Verpolungsschutz?

Apr 02, 2020 Last reply: 6 years ago 239 Replies

Ich habe es für wahrscheinlich gehalten, daß ich Dir nichts beweisen muß. Aber es wird immer wieder an meinen Berufsausbildungen gezweifelt, bis hin zu Aussagen, ich hätte (m)eine Ausbildung(en) erlogen.

Wenn so etwas n-mal auftauchte, denke ich auch daran, mal echte Nachweise mit Beweiskraft zu bringen, um diese fortdauernden Anwürfe in sich zusammenfallen zu lassen.

Diese Anwürfe sind stets platte Behauptungen; manchmal sogar ohne Begründung! Trotzdem ziehen sie oft 'Motten' an, die dann hämische und spöttische Bemerkungen hinzufügen, die allerdings stets ohne Grundlage erfolgen und haltlos sind.

Deine sonstigen Aussagen haben eine beeindruckende Absolutheit.

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-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! ----- Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Durch ca 100 % Deines Auftretens in diesem Thread alleine.

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Das hier relevante Zeugnis ist von 1972. Es ist keine Schande, seitdem nichts dazugelent zu haben. Es ist peinlich, sich fünfzig Jahre später auf dieses Zeugnis zu berufen und zu behaupten, man wüsste wie die Dinge gemacht werde.

Von 1968, ja?

Warum sind diese Nachweise offenbar das Papier nicht wert? Bisher ist dies eine platte Behauptung.

Diese Nachweise wurden bisher von diversen Behörden und etlichen Firmen als solche anerkannt.

Du hast weder die Expertise noch die Befugnis, diese Nachweise als solche abzuerkennen.

Selbstverständlich hab ich dieses Recht.

Die Bundeswehr hatte damals damit geworben, daß es dort auch für SAZ4 zivilberuflich anerkannte Ausbildungen gab. Das waren immerhin 120+160+160=440 Stunden. Die Fachlehrgänge IV{a,b,c,d,e} hatte ich nicht.

Ein Notenjäger war ich nie. Es gab nicht wenige Lehrer, die mit einem 'sehr gut' sehr knauserig waren. Dafür mußte man schon Leistungen 'mit höchster Auszeichnung' erbringen. Es kommt auch darauf an, durch welche Schemata eine Note gebildet wird. Im Zivilen mußte man 92% für ein 'sehr gut' erbringen. Bei der Bundeswehr waren 98% dafür notwendig.

Deine Bezüge sind einfach oft falsch. Das wird immer wieder zu falschem Verstehen führen.

Ich hatte gar keine Absolutheit in meinen Aussagen, sondern eher das Gegenteil! Ich erzählte ausdrücklich von denjenigen Betriebsmitteln, die ich konkret in der Praxis sah. Ich nannte auch mehrfach das Alter der betreffenden Häuser. Da ist keine Absolutheit enthalten - kann gar nicht.

Was stört denn da? Selbstbewußtes Auftreten oder so?

Es hat sich mittlerweile an mehreren Stellen gezeigt, daß meine Aussagen offenbar passend und praxisgerecht sind.

In ländlichen abgelegenen Gebieten war das in der Schweiz nicht unüblich. Ein kleines Nebengebäude eines Ferienhauses eines Bekannten im Tessin hatte eine Aussenlampe plus eine im Innenraum. Kein Zähler, es wurde nur eine pauschale Gebühr erhoben. Und keine Steckdose...

Megalomanie.

In deinen Wahnvorstellungen.

Am 05.04.2020 um 18:45 schrieb Rolf Bombach:

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...weshalb man dann einen solchen Adapter mitbrachte

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Schönen Gruß Martin

Am 05.04.20 um 18:07 schrieb Helmut Schellong:

Ich habe alle Kurse privat besucht, Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Kurszeugnisse füllen bei mir einen dicken Ordner.

Die ersten Grundkenntnisse in Elektronik brachte ich mir schon selbst während der Pflichtschulzeit bei - damals noch mit Röhren und den ersten Transistoren. Damit kam mein Physiklehrer manchmal nicht klar, wie kann ein Schüler mehr wissen .... LOL

Ich bekam etliche Röhrenradios geschenkt, die angeblich unreparierbar waren. Meist war nur der Siebwiderstand des Netzteils kaputt.

Du spinnst total. Warum? Niemand muß seine Ausbildung wiederholen. Die ist bis zum Lebensende gültig. Man arbeitet ja nach der Ausbildung in seinem Beruf. Und dadurch bleibt man aktuell in seinen Kenntnissen. Außerdem: Die allermeisten Fertigkeiten verlernt man nie. Auch nicht, falls man Jahrzehnte lang den Beruf nicht ausübte!

Lerne lesen, bevor Du solche hämischen Bemerkungen machst.

Was hat sich denn seit 1972 bei der Elektroinstallation verändert? Ich habe das verfolgt. Die Vorschriften haben sich oft verändert. Jedoch die Betriebsmittel, die diese Vorschriften betreffen, haben sich prinzipiell nicht verändert! Eine Schuko-Steckdose ist heute genau so einbaubar und nutzbar wie 1965. Nur deren Herstellung ist konstruktiv optimaler geworden. Alle Anschlußtechniken und Leitungen sind gleich geblieben. Federklemmen sind neu hinzugekommen. Schmelzsicherungen sind weniger häufig als früher. Etc.

Hast Du nicht. Willst Du das von einem Gericht feststellen lassen? Du kannst hier nicht Behörden übertrumpfen.

Für Dich rein privat kannst Du Nachweise aberkennen. Jedoch nicht über Deinen privaten Bereich hinaus. Das heißt, Dein Aberkennen ist null und nichtig und kann ignoriert werden.

Du scheinst allmählich in einen Wahn zu verfallen.

Das interessiert kein Gericht.

Jederzeit und problemlos.

Nur in deinen Wahnvorstellungen.

Nur in deinen Wahnvorstellungen.

Meine Entwicklung zu Beginn war sehr ähnlich. Ich hatte 1970 privat mit Elektronik begonnen. Aus Elektor baute ich den 'MeeresWassersportGeräuschgenerator'. Von Radio RIM hatte ich einen Verstärker mit zwei EL34 gebaut. Ich habe heute noch viele alte Röhren in zwei Lebkuchen-Blechkisten. Zwei EL156 verkaufte ich per Ebay nach Italien. Ich hatte viele Fernseher repariert. Auch ein Röhrenradio Nordmende Fidelio. Zur Konfirmation bekam ich ein Grundig-Radio, mit Germanium-Transistoren. Auch das habe ich heute noch.

Beim Studium sagte man mir im Praktikum, daß ich meinen Kommilitonen weit voraus sei. Ich hatte damals ein EEPROM mitgebracht, für das ich eine Programmierschaltung mit exponentieller Kurve, wohl auf >20V, entwickelt hatte. Mein Studium hatte daher die Fachrichtung 'Informationsverarbeitung', also nicht Starkstrom-Elektro.

Von mir nicht. Man kann diese Ausbildungen haben und trotzdem im Jahr

2020 kein hinreichend aktuelles Wissen mehr.

Grüße Marc

Das bestreite ich im Regelfall entschieden. Eine Berufsausbildung vergißt und verlernt man nicht. Wenn man durchgehend im Beruf ist, sowieso nicht.

Ich habe das in einem Posting zuvor geschildert.

Ich habe 1968-1972 u.a. Elektroinstallation gelernt. Seit diesem Zeitpunkt habe ich immer wieder Elektroinstallationen vorgenommen. Meist privat, aber auch am Arbeitsplatz.

Ich habe z.B. in der Küche meiner Schwester, in einem Altbau, Ende der 1990er einen FI 10mA eingebaut und mit einem Lämpchen 220V 4W getestet.

1972 gab es solche FI nicht zu kaufen. Ich war aber informiert - aus eigenem Interesse.

Ich war nie im Handwerk beschäftigt - immer Industrie. Deshalb kenne ich auch Normen kaum, die mit Elektroinstallation im Handwerk für Dritte zu tun haben. Das werde ich auch nicht ändern.

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