Christian Zietz schrieb:
Könntest du das bitte noch weitere zehn mal erklären, für Oma Jansen (aka Joerg).;-)
Gruß Dieter
Christian Zietz schrieb:
Könntest du das bitte noch weitere zehn mal erklären, für Oma Jansen (aka Joerg).;-)
Gruß Dieter
Dieter Wiedmann schrieb:
sen
Woher nur diese unchristliche Undultsamkeit?
Manch einer ben=F6tigt halt etwas mehr Zeit. Aber dann...
--=20 mfg hdw
Am Thu, 8 Nov 2007 21:48:32 +0100 schrieb Peter Kern:
Interessant wäre jetzt mal, wie viel Zeit dem Händler für die Reparatur eines Sachmangels zuzustehen ist.
Pollin repariert jetzt schon seit sechs Wochen an meinem Labornetzteil rum... Telefonisch bekomme ich nur die Auskunft das es noch in Bearbeitung ist.
-- Christian
"Ralph A. Schmid, dk5ras" :
Schön wäre ja, wenn das ganze Telekomgedöns (Minitelefonanlage, DSL- Router, Switch, USB-Hub, Plattengehäuse etc. wenigstens eine Spannung bräuchten; aber nee ich seh hier grad 5V, 6V, 9V, 12V, 18V ... wobei die meisten Kisten intern sowieso alles auf 3.3V runterregeln - oft sogar per Schaltregler (34063), so dass sie auch 24V vertragen könnten
- aber leider nicht alle.... Ein Multi-Output Netzteil mit frei konfigurierbaren Spannungen und DC- Steckern wäre wirklich mal ne Errungenschaft.
M.
Ist aber bei komplizierten technischen Geraeten so. Jedenfalls bei mir. Das laeuft so:
Keine Garantie -> Vergiss es, sollen sie behalten.
Mit Garantie: Dann frage ich, was eine 2-3 jaehrige Verlaengerung kostet. Deren kosten sind umgekehrt proportional zum Vertrauen, welches der Hersteller in sein eigenes Produkt hat. Very simple.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Ich glaube, wir denken in Amerika wirklich anders. A warranty is a warranty is a warranty. Da ist nichts mit "Der Kunde soll doch erstmal hieb- und stichfest nachweisen, dass es ein Anfangsmangel war".
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Ich weiss nicht, was fuer Organisationen das bei Euch waeren. Hier reicht schon der dezente Hinweis, dass man sich eventuell ans Department of Consumer Affairs wenden koennte. Ich hatte das mal mit einer Versicherung machen muessen, die sich rauswinden wollte. War gerade in USA eingewandert (Transportschaden nach Atlantiktransport). Postwendend kam von denen ein Scheck in exakt der gewuenschten Hoehe, plus ein langes Entschuldigungsschreiben.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Joerg schrieb:
Und? Das ist hier doch auch nicht anders. Zum fünften Mal: Garantie ist Garantie. Sachmängelhaftung ist Sachmängelhaftung und hieß mal Gewährleistung. Für alles weitere bitte ich Dich, meine ersten vier Postings mit den Erklärungen zu verstehen.
CU Christian
-- Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net WWW: http://www.chzsoft.com.ar/ PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
ansen
J=F6rg, das ist es, was man dir, zwar etwas umst=E4ndlich, zu verstehen geben will ;-)
Mich hat es immer wieder =FCberrascht, wie h=F6flich Leute "dr=FCben" (Westk=FCste Kanada) behandelt werden, die etwas zu reklamieren hatten. Wieder zur=FCck in old Germany, brauchte ich einige Zeit, mich wieder "einzugew=F6hnen".
Deshalb wundert es mich nicht, wenn du f=FCr Deutsche Begriffe etwas enervierend nachfragst ;-)
Ich halte die Regelungen wie wir sie haben, bei euch f=FCr nicht denkbar
--=20 mfg hdw
Matthias Weingart schrieb:
SL-
=20
n=20
Sowas wie dir vorschwebt, gibt es weitestgehend. Allerdings mit folgenden Eckpunkten:
19" Technik AC 230V DC 60V sowie 48VZu erw=E4hnen w=E4re noch, es ist alles andere als billig. Daf=FCr sind d= ie Einstellm=F6glichkeiten wesentlich gr=F6=DFer. Allerdings kann man auch m= ehr Fehler machen ;-)
--=20 mfg hdw
Ok, Sachmaengelhaftung in dem Sinne, wie sie hier von verschiedenen Postern beschrieben wurde, bringt wohl nicht viel, wenn der Verbraucher den Mangel nachweisen muss. Was er i.d.R. nicht kann, es sei denn er waere Inhaber eines Sachverstaendigenbueros und haette viel Zeit. Der Haendler duerfte zu einem fachgemaessen Gutachten ebenso kaum in der Lage sein, der wird das wohl einfach seinem Anwalt zum Abwimmeln uebergeben. Hoert sich alles irgendwie nach Papiertigergesetz an.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Stimmt. Hier haben Nachbarn Sachen weit nach der Garantie zurueckgebracht, nach dem Motto, dass das ja wohl so schnell nicht kaputtgehen duerfe. Worauf der Haendler meist auch eingeht, denn er ist auf seinen Ruf bedacht. Die Kaufleute wissen, dass es nichts gefaehrlicheres gibt als eine negative Mundpropaganda. Konsumenten sind hier auch weniger kusch. Die sind ruckzuck bei der Aufsichtsbehoerde vorstellig und das landet im File, bringt also unabhaengig vom Ausgang eine Kerbe in der Reputation des Geschaefts. Das schlimmste ist, wenn ein Konsument hier hin schreibt und das bei uns in den Abendnachrichten landet:
Allein das Erwaehnen des Namens Kurtis Ming fuehrt bei vielen Inhabern zum sofortigen Griff nach der Dose mit den Magentabletten.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Jansen
l n=2E
ar
Das ben=F6tigt der Manger eines gro=DFen Kaufhauses in Vancouver wohl nicht. Die hatten auf Werkzeuge eine lebenslange Garantie gegeben. Rechnung vorlegen war unn=F6tig. Das defekte Werkzeug allein gen=FCgte ;-= )
--=20 mfg hdw
Ich habe jetzt einen Brief gesehen, wo sich ACER nach fast einem Jahr = meldet und meint, man m=F6ge die Originalrechnung faxen. Es gibt keine = Ersatzteile mehr und man m=F6chte - abz=FCglich des erhaltenen Nutzen - = den Kaufpreis erstatten. Wohlbemerkt: f=FCr einen 256MB MP3-Player!!!! Der war =FCbrigens ein Werbegeschenk an Cheffe - weil der auf seinen MDA =
6 Monate warten durfte...Da sind 6 Wochen noch gar nichts...
Peter
Das nannte sich bisher Verbraucherzentrale. Aber das ist schon lange nicht mehr das, was es mal war.
In d.s.r.d war gerade ei Thread, da haben die Verbrauchersch=FCtzer was = einger=FChrt und dann wars das.
Manchmal bringen die auch noch was zu Ende, aber so richtig Interesse = haben die offensichtlich nur an medienwirksamen Geschichten. Leider.
Peter
Craftsman Werkzeuge haben z.B. lebenslange Garantie. Chrysler hat das auf Motoren und Getriebe jetzt offenbar auch:
Mal sehen, ob das gut geht ...
Der Hammer, stand in einer VDE Publikation, die ich gestern las (koennte NTZ gewesen sein): HP gibt auf einen dicken Router lebenslange Garantie, die aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen fuer Deutschland auf 30 Jahre befristet sie. *patsch*
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Genau das hatte ich mal fuer einen Heiermann bei Conrad gekauft.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Nennt sich tats=E4chlich "Limited Lifetime warranty" - und ist = tats=E4chlich auf 30 Jahre begrenzt.
Gibt es schon in allen Bereichen. Gilt nur f=FCr den Ersterwerber. Kannst Du Hersteller dem Alphabet nach aufz=E4hlen. Und die EU...
Peter
30 Jahre begrenzt.
Ok, so Sachen werden meist bei einem Besitzer bleiben, weil fest installiert. Aber warum wird eine grosszuegige Garantie per Gesetz gestutzt? Das will nicht in mein Hirn.
Oder man muss es machen wie Rolls Royce und auf solche unsinnigen Gesetze was husten. Hatte mir jemand erzaehlt, der dabei war: Rolls blieb liegen, es hatte ein fuerchterliches Geraeusch unter der Karosse gegeben. Techniker wurde eingeflogen. Baute komplette Hinterachse aus, schwitzte und wuchtete von morgens bis abends. Am naechsten Tag meldete er, er haette alles nachgesehen, das Fahrzeug sei in Ordnung und frisch poliert. Der Chauffeur: "Ja, was war denn kaputtgegangen?" "Nichts besonderes, ich habe nur alles gut durchgesehen und ich wuensche Ihnen noch einen schoenen Tag". Eine Rechnung kam nie.
-- Gruesse, Joerg http://www.analogconsultants.com/
Joerg schrieb:
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß er das nicht, da muß der Händler beweisen, daß der Artikel fehlerfrei war.
Die Idee hinter dem ganzen ist wirklich, daß sich ein Händler dreimal überlegen soll, ob er irgendwelchen China-Ramsch, der nach einer Woche kaputt geht, wirklich ins Sortiment aufnehmen soll, weil er dann nämlich womöglich Aufwand und Kosten hat.
Gruß Henning
-- henning paul home: http://home.arcor.de/henning.paul PM: henningpaul@gmx.de , ICQ: 111044613
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