Ingenieurmangel - mal nicht aus der Sicht des VDI

"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Hat das Verfassungsgericht auch diejenigen gerügt, die ihr monatliches Einkommen stets in Urlaube, Alkohol und Nutten und weitere Vorurteile gesteckt haben, und jetzt gegenüber demjenigen der stets schön zur Abwehr einer eventuellen Bedürftigkeit durch Arbeitslosigkeit gespart hat, vom Staat als erste unterstützt werden, weil sie mittellos sind, während der andere sein Gespartes erst aufbrauchen muß bevor er was bekommt ?

Logisch

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Wenn der DURCHSCHNITT unter dem Hartz4-Anspruch liegt, ist doch klar, daß vor allem diejenigen weniger Wohnraum haben, die ihn selber erarbeiten und bezahlen müssen, und dann auch noch so blöd/sozial/bescheiden sind ihn mit mehreren zu teilen. Ich finde das durchaus bedenktlich, wenn der Hartz4 Anspruch über dem liegt, was sich ein Durchschnittsbürger leistet.

Womit ich kein Problem habe. Natürlich soll der nicht sein Haus verkaufen müssen, wenn er damit nicht mehr kostet, als jemand der mit seiner Miete die Wohnungsbaugesellschaften unterstützt.

Ich bin allerdings durchaus dagegen, wenn der Staat das Haus eines mittellosen Anspruchempfängers letztlich dafür rettet, damit seine Erben mal das Haus schuldenfrei übereignet bekommen können. Man kann bei grossen Häusern auch einen Hypothekenkredit fordern.

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MaWin
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Am Sun, 18 Mar 2012 19:18:56 +0100 schrieb Kai Ebersbach:

Du kannst auch in D ohne Meisterbrief Handwerksleistungen erbringen wenn das im Volumen unter 10% deines Gesamtumsatzes bleibt.

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Mit ein wenig Kreativität geht also einiges.

Lutz

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Lutz Schulze

Joerg wrote on Sun, 12-03-18 22:07:

Tolles Gesetz. Bis das greifen kann sind neun Jahre um.

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Axel Berger

Moin,

Am 19.03.2012 07:18, schrieb Lutz Schulze:

Eine 10% Regelung konnte ich nicht finden, dafür das hier

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Eine Aufstellung der erlaubten Tätigkeiten eines Hausmeisterservices...

Ja, der Dichtungswechsel war sicher etwas überzogen, das ist offenbar dem Hausmeisterservice erlaubt, ebenso wie Glühlampenwechsel. Weshalb ein Hausmeisterservice zwar Rauhfaser tapezieren und mit Binderfarbe streichen darf, aber Omas Blümchentapete offenbar zumindest zulassungspflichtig dem Maler vorbehalten ist, ist aber schon komisch. Wer bestimmt denn, was unerheblicher Nebenerwerb ist?

Kreativ werden auch die Ordnungsämter und Handwerkskammern (siehe Deine eigenen Links). Ich finde, dass ein Existenzgründer andere Sorgen haben sollte, als drohende Verfahren wegen Verstoßes gegen die Handwerksordnung abzuwenden, nur weil ein Ordnungsamt und/oder eine Handwerkskammer die schwammigen Bestimmungen mal so und mal so auslegt... nicht gerade ein Klima in dem erfolgreiche Existenzgründungen gedeihen. Welche Blüten das trieb konnte man ja in den von Dir gelieferten Links nachsehen (youtube Videos), die Fälle sind allerding schon älter und es mag sein, dass sich das ein wenig gelockert hat.

Gruß Kai

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Kai Ebersbach

So, ein letztes Mal, da es langsam mehr als OT wird, ein Nachtrag zu Kreativität der Handwerkskammer mit einem Erlebnisbericht eines Malers/Lackierers, der genau das vorhatte, nämlich der Arbeitslosigkeit zu entfliehen und sein Geld mit seiner Hände Arbeit ehrlich zu verdienen...

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Kai Ebersbach

Am Mon, 19 Mar 2012 17:00:23 +0100 schrieb Kai Ebersbach:

'Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb'

Das ist heute im §3 Absatz 2 der HWO geregelt:

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Zwei Beispiele von der IHK Köln:

'So ist es auch einem Tankstellenbesitzer gestattet, Reparaturen an Kfz im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze auszuüben.

Repariert ein Fahrradhändler nebenher Fahrräder, so ist dies zulässig, solange er innerhalb der 1664 Stunden/Jahr bleibt.'

Die 10% vom Gesamtumsatz wurden IMHO vor der Gesetzesänderung als Richtwert angesetzt, sind also nicht mehr der aktuelle Stand.

Lutz

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Lutz Schulze

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