Axel snipped-for-privacy@b.maus.de (Axel Berger) schrieb:
Etwa 1500 Euro im Jahr.
Kraftwerk
Energiediscounter nicht in erster Linie Energielieferanten sind, sondern in erster Linie aggressive Rechtsanwaltskanzleien, und stellt sich darauf ein
Rechenexempel.
null
berechnet.
gleicht
plausibel machen.
30%,???
berechneten etwa 300 Euro zu bezahlen, sofern eine korrekte Rechnung vorgelegt wird.
Siehe oben: Strategischer Fehler.
Das ist so bei kleinen Streitwerten.
Was auch immer "Deine 30%" sind
Was auch immer "70%" des Vorjahrespreises sind.
Parteien.
und
IMHO verbogen.
Tja, angesichts kleiner Streitwerte (und entsprechend kleiner
begrenzt. Damit sollte man als Privatmann kalkulieren.
Gegenteil,
mehrere
Eben, eben.
Mit allem Vorbehalt: Offensichtlich hast Du nicht den geeigneten Anwalt
solchen Firmen, die bei Licht besehen keine Stromversorger sind, sondern Rechtsanwaltskanzleien mit angeschlossener Stromversorgungsabteilung, im Grunde nichts entgegenzusetzen.
Uninteressant. Die Stadtwerke haben sich zwar bescheuert benommen, das
Du hast letztlich die Stromrechnung nicht komplett bezahlt, sondern das
hinreichend
Du
korrekte Rechnung zu erhalten.
Diese Sichtweise kann ich nachvollziehen, Du machst Dich damit aber angreifbar.
begibt
Privatmann
Einklagen von Stromrechnungen ist.
Jahren (wenn ich Dich richtig interpretiere) meine eigene Rechnung aufgemacht, etwa so:
"Ich widerspreche nochmals den Rechnungen x vom letzten Jahr und y von diesem Jahr. Wie nun schon mehrfach mitgeteilt, ist bei der Rechnung x
1000 kWh resultiert.Jahr x y kWh (das sind 1000 kWh mehr, als Sie berechnet haben). Das ist ein Betrag von z Euro.
gleicher Post an Sie abgeht."
um 50 Euro, die durch Tarifverschiebungen entstehen, klagt keiner) und
Anbieter korrigiert eine fehlerhafte Rechnung auch. Von solchen Firmen
nicht so zentral wichtig sein.
Richter Dir halt nicht abgekauft.
Am Ende gab es dann zwei Verlierer, Du hast draufgezahlt (finanziell und emotional), und der Stromversorger hat auch draufgezahlt, denn die
Rechtsanwaltskosten aufgebrummt hat).