Gewaehrleistungsdauer für Zubehoer

Wie konnte sie das früher? Da musste sie es nämlich schon während der ersten sechs Monate. Jetzt liegt die Beweislast eben wenigstens während dieser Zeit beim Händler. Und während der folgenden 18 Monate ists eben wie gehabt.

Ja, man kann nur den Kopf schüttlen, über Jörg und seine Vorurteile halt. Die EU hat weniger Mitarbeiter als eine mittelgroße Stadt, und das für über 500 Millionen Menschen in der EU. Und für die Ausarbeitung und Umsetzung des Gewährleistungsrechts sind sicher keine *neuen* Posten entstanden.

Gruß Dieter

Reply to
Dieter Wiedmann
Loading thread data ...

Joerg schrieb:

Denk mal zurück, wie das in Deutschland war, als Du noch hier gelebt hast. Da musste man vom ersten Tag an bei einem Defekt nachweisen, dass er bereits beim Kauf vorhanden (oder zumindest angelegt) war. Die neue Regelung ist eine Verbesserung der Situation für den Verbraucher.

Das alles betrifft übrigens nur die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung), die der Händler zu leisten hat. Eine *Garantie* des Herstellers kann selbstverständlich andere Bedingungen haben.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
Reply to
Christian Zietz

Nun, in unserem Bundestag gibt es "nur" ein die Einwohner eines kleinen Dorfes. Wieviel Unsinn die schon verzapft haben! Wieviel Blödsinn verzapfen dann erst die Einwohner einer mittelgroßen Stadt?

F.D.

--
damals: AOL heute: GOOGLEGROUPS
Reply to
F. Dsarco

F. Dsarco schrieb:

Da hast du wohl was falsch verstanden, nicht Einwohner der Stadt, sondern Mitarbeiter der Stadt.

Gruß Dieter

Reply to
Dieter Wiedmann

So ist es. Man muss dazu bedenken, dass die Buerokraten in Brussel zusaetzlich sind. Die meisten davon gab es vor der EU nicht. Dazu kommen dann noch etliche Europabeauftragte und was nicht alles vor Ort (nicht in Bruessel). Was mich aber am meisten stoeren wuerde: Mir hatten etliche Europaer frustriert gesagt, dass Eingaben an den fuer ihr Gebiet zustaendigen Politiker oft so gut wie nichts bringen, oft nicht mal eine Antwort.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Hast Du dazu verlaessliche Quellen mit Zahlen?

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Also ich hatte damit in Deutschland keine Probleme. Wenn etwas waehrend der Garantiezeit kaputtging, wurde das entweder umsonst repariert oder ausgetauscht. In USA geht es manchmal weit darueber hinaus, weil Firmen oft um ihren Ruf besorgt sind. Allerdings meist nur dann, wenn etwas kaputtging, was wirklich nicht haette defekt werden duerfen. Kam aber auch in Deutschland vor, dass sie wortlos ein Ersatzteil in ein Paeckchen legten mit Rechnungsbetrag Null dabei.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Joerg schrieb:

Nochmal: Garantie != Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung). Wenn der Hersteller sagt: Auf mein Produkt gebe ich unter den-und-den Bedingungen

5 Jahre Garantie, dann gilt natürlich das. Wir reden hier aber von der Sachmängelhaftung (vielfach noch als Gewährleistung tituliert). Die muss der Händler leisten, selbst wenn es KEINE Garantie des Herstellers gibt. Sie stellt sicher, dass ein gekaufter Gegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei war. Früher - zu Deiner Zeit - musste der Käufer im Fall der Fälle dem Verkäufer das Gegenteil beweisen. Heute wird in den ersten sechs Monaten angenommen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Eine klare Stärkung der Verbraucherrechte und beileibe kein Grund, über die EU zu lästern.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
Reply to
Christian Zietz

Stefan Heimers schrieb:

Ooch, das betriff auch eisengefüllte Wandwarzen. Da wird auch schon lange am Trafo und Siebelko gegeizt, um jeden Millicent.

Gruß Dieter

Reply to
Dieter Wiedmann

Die Garantiezeit ist aber nicht gleich der Sachmängelhaftung. Eine schöne Abhandlung dazu gibt es hier:

formatting link

Peter

Reply to
Peter Kern

Genau die sind es auch, die mir immer verrecken. Wicklung durch, oder Thermoschutz durch, oder Lötstellen gebrochen, weil der Trafo zu schwer ist.

Ralph.

formatting link

Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Mag ja alles sein. Aber so wie ich das hier im Thread verstanden habe, soll der Verbraucher nachweisen, dass der Fehler beim Kauf schon drin war. Wie um alles in der Welt soll der das denn tun? Wenn das als Staerkung der Verbraucherrechte angesehen wird, na denn Prost.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Joerg schrieb:

Zum dritten Mal: In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler NICHT da war. Das ist eine deutliche Verbesserung zu früher, so wie z.B. zu Deiner Zeit in Deutschland.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
Reply to
Christian Zietz

Ok, wie auch immer, mich hatte frueher nie jemand danach gefragt, ob ich denn ein Gutachten oder so herbeigeholt haette. Dingen in der Garantiezeit kaputtgegangen -> kostenloser Ersatz oder Reparatur. Egal was fuer Produkte das waren. Meine Auffassung war damals immer, dass Garantie einen Defekt bei sachgemaessem Gebrauch deckt, ohne wenn und aber. Und so ist das auch stets gelaufen.

Kennst Du einen Fall aus der Zeit vor diesem "Verbesserungsgesetz", wo der Hersteller vor Gericht mit einer Verweigerung dieser Garantieleistung durchgekommen ist?

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Hier noch etwas Lesestoff, gleich auf der ersten Seite:

formatting link
Diese Studie der EU Kommission wurde uebrigens mit 20 Millionen Euro veranschlagt.

Dann dies, bei den EU Buerokraten Bruessel gibt's 600 (!) Praktikantenplaetze:

formatting link

Allein das Breydelgebaeude soll 300 Bueroboten haben. Und hier kommen wir der Zahl schon naeher, denn Leute wie Guiseppe Rosin oder Frank Brady (EU Druckzentrumsleiter) duerften es nach Jahren in EU-Diensten ziemlich genau wissen:

formatting link

Auf Seite 2, Zitat: "Als aber die tägliche Lieferwagenfuhre für alle

21.500 EU-Mitarbeiter zu oft im Stau stecken blieb, ..." 21500! Taeglich 15 Tonnen Papier. 100 Paletten Bueromaterial, die die Generaldirektion 13 beim Umzug einfach stehen liess. 30 Kilometer Akten im Zentralarchiv. Und so weiter.

Soviel Mitarbeiter und Material braucht also auch eine mittelgrosse Stadt? Pro Einwohner ein Beamter oder so?

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reply to
Joerg

Steht bei diesen "Heizern" nicht auch etwas dar=FCber, das sie nicht auf entflammbaren Unterlagen montiert werden d=FCrfen?

--=20 mfg hdw

Reply to
Horst-D.Winzler

Noch mal zum Mitschreiben: Garantie ist eine _freiwillige_ Leistung. Was war denn, wenn der Hersteller gar keine Garantie gegeben hat?

Es geht nicht darum, eine versprochene Garantie zu verweigern, sondern erst gar keine zu gewähren!

Und jetzt komm' mir nicht mit "Artikel ohne Garantie hätten wir ja gar nicht erst gekauft".

Gruß Henning

Reply to
Henning Paul

Hallo Joerg,

Dank Sachm=E4ngelhaftung hast du einen _Rechtsanspruch_ auf Reparatur (Nachbesserung) oder gar Umtausch eines defekten Ger=E4tes. Und da du diesen Rechtsanspruch gegen=FCber dem H=E4ndler hast, kannst du die Sachen da einfach auf den Tisch knallen und musst sie nicht um die halbe Welt nach China schicken. Klar, das verhindert nicht, dass die Firmen Schrott produzieren, aber ein H=E4ndler wird es sich dreimal =FCberlegen ob er einen solchen dann auch verkauft. Und das ganze hat absolut gar nichts mit der (freiwilligen) Garantie des Herstellers zu tun.

Gru=DF Michael

Reply to
Michael Kamper

Keine Ahnun; ich habe inzwischen die Schrottdinger gnadenlos ausgemistet und habe nahezu ausschließlich auf Effizienz getestete Schaltnetzteile im Einsatz.

Ralph.

formatting link

Reply to
Ralph A. Schmid, dk5ras

Joerg schrieb:

Kopf->Tischplatte! Zum vierten Mal: Wir reden hier NICHT von der GARANTIE. Das ist eine FREIWILLIGE Leistung der HERSTELLERS. Wir reden von dem, was früher einmal GEWÄHRLEISTUNG hieß. Das ist eine PFLICHT des HÄNDLERS. Und ja, Fälle, in denen der Händler die Gewährleistung verweigerte, weil der Artikel angeblich beim Kauf in Ordnung war, kenne ich. Das ist ihm in den ersten sechs Monaten jetzt nicht mehr so einfach möglich.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
Reply to
Christian Zietz

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.