Lücke im ElektroG gefunden?!

Hey,

ich habe gerade mal mit der Website und dem Entscheidungshelfer der EAR-Stiftung rumgespielt:

Gehen wir mal von einer modularen Bauweise eines Gerätes aus.

Nehmen wir an, es findet sich ein Gehäuse mit schon zugelassenem Netzteil, was einfach eine Gleichspannung oder Wechselspannung ausspuckt.

Das Gehäuse mit dem Netzteil ist also ein Gerät mit eigenständiger Funktion (z.B. Spannungswandlung). Der Kunde schiebt dann einfach ein Modul mit einer Funktion ein:

§ 3 Abs 1 Nr. 1 ElektroG Das Gerät benötigt zum ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder. § 3 Abs. 1 ElektroG Betrieb erfolgt mit Gleichspannung zwischen 0 und 1500 V §2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG Geräte der Unterhaltungselektronik

Anhang I Nr. 5 ElektroG / Anhang I Nr. 8 ElektroG => keine Stoffverbote und keine Implantate und nix

Anhang I Nr. 6 ElektroG Das Gerät wird an einem bestimmten Ort zusammengefügt und/oder installiert, um in einem zu erwartenden Umfeld zusammenzuarbeiten und eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.

oder

Das Gerät ist eine Kombination mehrer Apparate, Systeme, Endprodukte und/oder Bauteile.

§ 2 Abs. 2 Satz 1 ElektroG => nein, ist nicht für Militärische Zwecke, macht auch der Frau Merkel keine Angst und soll auch nicht zur Überwachung von Flughäfen genutzt werden § 2 Abs. 3 Satz 3 ElektroG => nein, ist nicht radioaktiv

Ist das Gerät Teil eines anderen Geräts? => KORREKT

Fällt das (andere) Gerät in den Anwendungsbereich von §2 Abs. 1 ElektroG? => KORREKT

Das Gerät ist eine Zusatzeinrichtung. Ist diese Zusatzeinrichtung ein Endgerät mit eigenständiger Funktion? => NEIN (ist ja ein Modul)

ERGEBNIS: Sie müssen sich nicht registrieren.

Was meint ihr ...

Grüße Tobias

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Tobias Wendorff
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Tobias Wendorff schrieb:

[Netzteil mit "Zusatzmodul"]

Die Frage ist ja, ob ein Netzteil eine "eigenst=E4ndige Funktion" beinhaltet - es sei denn, das Ger=E4t wird als Labornetzteil verkauft. Das "Zusatzmodul" wird von der Funktion her wohl nicht das (angenommene) "Labornetzteil" =FCberfl=FCgeln d=FCrfen, sonst wird es auch einem nichttechnisch bewanderten Richter sehr schnell klar sein, was da f=FCr ein Spiel getrieben wird.

Wird im Ernstfall wohl kaum so durchgehen. Denn:

1) als Elektronik-Hersteller muss man sich so oder so registrieren lassen. Nur, wenn man keine Ger=E4te herstellt, die unter das Gesetz fallen, kann man zumindest auf die Anmeldung des Ger=E4tes verzichten. 2) Entscheidend bei Gesetzen ist, "was gemeint ist", nicht der Buchstabe. Solange es aber noch keine Rechtsprechung zum Thema gibt, ist allerdings noch alles offen. Nur wird jeder versuchen, *nicht* der Erste zu sein, der Rechtsgeschichte schreibt: Zeit und Kosten sind doch ein erhebliches Risiko - zumindest f=FCr kleine Betriebe. Ich vermute aber mal, dass in den n=E4chsten (wenigen) Jahren ein Redesign des Elektroger=E4tegesetzes auf "europ=E4ischerer" Basis durchgef=FChrt wird. Bis dahin werden die passiv Widerstand leistenden deutschen Hersteller (ein Gro=DFteil hat sich noch immer nicht bei der EAR registrieren lassen) wohl noch abwarten, ohne konkrete Konsequenzen bef=FCrchten zu m=FCssen - es sei denn, ein Dammbruch durch "Abmahnanw=E4lte" und abmahnende Konkurrenzbetriebe setzt ein - so meine Vermutung (IANAL/"I Am Not A Lawyer").

Gru=DF Thorsten

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Thorsten Wahn

Thorsten Wahn schrieb:

Da geht's doch schon los: Als "Hersteller" gilt nicht der, der etwas tatsächlich herstellt, sondern der, der etwas unter seinem Namen (oder seiner Marke) in Verkehr bringt. Nach dem ElektroG sind also viele Hersteller keine - und viele Händler Hersteller.

Wunschdenken. Leider.

Tilmann

--
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
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Tilmann Reh

Fiktion. Andere Firmen interessieren sich genau wie bei EMV nicht dafür. Bezüglich "Abmahnanwälte" : tangiert die Stiftung den Endverbraucher ?

Soweit ihm das gelingt. Wie in der aktuellen Ausgabe der WEKA-"Elektronik" zu lesen: Grösserer Hersteller ( 324 Mio Umsatz ) wollte sich registrieren lassen, aber "Stiftung" lehnte das ab weil sie die vorgelegte pekuniäre Garantie nicht mochte. Hersteller reichte sofort geänderte Bankbürgschaft nach, "Stiftung" lehnte diese sofort auch wieder ab. Hersteller hat dann per Verwaltungsgericht Registrierung erzwungen. Richter waren der Meinung Bürgschaft sei nach formalen Kriterien recht schnell prüfbar, "Arbeitsüberlastung" der Pseudobehörde liesen sie nicht gelten.

D.h. wer Obstruktion der "Stiftung" vermeiden will wird wohl besser seine Bürgschaft über eine Organisation organisieren die in der Stiftung sitzt. Da sind dann die nötigen Kriterien bzw. der Amigokoeffizient sicher eingehalten.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Was ist mit den ganzen Im- und Exportläden hier in Dortmund? Hier kann ich ganz billige Telefone kaufen, die mit Adaptersteckern bei uns funktionieren - mache ich natürlich nicht, ist nicht erlaubt.

Klar, die werden nicht abgecheckt, weil sie Umsatz und Gewerbesteuer bringen.

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Tobias Wendorff

Es ist immer der "Erstinverkehrbringer" in diesem Fall also der Importeur der Verantwortliche.

--
B.Eckstein, eck@ivu.de         Cheap, Fast, Good - pick any two of them
Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn
Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/
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B.Eckstein

Tobias Wendorff schrieb:

Brauchen Telefone in Deutschland immer noch eine Zulassung? Ich dachte, das sei längst vorbei.

CU Christian

--
Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
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Christian Zietz

Die meisten hier werden Direktimport machen. Ein türkischer Laden will noch nicht mal die türkische Cola zurücknehmen, die ich da mal gekauft habe. Jetzt bin ich 25 Cent Pfand los.

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Tobias Wendorff

Christian Zietz schrieb:

Nein.

Längst.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Rafael Deliano schrieb:

Ist die Erde eine Scheibe und "Patenttrolle" sowie Abmahnungen als Mittel zur Behinderung von Wettbewerbern existieren nur in meiner Fantasie? Und bez=FCglich EMV: Ich habe selbst gesehen ("versehentlich"), wie ein namhafter Handy-Hersteller Konkurrenzprodukte im EMV-Labor hat pr=FCfen lassen.

Was haben Abmahnanw=E4lte mit Endverbrauchern zu tun?

Ausnahmen best=E4tigen anscheinend die Regel. Bei uns hat es immerhin "nur" 2 Monate gedauert. Die Rechnung kam allerdings sehr schnell...

Gr=FC=DFe Thorsten

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Thorsten Wahn

Tilmann Reh schrieb:

Du meinst den "Inverkehrbringer" - so der exakte Terminus des Gesetzestext, wenn ich auch mal etwas pedantisch sein darf. :-)

G=E4ngige Rechtspraxis. Wenn auch nicht immer im Sinne des Kl=E4gers angewandt. ;-)

Gru=DF Thorsten

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Thorsten Wahn

ein

fen

Das habe ich schon vor Jahren bei einem Hersteller von Elektrowerkzeugen erlebt. Ziel war aber weniger, die Konkurrenz in die Pfanne zu hauen, sondern vielmehr herauszufinden, wie nah "die" sich an die Grenzwerte wag= en :)

Gru=C3=9F, Enrik

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Enrik Berkhan

Analyse von Konkurrenzprodukten ist in allen Branchen üblich. Ist er mit den Meßprotokollen dann zu einer Behörde gelaufen ?

Wer eine konkrete andere Meinung zur Sache hat, kann diese hier äussern, rhetorische Fragen tragen nichts zur Diskussion bei. Abmahnung wurde in dieser newsgroup häufiger im Detail angesprechen, vgl. groups google.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrieb:

Das allerdings nicht. Offensichtlich doch eine Fehleinsch=E4tzung meinerseits.

Gr=FC=DFe Thorsten

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Thorsten Wahn

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