Digitales Oszi

Am 25.12.2011 14:58, schrieb Lutz Schulze:

Den Gebrauch dieser Bezeichnung legt die Vermutung nahe, das du einiges nicht so recht verstanden zu haben scheinst?

Auch solltest du unterscheiden zwischen Konkurrenten und Käufern die dieses Produkt für ihre Zwecke nutzen wollen.

Sachen, wie zB Land, die nicht beliebig produzierbar sind, sind eine ganz andere Baustelle.

Diese Vereinbarung besagt, das ich eine käuflich erworbene Sache nach belieben verändern kann. Einschränkend die Gewährleistung/Garantie erlischt. Auch ist zu beachten, das die Veränderung keine anderen Menschen gefährdet. Deshalb müssen zB Autobastler ab einer definierten Veränderungsgrenze ihr Auto neu abnehmen lassen. Allerdings die Vorstellung von "geistigen Eigentums" ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber das ist ein anderer Sachverhalt und gehört nicht hier her. ;-)

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler
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Am Thu, 29 Dec 2011 06:50:17 +0100 schrieb Horst-D.Winzler:

Es geht nicht um das Grundstück sondern darum mit dem Zaun den Zugriff auf Dinge zu verhindern die auf dem Grundstück sind.

Auch wenn der Zaun keine 3 Meter hoch ist ist der Zugriff ohne Zustimmung des Eigentümers nicht legal.

Lutz

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Lutz Schulze

Am Thu, 29 Dec 2011 06:50:17 +0100 schrieb Horst-D.Winzler:

Möglich dass das rechtlich nicht zu beanstanden ist. Tatsache ist aber dass ich die Vorarbeit des Herstellers nutze ohne ihn dafür zu vergüten indem ich sie mir irgendwie 'freischalte'. (Soweit das die Software betrifft, bei einem deaktivierten Pin in Hardware sehe ich auch keine Leistung des Herstellers).

Um mal Wulff sinngemäss zu zitieren: nicht alles was rechtlich möglich ist muss auch in Ordnung sein.

Und gerade hier wo so oft darüber geklagt wird dass Vergütungen usw. zu gering sind wundert mich wie wenig Neigung besteht fremde Leistungen zu honorieren. Für mich hängt das zusammen, unter anderem kaufe ich alle Software die ich nutze soweit sie Geld kostet und ernte dafür regelmässig verständnislose Blicke.

Lutz

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Lutz Schulze

Am 29.12.2011 07:31, schrieb Lutz Schulze:

Ich hatte es anders verstanden. Mißverständnis somit ausgeräumt.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Am 29.12.2011 07:40, schrieb Lutz Schulze:

Wenn ich zB ein Oszi. kaufe, gehört es mir. Ich kann damit machen was ich will. Wenn der Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, die Erweiterung bereits implantiert hat und sie über einen Code freischaltbar macht (bezahlbar oder nicht) ist das seine Entscheidung. Er wird dafür Gründe haben. Wie schon geschrieben, wenn ohne autorisierten Code am Gerät oder dessen Software etwas verändert wird, ist daß das Risiko des Gerätebesitzers. Das es so und nicht anders gehandhabt wird, gehört eben auch zum gesellschaftlichen Konsens.

Grundsätzlich ja, aber es kommt auf den Einzelfall an. Unter Anderem daraus beziehen Gerichte eben auch ihre Daseinsberechtigung.

Selbstverständlich sehe ich das ebenso. Wenn ich von jemand eine Leistung/Arbeit haben will, muß ich auch zu einer Gegenleistung bereit sein. Eigentlich doch selbstverständlich.

Allerdings auch hier einige Einschränkungen betreffend des sog. "geistigen Eigentums".

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Habe ich auch schon festgestellt, da ich auch alle Software kaufe, die ich nutze. Habe sogar von einem gehört, daß er auch noch stolz darauf ist, noch so gut wie nie Software gekauft zu haben und der war sogar Programmierer. Ist für mich unbegreiflich, denn ich versuche immer nach dem kategorischen Imperativ zu leben: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.

--
Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

Da sehe ich aber jetzt nicht den Unterschied dazu, zwischen wenn du eine Freischaltung kaufst oder die zusätzliche Leistung direkt kaufst. Im Falle vom 50 MHz / 100 MHz wäre der zweite Weg schwierig, z.B. eine Platine mit dem DAC austauschen, daher hat der Hersteller das von vorneherein so ausgelegt, aber er hat wahrscheinlich dennoch mehr Arbeit gehabt für 100 MHz, die du dann ja auch bezahlen willst?

Noch offensichtlicher ist es bei Funktionserweiterungen, die nicht nur einen Parameter betreffen, z.B. ein I2C-Analysemodul von Agilent. Das ist eindeutig Mehrleistung vom Anbieter. Er könnte es als z.B. als signierte DLL ausliefern, sodaß man tatsächlich was dazukauft. Würdest du das auch ohne schlechtes Gewissen einfach freischalten, wenn es im Gerät schon enthalten ist?

Unabhängig davon ist natürlich immer die Frage, ob man sowas gut findet, daß man viele Funktionen erst nach Freischaltung haben kann (Agilent hat es dabei vielleicht ein wenig übertrieben:

formatting link
), aber man sollte an dieser Stelle zumindest den Herstellerwillen berücksichtigen, den Rest regelt dann der Markt.

Die da wären?

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

Wenn du ein Gerät kaufst, dann bleibt es dir überlassen, was du daraus machst. Wenn du aus dem Gerät mehr Leistung herausholst, Gratulation. Es ist nunmal eine unternehmerische Entscheidung, ob durch Freischaltcode oder durch Platine mehr Geld generiert werden kann. Siehs einfach unter sportlichem Gesichtspunkten. Es ist nunmal so, das alles einen Zeitwert hat und der spätestens durch bessere Produkte im Wert abnimmt.

Ich hätte keine Gewissensbisse. Ich sehe das sportlich. Der Hersteller muß ohnehin immer am Ball bleiben wollen, sonst wird er durch Konkurrenzprodukte vom Markt rausgekegelt. Jede Schutzmaßnahme hat Vor- und Nachteile. Es ist eben seine unternehmerische Entscheidung was er meint, was für ihn am Besten zu sein scheint. zB Rockefeller hat die Petroleumlampen verschenkt und sich somit einen Markt geschaffen. Selbst nachbauen wäre teurer gekommen. Verdient hat er durch das nötige Petroleum. Aber die Konkurrenz schläft eben nicht.

Wie gesagt, unternehmerische Entscheidung. Mir steht es als Käufer nicht an, sich darüber zu beschweren. Warum auch?

Es gibt kein geistiges Eigentum. Gedanken sind nunmal frei. Wie wollte man auf "einmal in die Welt gesetzt Gedanken" ein Eigentumsrecht geltend machen wollen? Das es Schutzrechte für zB Musik geben muß, ist unbestritten. Aber anlehnend an Patentlaufzeiten mit ähnlichen Zeiten. Und wenn schonmal auf Leercds, Brennern usw Abgaben liegen. sollte alles was mit dem privaten Gebrauch zusammen hängt mehr als abgegolten sein.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Hallo Lutz,

Lutz Schulze schrieb:

Es ist schlicht falsch. Du darfst auch ein käuflich erworbenes Vervielfältigungsstück eines Programms nicht beliebig verändern. Alles, was Du damit machen kannst, ohne es zu verändern, darfst Du allerdings damit machen. Wenn Du also bespielsweise nur einen anderen Schlüssel eintippen oder einen geheimen Befehl eingeben mußt, um enthaltene Funktionen freischalten, dann ist das (IBKA) unproblematisch, wenn Du nicht eine anderslautende Vereinbarung mit irgendjemand getroffen hast. Aber Änderungen am Programm darfst Du nur ganz wenige vornehmen. Und Du darfst Dich auch nicht hinsetzen und das Programm disassemblieren, um einen solchen Befehl zu finden.

Gruß Martin

--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Am 29.12.2011 09:26, schrieb Martin Schoenbeck:

Das gilt für gewerblich Nutzer. Wenn ich aber als Privatperson ein Programm gekauft habe. wer sollte mich bestrafen wollen, wenn ich es nach meinem Gusto ändere? Ich darf ja auch Patente ungestraft für mich nachbauen und nutzen. Privat versteht sich.

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Wenn ich es nicht weitergebe? Warum nicht? Bitte mehr als nur 'steht so im Gesetz' antworten.

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Michael Strauss schrieb:

fft.

,

der

Das ist, gar in dieser pauschalen Form, schlicht falsch. Es ist, jedenf= alls=20 im deutschen Rechtsraum, regelm=E4=DFig kein (rechtliches) Problem, Sac= hen mit=20 Rechten Dritter zu belasten.=20 Bekanntes Beispiel ist die Sicherung von Darlehen (und anderer Forderun= gen)=20 durch Hypothek oder Grundschuld. Da bist du zwar Eigent=FCmer des belas= teten=20 Grundst=FCcks und darfst nat=FCrlich dort wohnen oder deinen Betrieb be= treiben,=20 kannst es aber ohne Zustimmung der Bank (oder des sonstigen Gl=E4ubiger= s)=20 nicht verkaufen. Manche Leute sind Eigent=FCmer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung= ,=20 d=FCrfen dort aber keine Antennen aufs Dach pflanzen oder an die Fassad= e=20 d=FCbeln, weil sie das mit den Nachbarn bzw. dem Bautr=E4ger so vereinb= art=20 haben. Viele Autos d=FCrfen vom Eigent=FCmer noch nicht einmal selber gefahren= werden,=20 weil sie einem anderen vertraglich zugesagt haben, nur ihn =FCber die N= utzung=20 des Fahrzeugs entscheiden zu lassen (solange er p=FCnklich seine Raten=20=

zahlt...)

Rechtlich ist eine Vereinbarung, auf die Nutzung bestimmter Funktionen = eines=20 Ger=E4ts ohne Zustimmung des Verk=E4ufers/Herstellers zu verzichten, da= her wohl=20 ziemlich unproblematisch, wenn dies beim Kauf so vereinbart wird. Bei e= inem=20 Ger=E4t, welches nur privat genutzt wird, d=FCrfte ein Versto=DF allerd= ings=20 praktisch ohne gro=DFe Bedeutung sein, sondern allenfalls=20 Schadensersatzanspr=FCche etwa im Umfang des Aufpreises f=FCr den nicht= =20 bezahlten Funktionsumfang ausl=F6sen k=F6nnen (es sei denn, man habe di= e=20 Umgehung bereits beim Kauf beabsichtigt, dann w=E4re =FCber Betrug=20 nachzudenken). Bei gewerblichem Einsatz solcherart "verg=FCnstigt" erwo= rbener=20 Funktionen kommt man dagegen auch rasch beim unlauteren Wettbewerb an

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Horst-D.Winzler schrieb:

e

end

Derartige =C4u=DFerungen muten gerade hier, in einem Diskussionsforum v= pn=20 Leuten, welche wohl mehrheitlich fast ausschlie=DFlich mit geistigen=20=

Leistungen ihren Lebensunterhalt verdienen, einigerma=DFen seltsam an. Wenn das ein einfacher Techniker oder Bandarbeiter sagte, der auf der=20=

geistigen Leistung von Ingenieuren aufbauend nur einfach das fertig=20 entwickelte Produkt zusammenh=E4mmert, so k=F6nnte man ihm das als=20 Ausbildungsmangel oder Unverstand nachsehen. Ein Entwickler, dessen=20 "Produkt" im Wesentlichen die Idee und deren Umsetzung ist, sollte den = Wert=20 seiner T=E4tigkeit aber besser beurteilen k=F6nnen

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Hallo Horst,

Horst-D.Winzler schrieb:

Nein, für jedermann.

Nicht alles, was man nicht darf, ist auch eine strafbare Handlung. Daß man es deshalb dann dürfe, ist ein Kurzschluß.

Stimmt. Und was hat das mit dem Programm zu tun?

Richtig. Was Patente anbetrifft.

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck

Hallo Gerrit,

Gerrit Heitsch schrieb:

Sorry, wenn Dir ein gesetzliches Verbot nicht reicht, welche Art von Verbot möchtest Du denn dann von mir vorgelegt bekommen? Reicht eins vom Papst? Oder sollte es im Koran stehen?

Gruß Martin

--
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Martin Schoenbeck

Moin,

Am 29.12.2011 10:10, schrieb Rupert Haselbeck:

Rechtstheorie, so weit so gut... Nur stellt sich mir rein praktisch die Frage, wann, wo und wie so etwas tatsächlich mal wirksam vereinbart wird/wurde?

Wir haben hier die praktischen Fälle gelesen, in denen jemand bei einem Oszilloskop die Funktionen durch einen Hack erweitert hat und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass vorher jemand eine eigentumsbeschränkende Vereinbarung mit dem Hersteller/Händler treffen musste, die das verbietet, weder privat, noch gewerblich.

Ich habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass beim Kauf eines Meßgerätes der Verkäufer erst einmal einen Stapel Formulare rausgeholt hat, um mir zu verklickern, was ich mit dem Gerät machen darf und was nicht. Und sollte so etwas hinterher in irgendwelchen, dem Gerät beigefügten Zetteln stehen, so dürfte es unwirksam sein.

Gruß

Kai

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Kai Ebersbach

Am 29.12.2011 09:26, schrieb Martin Schoenbeck:

Exakt das Geschäftsmodell welches die Autohersteller gerne hätten: "Außenspiegel kaputt? Tja das macht dann 3500 Eur, 100 Euro für den Spiegel und 3400 für die Urheber-/Gebrauchs-/Geschmackmusterrechte. Woll'n se nicht besser einen Neuwagen?"

Wenn ich mein (und nur genau das eine meine) Oszi disassembliere hat sich meiner Meinung nach der Hersteller gefälligst rauszuhalten. Was nicht geht ist dann für Betrag XY weltweit alle Oszis umzurubeln.

Butzo

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Klaus Butzmann

Kai Ebersbach schrieb:

=E4tes

mir

gten

Wenn es aber in wirksam einbezogenen AGB steht, so hilft es wenig, wenn= der=20 K=E4ufer diese nicht liest. Sie k=F6nnen dennoch wirksam sein. Und nein, ich kenne auch kein praktisches Beispiel einer solchen=20 Vereinbarung bez=FCglich des Kaufs eines Digital-Oszis mit gewissen=20 freischaltbaren Zusatzfunktionen (oder erh=F6hter Bandbreite). Ich woll= te nur=20 darauf aufmerksam machen, da=DF derlei Dinge selbstverst=E4ndlich m=F6g= lich und in=20 etlichen Bereichen allt=E4glich sind.

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Hallo Klaus,

Klaus Butzmann schrieb:

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dieser hinkt noch nicht einmal, der hat gar keine Beine.

Dann sag dem Gesetzgeber, daß er das ändern soll. _Das_ ist der Weg, auf dem sowas laufen muß.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Ich hatte nach dem 'Warum' gefragt. Also die Rechtfertigung dafür das ich das nicht darf. Ein Gesetz fällt nicht so vom Himmel, irgendwer meinte, dass es eine gute Idee wäre...

Bei manchen Gesetzen kann man sich nämlich des Eindrucks nicht erwehren, daß sie von einer Lobby 'gekauft' wurden.

Gerrit

Reply to
Gerrit Heitsch

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