Grundausstattung in der ElektronikFAQ

Am Sun, 09 May 2010 06:37:15 -0700 schrieb Joerg:

Aus denen ALG als Versicherungsleistung zum größten Teil aber auch nicht bezahlt wird ...

Lutz

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Lutz Schulze
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Du sagst es, zum "groessten Teil". Nur stimmt selbst das in vielen Gegenden nicht mehr. Hier wurde im Zuge der lang anhaltenden Flaute das ALG inzwischen x-mal verlaengert. Ich kenne Leute die nun fast zwei Jahre ALG beziehen und dafuer reicht der normale Topf schon lange nicht mehr. Was glaubst Du wer das jetzt alles bezahlt?

Gerecht finde ich das jedenfalls nicht.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Am Sun, 09 May 2010 06:55:57 -0700 schrieb Joerg:

Würde ich in dem Fall auch nicht, aber schreibst du nicht immer bei euch brummt es nur so?

Lutz

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Lutz Schulze

Im Bereich Engineering ja, auch was die High-Tech Fertigung angeht weil es in dem Gebiet oft keine auslaendische Konkurrenz gibt. In anderen Bereichen wie Bau, Automobil, Produktion und so weiter brummt leider nix. Dazu haben einige linksregierte Bundesstaaten noch das Problem dass denen die Unternehmen abhauen, tun aber fast nix dran. Dort kann die Flaute dann bald strukturell werden :-(

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Und so sprach Joerg:

ALG ist eine Versicherungsleistung. Es ist dir als Selbständiger imho freigestellt, die Beiträge zu bezahlen, dann bekommst du auch ALG (natürlich zu den gleichen Regeln wie die zwangsversichterten Nichtselbstständigen)

Roland

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Roland Ertelt

Am Sun, 09 May 2010 18:34:51 +0200 schrieb Roland Ertelt:

Nicht in D, zumindest nicht wenn man schon selbständig ist.

Als das Gesetz eingeführt wurde ging das ganz kurz, wurde dann aber sofort wieder unterbunden.

Lutz

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Lutz Schulze

Und so sprach Lutz Schulze:

Jein. Ich habs mal gegoogelt.

Die Regelung wurde 2006 eingeführt, und wer damals schon Selbstständig war, bekam eine Frist, bis wann er sich entscheiden musste. Danach musste man sich gleich zu Anfang (1 Monat) der Selbstständigkeit entscheiden. Soweit finde ich das fair, damit die Pleitegeier nicht 5 min vor der Angst noch aufspringen... Das einzig dumme an der Sache: Bis jetzt ist das Gesetz bis 31.12.2010 befristet...

Roland

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Roland Ertelt

Kai-Martin Knaak schrieb:

Des passt scho. BPW40 und BPW42 sind Phototransistoren, die '42 ist einfach die 3mm Variante der 5mm '40er, ähnlich den LED-Gehäusen.

BPW16 etc. sind kleiner, mit so nem 1.9mm Gnubbel dran. BPW39 und ähnliche sind im TO92 Transi-Gehäuse, wohl für Gabellichtschranken und solches Zeuch.

Photodioden sind:

BPW34 Meerschweinchendiode, grossflächig 3.3mm, wird bei uns Klinikpackungsweise ver(sch)wendet. Weitgehend Lehrlingsfest, ausser beim Löten. Recht schnell, PIN, aber nicht wirklich nanosekundentauglich. Schlechte Pulslinearität bei kurzen Pulsen. BPW104 Dito, aber mit IR-Filter BPW43 LED-Gehäuse 5mm, wegen schlecht abschätzbarer Richtwirkung nehmen wir die allerdings nicht. Idiotische Bezeichnung, da im Nu mit '34 verwechselt. BPW41 Dito mit Filter. PBW20 Blechgehäuse mit Fenster, d.h. teure Radiometrie-PN-Diode. BPW21 Dito, mit Photometriefilter.

Solls wirklich etwas schneller, stabiler, UV-tauglicher sein, läuft es schnell mal auf Hamamatsu-irgendwas hinaus (ich hab immer einige der S5971 ff. Serie an Lager), mit 1 bis 2 Nullen hinten am Preis angehängt.

Die allgegenwärtige Gefahr ist allerdings, dass viele für das Forschungslabor interessante Teile abgekündigt sind. Etwa meine Lieblingsdiode S3279, welche für ns-Laser in der Geschwindigkeit gerade so ausreicht, gute Empfindlichkeit auch bei 225 nm hat und auch bei kurzen, starken Pulsen noch linear ist.

Heute wird fast nur noch für viel/billig/mittelmässig entwickelt.

Mittelschnell/mittelteuer findet man manchmal in Conrad-Restposten.

--
mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Rolf Bombach schrieb:

Was zum ...? Meinst du damit so eine Art Laborratten-Diode?

Guido

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Guido Grohmann

Am Sun, 09 May 2010 19:31:55 +0200 schrieb Roland Ertelt:

Fand ich auch und überlegte damals wie ich mich bis Jahresende (so war das wohl damals befristet) entscheide. Nur wurde dann die Frist von heute auf morgen abrupt verkürzt, seriöse Politik ist etwas anderes.

Lutz

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Lutz Schulze

Am 09.05.2010 18:34, schrieb Roland Ertelt:

Wenn man Pech hat ist der Unterschied marginal: a) 30 Jahre arbeiten, 1 Jahr ALG, drei Jahre Vermögen aufbrauchen, dann Hartz-IV + (ggf. Rente + Riester < Hartz-IV) b) 30 Jahre arbeiten, 0 Jahre ALG, sechs Jahre Vermögen aufbrauchen, dann Hartz-IV

Butzo

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Klaus Butzmann

Am Sun, 09 May 2010 20:32:26 +0200 schrieb Klaus Butzmann:

Oder noch gar nicht gearbeitet, keinen Bock auf Ausbildung, Hartz-IV + Schwarzarbeit. Das kommt raus wenn manche Vorstellungen von 'Gerechtigkeit' in die Realität umgesetzt werden.

Seitdem ich erlebte wie eine Dame vor Arbeitsamt Abiturienten ermunterte sich die Sommermonate zwischen Abi und Studium arbeitslos zu melden und noch Tips gab wie zweckmässigerweise mit angesparten Geldgeschenken usw. zu verfahren ist damit Leistungen fliessen weiss ich dass das so nichts wird mit dem Sozialstaat.

Lutz

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Lutz Schulze

Jein. Vorhin erwähntest du Photodioden. Kleine Signale heisst dort oft Ströme unter 1 nA. Da sind die 30pA_typ zuviel. Und diese Angaben sind meist zweckoptimistisch, beim ähnlich spezifizierten LF356 hab ich 50pA und mehr gemessen. Das übliche Typ versus Max Spielchen eben. Und dann gilt das noch für 25 C Lufttemperatur (in manchen Datenblättern ähnlicher Produkte auch a...kalt 25C Chiptemperatur). FET Typen ver- braten oft reichlich Speisestrom, BTW. Alles zusammen kommt das dann auf 100pA bis 1nA Bias. Da hilft dann eventuell Umsteigen auf CMOS (LMCnnn) oder alt/teuer/bewährtes Zeug wie OPA111 oder gar OPA128.

(Elektrometerröhren wären noch besser *duck*)

--
mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Am 09.05.2010 20:39, schrieb Lutz Schulze:

Ebenso falsch, Vorschlag:

"Fahrerlaubnis? Dann bräuchte ich noch die Bescheinigung eines erfolgreichen Schulabschlusses oder einer bestandenen Lehrzeit"

Drolliges Arbeitsamt, grrrrrrrr.

Butzo

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Klaus Butzmann

Aktuell ist die Verlängerung über den 31.12.2010 in der Planung mit einem viermal höheren Betrag. Heute zahlt man um 17,89, bzw. 15,19? im Monat.

Für einen Anspruch muss man erstmal 12 Monate eingezahlt haben, die Frist von 1 Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gibt es immer noch. Eine Ausnahme besteht aber, wenn die Selbständigkeit bisher nebenberuflich ausgeführt wurde und mindestens 12 Monate vor dem Über- gang in die Vollselbständigkeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand.

73 de Tom
--
DL7BJ * DL-QRP-AG #1186 * AGCW-DL #2737 * DARC OV I19 * http://www.dl7bj.de
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Thomas 'tom' Malkus

Am 09.05.2010 21:32, schrieb Rolf Bombach:

Die mit "sauguter" Langzeitstabilität. ;-))

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mfg hdw
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horst-d.winzler

Problem ist dass es an die Steuertoepfe geht wenn Ebbe in der Kasse ist. Inwieweit das bei Euch heute zutrifft kann ich nicht sagen, habe es aber oft gelesen:

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Zitat " Der Begriff "Arbeitslosengeld II" suggeriert, dass es sich auch bei ALG II um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt, auf die ein jeder Anspruch hat, der in guten Zeiten vorgesorgt und Beiträge bezahlt hat. Doch weit gefehlt: ALG II kommt nicht aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern ..."

Das heisst die Selbststaendigen wuerden de fakto eine Versicherung mitzahlen, auf die sie keinen Anspruch haben, aber andere schon. So aehnlich wie ich hier eine ziemlich heftige Zusatzpraemie fuer "uninsured motorist" zahle falls mir einer reinknallt der keine Autoversicherung hat (obwohl die auch hier Pflicht ist). Nur dass ich dort selbst entscheiden kann ob ich die Zusatzversicherung haben will oder nicht.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Oder man haengt einen FET davor mit weniger Leckstrom.

Oh ja :-)

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

"Joerg" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Blödsinn.

Auch als du noch hier warst, war es keineswegs anders.

Aber du hast offensichtlich eine Erinnerungs-Hemmung. Vermutlich durch auerberieselung neoliberale Gierhälse verkorkst.

Arbeitslosengeld (ALG1) ist die Leistung der Arbeitslosenversicherung, in die du als Arbeiter/Angestellter einzahlst, als Selbständiger meist nicht, und die du natürlich auch nur dann bekommst, wenn du eingezahlt hast.

Sozialhilfe aka ALG2 oder Hartz4 ist die Leistung, die der Staat denjenigen gibt, die kein Geld mehr haben, um selbst überleben zu können. Die wird aus den Steuern der Anderen finanziert, und selbstverständlich bekommen die auch früher Selbständige, die insolvent sind und ihre Rücklagen so verbraucht haben, daß nichts mehr übrig ist, nicht mal genug um die horrenden Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung noch zahlen zu können.

Obwohl solche Leute nie in die deutschen Sozialsysteme eingezahlt haben, sondern sich arrogant aus allem rausgehalten haben, werden sie dennoch vom solidarischen (Fremdwort, ich weiss) Rest der Bevölkerung durchgefüttert.

Arrogante Egozentriker lassen den rest der Menschheit gerne verhungern, aber der Rest der Menschheit ist nicht so egozentrisch und so arrogant. Er vergibt sogar (bzw. nimmt es nicht so erbsenzählerisch).

--
Manfred Winterhoff
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MaWin

Und wie war das mit der Defizithaftung des Bundes wenn die Kasse alle ist?

Wie meinen? Als Selbststaendiger habe ich bei Euch genauso wie hier satt Steuern gezahlt. Und nie einen Penny beansprucht.

Klar, aber es muss gerecht zugehen.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

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