Gewaehrleistungsdauer für Zubehoer

Bingo.

Ziel ist, daß ein Händler nicht jeden Müll verkauft, sondern nur Ware, von dessen Qualität er überzeugt ist. Weil er sonst zuviel Ärger mit Reklamationen hat, die an _ihm_ hängenbleiben.

Gruß Henning

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Henning Paul
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DAs ist richtig. Und sollte IMHO noch wesentlich verlaengert werden. Das wuerde zwar die Produkte teurer machen aber man wuerde sie halt laenger benutzen und sie waeren wieder reparaturfreundlicher.

Olaf

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Olaf Kaluza
*Joerg* wrote on Tue, 07-11-13 00:17:

Es heißt, man darf Dir nichts kaputtes ohne Funktion andrehen, auch dann nicht, wenn "ohne Garantie" dransteht.

Und die Garantie ist ein Vertag zwischen Dir und dem Hersteller, wo immer der sitzt und wie immer Du ihn (nicht) erreichen kannst. Die Gewährleitung leistet der Händler und dem kannst Du Deine funktionlose Hülle wieder auf den Tresen legen.

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Axel Berger

Peter Kern schrieb:

Doch

Gruss Wolfgang

--
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Wolfgang Gerber

Wolfgang Gerber schrieb:

Nach meinen Laienhaften Informationen geht das Spielchen so:

Garantie: Jeder in der Vertriebskette sowie auch dritte können eine Garantieleistung auf das Produkt gewähren. Das sind Hersteller, Händler aller Art und (Garantie-)Dienstleister. Darum gibt es z.B. auch den extra Begriff der Herstellergarantie. Freiwillige Leistung.

Gewährleistung: Kommt IMMER zwischen _zwei_direkten_Handelpartnern_ innerhalb einer Vertriebskette zum Tragen. Pflichtleistung gemäß § 437 BGB.

Also Jein. ;-)

--
MfG Knut
// Subject: * [NewsGroup] * //
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Knut Schottstädt
*Peter Kern* wrote on Wed, 07-11-14 16:34:

-V bitte. Was ist sie sonst?

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Axel Berger

Also ich weiss ja nicht wie das bei Euch mit unlauterem Wettbewerb ist. Wenn hier in der Werbung steht "Mit diesen Socken koennen sie bis zum Mond fliegen" dann muss das auch funktionieren oder der Haendler muss den Kaufpreis zurueckerstatten. Very simple.

Ist hier aehnlich. Wenn Hersteller nicht mit akzeptablem Aufwand errichbar (z.B. weil im Ausland), muss Haendler das regeln. Dafuer braucht man doch nicht schon wieder ein neues Gesetz.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

e

Vieles wird zB unter Handelsmarken verscherbelt. Das k=F6nnte bedeuten, e= s existieren mehrere Hersteller. Tats=E4chlich ist Hersteller also f=FCr den Nutzer =FCberhauptnicht feststellbar. Zumal Handelsketten diese Information oft als Gesch=E4ftsgeheimnis betrachten.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Hatten wir Anfang des Jahres. Wanderschuhe nach einigen zig Meilen kaputt, Verkaeufer zierte sich, Hersteller unergruendbar, Markenname x-mal verkauft. Etwas Druck gemacht (CEO angeschrieben) und schon gab's den kompletten Kaufpreis in bar zurueck. Die wollen um keinen Preis irgwendwo einen Blog oder so sehen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf schon. Danach nicht mehr, wenn Du nicht nachweist, das [Du mit den Socken noch nie zum Monad warst weil] die schon beim Kauf kaputt waren.

Peter

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Peter Kern

Sage ich ja schon die ganze Zeit, die letzten 18 Monate bringen de fakto so gut wie nichts -> Papiertigergesetz.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

, es

Wie siehts denn bei euch mit Ersatz aus, wenn Kassenzettel verschwunden i= st.

Bei uns oft ohne Kassenzettel kein Ersatz. Selbst wenn der H=E4ndler zweifelsfrei feststeht.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Joerg schrieb:

Und ich sage dir ganze Zeit: Früher gab's nicht einmal die ersten 6 Monate. Was ist also besser: Früher oder heute?

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
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Christian Zietz

Joerg schrieb:

Und ich sage die ganze Zeit: Früher gab's nicht einmal die ersten 6 Monate. Was ist also besser: Früher oder heute?

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
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Christian Zietz

Kommt auf den Laden an. Die meisten sind sehr kulant und tauschen sogar bei Nicht-Gefallen ohne Kassenzettel. Selbst Home Depot, der Baumarkt, wo ich das meiste kaufe. Sie scannen den Barcode ein und dann hat sich's. Falls eine Feststellung des Kaufdatums noetig ist (selten), laesst sich das z.B. ueber die benutzte Kreditkarte oder den Namen darauf machen.

Manchmal raten die Verkaeufer einem sogar zu einem Ueberkaufen. Z.B. als unser Absperrventil fuer den Eisbereiter triefelte. Kannst Du schlecht abmachen und gemuetlich zum Baumarkt fahren, denn dann muss das ganze Wasser abgesperrt bleiben. Also sagte der Verkaeufer: "Es gibt Grob- und Feingewinde und die Quetschhuelse kriegen Sie da nie runter, muessen Sie also mit der vorhandenen Ueberwurfmutter leben. Kaufen Sie einfach beide Ersatzhaehne und bringen uns den nicht passenden gegen Erstattung zurueck."

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Fuer den muendigen Kunden gab es die auch schon frueher. Bei Gegenstaenden von Wert habe ich stets eine Garantie von 6 Monaten oder mehr erwartet. Gab's die nicht, gab's eben keinen Kauf.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg
*=?ISO-8859-15?Q?Knut_Schottst=E4dt?=* wrote on Wed, 07-11-14 18:12:

Richtig. Es wurde nicht klar gesagt, aber hier war bisher stets von der Händlergarantie die Rede. Und freiwillig ist sie nur bei der Erstellung des Angebotes. Ab Kauf ist sie Vertragsbestandteil.

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Axel Berger
*Horst-D.Winzler* wrote on Wed, 07-11-14 19:25:

Dann ist "Hersteller" und Anbieter der Garantie der Markeninhaber.

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Axel Berger

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