Defektes Mutterbrett

Wer weiß?! Die Intention dahinter war eigentlich, daß möglichst das Personal mal ein Lob zu hören bekommt. Mittlerweile weiß ich, daß seltsame betriebsinterne Datenschutzrichtlinien es gar nicht so einfach machen, daß die Chefetage auf sowas hin den Mitarbeitern ein Lob weiterreicht, aber man arbeitet daran, dies zu optimieren.

-ras

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Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras
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Dann sollen sie doch den Versandhandel einstellen und ein Ladengeschäft in zentraler Lage mieten, wenn sie das so viel billiger kommt.

Ansonsten haben sie den _Vorteil_, daß der Verbraucher überhaupt bei ihnen statt im Laden kauft (ohne die Möglichkeit, vorher zu probieren), ohne daß sie gegenüber anderen Versandhändlern einen Wettbewerbs-/Kostennachteil hätten.

Im übrigen kann auch der Einzelhandel manche überbegrabbelte Ware abschreiben.

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David Kastrup
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David Kastrup

Am 03.11.2010 14:25, schrieb Axel Berger:

*Das* habe ich nicht geschrieben.

Im Einzelhandel ist das verhandelbar. Wenn der Verkäufer sich weigert, muß ich nicht kaufen. Im Versand ist das schlicht unmöglich.

Es gab immer schon Einzelhändler, die ein Rückgabe/Umtauschrecht eingeräumt haben.

War sie das? Und was hättest Du anders gemacht?

Falk

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Falk Willberg

Wer war denn so blöde, ohne richtig nachzudenken gleich "Hier" zu rufen und zu bestellen? Sollen wir etwa auch für die Kosten Deiner Scheidung aufkommen?

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Jedes Jahr bleiben in Wald und Feld nur *die* Vögel übrig, die von ihren Eltern am meisten gelernt haben. Deswegen dürfen wir jedes Frühjahr wieder ihren schönen Gesang genießen. In unserer Gesellschaft werden aber mittlerweile die Regeln gerade so gestrickt, daß die Nicht-Lerner begünstigt werden. Wir haben eine Fabrik entstehen lassen, die vorwiegend fehlerhafte Geräte ausliefert. Die dann auch noch irreparabel sind und beim Kunden weitere Geräte beschädigen :-).

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Heinz Schmitz schrieb:

So unfehlbare Leute wie du sollten sich als Papst bewerben. Vielleicht könntest du dich dann auch gleich beruflich verbessern ...

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Willi Marquart
*Willi Marquart* wrote on Wed, 10-11-03 16:19:

Jetzt stell Dir einfach einmal vor, ich hätte das Board von Dir gekauft. Vielleicht wärest Du ja so nett, es nach meinem Irrtum zurückzunehmen, aber würdest Du mir wirklich die vollen Versandkosten für beide Richtungen schenken wollen?

Ich dachte immer, gerade Ingenieur sei der Beruf, der, weit mehr als die selbsternannten "Künstler", besonders viel Phantasie und Vorstellungskraft erfordert. Wie kommt es dann, daß so vielen hier es derart schwer fällt, einen Sachverhalt von der anderen Seite zu sehen?

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Axel Berger
*Joerg* wrote on Wed, 10-11-03 15:53:

Ack! Bisweilen mache ich das ganz genauso. Leider habe ich seltener Gelegenheit dazu als ich mir wünschen würde, aber diese wenigen Fälle sind dann auch wirklich erfreulich.

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Axel Berger

Willi Marquart schrieb:

tzt

Falls das etwa doch eine ernstgemeinte Frage sein sollte: Ja,=20 selbstverst=E4ndlich solltest du die 80 Euro als Lehrgeld abschreiben, = wenn du=20 es denn tats=E4chlich nicht schaffen solltest, den H=E4ndler zur R=FCck= nahme zu=20 bewegen wobei es dann auch ganz selbstverst=E4ndlich w=E4re, da=DF du d= ie=20 Versandkosten f=FCr Hin- und R=FCckweg zu tragen h=E4ttest. Was bewegt einen Menschen dazu, die Allgemeinheit (der anderen K=E4ufer= dieser=20 Warengruppe) daf=FCr in Haftung nehmen zu wollen, da=DF man selber zu s= chusselig=20 ist, sich =FCber das klarzuwerden, was man denn eigentlich braucht bzw.= haben=20 will? Bis vor einigen Jahren galt das allgemein anerkannte Prinzip, won= ach=20 jeder f=FCr selbstverschuldete Risiken und Sch=E4den doch bittesch=F6n = auch selber=20 einstehen m=F6ge. Die Allgemeinheit sollte erst dann eingreifen (m=FCss= en), wenn=20 ein Angeh=F6riger der Gruppe bzw. des Gemeinwesens unverschuldet in=20 existenzielle Not geriet.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Wed, 03 Nov 2010 23:00:02 +0100, Rupert Haselbeck:

Die Allgemeinheit hat ein Interesse daran, Händler mit Ladengeschäft nicht durch Bevorzugung des Versandhandel vor die Hunde gehen zu lassen. Von daher ist es gewollt, dass Rücknahmepflicht dem Versandhandel Kosten aufbürdet.

Andreas - dessen Arbeitgeber auch als Versandhändler tätig ist

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Andreas Oehler
*Andreas Oehler* wrote on Wed, 10-11-03 23:31:

Dann sollen die Gegenleistung bieten. Jedes Mal wenn ich bei irgendwas, sei es Satellitenreceiver oder Digitalkamera, keine Lust habe, mich damit auch noch befassen zu müssen und einfach mal im Fachhandel fachlich beraten lassen will, dann wird das wieder ein Schuß in den Ofen.

Und eine Gesellschaft, die so wenig versteht, daß sie selbst die Minimalberatung, die es dort gibt, noch braucht, die dann den Laden verläßt und billiger im Versand kauft, die verdient keine Ladengeschäfte. Und sie verdient schon gar nicht, die von mir subventioniert zu bekommen.

Bei Büchern mache ich das Gegenteil, ich suche bei amazon und bestelle beim örtlichen Händler, obwohl das für mich persönlich nur lästig ist und Mehraufwand bedeutet. Dafür ist die Beratung dann da, wenn ich etwas für jemanden suche, der ganz anderes liest als ich.

Aber Fairness und die Bereitschaft für eigene Ansprüche auch selbst aufzukommen sind ja sowas von unmodern heute ...

Reply to
Axel Berger

Das hat mit Unfehlbarkeit überhaupt nix zu tun, sondern nur damit, daß ich mein Lehrgeld selber zahle, während Du aus Deiner Schludrigkeit auch noch einen Anspruch anderen gegenüber ableiten willst.

Vielleicht denkste mal darüber nach, daß Du nix gespart hättest, wenn

*alle* so handeln würden wie Du. Das ist dann so ähnlich wie die Kosten für Solarstrom, wenn *jeder* so ein Panel auf seinem Dach hätte :-).

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Warum so furchtbar undifferenziert? Hier ging es um einen Kunden, der explizit seine eigene Schludrigkeit von anderen bezahlen lassen will.

Grüße, H.

Reply to
Heinz Schmitz

Andreas Oehler schrieb:

ft nicht

n
n

Nein, die Intention des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der=20 Fernabsatzvorschriften war lediglich die Gleichstellung der Kunden in d= er=20 Beziehung, da=DF der Kunde des Versandh=E4ndlers dieselben M=F6glichkei= ten=20 bekommen sollte, die Ware (z.B. visuell, taktil) zu pr=FCfen wie der Ku= nde sie=20 im Ladengesch=E4ft hat. Eine Inbetriebnahme, ein mehrt=E4giger Testbetr= ieb etc=20 und anschlie=DFende R=FCckgabe ist damit nicht gemeint

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Lasst uns doch erst einmal klären, worüber sich manche hierzunewsgroup denn jetzt aufregen:

- Dass man Bestellungen "unangetastet" zurücksenden kann, wenn man es sich anders überlegt hat

- oder dass man Ware, bei der man nach einem mehrtägigen Test festgestellt hat, dass sie den eigenen Qualitätsansprüchen nicht genügt zurücksenden kann.

Was ist denn wohl dem Händler lieber?

Außerdem könnten die Versandhändler ja ihre Lobbyisten vorschicken um was an dem Gesetz ändern zu lassen, hat bei den Hotelbesitzern ja auch geklappt. :-)

Gruß Henning

Reply to
Henning Paul

Heinz Schmitz schrieb:

Keine Sorge, für dich wird nix teurer, ich konnte den Auftrag noch vor der Auslieferung stoppen.

Aber vielleicht schaust du dir mal an, wie der BGH das Rückgaberecht auslegt:

formatting link

Gruß Willi

Reply to
Willi Marquart

Rupert Haselbeck schrieb:

Das sieht der BGH aber ganz anders:

formatting link

Gruß Willi

Reply to
Willi Marquart

Axel Berger schrieb:

Hallo,

wenn die Fähigkeit weiter verbreitet wäre das eigene Verhalten auch mal aus der Perspektive des anderen betrachten zu können hätte die Jurispudenz wohl erheblich weniger zu tun. Da gibt es doch den Spruch: Was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinen anderen zu!

Bye

Reply to
Uwe Hercksen

Willi Marquart schrieb:

der

eiten

Kunde

stbetrieb

l- Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html

Ich erlaubte mir ja auch davon zu schreiben, was der Gesetzgeber wollte= :->

Da=DF der EuGH die deutsche Gesetzgebung inzwischen stark zulasten der=20=

ehrlichen Kunden zurechtgestutzt hat und da=DF sich die Gerichte dieser= =20 Rechtsprechung nat=FCrlich anschlie=DFen, ist aber kein Fehler, den man= dem=20 deutschen Gesetzgeber anlasten kann. Gerade auch solch offensichtlicher Mi=DFbrauch, wie er der von dir ziti= erten=20 Entscheidung zugrunde liegt, wirkt sich letztlich massiv auf die Preise= =20 mancher Warengruppen aus, was noch nichtmal der EuGH verkennt, da er=20=

immerhin in seiner Entscheidung darauf hinweist, da=DF der H=E4ndler, s= eine=20 Kosten den anderen Kunden aufhalsen k=F6nne. Die Inhaber der Ladengesch= =E4fte=20 wird das nat=FCrlich auch freuen, k=F6nnen sie ihre Gewinne doch auch s= teigern,=20 wenn die Versender gezwungen sind, den Mi=DFbrauch in ihren Preisen zu=20=

ber=FCcksichtigen

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Am 04.11.2010 12:08, schrieb Axel Berger:

Du gibst also ganz offen zu, daß Du die Infrastruktur, die allein den Zweck haben sollte, Versandkunden zu bedienen, zu Lasten der Allgemeinheit dazu ausnutzt, Dir einen Vorteil zu verschaffen, den Ladenkunden nicht haben und noch nie hatten.

Wie asozial!

Bigotterie ist aber wieder ganz groß im Kommen, was Axel?

Gruß, Johannes

--
>> Wo hattest Du das Beben nochmal GENAU vorhergesagt?
> Zumindest nicht öffentlich!
Ah, der neueste und bis heute genialste Streich unsere großen
Kosmologen: Die Geheim-Vorhersage.
 - Karl Kaos über Rüdiger Thomas in dsa
Reply to
Johannes Bauer

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