Gewaehrleistungsdauer für Zubehoer

Ein Punkt wäre z.B. ein Angebot das sich vorrangig an Firmen wendet, wie z.B. hochwertige Router etc. Dort kann eine "Lebenslange Garantie" natürlich als reiner Werbegag, sprich unseriöse Aussage verstanden werden. Aber hier werden die "Lebenszyklen" wohl eh durch die technische Entwicklung begrenzt. Hier könnte man eine Lebenslang-Aussage auch als zynische Anspielung darauf verstehen, was man durchschnittlichen Firmen an Lebenserwartung zubilligt. ;-) Was das dann allerdings Wettbewerbshüter angeht leuchtet mir nicht so ganz ein. Wer im Professionellem Bereich auf solche Sprüche hereinfällt und sich nicht an die harten Fakten hält, ist irgendwie selbst schuld.

Ich habe mal etwas gegooglet und das hier gefunden:

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Also, so in etwa wie ich es vermutet hatte. Da eine Garantieleistung nicht länger als 30 Jahre einklagbar ist, darf man mit solchen Aussagen nicht werben. Man darf also offensichtlich derartige Leistungen nicht als Garantieleistungen anbieten. Das verbietet einem aber noch lange nicht eine kostenlose Kundenbetreuung über diesen Zeitraum hinaus zu gewährleisten und das auch so darzustellen.

Transistoren?

Nein mehr hochintegrierte Schaltungen in den zur Zeit führenden Spitzentechnologien, etwa im zweistelligem Nanometer-Bereich. Die Frage war jetzt auch nicht speziell auf den Dip-Meter bezogen. :-)

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vy 73 Knut
JO62 - DOK 000
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Knut Schottstädt
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"Ralph A. Schmid, dk5ras" schrieb

Bei KFZ-Sachen kann ich es schon verstehen, die stehen ja praktisch auch deutlich im Zielsichtfeld der Regenbogenpresse.

Gut, über aktuelle Sachen generell und über teuer bezahlte Detaillösungen bestimmter Probleme speziell muss man nicht rumposaunen, klar.

Aber so manche Döner- und Schnitzelbude möchte schon die blosse Erwähnung der Existenz von Schweinen und Kartoffeln aus der öffentlichen Diskussion ausklammern, scheint mir. Lächerlich!

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Rüdiger Klenner

Vollkommen klar.

Bei uns sind nahezu alles Sonderanfertigungen, aber an sich nix Geheimes; erst die Teile, die damit bewegt werden, sind manchmal ein wenig geheim :)

ACK, das ist albern.

Ralph.

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Ralph A. Schmid, dk5ras

IIRC ist das so, weil das Angebot nach 30 Jahren verjährt wäre und der Kunde keinen Anspruch hätte, es wirklich einzufordern - und wenn man mit etwas Werbung macht, was der Kunde hinterher nicht bekommt, ist das unlauterer Wettbewerb. IANAL.

Das hindert den Hersteller natürlich nicht daran, auch nach >30 Jahren eine kostenlose Reparatur durchzuführen, er darf es nur nicht so bewerben.

cu Michael

--
Some people have no respect of age unless it is bottled.
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Michael Schwingen

Michael Schwingen schrieb:

Und was ist nun 'Werbung'? Darf es im AGB stehen?

- Henry

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Henry Kiefer

Henry Kiefer schrieb:

MMn darf er es nicht als Garantieleistung oder als sonstige einklagbare Leistung darstellen. Er kann so etwas aber sicher als Ehrenkodex/ Teil des Firmenkodex oder ähnlich formulieren. Dies kann er dann werbewirksam überall hindrucken wo er lustig ist. ;-) Sicher kann er es derart gekennzeichnet auch den AGBs beifügen.

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MfG Knut
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Knut Schottstädt

Joerg schrieb:

Der konnte sich eher nicht mit den Gepflogenheiten des Usenets anfreunden.

Das duzen war Ihm schon zuwider...

Grüße Björn

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Bjoern Wieck

Man hat diese Sachmängelhaftung von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert. Allerdings mit dem Kompromiss dass der Kunde ab dem 7.Monat nachweisen muß dass der Fehler schon beim Kauf da war. Hat dem Gesetz viel Häme eingebracht weil das dazu führt dass es effektiv bei den 6 Monaten Gewährleistung bleibt, so wies auch vorher schon war. Die 2 Jahre stehen tatsächlich nur auf dem Papier.

Thomas

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Thomas Meier

So sehe ich das auch. Ein Papiertigergesetz. Ich weiss nicht, wie Leute darauf kommen, dass der Nachweis eines Anfangsfehlers durch einen Kunden realistisch sein soll. Das ist doch reiner Mumpitz.

--
Gruesse, Joerg

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Joerg

Ja, in der Art "auch nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen maximalen Fristen reparieren wir Ihre Geräte jederzeit, kulant und unbürokratisch." :-) Ist die Frage, wie weit kann man gehen, wäre ein "in der Regel auch dann ohne Berechnung" noch tragbar?

Ralph.

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Joerg schrieb:

Zum x-ten Mal: FRÜHER - also z.B. zu Deiner Zeit in D - musstest Du auch in den ersten sechs Monaten nachweisen, dass das Gerät beim Kauf kaputt war. JETZT NICHT mehr. Das ist wohl kein Papiertigergesetz.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
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Christian Zietz

Für "elegante" und "rechtssichere" Formulierungen gibt's doch die §§-Zunft ;-)

Wenn man so einen Anspruch nicht auf ein spezielles Produkt formuliert, sondern es allgemein auf eine Produktklasse bezieht (z.B. Bo*h grüne- und blaue Linie) oder diesen Bereich völlig unter einer eigenen Marke eigenständig am Markt platziert, ist das vermutlich noch mal deutlich unverdächtiger.

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vy 73 Knut
JO62 - DOK 000
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Knut Schottstädt

Christian Zietz schrieb:

e=20

en=20

uch

tt

Und zu seiner Zeit waren die Ger=E4tesicherungen von au=DFen Auswechselba= r. Heute sind sie eingel=F6tet und der Zugang ist versiegelt ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Rüdiger Klenner schrieb:

[...]

doch, dafür haben sie soger eigene Werke, in Brandenburg (Schaltgetriebe) und in Saarbrücken (Automatik). Und in Shanghai.

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Gruß

Klaus

--
reply    pub .       pieper    ibeq
       to       kp3 .        at      . com
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Klaus P. Pieper

Horst-D.Winzler schrieb:

Tja. sowas kommt von sowas. ;-)

Nach den 6 Monaten kann sicher in vielen Fällen weder der Hersteller selbst noch der Kunde einen wasserdichten Beweis führen, wenn das Gerät in der Zwischenzeit wirklich genutzt wurde. Da werden sicher Untersuchungsmethoden einer dritten Instanz benötigt. Damit sollte sich ein Kunde wegen der Kostenübernahme schon sehr sicher sein, dass er im Prozess-Roulett gute Chancen hat. Zumindest zweifelhafte Rosstäuscher, die versuchen immer billig zum neusten Modell einer Ware zu kommen, sollte dies halbwegs abhalten. Wen das näher interessiert, dem empfehle ich z.B. die diversen "Tips" und Protzbeiträge in Fotografie- und Kamera-Foren zu studieren. Auch eine Methode die hoffnungslos überforderte Justiz zu entlasten. ;-) (Nur um auch mal die 2. Seite dieser Medaille etwas näher zu beleuchten. Die ehrliche Haut wird dabei wohl, kollateral sozusagen, oft in die Röhre gucken. Leider.)

--
MfG Knut
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Knut Schottstädt

Zum Y-ten Mal: Auch frueher stand kein Wort in Garantiebedingungen, dass der Kunde Ursachen nachweisen muss. Ich habe auf die Schnelle nur die eines italienischen Produktes gefunden, aus den 80ern. Da ja Europaer recht sprachgewandt sind, erlaube ich mir einen Auszug:

"Per garanzia si intende la sostituzione gratuita di tutte quelle parti che saranno risultate difettose di fabbricazione o si saranno alterate."

Also, Fabrikationsfehler oder Defektwerden (sich veraendern) von Teilen. Das ist ja nun bei einem Ausfall immer so, oder nicht? Der Kunde muss nicht herausfinden, welches Teil darin kaputt ging und warum. Nur einschicken. So, und was ist heute besser?

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Joerg schrieb:

Garantie != Sachmängelhaftung aka Gewährleistung.

Ich geb's auf, Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
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Christian Zietz

Ok, ich auch :-)

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Und Hersteller, die auf ihren Ruf bedacht sind, stellen sich im Zweifelsfall nicht an, sondern reparieren / tauschen aus - das war früher so und ist heute immer noch so.

Genau diese Hersteller sorgen (über die Händler) aber auch im Gewährleistungsfall für eine kulante Abwicklung innerhalb der 2 Jahre, ohne daß der Kunde großartig etwas nachweisen müßte - dieser Fall ist also uninteressant [1].

Interessant ist, daß der Kunde bei der neuen Regelung auch beim Händler, der Noname-China-Billigschrott vertreibt, 6 Monate nach Kauf Ersatz bekommt - das war früher nicht so. Ob der Kunde nach >6 Monaten den Aufwand treiben will, sich mit den Händler zu streiten und passende Gutachten vorzulegen, hängt sicher vom Preis der Ware ab, aber alleine in den ersten 6 Monaten ist die neue Regelung eine deutliche Verbesserung gegenüber früher.

cu Michael

[1] Formell richtet sich die Gewährleistung / Sachmängelhaftung zwar gegen den Händler - aber wenn der weiß, daß er 2 Jahre alte, defekte Ware vom Hersteller problemlos repariert bekommt, wird er sich dem Kunden gegenüber kaum anstellen.
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Michael Schwingen

Heisst das, wenn ein Hersteller z.B. gar keine Garantie gibt, hat der Kunde ueber die Gewaehrleistung nun zumindest fuer die ersten 6 Monate de-fakto trotzdem eine?

Ich wuesste dennoch nicht so recht, was das soll. Wenn ich etwas sehe, mag, gern haette, es technisch einigermassen kompliziert ist und der Hersteller keine Garantie gibt, dann kaufe ich das nicht. Klar ist die Garantie freiwillig, aber wenn sie erst einmal schriftlich beim Geraet dabei war, ist daraus bei Ertoenen der Kassenklingel ein bindender Vertrag geworden.

Ich weiss, ich weiss, Christian wird jetzt vermutlich schreiend wegrennen, aber bei uns gibt's solche komplizierten Gesetze kaum. D.h. im Steuerrecht wie ueblich schon, da blicken selbst Profis kaum noch durch.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

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