Huh? Dann waere es an der Zeit, mal solche merkwuerdigen Gesetze zu korrigieren. Wie soll denn Oma Jansen sowas nachweisen? Bei uns ist das ganz einfach: Wenn zwei Jahre Garantie sind, dann muss das auch repariert werden. Sofern nicht Teile schriftlich ausgenommen waren oder Fremdeinwirkung vorlag.
Na ja. Das Gesetz ist so schlecht nicht. Das Problem ist, daß die wenigsten Händler den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen und im Gewährleistungsfalle gerne auf die evt nicht (mehr) vorhandene Garantie verweisen.
Is bei uns auch so. Aber oft hat man nur 1 jahr Garantie (vom _Hersteller_) jedoch - wie gesetzlich vorgeschrieben - 2 Jahre Gewährleistung ( vom _Händler_). Kommst du nun nach 13 Monaten zum Händler schickt dich dieser mit dem Vermerk der abgelaufenen Garantie wieder heim weil er sich um die Gewährleistung, die er ja aus der eigenen Tasche bezahlen müsste, drücken will.
Letztens brauchte ich eine Autobatterie. Auf die Frage worin der Unterschied zwischen Marke und NoName besteht bekam ich die Auskunft "Die Noname hat nur 6 Monate Garantie". Auf die Bemerkung daß mir das egal sei, da ich ja so und so 2 Jahre Gewährleistung hätte, bekam ich zur Antwort "Aber nicht bei uns. Wenn das durchsetzen wollen werden sie aber einen Rechtsanwalt brauchen". Soviel dazu.
Netzteil eines Acer Notebooks hatte einen Fehler nach 7 Monaten. Wurde vom Händler mit Hinweis auf die abgelaufene Garantie abgelehnt. Nach meinen Hinweis, daß man aber 2 Jahre Gewährleistung habe bekam ich zu Antwort "Das gilt nur für Fehler die bei der Übergabe bereits bestanden und bei der Übergabe hat das Netzteil ja funktioniert, sie haben ja damit gearbeitet". Was sagste nun? Wurde im Endeffekt dann in "Kulanz" getauscht.
Man sieht zwischen Anspruch und Durchsetzen des selben gibt es einen Unterschied.
"Thorsten Oesterlein" schrieb im Newsbeitrag news:il5unlzcvjf0.n5uog5ezv9ku$. snipped-for-privacy@40tude.net...
Das ist voellig korrekt
der Teil aber nicht. Es geht nicht darum, dass das Netzteil bei Uebergabe bereits defekt war, sondern dass bei Uebergabe ein Bauteil drin war, was die zwei Iahre ordnungsgemaesse Verwendung nicht ueberlebt.
Unterdimensioniert.
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Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
Meins laeuft tagelang auf einer Batterie und Reboots hat es nie gemacht. Allerdings ist auch keine Jux-Elektronik drin wie Fernsehen, Internet, Kamera und so. Es ist einfach nur ein Telefon.
Da ist mir unser System lieber. Es gibt nur "Warranty", keine Wortspiele. Entweder ist sie abgelaufen oder nicht. Der Haendler hat i.d.R. nichts damit zu tun, obwohl die groesseren das abwickeln und einem damit die Frachtkosten fuer das Hinschicken ersparen.
Ich weiss nicht, was das mit der "Gewaehrleistung" soll.
Das ist seit ein paar Jahren EU-Recht. Vorher gab es nur 6 Monate Garantie. Jetzt ist das aufgeteilt: 6 Monate muss der Händler dem User den Fehler nachweisen, danach der User dem Händler. (mal ganz vereinfacht)
Das sieht mal wieder wie die perfekte Bruesseler Amtschimmelei aus. Wozu soll das denn gut sein? Wie soll Oma Jansen nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf inherent war?
Naja, zumindest wird das einige Eurokraten-Poestchen produziert haben. Mit Pensionsanspruechen, versteht sich.
Von NUHR stammt u.a. ein Ausspruch: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten"
Jetzt alles klar? Ganz so drastisch wollte ich das persönlich nicht sagen. Aber "NUHR" ist ja nun schon ewig in den Ngs ein bekannter Spruch. Wie "LOL" und "SCNR" etc. Und eigentlich jeder weiß was gemeint ist.
Meine Güte - manche Leute hier sind sowas von unbeholfen im Internet. Und ahnungslos. Und unfähig sich selbst mal etwas zu bemühen.
Gruss Wolfgang
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War *mir* auch klar. Es gelang mir nur nicht das auch der Verkäuferin klar zu machen. Sie wollte es nicht kapieren. Für sie war kaputt = geht gar nicht ( also von Anfang an tot )
"Joerg" schrieb im Newsbeitrag news:%1mYi.19378$ snipped-for-privacy@newssvr23.news.prodigy.net...
Man nennt das Kompromiss.
Die einen wollten die Sachmaengelhaftung verlaengern, die anderen wollten keine zukuenftigen Kosten.
Ich haette es besser gefunden, auf 1 Jahr zu gehen, die ganze Zeit unter der Annahme das ein Ausfall bereits bei Ueberhabe angelegt war weil unterdimensioniert.
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Das hast Du jetzt falsch verstanden. Denn die Pöstchen waren zuerst da. Man sagt: Setz drei Beamte in ein Zimmer und nach kurzer Zeit haben die vollauf zu tun. Der Plan war also, die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Dazu bedarf es einer verbraucherfreundlichen Regelung. Da Handel und Beschiss ziemlich dicht beieinander liegen, war dort von Anfang an klar, dass es zwischen Verkaufsversprechen und Erfüllung keinen direkten Zusammenhang geben darf. Einschlägige Vertreter sind also bei den Politikern vorstellig geworden und haben dafür gesorgt. Und Oma Jansen wiegt sich in falscher Sicherheit und kauft -> Ziel erreicht. Natürlich sind die Zusammenhänge noch weitaus komplexer: Würde nämlich jetzt jemand mit Deinem Vorschlag kommen, nur noch Garantie zuzulassen, dann gingen die Vertreter von Anwaltskammern und Sachverständigenverbänden auf die Barrikaden. Verbraucherschützer und Schuldnerberater wahrscheinlich ebenso. Schließlich gäbe es eine ganze Reihe von Kollegen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund genau dieser existierenden Gesetzgebung bestreiten...
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