"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...
Hat das Verfassungsgericht auch diejenigen gerügt, die ihr monatliches Einkommen stets in Urlaube, Alkohol und Nutten und weitere Vorurteile gesteckt haben, und jetzt gegenüber demjenigen der stets schön zur Abwehr einer eventuellen Bedürftigkeit durch Arbeitslosigkeit gespart hat, vom Staat als erste unterstützt werden, weil sie mittellos sind, während der andere sein Gespartes erst aufbrauchen muß bevor er was bekommt ?
Logisch
Wenn der DURCHSCHNITT unter dem Hartz4-Anspruch liegt, ist doch klar, daß vor allem diejenigen weniger Wohnraum haben, die ihn selber erarbeiten und bezahlen müssen, und dann auch noch so blöd/sozial/bescheiden sind ihn mit mehreren zu teilen. Ich finde das durchaus bedenktlich, wenn der Hartz4 Anspruch über dem liegt, was sich ein Durchschnittsbürger leistet.
Womit ich kein Problem habe. Natürlich soll der nicht sein Haus verkaufen müssen, wenn er damit nicht mehr kostet, als jemand der mit seiner Miete die Wohnungsbaugesellschaften unterstützt.
Ich bin allerdings durchaus dagegen, wenn der Staat das Haus eines mittellosen Anspruchempfängers letztlich dafür rettet, damit seine Erben mal das Haus schuldenfrei übereignet bekommen können. Man kann bei grossen Häusern auch einen Hypothekenkredit fordern.