eigenen Fertigung zu=20 verwenden ist bedeutend einfacher als die Leistung der Bandarbeiter f=FC= r sich=20 zu verwenden, wie jeder best=E4tigen wird, der einen beliebigen Betrieb= =20 betrachtet. Es macht also einen ganz erheblichen Unterschied ob ein Dritter (auch) = f=FCr=20 die Leistung des Entwicklers Kosten aufwenden mu=DF, sei es f=FCr das f= ertig=20 entwickelte Produkt, z.B. in Form von Lizenzgeb=FChren oder in Form des= =20 Gehalts f=FCr einen eigenen Entwickler oder ob er lediglich eine Fertig= ung=20 ben=F6tigt, weil er die Konstruktion von einem anderen =FCbernehmen kan= n, ohne=20 dir daf=FCr eine Gegenleistung geben zu m=FCssen.

nem

ern

Das wird wohl niemand bestreiten wollen, hat aber doch nichts mit=20 "Standesunterschieden" zu tun sondern beruht dann auf einfacher Dummhei= t der=20 sich "besser" f=FChlenden!

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Bullshit.

Wenn jemand Sätze mit "Du darfst" beginnt, folgt so gut wie immer Bullshit dahinter.

ciao, Joseph

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Joseph Terner

Für Privatkäufer habe ich aber mal gehört, daß es "überraschende" AGBs gibt (oder wie das auch heissen mag), die dann unwirksam sein können. Wenn man aber ein Scope kauft, was preiswerter ist und nur 50 MHz kann, weil man das Video von Dave gesehen hast, wie man es für 100 MHz cracken kannst, würde ich das auch eher als Vorsatz sehen.

--
Frank Buss, http://www.frank-buss.de
piano and more: http://www.youtube.com/user/frankbuss
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Frank Buss

Am 29.12.2011 14:49, schrieb Frank Buss:

Und dem Produzenten des Gerätes ist zu unterstellen, das er in eigentlich sträflicher Weise die Kunden für dümmer gahalten hat, als sie sind. ;-)

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Frank Buss schrieb:

hende" AGBs

n.

Sicher. Es gibt etliche Gr=FCnde, warum AGB unwirksam sein k=F6nnen

n,

acken

Allerdings. Es sollte eigentlich jedermann einleuchten, da=DF die=20 Betriebssoftware eines Ger=E4ts zu knacken auch nicht anders zu beurtei= len=20 sein d=FCrfte als das knacken von irgendwelcher anderer, mehr oder mind= er=20 legal erworbener Software. Lustigerweise kommt eher selten jemand auf die Idee, es sei rechtlich v= =F6llig=20 unproblematisch, von einer Win7-DVD die teuren Versionen von Win7 zu=20=

installieren, obgleich man nur die Einstiegsvariante bezahlt hat, aber = doch=20 immerhin Eigent=FCmer der DVD ist.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Joseph Terner schrieb:

ullshit

Hast du auch Argumente, um deine tiefgreifenden Erkenntnisse etwas zu=20=

unterf=FCttern oder m=FCssen die Kraftausdr=FCcke gen=FCgen?

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

n Weg

ber

=B6tig

Das h=C3=A4ngt davon ab, ob passend formulierte Klauseln im Kaufvertrag= =20 enthalten waren. Und selbst wenn, ist es nicht automatisch klar, die Klauseln hierzulande rechtlich bindend sind. Wer eine Sache=20 k=C3=A4uflich erwibt, darf sie grunds=C3=A4tzlich beliebig verwenden=20=

missbrauchen, modifizieren, undsoweiter. Deswegen erwirbt man rechtlich gesehen, mit einer CD auch nicht in erster Linie ein Objekt, sondern das Recht, die darauf befindliche Musik unter bestimmten Umst=C3=A4nden abzuspielen.

wird,=20

Dann w=C3=A4ren die Entscheider im Managemen wirklich zu dumm f=C3=BCr ihren Job. Mit so einem viral verbreitete Hack ist das Unternehmen in der angenehmen Lage, sowohl die auf den Preis schauenden Kunden=20 als auch die, bei denen Geld keine gr=C3=B6=C3=9Fere Rolle spielt, zu h= alten. Etwas besseres kann der Verkaufsabteilung eigentlich kaum passieren.

------

--=20 Kai-Martin Knaak =C3=96ffentlicher PGP-Schl=C3=BCssel:

formatting link

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kmk

Wenn MS nur eine DVD presst und auf der alles drauf ist würde ich das unter 'da wollte man Geld sparen und ist reingefallen' ablegen wenn jemand einen Weg findet obiges zu tun.

Das läuft auch unter 'unternehmerisches Risiko'. Wenn man ein paar Cent sparen will und sich verkalkuliert (in Zeiten des Internet funktioniert das mit dem geheimhalten von Informationen nicht mehr so einfach), dann hat man als Unternehmen eben Pech gehabt und muss sich anpassen. Im Falle von MS dann doch besser wieder verschiedene DVDs pressen...

Nein, leuchtet nicht ein. Das Gerät wurde gekauft, der Hersteller hat sein Geld bekommen und das Gerät ist mein incl. dem Inhalt des Firmware-ROMs mit allen Funktionen. Ich kann die Firmware auch nur mit einem solchen Gerät verwenden. Wenn es dem Hersteller nicht passt, daß ich ohne Zustimmung zusätzliche Funktionen freischalte, dann darf er sie gar nicht erst einbauen.

Es gibt Hersteller die liefern bei solchen Upgrades eine zur S/N des Gerätes passende neue Firmware. Das macht natürlich mehr Arbeit und kostet ein paar Cent mehr.

Der Hersteller darf allerdings gerne die Garantie verweigern, das ist dann mein Risiko wenn ich einen Hack anwende.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Moin!

"Hiermit bestellen wir zu unseren allgemeinen Einkaufsbedingungen, nachzulesen unter ..., ....."

Das kann der Verkäufer akzeptieren oder nicht. Wenn er die Lieferung zu seinen Bedingungen bestätigt und dann liefert, ohne rückgefragt zu haben, ob Du auch mit einer Lieferung zu seinen Bedingungen einverstanden bist, dürfte er damit nicht weit kommen. Im Zweifelsfall (unvereinbare Bedingungen) wird wohl meist einfach aufs BGB zurückgegriffen.

Gruß, Michael.

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Michael Eggert

Eben... Sie werden bei der billigeren Variante nicht drauflegen (wenn doch bitte das Controlling entlassen). Ein so verkauftes und dann getunetes Scope ist immer noch besser als wenn bei der Konkurrenz gekauft würde.

Tuning auf diese Art interessiert sowieso primär nur Privatleute. Alle die damit Geld verdienen oder es über den Einkauf der Firma besorgen werden die teurere Version kaufen.

Nebenbei kann man bei solchen getunten Geräten problemlos die Garantie verweigern.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 29.12.2011 13:40, schrieb Rupert Haselbeck:

Ein geistige Leistung ist zB eine Klassenarbeit, ein Aufsatz etc. Und wie schon geschrieben, das Konstrukt "geistiges Eigentum" ist erfunden worden zur Generierung von Geld. Genaugenommen müßte es, wenn schon dann immaterielles Gut heißen. Aber mit dem Begriff Eigentum will man ein Verhalten implizieren,das sich auf materielle Güter bezieht. Nur mit der Idee eines Behälters kann ich nnumal kein Wasser schöpfen geschweige denn aufbewahren. Und genau hier liegt das "Mißverständnis" zwischen Wahn und Wirklichkeit. ;-)

Die "Leute" die du meinst bekommen in der Regel Gehalt. Ob ihre "geistige Leistung" zum Erfolg wird, erweist sich erst wenn das Produkt am Markt genügend Käufer findet. Von zehn Produkten soll gerade mal eins den nötigen Gewinn bringen. Sagt man. Oder unmißverständlicher ausgedrückt, finden sich keine Käufer war alle geistige und sonstige Leistung für die Katz, also wertlos.

Ist es eben nicht. Denn für Sachen, also "beliebig" produzierbare Güter, wurde schon immer die Wegnahme sanktioniert. Während die Verbreitung des "gewußt wie" um des eigenen Vorteils möglichst beschränkt wurde. Bestraft wurde immer der, der das Wissen weiter geben hat, so man ihn den habhaft wurde. Aber die Endnutzer dieses Wissens wurden nie bestraft. Heute versucht gerade die Musikindustrie die Endnutzer in Haftung zu nehmen. Also ein eklatanter Versuch hier Traditionen grundlegend zum eigenen Nutzen zu ändern.

Ideen und also immaterielle Güter, wenn man so will, wurden dahingegen möglichst schon immer verbreitet. Oft sogar gerade mit der Maßgabe sie weiter zu geben. Nicht ohne Grund sind die Chinesen vormals Japaner so gut im abkupfern. Im Konfuzianismus wird das sogar gefördert.

Du beschreibst gerade die Kunstindustrie mit ihren oft abnorm hohen Preisen. Mich und viele andere Menschen interessiert das aber nicht. Gegenstände bekommen erst durch ihre Anwendung ihren Wert. Mit Gold kann man keinen Durst löschen. Hier in unserer Welt aber durchaus, jedoch kaum in der Wüste. ;-)

Diese Frage stellt sich so nicht. Denn du bekommst als Entwickler Aufträge von der Geschäftsleitung. Wenn du gut bist, hast du da schon einige Ideen mit denen du deine Mitarbeiter beschäftigen kannst. Bist du ideenlos, wirst du alsbald einen weniger gut dotierten Job einnehmen müssen. Den Erfinder der im stillen Kämmerlein so vor sich hin erfindet, wird es sicher noch geben, dürfte aber für unsere Wirtschaft unbedeutend sein.

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Gerrit Heitsch schrieb:

h

n Win7

aber

as

Nun, zum Gl=FCck ist der bei weitem gr=F6=DFere Teil der Menschen etwas= anderer=20 Ansicht und ist bestrebt, sich an Gesetze und vertragliche Vereinbarung= en zu=20 halten (und das in der Regel auch dann, wenn das Risiko, erwischt zu we= rden,=20 gering ist) :-(

Nein, das l=E4uft zun=E4chst mal unter Begriffen wie "Moral" oder "Anst= and",=20 danach dann unter "Gesetz".

rt

nn

Wegen einiger Gauner umst=E4ndlichere Handhabung f=FCr die Ehrlichen?

Wegen der Leute mit derlei Ansichten gibt es dann auch das=20 Urheberrechtsgesetz. Hier k=F6nnten insbesondere die =A7=A7 69a ff und = =A7=A7 106ff=20 von Interesse sein.

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

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