Am 25.12.2011 14:58, schrieb Lutz Schulze:
Den Gebrauch dieser Bezeichnung legt die Vermutung nahe, das du einiges nicht so recht verstanden zu haben scheinst?
Auch solltest du unterscheiden zwischen Konkurrenten und Käufern die dieses Produkt für ihre Zwecke nutzen wollen.
Sachen, wie zB Land, die nicht beliebig produzierbar sind, sind eine ganz andere Baustelle.
Diese Vereinbarung besagt, das ich eine käuflich erworbene Sache nach belieben verändern kann. Einschränkend die Gewährleistung/Garantie erlischt. Auch ist zu beachten, das die Veränderung keine anderen Menschen gefährdet. Deshalb müssen zB Autobastler ab einer definierten Veränderungsgrenze ihr Auto neu abnehmen lassen. Allerdings die Vorstellung von "geistigen Eigentums" ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber das ist ein anderer Sachverhalt und gehört nicht hier her. ;-)