ElektroG: Bausätze = fertiges Gerät!

Hallo Leser der NG,

die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) hat mir heute einen festen Schlag ins Gesicht verpasst.

Ich habe angefragt, wie die aktuelle Lage zur Registrierung von Bausätzen aussieht, da ich vorhatte, einige auf dem deutschen Markt anzubieten.

Ein Mitarbeiter aus der Abteilung "Technik + Regeln" hat mir nach etwa 2 Wochen Wartezeit eine Rückantwort gegeben, welche im Folgenden kurs paraphrasieren möchte:

Bausätze sind wie die Geräte zu betrachten, die daraus entstehen. Begründung: Die enthaltenen Teile haben ansich eine eigenständige Funktion und stehen dem Bastler beim Zusammenbau zur Verfügung. Nachzulesen in den BMU-Hinweisen zum Anwendungsbereich des ElektroG vom 24.06.2005, Kap. 3.

MÖÖÖP ... das war's ja dann wohl.

Viele Grüße Tobias

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Tobias Wendorff
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Hallo Tobias,

Warum? Dann fangt doch mal an, Euch zu wehren. Sprich Eure lokalen Politiker an, dann die Presse. Potentielle Arbeitsplaetze, die nun nicht mehr entstehen werden, mit schmackiger Schlagzeile usw. Sowas zieht.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
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Joerg

Politiker, die sich gegen den Willen des Mainstreams stellen, bekommen negative Presse und halten sich nicht mehr lange.

Politiker: "Durch das ElektroG gehen Arbeitsplätze in unserem Land verloren, schafft das Teufelszeugs wieder ab."

Presse (nicht meine Meinung): "Politiker bezeichnet Umweltschutz als Teufelszeug und macht ihn für die Arbeitslosigkeit in Deutschland verantwortlich."

Das macht kein Politiker mit, sorry.

Grüße Tobias

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Tobias Wendorff

Das das die Meinung der Stiftung ist, ist nicht gerade ein Neuigkeit.

Wer unternehmerisch tätig sein will braucht schon etwas Mumm. In diesem Lande eher mehr davon.

Die Fachpresse a la WEKA-"Elektronik" bezieht sehr eindeutig Position. Als Thema für die Bild-Zeitung taugt es eh nicht.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hi,

Man nehme die Quelle:

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suche nach "Bausatz" und finde exakt Null Fundstellen.

Gruss Michael

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Michael Koch

Hallo Tobias!

Muhaha. ROTFLBTC. Dann müßte man sich ja im Umkehrschluß für jeden Widerstand den man einzeln verkauft, ebenfalls registrieren. Ich bezweifle, das ein Richter, der halbwegs bei Verstand ist, die Sichtweise der Stiftung teilen wird.

Gruß Thorsten

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Thorsten Ostermann

"Tobias Wendorff" schrieb im Newsbeitrag news:ebtl0t$2gh$ snipped-for-privacy@online.de...

Wo ist das Problem ? Geringere Umsaetze als EAR-Ausgaben ? Beantrage Freistellung. Ausreichende Umsaetze aber fuer die Entsorgung nicht zahlen wollen, sondern die Entsorgungskosten der Gemeinschaft auferlegen ? Na dann ist es ja gut, wenn du keine Bausaetze anbietest.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Tobias Wendorff schrieb:

Zuersteinmal bezweifele ich, dass die EAR darüber zu befinden hat. Auskünfte der EAR darüber sind (laut deren eigener Aussage!) nicht rechtsverbindlich.

Wenn sich der Herr mal das Kapitel 3 genau durchgelesen hätte, würde er seine Aussage genau negiert vorfinden. Dort heisst es:

" ... Ähnliche Beispiele für Bauelemente ohne eigenständige Funktion sind elektrische oder elektronische Bauelemente in elektrischen oder elektronischen Schaltkreisen (Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Dioden, Transistoren, Thyristoren, Triacs), Kabel für Festinstallationen, Schaltrelais, Stecker, Steckdosen, Anschlussleisten, LEDs, Flüssigkristallanzeigen.

Diese Bauelemente ohne eigenständige Funktion gelten *nicht* als Geräte im Sinne des ElektroG. Erst das Gerät, in das diese Bauteile eingebaut worden sind, erfüllt die erwartete bestimmungsgemäße eigenständige Funktion"

Beste Grüße, Christoph

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Christoph Drube

Hallo Thorsten,

Seit es selbstverständlich ist, dass man bei Ikea Möbel und nicht Möbelbausätze kauft, obwohl man die Endmontage einschließlich Verleimungen selbst machen muss, dürfte die besprochene Auslegung schon haltbar sein. Ein Ausweg dürfte sein, wenn man den Bauteilesatz nicht fertig vorkonfiguriert liefert, sondern die Aufbaubeschreibung gesondert von den Bauteilen und die nicht als Fertigsatz verkauft. Wenn also z.B. die kritischen Teile als Einkaufsliste zur Bauanleitung im Webshop hinterlegt sind und dadurch der Bestellvorgang erleichtert ist, aber z.B. die Allerweltswiderstände nicht im Paket enthalten sind, dann wird man sich der Interpretation einer eigenständigen Funktion nicht mehr bedienen können.

Marte

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Marte Schwarz

Marte Schwarz schrieb:

Ikeamöbel fallen unters ElektroG? Weil der Aufbau recht *spannend* sein kann?

CNR, Dieter

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Dieter Wiedmann

Wie in früheren threads schon hinreichend oft angemerkt wurde:

  • das olle Gesetz spricht nur von Geräten.
  • CE-Papperl als Definition des Geltungsbereichs den ja auch die Stiftung ansatzweise heranzieht scheint Bausätze ja nicht zu betreffen. Wenn der Bausatz Platine und Bauteile und nicht z.B. Gehäuse beinhaltet kann nichtmal nach Montage ein Gerät entstanden sein.
  • die Umsetzung der EU-Vorgabe in anderen Ländern wie z.B. Österreich sieht Bausätze explizit nicht als Geräte an.

Gähn. Hobbyjuristen-Ansätze a la "Lücke im ElektroG gefunden" sind nicht sehr ergiebig, wenn sowas mal vor Richter kommen soll und man dem das genau so erklären will. Da ist Gradlinigkeit der Argumentation erfolgversprechender.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Dieter,

Du hast den Smiley vergessen. Juristen ziehen gerne Analogieschlüsse. Und es kommt heute keiner mehr auf die Idee, dass es sich nicht um ein gekauftes Möbel handeln würde, sondern z.B. um einen Schrankbausatz. Ähnliches gibt es doch mittlerweile in vielen preissensitiven Dingen, wo die Endmontage zum Kunden verlegt wird.

Marte

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Marte Schwarz

Und vorallem eine Rechtschutzversicherung, wenn dann die ersten Briefe von der Rechtsabteilung der EAR kommen :-)

Ja, aber ist denn gerade durch die Fachpresse etwas zu bewegen? Ich denke nicht. Die Leute, die die Fachpresse lesen, die haben mit dem Problem zu kämpfen, weil sie ja die Betroffenen sind.

Wenn es in der Bildzeitung stehen würde "ElektroG macht die Konjunktur kaputt und ist für MwSt.-Erhöhung verantwortlich", dann wäre die Richtlinie in ein paar Wochen weg.

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Tobias Wendorff

"Diese Bauelemente ohne eigenständige Funktion gelten nicht als Geräte im Sinne des ElektroG. Erst das Gerät, in das diese Bauteile eingebaut worden sind, erfüllt die erwartete bestimmungsgemäße eigenständige Funktion." (og. PDF, S. 14)

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Tobias Wendorff

Was ist denn eigentlich, wenn man defekte Geräte als Inverkehrbringer auf eigene (Versand-)Kosten zurück nimmt und verbietet, sie bei Sammelstellen abzugeben?

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Tobias Wendorff

Marte Schwarz schrieb:

Nicht wirklich.

Ist aber schon noch ein erheblicher Unterschied, insbesondere gehört ein Feinlötkolben nicht gerade zur Standardausstattung eines deutschen Haushalts.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Thorsten Ostermann schrieb:

Bauelemente ohne eigenständige Funktion fallen nicht unter die Registrierungspflicht.

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Wolfgang Hauser

Christoph Drube schrieb:

Das BMU-Dokument ist es nach eigener Aussage ebenfalls nicht.

PC-Steckkarten werden aber als solche Geräte genannt - ausdrücklich obwohl sie im engeren Sinn gar nicht eigenständig funktionsfähig sind.

Daß Bausätze eindeutig nichtgerätig wären, läßt sich daraus IMHO nicht ableiten.

Reply to
Wolfgang Hauser

War das nicht gerade ausgeschlossen?

Bernd

Reply to
Bernd Laengerich

"MaWin"

Kannst du Quellen nennen, die belegen, dass eine Freistellung möglich ist und die Kriterien etwas näher erläutern?

Danke,

Markus

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Markus

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