Defektes Mutterbrett

Hallo Ingrid,

Am 01.11.2010 23:58, schrieb Johannes Bauer:

Wenn ich ein Paar Threads zurückblätter, was du sonst so in den Äther pustest finde ich nicht eine Woche zurück einen Thread, in dem *du* schreibst, dass du dein Handy auf einen fremden (wohl ohne dessen Wissen) angemeldet hast sowie einen, in dem du die Bibel ausschweifend zitierst.

Die von mir gestellte Frage kann hier also guten Gewissens voll bejaht werden.

Und hier korrigiere ich mich auch: "[...] die sind nicht dämlich, im Gegensatz zu dir."

Viele Grüße, Johannes

--
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Johannes Bauer
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Du bist aber ein seltsamer Heiliger, erst was bestellen und dann nicht annehmen? Du solltest mal über dieses asoziale Verhalten nachdenken.

Du untermauerst mal wieder die Theorie, dass Leute, die keinen realname haben und fake_adressen benutzen, nicht ganz koscher sind und man denen eigentlich nicht antworten sollte :(

Saludos Wolfgang

--
Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
Wolfgang Allinger   Paraguay             reply Adresse gesetzt !
ca. 15h00..21h00 MEZ  SKYPE:wolfgang.allinger
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Wolfgang Allinger

Wolfgang Allinger schrieb:

Erstens wird die Sendung angenommen, und zweitens darf man eine Sendung sogar zurückschicken. Man darf einen Kaufvertrag stornieren. Aus den AGB von Alternate:

"6.1. Nach Ablauf der *zweiwöchigen Widerrufsfrist* oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dies gilt auch im Falle der von uns veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags."

Es gibt also eine *zweiwöchige Widerrufsfrist*. In dieser Zeit die Bestellung zu widerrufen, ist also auch nach den AGB von Alternate zulässig und stellt kein asoziales Verhalten und auch keinen Betrug dar.

Du mußt mir nicht antworten. Ich benutze im Usenet nie wieder meinen tatsächlichen Namen und gebe auch keine Hinweise auf meine Identität. Dafür habe ich Gründe. Zweitens frage ich mich manchmal, wie intelligent die Leute eigentlich sind, wieviel sie eigentlich recherchieren, bevor sie sich ein Urteil bilden, was sie tatsächlich wissen, bevor sie schreiben. Es ist einfach ein Kreuz mit solchen Leuten wie dir.

Holger

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Holger

Mirko Siederik schrieb:

Erfolg!

E, SATA=20

Entscheidend ist doch allein, dass die CPU mit dem neuen Board laeuft. Das schaut man beim neuen Board in der CPU-Liste nach und gut ist. Und PCI und IDE duerften fast alle Sockel-A-Boards haben und deren Anzahl kann man auch sehen, ohne der exakten Typenbezeichnung des alten Boards naeher auf den Grund gehen zu muessen. Das gilt auch fuer SATA und PCIe, wobei ich mich da frage, ob Du wirklich weisst, aus welche Zeit Sockel-A-Boards stammen. Aber gut: da mag es vielleicht spaete Exoten gegeben haben.

Ja. Aber da ist wohl eher nicht das Wissen ueber das alte Board von Relevanz, sondern das Wissen darueber, welche CPU man da vor sich hat.

Reply to
Martin Peters
*Johannes Bauer* wrote on Mon, 10-11-01 23:58:

Man kann Rechte auch mißbrauchen und manche Rechte sind wenig sinnvoll. Unter anständigen Menschen gilt der Handschlag, hier der Knopf beim Auftrag. "Hab's mir anders überlegt, mir doch egal, daß dir bereits Kosten enstanden sind, auf denen du jetzt sitzenbeliebst - sozialisier' sie doch auf die anständigen und ehrlichen." ist als Haltung asozial, was immer die Rechtsverdreher für legal halten.

Eben. Ich bin nicht Alternate, ich bin der ehrliche Kunde, der für Dich mitbezahlen soll, und ich tue das nicht gern und sage klar, was ich von Deinesgleichen halte.

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Axel Berger

Wankelmütig bist Du auch noch! Du wolltest sie doch zuerst nicht annehmen!

[...] Schwätzer!

Widerruf und Nichtannahme einer bestellten Nachnahme sind zweierlei!

Wenn ich eine Ware bestelle, dan nehme ich sie auch an. Wenn sie dann nicht passt oder Mängel hat, dann geht sie zurück. Das ist aber ein komplett anderes Verhalten, als Deine geplante Tour. Durch Spackos wie Dich, wird der Versandhandel immer schwieriger und teurer, was dann wieder alle zahlen müssen, nur Du als Sozialschmarotzer und Dummbatz siehst das latürnich anders.

Und es ist ein Kreuz mit solchen hohlen, paranoiden Kompetenz-Atrappen wie Dir, subject und fup angepasst, EOD

Mit der Dir gebührenden Hochachtung

Wolfgang

Reply to
Wolfgang Allinger

Wieso? Es kann dem Versender doch eigentlich nur recht sein, wenn der Besteller seine Finger noch nicht an der Ware hatte, wenn das Paket zurückkommt.

Man darf selbstverständlich auch völlig einwandfreie Ware zurückschicken, wenn man es sich einfach nur anders überlegt hat. Das ist mein gutes Recht. Selbstverständlich wird der Versandhandel die ihm dafür entstehenden Kosten umlegen, das ist _sein_ gutes Recht. Manche Modeversandhäuser handhaben es beispielsweise so, dass man einen 5EUR- Gutschein bekommt, wenn man aus einer Bestellung kein einziges Teil retourniert. Natürlich sind die 5EUR vorher schon anteilig auf die Katalogpreise aufgeschlagen worden. :-)

Gruß Henning

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Henning Paul

Bei einem bekannten Musikversandhandel wird einem teilweise auch dazu geraten, wenn man Probleme bei der Entscheidungsfindung hat, A+B zu bestellen und das nicht erwünschte zurückzusenden.

Das kommt den Versender allemal günstiger als

A bestellen, A zurückschicken, B bestellen, B zurückschicken und doch A wieder bestellen. Oder gar, weil man sich nicht zum Brot machen will, B zurückschicken und bei jemand anders A bestellen. Dann hat der ursprüngliche Versender nur noch Unkosten bei Null Umsatz.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup
*Johannes Bauer* wrote on Tue, 10-11-02 00:30:

Zweimal falsch, aber wen wundert das?

Erstens eine existierende Adresse, wegen der automatischen Plausibilitätsprüfung, aber keine existierende Person. Da überall fälschlich behauptet wird, eine SIM-card müsse korrekt registriert sein, war es angemessen, das Gegenteil nicht nur zu behaupten sondern zu verifizieren.

Zweitens habe nicht ich die Bibel zitiert. Ich habe aber mal eben die Behauptung, ein Bibelzitat eines anderen sei ja so schwer zu finden, auf die schnelle widerlegt.

Wenn Du mich anpinkeln willst, dann such weiter, aber Du wirst nichts finden, das ich jetzt gern versteckt sähe.

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Axel Berger

Am 02.11.2010 12:26, schrieb Henning Paul:

Der Versandhandel hat sich an die in Deutschland gültigen Gesetze zu halten und kalkuliert damit. Insbesondere bei geringen Beträgen (IIRC Man darf selbstverständlich auch völlig einwandfreie Ware

Exakt. Und das ist auch verdammt gut so. Ich mache davon seltenst Gebrauch, aber wenn ich's tue, dann ist es verdammt gut, dass man es kann - und nicht auf den Gutwill des Versenders angewiesen ist.

Habe mal bei Reichelt dieses USB-Mikroskop bestellt, weil ich dachte, damit ganz gut für SMD-Löten zurechtkommen zu können. Das stellte sich aber als völliger Müll heraus (hätte man sich eigentlich denken können), hatte irrsinnige Latenzzeiten (>1 Sekunde) und war deshalb für den zugedachten Einsatzzweck völlig ungeeignet. Also zurück damit.

Und das ist übrigens erheblich besser, als im "Fachhandel". Denn zuhause kann man das Zeug *wirklich* ausprobieren (z.B. am eigenen PC eine USB-Kamera anschließen und gucken wie schnell sie ist), im Geschäft wird man immer unter Druck gesetzt, nach dem Motto "Wenn ich jetzt aber die Originalpackung für Sie öffne, müssen Sie's dann aber auch nehmen". Total ätzend sowas.

Viele Grüße, Johannes

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Johannes Bauer

Am 02.11.2010 12:08, schrieb Axel Berger:

Ach sieh an, da da hätte unsere Junta mal lieber dich fragen sollen, um zu entscheiden, was für Gesetze sinnvoll sind und welche nicht. Du scheinst ja hier das Maß der Dinge zu sein.

Es ist legal, wenn es nicht in betrügerischer Absicht passiert. Und dass es legal ist, ist verdammt gut so. Denn als Käufer im Internet hat man eben nicht die Möglichkeit, die Ware vorher anzusehen. Das öffnet eben Abzocke der Händler Tür und Tor. Dadurch, dass Händler das Risiko von Rückläufern tragen, stellen sie automatisch sicher, dass ihre Artikel gut und richtig beschrieben sind. Und da haben alle was davon.

Weder dein peinliches Rumgeheule noch deine grobe Fehlinterpretation des in Deutschland geltenden Rechts beeindrucken mich maßgeblich.

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer
[...]

Probiere mal das von Veho aus. Habe ich hier. Live-Image, Latenz kann ich keine feststellen. Das Fokusrad hat leider etwas viel Spiel, das nervt schonmal aber fuer $100 kann man damit leben. Was besseres habe ich bisher nicht gefunden.

Ist in unserer Gegend angenehm anders. Ich stand da mit einem Stueck Rohr und merkwuerdigem Gewinde, nicht sicher ob es auch ein amerikanisches war. "Can I help you?" ... "Yeah, not sure if this valve will fit onto that pipe" ... rupf .. kruscht .. riss er die Verpackung auf. Passte nicht, wieder weggelegt. Ratsch .. fetz .. naechste aufgerissen. "Here, this one fits".

In einem anderen Baumarkt sagte man mir, wenn ich das alte Ventil wegen zu langem Wasserabdrehen nicht ausbauen und mitbringen koenne solle ich alle kaufen wo ich denke sie koennten passen, und dann alle bis auf eines wieder zurueckbringen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

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Joerg

Am 02.11.2010 15:05, schrieb Joerg:

Ich habe mal vor ein oder zwei Jahren eine recht exotische Digitalkamera gekauft. Kostenpunkt waren IIRC 600-700 EUR, also kein billiges Ding. Die gab's aber in keinem Fotogeschäft. Beim Hersteller angefragt, wer denn bei mir in der Nähe das Ding führen würde - Antwort: "Saturn". Naja von mir aus, also dahin und gefragt ob ich mir die Kamera ansehen könnte. Nein, hätten sie nicht da, könnten sie aber bestellen - dann müsste ich sie aber auch nehmen. Was eben 100%ig nicht Sinn der Sache war (mir eben ein Bild über die Kamera zu machen).

Also bei Amazon (!) bestellt - die hatten sie auch, aber etwa 20-30 EUR teurer als Saturn. Ausprobiert, die Features gefielen mir, ich hab sie nicht zurückgesandt. Hätte aber auch genau anders kommen können und das findet man halt erst raus, wenn man's probieren kann.

Viele Grüße, Johannes

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Johannes Bauer
*Henning Paul* wrote on Tue, 10-11-02 12:26:

Keidung wird im Laden üblicherweise anprobiert, bei Elektrogeräten, sagen wir Kaffeemaschine, kann man ein Muster von außen ansehen in aller Regel in ausgeschaltetem Zustand. Ersteres ist von Testberichten nicht zu ersetzen, letzteres wird im Nutzwert von ihnen weit übertroffen. Eine Regelung, die für das erste notwendig ist und sich bewährt hat, per Gesetz für das zweite zu erzwingen ist wenig sinnvoll und schadet fast allen. Juristisch seid Ihr Oberschlauen im Recht, was niemand hier bestritten hat, moralisch und sozial sieht die Sache erheblich anders aus.

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Axel Berger

Johannes Bauer schrieb:

, um

Mu=DF man denn wirklich "das Ma=DF der Dinge" sein, um eine Meinung zum= besten=20 geben zu d=FCrfen, die dir nicht gef=E4llt?

Es ist legal - leider.

man

eben

ko von

ikel

Das Problem ist nicht nur eines der H=E4ndler. Es ist auch ein Problem = der=20 Dummheit und Ahnungslosigkeit der Kunden. Und es ist ein Problem der=20=

Unverfrorenheit mancher asozialer Zeitgenossen, die sich nicht genieren= , ein=20 Dutzend Artikel zu bestellen und liefern zu lassen, wohl wissend, da=DF= sie=20 nur einen davon brauchen werden - zahlen tun das ja letztlich die ander= n

des

Peinlich ist hier allenfalls der Vorwurf, dein Vorredner interpretiere = das=20 in Deutschland geltende Recht fehlerhaft, nur weil er - mit Recht - der= =20 Ansicht ist, das geltende Recht sei eines auch nur halbwegs m=FCndigen=20=

Menschen nicht w=FCrdig und belaste die Gesamtheit der Kunden mit v=F6l= lig=20 unn=F6tigen Kosten, auch weil dem Mi=DFbrauch der Kundenrechte keine Sc= hranken=20 gesetzt sind. Offensichtlich ist der Gesetzgeber, wie man nach manchen Aussagen anneh= men=20 mag, durchaus mit einigem Recht, der Ansicht, der heutige sog. "m=FCndi= ge=20 Kunde" sei mittlerweile zu d=E4mlich, sich auch nur die Hose selbst=E4n= dig=20 zuzukn=F6pfen, weil es ansonsten nicht n=F6tig gewesen w=E4re, das Kauf= recht,=20 welches sich =FCber mehr als 100 Jahre im Wesentlichen unver=E4ndert be= w=E4hrt=20 hatte, vor einigen Jahren derart massiv zu =E4ndern, da=DF nun die Kost= en der=20 Dummheit, der Unselbst=E4ndigkeit und Unf=E4higkeit des Verbrauchers=20=

sozialisiert werden, w=E4hrend es zuvor des selbst=E4ndigen Denkens bed= urfte, um=20 Schaden durch unn=F6tige Kosten von sich abzuwenden. Der durchaus notwendige Schutz gegen betr=FCgerische Verk=E4ufer war n=E4= mlich=20 auch vorher schon gegeben und hat sich jahrzehntelang bew=E4hrt.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck
*David Kastrup* wrote on Tue, 10-11-02 13:25:

Wenn die das anbieten und man bereits bei der Bestellung dazusagt, daß man eines von beidem zurückschicken wird, dann ist das etwas völlig anderes als der bewußte Mißbrauch unsinnniger Gesetze.

Reply to
Axel Berger

Wenn sie die bei _einem_ Händler mit einer Lieferung bestellen, hat er eine niedrigere Rücksendungsportoquote als wenn sie auf Verdacht immer nur einen auf einmal bestellen.

Und den Zinsvorteil von einem Dutzend Zahlungen.

Einen Händler, der prompt nach Retour zurücküberweist, kannst Du mit der Lupe suchen.

Der Versandverkäufer hat den gewaltigen Vorteil, daß ein Kunde überhaupt einmal auf Verdacht bestellt statt sich zu sagen "lieber im Laden, da kann ich das Teil auch liegenlassen". Das kann er mit freiwilligen Rückgabeangeboten sicherstellen, aber die muß er dann auch einkalkulieren. Und da ist es schon gut, wenn er damit nicht schlechter dasteht als die Konkurrenz.

--
David Kastrup
Reply to
David Kastrup

Sehe ich auch so. Wenn ich was kaufe, dann habe ich mich informiert und will das auch haben. In all den Jahren habe ich genau ein einziges Mal was zurückgeschickt, und das waren zwei Linksys-WLAN-router, die in einer anderen Version als bestellt gekommen und damit für mich unbrauchbar waren.

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Das sind eben die seltenen Exremfälle, in denen das gut ist - war bei mir noch nie der Fall, egal, ob billiger USB-Stick oder

2kEUR-notebook.

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

[...]

Bei einer Fahrradhelmpflicht bspw. wäre das mit Sicherheit auch so. :-)

Gruß Henning

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Henning Paul

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