Defektes Mutterbrett

Und dann wundern sich die "Brick and Mortar" Laeden dass denen das Internet das Wasser abgraebt. Wie weit Kundendienst bei Versendern gehen kann haben wir gerade erlebt. Hundefutter, den untersten Sack hat es leicht gefetzt. Nur ein wenig, wird jetzt eben als erstes verfuettert. Haben wir dem Versender mitgeteilt, aber nur damit sie es u.U. bei der Art wie sie verpacken beruecksichtigen koennen. Der Inhaber wollte sofort Fedex schicken um das auszutauschen. Es hat etwas Muehe gekostet ihn davon abzubringen, und dass wir wirklich keinen Ersatz braeuchten.

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Gruesse, Joerg

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Joerg
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*Johannes Bauer* wrote on Tue, 10-11-02 15:47:

Du gibst also ganz offen zu, daß Du ein Gesetz, das allein den Zweck haben sollte, Versandkunden nicht gegenüber Ladenkunden zu benachteiligen, zu lasten der Allgemeinheit dazu ausnutzt, Dir einen Vorteil zu verschaffen, den Ladenkunden nicht haben und noch nie hatten.

Mein Stil ist das nicht.

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Axel Berger
*Johannes Bauer* wrote on Tue, 10-11-02 17:13:

Für Dich auf jeden Fall, das hast Du bereits mehr als klar gemacht.

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Axel Berger

ACK

ACK! Genau das ist der casus knacktus. Dass bei Nichtgefallen (u.a. wg. mangelhafter Beschreibung) oder bei Fehlern, das Teil zurückgeht, ist völlig in Ordnung. Aber genau nicht bei: ich hab gerade keine Lust mehr, mich an die Abmachung zu halten ist völlig neben der Spur und übelstes asoziales Verhalten. Für den Händler ist die Nichtannahme allerdings letztendlich ein Segen, denn das betreffende Subjekt hat sicher auch keine Skrupel, das Teil erst mal zu missbrauchen und dann mit fadenscheinigen Gründen unbrauchbar zurückzugeben.

FULL ACK, aber sowas von!

Saludos Wolfgang

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Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
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Wolfgang Allinger

Am 02.11.2010 18:50, schrieb Axel Berger:

Natürlich, ich bin Verbraucher. Deswegen finde ich Verbraucherschutz gut. Weil es mich schützt. Interessantes Konzept, was?

Johannes

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>> Wo hattest Du das Beben nochmal GENAU vorhergesagt?
> Zumindest nicht öffentlich!
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Johannes Bauer

Am 02.11.2010 18:39, schrieb Axel Berger:

Axel, du hast Schaum vorm Mund. Lies dir doch meinen Beitrag nochmal in Ruhe durch, nachdem du einen langen Spaziergang gemacht hast, und versuch dich dann nochmal in der Leseverständnisübung. In deiner momentanen Verfassung hast du offenbar erhebliche Schwierigkeiten, von mir geschilderte Sachverhalte auch nur rudimentär zu erfassen.

Gute Besserung, Johannes

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>> Wo hattest Du das Beben nochmal GENAU vorhergesagt?
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Johannes Bauer

Am 02.11.2010 16:05, schrieb Axel Berger:

Was für ein Unsinn.

Erstens glaube ich nicht, dass die Quote an Leuten, die "blind" irgendein Zeug zurücksenden, besonders hoch ist. Die allermeisten werden irgendeinen Grund haben, am häufigsten wohl Nichtgefallen.

Zweitens scheint dieser von dir herbeifabulierte "Schaden für fast alle" eher in deinem Kopf stattzufinden statt irgendwo sonst. Würde diese Zusatzbelastung den Versandhandel beeinträchtigen, hätte dieser keine Wahl als die Preise erheblich zu erhöhen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Fast überall sind die Preise im Internet deutlich günstiger als die gleichen Artikel in Geschäften.

Und auf dein Argument mit "moralisch und sozial" werde ich nicht weiter eingehen, es ist von der Argumentation auf einem Niveau mit deinen anderen Beiträgen.

Gruß, Johannes

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>> Wo hattest Du das Beben nochmal GENAU vorhergesagt?
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Johannes Bauer

Am 02.11.2010 12:08, schrieb Axel Berger:

Dazu müssen aber beide Seiten anständig sein. Die da sind das nicht:

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Oder kannst Du mir erklären, warum 1)-50) in kleiner grauer Schrift geschrieben sind oder, ohne Kopfschmerzen zu bekommen, in zehn Sätzen das Wichtigste zusammenfassen?

Glaubst Du, mit

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"wird im abgedunkelten Raum alles zum tollen Erlebnis"?

Ist das "UTD 2052 CEL Digital Speicher Oszilloskope mit Großdisplay" wirklich brauchbar? Muß ja, da steht schließlich "2-Kanal Speicheroszilloskope mit hervorragenden Leistungsdaten".

Das weiß man, wenn man es in der Hand hatte und ausprobieren konnte.

Und wenn es nichts taugt, weil der Verkäufer dich belogen hat, willst Du dann auf dem Schrott sitzenbleiben?

Falk P.S.: PMPO muß ich ja nicht eigens erwähnen.

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Falk Willberg

Das gibt es bei der Bahn auch; nach der Sache mit den ausgefallenen Klimaanlagen habe ich eine email an die DB geschrieben und das Personal gelobt, da ich auch in so einem Zug saß und die alles getan haben, es den Fahrgästen angenehm zu machen. Als Antwort kam, ich sollte meine Bankverbindung und Bahncard-Nummer für die Entschädigung nennen. WTF?! Also nochmals gemailt, "nicht notwendig, wir waren ja zufrieden, haben keinen Schaden erlitten, paßt schon". Wochen später ein riesiger Umschlag in der Post, von der DB, drinnen ein Begleitschreiben und ein leeres A4-Blatt, auf dem 20 Stück 5 EUR-Gutscheine für Bordbistro bzw. -restaurant getackert sind.

Ein netter Zug :)

-ras

--
Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Du bist also wirklich der Meinung, daß wir anderen Kunden dafür aufkommen sollen, daß Du Dir zwischen Bestellung und Erhalt etwas "überlegst"?

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Heinz Schmitz schrieb:

Du bist also wirklich der Meinung, wir anderen Kunden sollten auf unser Rücktrittsrecht verzichten, nur damit du billiger einkaufen kannst?

Gruß Willi

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Willi Marquart

Ich habe auch schon im Kleingedruckten zur Artikelbeschreibung erst nach dem Kauf ein Detail entdeckt, das den Artikel uninteressant gemacht hat, und dann schon vor dem Versand storniert. Hat auch knapp 4 Wochen gedauert, bis das Geld zurück war.

--
David Kastrup
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David Kastrup

Ich persönlich habe mein Widerrufsrecht noch nicht in Anspruch genommen, aber es ist ein beruhigendes Gefühl, dass ich es könnte.

Gruß Henning

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Henning Paul

Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Hallo,

da wird sich jemand bei der Kundenbetreungsstelle sehr gefreut haben es auch mal mit einem angenehmen Bahnkunden zu tun zu haben...

Bye

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Uwe Hercksen
*Falk Willberg* wrote on Tue, 10-11-02 21:47:

Hier hast du recht. Nur gibt es die von Dir geforderte Möglichkeit im Ladengeschäft so nicht und gab es nie. Anfassen geht dort manchmal, Einschalten selten, realistisches Verwenden so gut wie nie. Dein Ansinnen mag aus Kundensicht berechtigt sein, aber Du verlangst vom Versandhandel etwas neues und zusätzliches, das der Einzelhandel nicht leistet und nie geleistet hat. Zweck des Gesetzes war aber die Gleichheit.

Es gibt Ausnahmen. Als ich vor vielen Jahren einen Ghettoblaster für mein Patenkind suchte hatte ich eine Cassette (sowas gab's damals) mit Harfenmusik dabei. Die Unterschiede waren sehr viel größer als ich mir hätte vorstellen können und korrelierten nicht mit der Lautsprecher- oder (abnehmbaren) Boxengröße, wohl aber mit dem Preis. Das Rennen machte der Zweitteuerste. Für so etwas ist der Versandhandel ungeeignet, da sollte man vorher genau wissen, was man haben will. Den Versandhandel gab es damals noch nicht wie jetzt, aber heute zahlt man in solchen Geschäften rund das doppelte wie im Versand. Es scheint mir unfair, für den halben Preis mehr als dieselbe Leistung zu verlangen.

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Axel Berger
*Rupert Haselbeck* wrote on Tue, 10-11-02 23:50:

Hier muß ich mich einmal auf Johannes' Seite schlagen. Im Fall eines Mangels oder einer falschen Beschreibung mußt Du als Kunde begründen. Der Händler hat also etwas, das er platt bestreiten kann. Das "habe ich zurückgeschickt und ist angekommen" ist sehr viel schwerer zu bestreiten.

Aber: Beim seriösen Versandhandel war eine Rücksendung mit halbwegs plausibler Begründung noch nie ein Problem und diejenigen, die darauf aus sind, Rechte zu mißbrauchen, suchen sich als Opfer gerade nicht die windigen Händler aus, bei denen man auf sein Geld warten und eventuell mahnen muß, sondern lassen gerade die seriösen bluten. Daß die etewas teurer sind und sein müssen, stört den, der ohnehin nicht zahlen will, dabei gar nicht.

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Axel Berger

Wenn Du, wie mein Vorposter nahelegte, Dein Rücktrittsrecht dafür beanspruchst, Dir zwischen Bestellung und Erhalt etwas zu überlegen, dann ja, zweifellos.

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Ok, aber Ralph hat das schon richtig gemacht. Man sollte auch mal positives weitergeben, denn Kundendienstmitarbeiter hoeren ansonsten nur Beschwerden.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Heinz Schmitz schrieb:

Nun ist mir aber gerade diese Woche zwischen Bestellung und Erhalt aufgefallen, dass das Mainboard GA-EP35-DS3R und nicht GA-EP35C-DS3R heißt und deshalb die bestellten DDR3-RAM nicht passen. Soll ich jetzt die knapp 80 ¤ als Lehrgeld abschreiben, oder was?

Gruß Willi

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Willi Marquart

Wenn ich ehrlich bin, vereinfachend läuft es darauf hinaus, ja. Das Rücktrittsrecht ist einfach mehr Fluch denn Segen, Versandhändler können ein Lied davon singen, was sie an unbrauchbar gewordener Ware zurückkriegen.

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

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