Verpolungsschutz?

Apr 02, 2020 Last reply: 6 years ago 239 Replies

Ja, da kann dir jeder jederzeit das ganze Haus von aussen abschalten. Kommt gut wenn du im Urlaub bist und im Keller eine volle Gefriertruhe steht.

Und Sicherungskästen mit freien Plätzen zum Nachrüsten

Oft ist da noch Platz. Die Kombi aus Sicherung und FI ist nur doppelt so breit wie eine Sicherung alleine. Da geht schon was.

Gerrit

Gerrit Heitsch schrieb:

Ich habe in meinem Haus tatsächlich noch zwei weitere RCD zu den zwei vom Elektriker geplanten vorgesehen. Es erschien mir nicht ungünstig, Heizung und Gefriertruhe nicht nur getrennte Stromkreise zu gönnen, sondern selbigen auch jeweils eigene RCD. Da wäre sogar noch reichlich Platz für weitere LS nebst RCD etc. Ich wollte Erweiterungsmöglichkeiten behalten. So einfach ist das in Mehrfamilienhäusern zumeist aber wirklich nicht, weil dort ja zumeist nur recht kleine Unterverteilungen eingebaut sind. Und die sind nicht immer leicht erweiterbar.

Ja, damit liesse sich wohl noch gelegentlich was machen

MfG Rupert

Am 03.04.2020 um 20:30 schrieb Gerrit Heitsch:

Die gibts auch in 1TE.

Am 03.04.2020 um 21:19 schrieb Sebastian Wolf:

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"Bemessungs-Differenzstrom: 0"

Das ist höchst erstaunlich...

Mit Amazon ist alles besser!

Wie ich schrieb: 200..500 mA.

Ich sah bisher immer nur einen FI im Sicherungskasten. Einen ganz neuen Neubau sah ich bisher nicht hinsichtlich seiner Sicherungskästen.

Außensteckdosen sind entsprechend wasserdicht. Falls nicht, handelt es sich um Schlamperei.

Ich habe während meiner Lehre (ab 1968) und danach im Außenbereich nur wasserdichte Installationen vorgenommen.

Doch, wenn es keinen Bestandsschutz gibt. In wieviel Prozent aller Fälle wäre es denn per Bestandsschutz erlaubt, einen Teil der Ausgänge vor dem FI anzuschließen?

Selbstverständlich gelten per Default aktuelle Vorschriften, wenn es nicht extra angegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Schellong var@schellong.biz www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm

Am 03.04.2020 um 12:44 schrieb Guido Grohmann:

Mit Ente?

Butzo

genau so ist es - wenn die Installation damals den Vorschriften genügte, dann darf sie auf dem damaligen Stand bleiben.

Aber sobald an der Installation etwas verändert wird muss alles auf den heutigen Stand gebracht werden.

Schönen Gruß Martin

Am 03.04.2020 um 17:03 schrieb Gerrit Heitsch:

Durch die Einbauküche für 27.000€ sind für die Elektrik des Hauses halt nur noch 2.000€. (oder Erker, Kamin, Carport, bodentiefe Fenster, Video Türsprechanlage, elektronische Türschlösser etc.)

Butzo

Helmut Schellong schrieb:

Ja, sagte ich das nicht schon?

Sind genutzte Außensteckdosen auch wasserdicht? Sind sie sabotagesicher? Sicher z.B. auch gegen eine Verbindung von N und PE?

Was du angeblich gelernt haben willst, spielt hier keine Rolle

Richtig. Deshalb schrieb dein Vorredner das, was er schrieb :->

In 100% der Fälle, in welchen der Bestandsschutz greift. Im wesentlichen also überall dort, wo keine wesentlichen Änderungen an der Installation vorgenommen werden und die Installation den Vorschriften entspricht, welche zur Zeit ihrer Erstellung galten. Der Austausch einer defekten Steckdose gegen eine neue ist überigens keine wesentliche Änderung

Das stimmt immerhin.

MfG Rupert

03 A

Das ist halt ein blöder Zeilentrenner, oder auch ein noch blöderer Automatismus, welcher in einer bulleted list die näxte Eintragung macht, wenn immer man einen Punkt drückt.

Die dümmste Erfindung der Menschheit: Künstliche Intelligenz.

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ja bekannt sein.

Altbau geht bis 1949. Und in (Ur)Altbauten waren FI vorgeschrieben oder wurden freiwillig eingebaut?

Weil ich nicht denke, daß in einem TT-Netz dauerhaft und standard-mäßig Fehlerströme von 300 mA oder darüber fließen.

Die ganze Wohnung muß m.W. hinter irgendeinem FI hängen.

Ich habe ja vorstehend selbst davon berichtet.

Zumindest nach aktuellen Vorschriften ist das meines Wissens so. Die Vorstellung, daß ein Teil der Sicherungen vor dem FI angeschlossen sein dürfen, fällt mir echt schwer. Dann könnten ja alle Sicherungen - bis auf eine? - vor dem FI angeschlossen werden. Es ist mir nicht bekannt, welche Betriebsmittel in einer Wohnung nicht über einen FI laufen müssen.

THX

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

Bei einem 22kW-Durchlauferhitzer für Warmwasser oder einem Boiler, auch für Warmwasser, könnte ich mir einen Betrieb ohne FI vorstellen. Ebenso beim Elektroherd. Schon alleine deshalb weil diese Geräte u.U. mehr als

30mA Leckstrom haben.

Gerrit

300 mA sehe ich gelegentlich bei grösseren (industriellen) Elektrowärmegeräten, bei denen vorübergehend höhere Ableitströme anfallen können. Gar kein FI schien mir normal bei Durchlauferhitzern zu sein, ist das heute anders geworden? Jedenfalls mögen unsere Elektriker steckbare Geräte, die 300 mA FI wollen, gar nicht. Sie wollen schnellstmöglich die FI wieder auf 30 mA oder noch weniger zurückbauen. Selbst Steckanschlüsse 32 A oder noch grösser lieber nur mit FI, falls nicht, verpassen die gerne die Cekon-grau, in die dann die roten Stecker nicht reinpassen.

Klaus Butzmann schrieb:

Ja, das sind wohl die üblichen Auslöser für das reduzieren aufs absolute Minimum. Man merkt es ja erst später, was da jetzt fehlt - hoffentlich.

MfG Rupert

Sebastian Wolf schrieb:

Ah, jetzt wird mir einiges klar. Ich hatte mich immer über Nullenergiehäuser gewundert, das wären Häuser, die irgendwie netto keine Energie bräuchten. Das fand ich nicht nachvoll- ziebar, ein Haus braucht ja keine Energie, anders gesagt, kein Haus braucht Energie. Allenfalls die Bewohner, die unbedingt heizen wollen (oder streamen oder was auch immer, warmduschen oder so). Diese Hürde wurde nun offenbar genommen, das moderne Haus braucht doch selber Energie um sich zu bewohnen.

Klaus Butzmann schrieb:

Bin weder dr. Klöber noch Herr Müller-Lüdenscheidt.

:)

Guido

THX aber für mich zu spät und erst mal Corona aussitzen :)

Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig) Wolfgang

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